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Händler schließt Gewährleistung aus

Themenstarteram 8. Mai 2017 um 7:14

Guten Morgen,

ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft, bei dem der Händler im Vertrag geschrieben hat : Fahrzeug hat Motorschaden und ist nicht fahrbereit etc., um die Gewährleistung auszuschließen.

Tatsächlich ist alles in Ordnung und derselbe Händler hat mir TÜV und HU gemacht und ich habe auch einen nagelneuen TÜV-Bericht erhalten.

Wie ist es nun, wenn innerhalb 1 Jahres Mängel auftreten - gilt der Kaufvertrag oder ist es offensichtlich, dass der Händler nur die Gewährleistung umgehen wollte?

Beste Antwort im Thema

Auch ich bin der Ansicht, dass der Eingangs geschilderte Versuch die Gewährleistung zu umgehen vor Gericht keinen Bestand haben würde.

Allerdings - und darin bin ich anderer Meinung als mancher hier - sehe ich darin keinen niederträchtigen Betrugsversuch eines miesen Kiesplatzhändlers, denn dem Käufer war klar worauf er sich einlässt: Er sollte sehenden Auges auf sein Gewährleistungsrecht verzichten und dafür einen Wagen bekommen, den er sonst gar nicht oder nur für einen erheblich höheren Preis bekommen hätte.

Im Wissen vor Gericht wahrscheinlich Recht zu bekommen, den Händler für mögliche Schäden bluten lassen zu wollen, deren Eintreten man bei Vertragsabschluss bewusst in Kauf genommen hat um Geld zu sparen, sehe ich auf Seiten des Käufers als wenigstens ebenso moralisch verwerflich an, wie den Versuch die Käuferschutzbestimmungen zu umgehen von Seiten des Händlers.

Und wenn zwei Leute im gegenseitigen Einvernehmen etwas auskungeln um bestehendes Recht zu umgehen, dann sollte keiner davon sich anschließend auf dieses geltende Recht berufen können um seinen Schaden auf den anderen abzuwälzen.

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Hast Du es denn so gegengezeichnet?

Themenstarteram 8. Mai 2017 um 7:22

ja habe ich. es ist auch noch gar nichts weiter kaputt. ich wollte es nur wissen.

Kann im Falle eines Falles schwierig werden, wenn zB der Motor einen Schaden haben sollte. Warum hast Du das unterschrieben?

Wenn er Dir ein nicht Fahrbereites Fahrzeug verkauft hat und es dann wirklich mal nicht Fahrbereit ist, dann hat es ja den "Vereinbarten Zustand". Dann hast Du halt Pech und es rechtlich sicher Schwer.

Themenstarteram 8. Mai 2017 um 7:28

Weil ich das Auto sonst nicht bekommen hätte. Von privat hätte ich auch keine Gewährleistung erhalten -und das habe ich auch schon ein paarmal so gemacht. Möglicherweise bezahle ich nun Lehrgeld. Aber danke für die schnelle Antwort.

Besser wäre wohl gewesen, Du hättest vor der Vertragsunterzeichnung gefragt... IMO gilt erstmal der Vertrag. Vllt lässt sich juristisch die Korrelation zum TüV herleiten und zB der Vertrag in den betreffenden Teilen als unwirksam darstellen, aber da kann der Händler hoffen, dass Dir der Gang durch die Justiz zu mühsam sei.

Motorschaden nb ist ein dehnbarer Begriff, erhöhter Verschleiss könnte man auch reininterpretieren, ohne dass es TüV-relevant wäre oder der Motor akut den Dienst versagt. Wenn die Steuerkette rasselt, interessiert das den Prüfer eher nicht, zumal die Qualität der Prüfungen nicht über alle Zweifel erhaben ist.

Edit: wie teuer würde denn das Lehrgeld, wenn man fragen darf? Was für ein Fzg, Laufleistung, BJ...? Die Idee, für eine alte 500€ Möhre noch Gewähr leisten zu müssen, halte ich für grenzwertig, Gesetz hin, TüV her.

Zitat:

@phoenixia schrieb am 8. Mai 2017 um 09:28:47 Uhr:

Weil ich das Auto sonst nicht bekommen hätte. Von privat hätte ich auch keine Gewährleistung erhalten -und das habe ich auch schon ein paarmal so gemacht. Möglicherweise bezahle ich nun Lehrgeld. Aber danke für die schnelle Antwort.

