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Händlerirrtum bei Angebotsvergabe - Geld ist schon überwiesen - nun willer mehr !???

Themenstarteram 14. März 2006 um 9:41

Moin,

hab gestern Abend ein sehr gutes Angebot für einen HArtmann MSD bekommen, also gleich nach Angebotseingang per E-Mail ihm die Kohle rübergeschoben und ihm den Beleg geschickt. Heute morgen dann meldet er sich und meint, er habe sich vertippt. Statt 128,- soll ich nun 178,- blechen.

Da die 2 nun überhaupt nicht in der Nähe der 7 liegt, fällt vertippen schonmal raus.

Eigentlich ist es doch ein verbindliches Angebot gewesen, dass er auch erfüllen muss, oder liege ich da falsch?

Oh Mann, es wäre ja mal zu schön gewesen. *seufz. Nun wird man schon von Händlern beschissen,

 

Gruß Micki

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100 Antworten
am 14. März 2006 um 9:45

das angebot is definitiv verbindlich!

 

hat er wohl pech ;)

 

gruß markus :)

Zitat:

Original geschrieben von Insane.J

das angebot is definitiv verbindlich!

 

hat er wohl pech ;)

 

gruß markus :)

so sieht es aus .. gültiger kaufvertrag also reib dem das ma unter die nase ansonsten kommste mim anwalt ... ich denke spätestens dann wird er pott freiwilig rausrücken ... weil wenns nich gerade nen ebay newbi is dann weis der das er da keine chance hat ... kaufvertrag is kaufvertrag

edit:

ups seh gerade das geht garnich um ebay :D aber egal die sache bleibt die gleiche festes angebot is nunmal bindent

Themenstarteram 14. März 2006 um 10:09

Na immerhin etwas, Rechtsschutz hab ich natürlich nicht , wobei sich das langsam echt mal lohnen würde, bei dem Ärger, den man so immer hat.

Gibt es da einen Paragraphen, den ich zitieren kann oder ein Gerichtsurteil?

Ich sehe das auch so wie meine Vorredner, dass das Angebot ein verbindlicher Kaufvertrag ist. Würde dem das auch so sagen. Wenn er nicht innerhalb der angebenen Lieferzeit liefert, schick ihm ne Mahnung und setz ihn dadurch in Lieferverzug! Sollte er dann den MSD nicht rausrücken kannst du bei Gericht noch nen Mahnbescheid gegen ihn beantragen, aber dass kann dir dein Anwalt auch nochmal erklären :)

Und wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, ist das doch überhaupt kein Problem.

Berichte dann mal, was es noch gegeben hat!

Gruß

Florian

Ach, was ich noch schreiben wollte, dass ist genauso, wie wenn im MediaMarkt ein Fernseher eigentlich 300,- € kostet, aber nur mit 270,- € ausgezeichnet ist, müssen die dir den auch für 270, € rausrücken! (Ist mir schon passiert :))

am 14. März 2006 um 10:14

Zitat:

Original geschrieben von Olf83

Ach, was ich noch schreiben wollte, dass ist genauso, wie wenn im MediaMarkt ein Fernseher eigentlich 300,- € kostet, aber nur mit 270,- € ausgezeichnet ist, müssen die dir den auch für 270, € rausrücken! (Ist mir schon passiert :))

Müssen Sie nicht

Schonmal was davon gehört.

Irtum vorbehalten

am 14. März 2006 um 10:18

Re: Händlerirrtum bei Angebotsvergabe - Geld ist schon überwiesen - nun willer mehr !???

 

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23

Moin,

hab gestern Abend ein sehr gutes Angebot für einen HArtmann MSD bekommen, also gleich nach Angebotseingang per E-Mail ihm die Kohle rübergeschoben und ihm den Beleg geschickt. Heute morgen dann meldet er sich und meint, er habe sich vertippt. Statt 128,- soll ich nun 178,- blechen.

Da die 2 nun überhaupt nicht in der Nähe der 7 liegt, fällt vertippen schonmal raus.

Eigentlich ist es doch ein verbindliches Angebot gewesen, dass er auch erfüllen muss, oder liege ich da falsch?

Oh Mann, es wäre ja mal zu schön gewesen. *seufz. Nun wird man schon von Händlern beschissen,

 

Gruß Micki

Wo hast du den ESD gekauft ?

Hast Du das Angebot Schriftlich ?

Was für Betrag steht in der Auktion ?

Anbei der gewünschte Paragraph.

Ist § 145 BGB.

Da steht genau das drin, was wir schon gesagt haben.

Das Angebot ist verbindlich!!!!

Händlerirrtum

 

Hallo Maik.

Mach dir keine Sorgen.Du bekommst recht.

Aber trotzdem mal in ADAC Rechtsschutz eintreten.

 

gruß Bad

Themenstarteram 14. März 2006 um 10:21

Ok nun also doch die KAcke am Dampfen.

DAs Angebot ist nicht über ebay gemahct worden, ja sowas gibts auch noch. Ich habe eine Adresse bekommen, wo man die ganze Abgasanlage beziehen kann und dort mal angefragt, was ein einzelner MSD kosten würde.

 

Als dann die MAil kam, hab ich ihn noch mehrmals wegen Kontodaten etc. angeschrieben, die letzte Mail war immer als Zitat unten angefügt. Er hat einen eigenen Onlineshop und das Angebot hab ich per E-Mail bekommen.

den ESD? Sofern du den meinst,den hatte ich schon vorher.

 

Gruß Micki

am 14. März 2006 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23

Ok nun also doch die KAcke am Dampfen.

DAs Angebot ist nicht über ebay gemahct worden, ja sowas gibts auch noch. Ich habe eine Adresse bekommen, wo man die ganze Abgasanlage beziehen kann und dort mal angefragt, was ein einzelner MSD kosten würde.

 

Als dann die MAil kam, hab ich ihn noch mehrmals wegen Kontodaten etc. angeschrieben, die letzte Mail war immer als Zitat unten angefügt. Er hat einen eigenen Onlineshop und das Angebot hab ich per E-Mail bekommen.

den ESD? Sofern du den meinst,den hatte ich schon vorher.

 

Gruß Micki

mmh also über ebay hättest du in diesen fall bessere karten.

Also wie gesagt du hast zwar das angebot schriftlich (elektronisch), aber das ist in diesen fall nicht rechtsverbindlich darauf kannst du dich leider nicht stützen ( Irtum vorbehalten)

Dagegen wirst du nichts machen können.

 

gruß

Themenstarteram 14. März 2006 um 10:40

aber wo ist denn der Unterschied, ob ich das Angebot über ebay habe oder per Mail? Ok wenns nen Sofortkauf bei ebay war, dann mag das sein, aber alles andere?

am 14. März 2006 um 10:42

@ Micki:

Steht denn "Irrtum vorbehalten" irgendwo dabei? ;)

Wenn nicht, ist doch alles in Butter.

Ansonsten hast du die Wahl, entweder die restlichen 50 Euro überweisen oder dich beim Anwalt beraten lassen...

Ich denk mal, das kostet beides das gleich, oder?

Themenstarteram 14. März 2006 um 10:45

also in der Mail stand gar nüscht von AGB´s etc. wer hängt sowas auch schon an?

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