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Kann ich noch wechseln?

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 17:21

Hallo,

ich habe im November den neuen Beitrag für dieses Jahr erhalten. Ich habe im Oktober die Fahrleistung heraufsetzen lassen, sodass das neue Angebot auf die höhere Fahrleistung ausgelegt war. Also beantrage ich ein neues Angebot, mit der Fahrleistung die ich vor der Anhebung hatte.

Nun konnte ich den neuen Beitrag mit meinem alten Vergleichen und dabei fiel mir auf, dass der Beitragsatz angehoben wurde.

Ich forderte daraufhin ein neues Angebot an und schrieb weiter, falls dies nicht geschehen sollte, ich hiermit kündige.

Auf mein Schreiben wurde nicht reagiert. Ich fragte letzte Woch erneut an, worauf ich heute die Antwort bekam, dass man am Preis nichts ändert und da ich nicht innerhalb von den vier Wochen nach Bekanntgabe des Beitrags für die erhöhte Fahrleistung gekündigt hätte, der Vertrag aktiv bleibt.

Nun meine Frage, hat die Sachbearbeiterin recht? Ich habe zwar nicht innerhalb der vier Wochen gekündigt, da ich die Beiträge aufgrund der anderen Fahrleistung nicht vergleichen konnte. Nachdem man mir den Beitrag für dieselbe Fahrleistung mitgeteilt hat, habe ich ja mit meinem Schreiben, dass innerhalb der vierwöchigen Frist raus ist, gekündigt.

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15 Antworten

Wenn du nicht den 30.11. genutzt hast, hast du noch einen Monat nach der Beitragserhöhung Zeit zu kündigen. Also 4 Wochen nachdem der Brief bei dir eingeflattert ist, muss deine Kündigung bei denene in den Kasten flattern. Und wie es aussieht ist der Zug bei dir abgefahren.

am 11. Januar 2010 um 17:25

Fahrzeug abmelden, mit neuer Versicherung wieder anmelden.

Habe auch einfach mal die Versicherung gewechselt, Fazit: ca. 40% des Jahresbetrags musste ich zahlen.

Musst halt mal die Kosten aufrechnen, ob sich dieser Aufwand rentieren würde :)

Greetz

so einfach ist das nicht

Du bist verpflichtet dich nach dem Abmelden beim erneuten Anmelden wieder bei deiner alten Versicherung zu versichern

Da muss beim Abgleich der % unter den Versicherungen was schief gegangen sein, sonst hätte deine alte VS gewiss gemeckert

Natürlich kannst du das Fahrzeug auch abmelden und mit neuer Versicherung wieder anmelden.

Damit deine alte Versicherung außen vor bleibt, mußt du aber als Anfänger - ohne SFR - neu einsteigen, ob sich das rechnet?

tja nu so umgeht man vieleicht die Anfrage der alten SF aber betreibt zur neuen VS auch noch eine Ruheversicherung

Die alte VS wird bei Neuversicherung dann darüber informiert und hat Anspruch auf Fortsetzung des alten Vertrages oder irre ich mich da?

Zitat hierzu: "KFZ-Stilllegung oder vorübergehende Abmeldung

Wenn Sie ein KFZ stilllegen oder vorübergehend abmelden, so ruht mit diesem Tag auch Ihr Versicherungsvertrag. Sie teilen also der Versicherung mit, dass Sie das KFZ abgemeldet bzw. stillgelegt haben. Damit ruht der KFZ-Versicherungsvertrag. Sollten Sie innerhalb dieses Versicherungsjahres das Fahrzeug mit gleichen Daten (Versicherungsnehmer und Halter wie vor der Stilllegung) wieder Inkraftsetzen macht der Ursprungsversicherer von seinen älteren Rechten gebrauch und Sie können nicht wechseln. "

Von wem soll die alte Versicherung denn informiert werden, wenn keine SFR-Übernahme stattfindet?

Aber das ist doch eh nur ne Theorie, wer fängt dem mit Malusklasse (Anfängertarif) an, bloß um die alte Versicherung loszuwerden?

durch die Zualssungsstelle dachte ich, die melden ja auch weiter wenn dieses Fahrzeug bei einer anderen Versicherung nach Verkauf angemeldet wird so dass die alten Ruheversicherungen dann automatisch aufgelöst werden

Themenstarteram 11. Januar 2010 um 18:42

Das Problem mit dem Älterne-Recht kenne ich bereits.

