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Kettenauffahrunfall, Huk

Themenstarteram 29. März 2021 um 12:35

Brauche etwas Schwarmwissen bzw. Einschätzung anderer zur folgenden Situation:

Unfall liegt schon fast Jahre zwei zurück (mein Vater war beteiligt und zwei andere Fahrzeuge)

Polizeiliche Unfallaufnahme:

Fahrzeug 3 schiebt F. 2 auf F. 1

F.1 hat der Versicherung mitgeteilt:

Vor einer gelben Ampel zum Stillstand gekommen, dann fuhr der folgende Wagen auf. Kurz darauf erfolgte ein zweiter Aufprall.

F.3 Aussage gegenüber der Versicherung ist nicht bekannt

F.2 sagt aus (mein Vater) normal zum Stillstand gekommen ohne das vordere Fahrzeug berührt zu haben

Heckschaden am F.2 war enorm (Totalschaden .. Auto grad mal 10 Monate alt). Vorne sehr gering.

Huk (Versicherung von F.3) hat 75% gezahlt (offen blieben knapp 1.900€) ... damals hingenommen, weil die Eltern mit Umzug etc. keinen Nerv für das Thema hatten.

Nun fordert die Huk Geld von der Versicherung von meinem Vater ... ca 1.500€

Die Aussage des ersten Fahrzeugs stört ungemein ...

Zweimal ein Aufprall, mein Vater wird nach vorne geschoben (heftig) löst die Bremse und rollt nochmal gegen das vordere Fahrzeug ... so interpretiere ich das Ganze. Hat ein späterer Fragebogen mehr Gewicht als ein Polizeiprotokoll (5 Min. nach dem Unfall)?!

Keine Rechtsschutzversicherung, klagen und das gezahlte Geld rückfordern?

Nur wie sehen die Chancen aus ...

Gutachter hat damals etwas vom flummi Effekt geschrieben.

Wäre für paar Erfahrungswerte dankbar.

Viele Grüße

Alex

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14 Antworten
am 29. März 2021 um 12:50

Die Polizei war nicht Zeuge des Geschehens - kann also nur protokollieren, was man ihr erzählt oder was Spuren hergeben.

Wie wurde die Zahlung des Versicherers F3 von nur 75% begründet?

Da Fahrzeug deines Vaters wurde also nicht auf F1 von F3 geschoben? Oder ist dies strittig?

Versicherer F3 fordert Geld oder die von F1?

Vaters Auto hat vorn keinerlei Schaden?

Niemand hier wird dir vorhersagen können (darf das auch nicht; einige werden es trotzdem tun), wie der Ausgang einer Klage wäre. Ist dein Vater Mitglied eines Autoklubs, kann er ggf. einen kostenlose, anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen. Dazu ist aber eine detaillierte, nachvollziehbare Darstellung - am besten mit Fotos - erforderlich.

Zitat:

@Alexander-sin schrieb am 29. März 2021 um 14:35:04 Uhr:

F.1 hat der Versicherung mitgeteilt:

Vor einer gelben Ampel zum Stillstand gekommen, dann fuhr der folgende Wagen auf. Kurz darauf erfolgte ein zweiter Aufprall.

Die Frage ist halt, war es so oder nicht.

Erst Papa auf F1 dann F3 auf Papa - absolut plausibel wenn F1 schon bei Gelb zum Stillstand kommt.

Angesichts der Schadenshöhe und des sicher zu erwartendenden Streites hätte von Anfang an ein Anwalt dabei sein müssen, zumal hier an zwei Fronten gekämpft wird.

Interpretieren kann man hier viel. Am Ende ist es eine Beweisfrage.

Wenn ihr die 75% damals hingenommen habt müsst ihr die Forderung jetzt auch hinnehmen.

Ansonsten das üblich Prozedere, Anwalt, evtl. klagen.

Gab es Zeugen die nicht beteiligt waren?

Nach fast zwei Jahren wird das wahrscheinlich eher schwierig.

Die Versicherungen orientieren sich bei der Regulierung an der Höhe des jeweiligen Schadens vorn - hinten. Soweit ist das alles üblich.

Die Aussage des F1 ist als Zeugenaussage zu bewerten.

Bei 2 verspürten Anstößen ist der Vater des TE zuerst aufgefahren.

