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Hat jemand Erfahrung mit Vollkasko fiktive Abrechnung?

Themenstarteram 13. Mai 2024 um 12:01

Servus Leute! Ich habe im Januar mit meinem Auto einen Unfall gebaut(Autobahn Leitplanke). Da war schaden von 16k euro und Auto hatte 15k gekostet. Also wirtschaftliche Totalschaden. Musste auf Akteneinsicht von der Polizei warten damit ich überhaupt mit irgendwas loslegen kann und habe gestern Brief von Staatsanwaltschaft Brief bekommen dass Verfahren eingestellt wurde also ich nicht schuld bin. Jetzt ist die frage wie läuft es wenn ich den Schadenbetrag von der Versicherung auszahlen lasse und das auto im Ausland günstig repariere? Muss man es beweisen dass man das auto repariert hat? oder kann mann das auto einfach verkaufen ohne repariert zu haben?

Liebe Grüsse

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24 Antworten

Ja und ja. Die fiktive Abrechnung wird in der HIS erfasst und bei weiteren Schäden ist dann der Reparaturnachweis durch den jeweiligen VN/Anspruchsteller zu erbringen.

Themenstarteram 13. Mai 2024 um 12:08

Wie kann man es denn beweisen wenn man es selber repariert hat?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Mai 2024 um 14:04:20 Uhr:

Ja und ja. Die fiktive Abrechnung wird in der HIS erfasst und bei weiteren Schäden ist dann der Reparaturnachweis durch den jeweiligen VN/Anspruchsteller zu erbringen.

am 13. Mai 2024 um 12:11

Gutachter

... oder Rechnung.

Wenn das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, heißt das nicht automatisch, dass du keine Schuld hast. Mit welchem Grund wurde den eingestellt. Ich frage, da es viele Gründe für eine Einstellung gibt.

Themenstarteram 13. Mai 2024 um 12:59

Wegen Verfolgungsverjährung.

 

Zitat:

Wenn das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, heißt das nicht automatisch, dass du keine Schuld hast. Mit welchem Grund wurde den eingestellt. Ich frage, da es viele Gründe für eine Einstellung gibt.

Verfolgungsverjährung sagt aber rein gar nichts zu deiner zivilrechtlichen Schuld, denn darüber befindet kein Staatsanwalt.

Themenstarteram 13. Mai 2024 um 13:18

was sollte das dann heißen? Meine Sorge war dass ich den Unfall erst in paar stunden gemeldet habe und dadurch das Fahrerflucht heißt. Beim Fahrerflucht hat die Versicherung das Recht dass die den Schaden nicht bezahlen wollen. Und jetzt behauptet Staatsanwaltschaft nicht dass ich Fahrerflucht begangen habe von daher müsste Versicherung keinen Grund haben um zu meckern. oder bin ich Falsch?

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 13. Mai 2024 um 15:02:32 Uhr:

Verfolgungsverjährung sagt aber rein gar nichts zu deiner zivilrechtlichen Schuld, denn darüber befindet kein Staatsanwalt.

Du bist nicht von Fahrerflucht freigesprochen worden, sondern es wurde nur das Strafverfahren gegen dich eingestellt. Daher: Einstellung ist kein Freispruch. Aber: Einstellung ist auch noch nicht "schuldig"!

Hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Zitat:

@brsboo schrieb am 13. Mai 2024 um 14:59:26 Uhr:

Wegen Verfolgungsverjährung.

Zitat:

@brsboo schrieb am 13. Mai 2024 um 14:59:26 Uhr:

Zitat:

Wenn das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, heißt das nicht automatisch, dass du keine Schuld hast. Mit welchem Grund wurde den eingestellt. Ich frage, da es viele Gründe für eine Einstellung gibt.

Sorry, aber das ist Unsinn. Unfallflucht verjährt nicht in wenigen Monaten. Das wäre eine Straftat, die verjährt erst in fünf Jahren.

Die Verfolgung der Ermittlung wurde wohl eingestellt. Aber "Verjährung" war sicher nicht der Grund, ist ja klar.

Was diskutiert ihr hier eigentlich?

Es handelt sich um einen Kaskoschaden.

Wer wird da wohl schuld sein?

Klar ist es Eigenverschulden, Fahrerflucht ist vom Tisch,

was soll er da in den Versicherungsbedingungen suchen?

Natürlich zahlt die VK ist diesem Fall.

"Ich habe im Januar mit meinem Auto einen Unfall gebaut(Autobahn Leitplanke)."

Passiert schon mal, dass die Leitplanke beim Kontakt beschädigt wird. Das nicht melden, und schon besteht der Verdacht der Unfallflucht.

Themenstarteram 13. Mai 2024 um 18:26

Das wurde schon von mir gemeldet bzw. habe mich angezeigt halt nicht direkt sondern in paar Stunden. Außerdem wie der Gerry gesagt hat, die Frage ging nur darum ob man das beweisen muss wenn man durch fiktive Abrechnung selber repariert. Habe mir ein Video dazu angeschaut und da wurde gemeint wenn es nur Blechschaden ist also nicht zu Verkehrssicherheit berührt, müsste detaillierte Fotos vom Reparatur mit Tageszeitung( damit Datum zusehen ist) reichen.

 

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Mai 2024 um 20:06:54 Uhr:

"Ich habe im Januar mit meinem Auto einen Unfall gebaut(Autobahn Leitplanke)."

Passiert schon mal, dass die Leitplanke beim Kontakt beschädigt wird. Das nicht melden, und schon besteht der Verdacht der Unfallflucht.

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