Wieso Lehrgeld? Du hast es doch schon öfters so gemacht - bist Dir der Risiken bewusst.

Scheint mir als wäre ein Schaden im Anmarsch...

Themenstarteram 8. Mai 2017 um 7:37

Zitat:

@grilli9 schrieb am 8. Mai 2017 um 09:30:30 Uhr:

Zitat:

@phoenixia schrieb am 8. Mai 2017 um 09:28:47 Uhr:

Weil ich das Auto sonst nicht bekommen hätte. Von privat hätte ich auch keine Gewährleistung erhalten -und das habe ich auch schon ein paarmal so gemacht. Möglicherweise bezahle ich nun Lehrgeld. Aber danke für die schnelle Antwort.

Wieso Lehrgeld? Du hast es doch schon öfters so gemacht - bist Dir der Risiken bewusst.

Scheint mir als wäre ein Schaden im Anmarsch...

Noch ist ja gar nix im Anmarsch. Und bislang hat alles von privat gut geklappt. Lehrgeld, im Sinne, dass Händler sicher viel dreister sein können...

Themenstarteram 8. Mai 2017 um 7:40

Zitat:

@Railey schrieb am 8. Mai 2017 um 09:30:25 Uhr:

 

Edit: wie teuer würde denn das Lehrgeld, wenn man fragen darf? Was für ein Fzg, Laufleistung, BJ...? Die Idee, für eine alte 500€ Möhre noch Gewähr leisten zu müssen, halte ich für grenzwertig, Gesetz hin, TüV her.

Laufleistung 134000 Ford Focus Turnier Bj 2004 Preis 2300. Bevor jetzt alle schreien, ich habe niemanden, der sich da auskennt, und ich nehme es dann so in Kauf. Es geht auch nicht um meine Käufer-Kompetenz. Ich wollte nur die rechtliche Seite erfragen ;)

Die rechtliche Seite ist ja nun geklärt! - Wünsch Dir daß diese nicht zum Tragen kommt - Gute Fahrt allseits!;)

Themenstarteram 8. Mai 2017 um 7:53

Ja. Ich danke euch :)

Zitat:

@phoenixia schrieb am 8. Mai 2017 um 09:14:17 Uhr:

Wie ist es nun, wenn innerhalb 1 Jahres Mängel auftreten

Aus dem einen Jahr kannst Du getrost ein halbes Jahr machen, denn spätestens dann gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Danach dürfte es ohnehin schwierig werden, dem Händler noch irgendwelche Leistungen aus dem Kreuz zu leiern.

Also mach Dir nichts draus. Und fang bloß nicht an, das Gras wachsen zu hören, das macht einen nur wahnsinnig.

Also so etwas würde ich niemals unterschreiben!

am 8. Mai 2017 um 10:48

Nichts ist geklärt.

Jedenfalls nicht hier in diesem thread.

Der Gewährleistungsausschluss ist offensichtlich unwirksam.

Heißt: es gilt das Gesetz.

Bedeutet: Du hast zwei (!) Jahre Sachmängelhaftung (Gewährleistung)!

Das einzige, was Du jetzt noch tun solltest: möglichst rasch den derzeitigen Zustand dokumentieren (Fotos, Zeugen, Video), um den Umgehungsversuch (um nichts anderes handelt es sich hier) darlegen und die vermeintliche Beschreibung ("Motorschaden, nicht fahrbereit") widerlegen zu können.

Solchen Gestalten wie diesem Verkäufer gehört das schmutzige Handwerk gelegt.

Auch wenn der Versuch nicht sooo originell ist (andere sind damit zum Glück auch schon gescheitert).

Auch die Beweislastumkehr nach sechs Monaten kannst Du relativ entspannt abwarten - sie gilt, aber Richter legen, wenn es dazu kommen sollte, bei solchen Halunken zum Glück meist "etwas andere Maßstäbe" an, als beim seriösen Händler.

Und Du solltest das Gebaren dieser Gestalten ruhig öffentlich kundtun (sachliche Bewertung), um andere vor diesen Heinis zu schützen.

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