Mir ging es eigentlich darum, dass es für mich nicht gleich von Anfang ersichtlich war, dass sich der Grundbeitragssatz erhöht hat, dass ich vorher eine andere Fahrleistung hatte und ich die erst im November erhöht habe. Der neue Beitrag richtete sich automatisch nach der höheren Fahrleistung und erst auf verlangen machte man mir den Preis für 2010 mit der regulären Fahrleistung.

am 11. Januar 2010 um 22:24

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Nun meine Frage, hat die Sachbearbeiterin recht? Ich habe zwar nicht innerhalb der vier Wochen gekündigt, da ich die Beiträge aufgrund der anderen Fahrleistung nicht vergleichen konnte. Nachdem man mir den Beitrag für dieselbe Fahrleistung mitgeteilt hat, habe ich ja mit meinem Schreiben, dass innerhalb der vierwöchigen Frist raus ist, gekündigt.

Hallo,

dann denk das doch mal etwas weiter. Nach dem Prinzip könnte ja jeder, jederzeit aus seiner Versicherung raus. Hättest du die Berechnung mit der niedrigeren Fahrleistung erst im Juni angefordert, hättest du ja auch keine neue Frist, oder?

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Von wem soll die alte Versicherung denn informiert werden, wenn keine SFR-Übernahme stattfindet?

Vom VN selbst?

In jedem Antrag steht die Frage nach einer evtl. Vorversicherung.

Wenn diese Frage wissentlich falsch beantwortet wurde, greifen die Rechtsfolgen nach § 19 VVG.

 

Dieser Tipp ist also (wenn auch nur reine Theorie) zum vergessen.

am 11. Januar 2010 um 22:48

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

In jedem Antrag steht die Frage nach einer evtl. Vorversicherung.

Wenn diese Frage wissentlich falsch beantwortet wurde, greifen die Rechtsfolgen nach § 19 VVG.

Tja, viele sehen nicht so ganz richtige oder fehlende Angaben leider als Kavaliersdelikt an, ohne sich um die Folgen Gedanken zu machen. Und dann war es wieder die böse Versicherung. ;)

Ein Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern beinhaltet halt, dass sich beide an das halten was sie unterschreiben.

Gruß

Frank, der sich an Vereinbarungen hält.

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 6:53

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Hallo,

dann denk das doch mal etwas weiter. Nach dem Prinzip könnte ja jeder, jederzeit aus seiner Versicherung raus. Hättest du die Berechnung mit der niedrigeren Fahrleistung erst im Juni angefordert, hättest du ja auch keine neue Frist, oder?

Mfg Zille

Na jetzt wollen wir mal nicht übertreiben. Aber ich sehe ja ein, dass ich selbst schuld bin. Da meine Versicherung kein Datum auf die erste Benachrichtigung geschrieben hat, kann ich noch nicht einmal den Zugang beweisen. Also bin ich ja selbst schuld, dass ich nicht gleich gekündigt habe :(

Naja, im März hab ich die HU, vielleicht muss ich ja gar nicht soviel an einem überhöhten Beitrag zahlen ;)

Mal ne blöde Frage:

Hat die Versicherung wirklich so drastisch erhöht, oder sind vielleicht einfach nur Deine Typklassen gestiegen?

Schönen Gruß vom Sause (der sich vom Frank abgeguckt hat, dass man immer noch irgendwas hinterherschreibt, wie in diesem Falle "der gut reden hat, weil er seit 10 Jahren - außer für sein fiktives Motorrad - keine Versicherungsprämie mehr zahlen musste")

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 11:27

Naja so drastisch nun auch wieder nicht. Die Typ und Regionalklasse blieb gleich, aber im Vergleich zu einer anderen Versicherung würde ich gut 50€ sparen - klar sind jetzt keine Millionen, aber das Geld könnte ich anderweitig gut einsetzen (wie z.B. in eine Verkehrsrechtsschutz :rolleyes:).

Ich ärgere mich einfach über mich selbst :mad:

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