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Kein Nutzungsausfall für Oldtimer

Themenstarteram 4. April 2012 um 11:33

Ich bin heute über dieses Urteil gestolpert und bin ein wenig ratlos....

Mal ungeachtet der Höhe der Forderung des Anspruchstellers in diesem Fall, kann es doch nicht sein, dass mir jemand mein Spielzeug zerlegt und ich den Nutzungsausfall nicht ersetzt bekomme (unabhängig davon, ob ich das Fahrzeug auch im Alltag nutze oder nicht).

Im Falle eines nicht antretbaren Urlaubs kann ich ja auch Ersatz von entgangenen Urlaubsfreuden geltend machen....

Wie seht ihr dieses Thema!

Beste Antwort im Thema
am 4. April 2012 um 13:53

Sehe ich überhaupt kein Problem drin, denn die Nutzungsausfallentschädigung steht zu, wenn die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Eigentümers auf die ständige Verfügbarkeit der beschädigten Sache angewiesen ist - bei "Spielzeugen" dürfte dieser Umstand selten gegeben sein…

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am 4. April 2012 um 13:12

Zitat:

Wie seht ihr dieses Thema!

So, wie der Richter (seine Begründung). Im Prinzip. So ein bisschen "Schmerzensgeld" allerdings hielte ich für angemessen - vielleicht 1.000 EUR bei tatsächlich unvermeidbarem (!!) Ausfall von einem ganzen Jahr. Vielleicht war der Herr mit seinem Mercedes einen Tick zu gierig und der Schuss ging nach hinten los. Das sei immer gern gegönnt.

am 4. April 2012 um 13:53

Sehe ich überhaupt kein Problem drin, denn die Nutzungsausfallentschädigung steht zu, wenn die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Eigentümers auf die ständige Verfügbarkeit der beschädigten Sache angewiesen ist - bei "Spielzeugen" dürfte dieser Umstand selten gegeben sein…

am 4. April 2012 um 14:39

Die gleiche Streitigkeit gab es bisher auch immer bei Nutzungsausfallentschädigung für Motorräder.

Bei den Motorrädern hat der BGH ende letzten Jahres einen Schlussstrich gezogen:

Beschluss vom 13.12.2011 - VI ZA 40/11:

Nutzungsersatz kommt nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögensmäßig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht. Anders als bei einem für den alltäglichen Gebrauch vorgesehenen Pkw ist die jederzeitige Benutzbarkeit des Motorrades zwar ein die Lebensqualität erhöhender Vorteil, der jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert darstellt, wenn der Geschädigte auch noch über einen Pkw verfügt.

 

Und nichts anderes gilt auch für einen Oldtimer, der als reines Freizeitfahrzeug gehalten wird.

 

Da das hier zur Rede stehende Urteil bereits vor dem BGH-Beschluss ergangen ist, dürfte mit dem BHG-Beschluss die generelle Diskussion beendet sein.

am 4. April 2012 um 14:48

Zitat:

Original geschrieben von situ

[. Vielleicht war der Herr mit seinem Mercedes einen Tick zu gierig und der Schuss ging nach hinten los.

Vielleicht das auch - ganz sicher aber wurde er von seinem Rechtsanwalt (welcher richtig gutes Geld an diesem Prozess verdient hat) sehr sehr schlecht beraten.

Die Rechtsprechung tendierte schon vor dem BGH-Beschluss klar in diese Richtung.

Und wer Nutzungsausfall für ein ganzes Jahr geltend macht, noch dazu mit einer solch dämlichen Begründung wie dem "besonderen Fahrgefühl", bei dem fehlt es von vornherein schon am Nutzungswillen.

 

Der Prozess war von Anfang an zum Scheitern verurteilt und ohne jede Aussicht auf Erfolg.

Der einzige, der sich an dem Prozess gesund gestossen hat, war der Anwalt des Klägers.

am 4. April 2012 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

.......Der einzige, der sich an dem Prozess gesund gestossen hat, war der Anwalt des Klägers.

4.928,62 Euro :D

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

.......Der einzige, der sich an dem Prozess gesund gestossen hat, war der Anwalt des Klägers.

4.928,62 Euro :D

Und wer ist im Schadengeschäft der Raubritter Hä ?

 

Da wird jeder SV blass, bei so einer Rechnung.........:eek:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Und wer Nutzungsausfall für ein ganzes Jahr geltend macht, noch dazu mit einer solch dämlichen Begründung wie dem "besonderen Fahrgefühl", bei dem fehlt es von vornherein schon am Nutzungswillen.

Wieso........:confused:

 

Die Begründung war doch richtig. Nur die Wortwahl war falsch.

 

Wer mit so eine Prothese durch die gehend reitet (Fahren ist wohl der völlig falsche Ausdruck, Englische Fahrzeuge können nicht fahren, dass konnten diese Eimer noch nie) der hat Anspruch auf Nutzungsausfall Schmerzensgeld.

 

:D

am 4. April 2012 um 15:52

Naja, das Schmerzensgeld hat nun der Anwalt bekommen.

4928,62 Euro für einen von vornerhein nutzlosen Prozess - kein schlechtes Geld für Nichts;)

am 4. April 2012 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

 

4.928,62 Euro :D

Und wer ist im Schadengeschäft der Raubritter Hä ?

 

Da wird jeder SV blass, bei so einer Rechnung.........:eek:

Da glaube ich mal nicht - das sind schon drei Rechnungen

Außergerichtlich 1.085,04 Euro

I. Instanz beim Landgericht mit Terminsgebühr 1.534,03 Euro

II. Instand beim Oberlandesgericht mit Terminsgebühr 2.309,55 Euro

Würde man den Zeitaufwand dafür berechnen, stellt sich ein Sachverständiger im Vergleich nicht schlechter :cool:

 

Der vollständigkeithalber: der Anwalt des Versicherers stellt auch noch zwei Rechnung über insgesamt 4.374,20 Euro aus. Zusammen mit den Gerichtskosten von 2.177 Euro dürfte der Spaß insgesamt 11.489,82 Euro gekostet haben.

 

Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat. Aber ein Mercedes-Fahrer mit einem englischen Spaßauto zahlt das wahrscheinlich aus der Portokasse.

naja aber wen man den zweitporsche zerlegt bekommt den man sich mit 3000km im jahr auch nur als sonnenwagen benutzt dann is das ok?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

naja aber wen man den zweitporsche zerlegt bekommt den man sich mit 3000km im jahr auch nur als sonnenwagen benutzt dann is das ok?

ne weil wenns der 2.wagen is gibts auch da kein nutzungsausfall

also wen jemand den wagen meiner frau zu klump fährt weil er auf mich als 2. wagen angemeldet ist dann is essig?:confused:

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

also wen jemand den wagen meiner frau zu klump fährt weil er auf mich als 2. wagen angemeldet ist dann is essig?:confused:

ne,weil wenn du glaubhaft machen kannst das deine frau den wagen jeden tag braucht und nutzt um zb zur arbeit zu fahren oder um die teppichratten zum kiga zu fahren iste er ja in der nutzung und nicht nur nen spaß- oder hobbyauto

Wie sieht's eigentlich umgekehrt aus? Wenn ein Mitmensch das Alltagsfahrzeug demoliert und nur noch der Morgan da ist? Ist Benutzung generell zuzumuten? Nur im Sommer? Bei Regenwetter nicht?

Neugierige Gruesse

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