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Jahreswagen mit Garantie aber ohne Gewährleistung
Hallo,
ich suche einen BMW 5er Jahreswagen als Firmenauto, und denke/dachte dass ich fündig geworden bin.
Es ist ein 5er mit Premium Selection und möglichkeit auf 24Monate Garantieerweiterung (1 Jahr sowieso bei PS dabei + 2 Jahre = 3 Jahre Zusatzgarantie, Werksgarantie läuft bald aus)
EZ Ende 2013.
Jetzt hat der Händler aber (was relativ normal zu sein scheint) einen Ausschluss der Gewährleistung beim Verkauf an Gewerbetreibende in den AGBs. Der Händler weigert sich Punkte aus seinen AGBs zu streichen da diese die "standard-AGBs des deutschen KFZ-Verkäufer-Bundes" oder so irgend etwas sind, und er die Rechtlichen Konsequenzen nicht abschätzen kann bla bla jada jada.
Nun ist die Frage brauche ich eine Gewährleistung wenn ich eh 3 Jahre EuroPlus Garantie habe oder kann ich mich trotz Gewährleistungsausschlusses darauf einlassen?
Muss ich noch etwas beachten?
danke
Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@vollstrecker schrieb am 4. Februar 2015 um 09:12:26 Uhr:
Hallo,
Kannste unterschreiben, bitte lies dir §475 BGB durch. Bei gebrauchten Verbrauchsgütern kann er die Haftung für Mängel nur auf 1 Jahr reduzieren. Ich würde die AGBs mal der IHK vorlegen. Sowas bewusst in Verträge zu schreiben, ist echt gefährlich. Das geht ja schon in Richtung §263 StGB seitens des Händlers. Kannst ja mal die Tatbestände für Betrug durchgehen (www.rechtsanwalt-betrug.de).
Gruß
Stimmt leider nicht, das kann der Verkäufer sehr wohl, da es sich hier um eine beabsichtigte gewerbliche Nutzung seitens des Käufers handelt (OLG Karlsruhe, AZ: 9 U 8/11).
Abgesehen davon stufe ich persönlich die Garantie als nützlicher ein als evtl. Sachmängelhaftung, daher: Ja, kaufen, wenn sonst alles ok.
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17 Antworten
Hallo,
Kannste unterschreiben, bitte lies dir §475 BGB durch. Bei gebrauchten Verbrauchsgütern kann er die Haftung für Mängel nur auf 1 Jahr reduzieren. Ich würde die AGBs mal der IHK vorlegen. Sowas bewusst in Verträge zu schreiben, ist echt gefährlich. Das geht ja schon in Richtung §263 StGB seitens des Händlers. Kannst ja mal die Tatbestände für Betrug durchgehen (www.rechtsanwalt-betrug.de).
Gruß
Zitat:
@vollstrecker schrieb am 4. Februar 2015 um 09:12:26 Uhr:
Hallo,
Kannste unterschreiben, bitte lies dir §475 BGB durch. Bei gebrauchten Verbrauchsgütern kann er die Haftung für Mängel nur auf 1 Jahr reduzieren. Ich würde die AGBs mal der IHK vorlegen. Sowas bewusst in Verträge zu schreiben, ist echt gefährlich. Das geht ja schon in Richtung §263 StGB seitens des Händlers. Kannst ja mal die Tatbestände für Betrug durchgehen (www.rechtsanwalt-betrug.de).
Gruß
Stimmt leider nicht, das kann der Verkäufer sehr wohl, da es sich hier um eine beabsichtigte gewerbliche Nutzung seitens des Käufers handelt (OLG Karlsruhe, AZ: 9 U 8/11).
Abgesehen davon stufe ich persönlich die Garantie als nützlicher ein als evtl. Sachmängelhaftung, daher: Ja, kaufen, wenn sonst alles ok.
Zitat:
@vollstrecker schrieb am 4. Februar 2015 um 09:12:26 Uhr:
Kannste unterschreiben, bitte lies dir §475 BGB durch. Bei gebrauchten Verbrauchsgütern kann er die Haftung für Mängel nur auf 1 Jahr reduzieren. Ich würde die AGBs mal der IHK vorlegen. Sowas bewusst in Verträge zu schreiben, ist echt gefährlich. Das geht ja schon in Richtung §263 StGB seitens des Händlers. Kannst ja mal die Tatbestände für Betrug durchgehen (www.rechtsanwalt-betrug.de).
Mal langsam, ob Deepy_01 nicht Gewerbetreibender ist weisst Du doch nicht!?
Er hat oben explizit geschrieben: "Suche.. als Firmenauto"
BTW: Selbst wenn der TE als Verbraucher erwirbt, ist der Vertrag weder unwirksam noch Betrug. Der Käufer würde dann in den Genuss der gesetzlichen Regelungen kommen, d.h. 2 Jahre Sachmängelhaftung. Es gibt auch genügend Urteile zum Thema unwirksame Klauseln in AGB.
Entschuldigung, ich dachte dass "als Firmenauto" impliziert dass ich es in gewerblicher Funktion kaufen würde.
Ja, Käufer UND Verkäufer sind gewerblich.
Daniel
Ah ja, dann hab ich nicht Recht. Sorry, übersehen! Dann geht's tatsächlich. Ich kenn das andere Gebahren leider auch. Allerdings wäre es ja beim Lesen des Paragraphen dem TE hoffentlich aufgefallen, weshalb ich immer fürs Selbstlesen bin.
Beste Grüße
Danke, dass es geht ist mir bekannt. Die Frage ist eigentlich ob ich die Gewährleistung vermisse wenn ich eh EUroPlus Garantie habe?
Das kommt auf den km stand an ..... ab 100tkm gehts los mit den abschlägen in der E+ ;)
Des weiteren gibts in der E+ auch Dinge die nicht übernommen werden.
19000km, was wird in der E+ beispielsweise nicht übernommen, das in der Gewährleistung wäre?
die e+ ist schon recht umfangreich aber die ausschlüsse liest du bitte selbst in den Regeln der E+ nach die kenne ich nicht im Detail.
http://www.bmw.de/.../...tiebedingungen.pdf.download.1392738483789.pdf
Und schau welche E+ du da eigentlich bekommst.
Aus eigener Erfahrung unterscheiden sich die E+ zwischen BMW Händler und BMW Niederlassung.
Es sind unterschiedliche Versicherungsgesellschaften und auch unterschiedliche Umfänge/ Leistungen !
Zitat:
@ChristophS70 schrieb am 4. Februar 2015 um 16:12:27 Uhr:
Und schau welche E+ du da eigentlich bekommst.
Aus eigener Erfahrung unterscheiden sich die E+ zwischen BMW Händler und BMW Niederlassung.
Es sind unterschiedliche Versicherungsgesellschaften und auch unterschiedliche Umfänge/ Leistungen !
sicher ?
ja sehr sicher.
Gibt auch einige Threads dazu hier im Forum.
Die auf der BMW Seite aufgelistete E+ bekommst du bei den BMW Niederlassungen, bei einem BMW Händler nicht unbedingt, da unterscheiden sich dann auch die Leistungen von denen auf der BMW HP.