Die gezahlten 75% vom Gesamtschaden halte ich folglich für vertretbar, da durch das vorhergehende Auffahren für den Letzten der Bremsweg verkürzt wurde.

@Alexander-sin google mal nach Bremswegverkürzung... die 75% Regulierung an deinen Vater gehen je nach genauem Ablauf ggf. in Ordnung - und die HUK wird jetzt aus der Vollkaskoversicherung die 25% von deiner KH-Versicherung regressieren - das ginge je nach genauem Ablauf dann also auch so in Ordnung.

ohne Rechtschutz würde ich da jetzt nichts weiter machen. selbst mit rechtschutz heißt es nicht automatisch, dass das zu gunsten deines vaters ausgeht.

mein tipp: macht einen haken dran..

Bei solchen Unfallabläufen haben ja schon Sachverständige anhand konkreter Informationen ihre Mühe den Hergang zu rekonstruieren. Und darauf kommt es nun mal an. Da werden wir hier leider in unseren Kristallkugeln auch nichts Sachdienliche erkennen können.

 

Grüße vom Ostelch

Der 1. im Bunde hat mit seiner Aussage die Grundlage gelegt. Er bekommt seinen Schaden so oder so ersetzt und hat keinen Grund zu lügen. Wenn dieser also von zwei Aufprallereignissen spricht, belastet das den mittleren Fahrer.

gelöscht

was hat Fahrer 1 denn an der Unfallstelle zur Polizei gesagt (1 Aufprall oder 2 aufeinanderfolgende)? Ist das protokolliert - bzw. worauf beruht das polizeiliche Protokoll?

Aus den Aussagen der Beteiligten vor Ort.

Zitat:

@soringer schrieb am 29. März 2021 um 22:11:08 Uhr:

was hat Fahrer 1 denn an der Unfallstelle zur Polizei gesagt (1 Aufprall oder 2 aufeinanderfolgende)? Ist das protokolliert - bzw. worauf beruht das polizeiliche Protokoll?

Steht ziemlich zu Beginn des Eröffnungsbeitrags.

Pauliese

Steht ziemlich zu Beginn des Eröffnungsbeitrags.

Auch ich kann lesen. Es steht dort: "Polizeiliche Unfallaufnahme: Fahrzeug 3 schiebt F. 2 auf F. 1"

Es steht n i c h t dort, in welcher Form diese polizeiliche Unfallaufnahme vorliegt und ob die angegebenen Feststellungen der Polizei auf den Aussagen von Fahrer 1 beruhen.

Für den Zivilprozeß ist es aber sehr wohl von Bedeutung, ob der Fahrer 1 bei der Polizei was anderes gesagt hat als dann gegenüber den Versicherungen und ob dies ggf. schriftlich festgehalten ist.

Solche vermeintlich belehrenden Kommentare sind überflüssig wie ein Kropf und helfen dem TE überhaupt nichts, dienen lediglich dem Zeitvertreib des "Kommentators".

Zitat des TE: "F.1 hat der Versicherung mitgeteilt:

Vor einer gelben Ampel zum Stillstand gekommen, dann fuhr der folgende Wagen auf. Kurz darauf erfolgte ein zweiter Aufprall."

 

Das hat der TE dazu geschrieben, am Anfang ; was der F 1 wiederum bei der Befragung durch die Polizeibeamten zu denen gesagt hat....da glaube ich nicht daß der TE das erfabren konnte oder durfhe, aber Du kannst Ihn ja mal fragen, gell. :)

Frohe Ostern und über den sonstigen Kommentar am Ende Deines Kommentars schlage ich mal ein (Oster) Ei drüber...

Zitat:

@Pauliese schrieb am 2. April 2021 um 21:34:45 Uhr:

was der F 1 wiederum bei der Befragung durch die Polizeibeamten zu denen gesagt hat....da glaube ich nicht daß der TE das erfabren konnte oder durfhe, aber Du kannst Ihn ja mal fragen, gell. :)

Genau das habe ich ihn ja gefragt - und diese Frage hat Dir nicht gepaßt. Wenn sein Vater Akteneinsicht hatte, weiß er, was im Polizeiprotokoll steht; woher soll der TE sonst wissen, was die Polizei festgehalten hat? Ich hätte halt vom TE gern Näheres dazu gewußt, um ihm wirklich einen Rat geben zu können.

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