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Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 7. April 2006 um 20:43

Hallo,

ich habe mir heute einen Ford Galaxy gekauft habe im Moment noch die Kurzzeitkennzeichen drauf die noch bis einschliesslich dem 10.4.06 Gültig sind. Darf ich denn nun mit denen auch Privat fahren? Weil es steht zwar drauf wofür die sind aber es steht net drauf ob ich Privat fahren kann oder nicht. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

MfG,

Sergio

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17 Antworten

Nur zur Überführung und zur Zulassung.

Das war es - also keine Privatfahrten.

Probefahrten sind auch erlaubt! Diese kann von beliebiger Länge sein!

 

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Nur zur Überführung und zur Zulassung.

Das war es - also keine Privatfahrten.

Zitat:

Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 28 StVZO

Sehr geehrter Fahrzeughalter,

bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:

Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.

Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb des Zulassungsbezirkes) verwendet werden.

Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.

Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.

Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.

Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.

Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:

Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen)

Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder

Pass mit Meldebestätigung

Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten

Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO.

Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Diese können im Haus sofort erworben werden.

Da Sergio86 bereits gekauft hat kommen Probefahrten nun wirklich nicht mehr in Betracht. ;)

Verbleiben die anderen beiden Möglichkeiten, die beide im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen.

Im Sinne der Frage sind Privatfahrten also definitiv nicht erlaubt.

Als Probefahrt dürfte auch eine Fahrt nach Reperatur o.ä. zählen.

Desweiteren kann man doch auch ein Auto nach dem kauf Probefahren, z.b. um zu schauen ob es sich lohnt das Fahrzeug anzumelden. Ich glaube also nicht, das es Probleme macht, damit umherzufahren, solang man nicht grad vor der Kaufland Tiefgarage mit vollem Kofferraum kontrolliert wird.

 

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Da Sergio86 bereits gekauft hat kommen Probefahrten nun wirklich nicht mehr in Betracht. ;)

Verbleiben die anderen beiden Möglichkeiten, die beide im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen.

Im Sinne der Frage sind Privatfahrten also definitiv nicht erlaubt.

Die Gesetze sind so wie hier wiedergegeben.

Mit welchen Argumenten man in der Praxis durchkommt ist eine andere Frage.

Zitat:

Desweiteren kann man doch auch ein Auto nach dem kauf Probefahren, z.b. um zu schauen ob es sich lohnt das Fahrzeug anzumelden.

Damit sicher nicht.

Mit dem Kauf dokumentiert man die abgeschlossene Willensbildung,

diese Ausrede würde jedem Richter nur ein Schmunzeln entlocken. ;)

Themenstarteram 8. April 2006 um 11:11

Ich danke euch.

Hab mir die Mühe gemacht und die Polizei angerufen. Die meinten dann das ich ohne weiteres bis zum letzten Tag wie die Schilder gehen auch fahren darf. :)

Erschreckend falsche Antwort. :confused:

Dennoch könnte der Polizist, der Dich anhält, die Vorschrift des § 28 StVZO kennen. ;)

Kommt es zum Unfall, so kennt Deine Haftpflichtversicherung die Gesetzeslage.

Und das kann unangenehm enden!

Themenstarteram 8. April 2006 um 19:40

Ein bekannter von mir hat auch noch einen Polizisten gefragt und der meinte wiederrum.

Die Schilder dienen, ein Fahrzeug zu testen, ich teste praktisch gerade die Alltagstauglichkeit. :)

am 9. April 2006 um 9:38

Hi,

und wenn das noch 100 Polizisten sagen - es uist falsch.

Und die Argumentation á la "ich teste" - wohlgemerkt wie madcruiser schon sagte "nach dem Kauf" - ist grober Unsinn.

Die KKZ haben eine klare Verwendung - wenn dich genau der Polizist mit der Goldwaage in der einen und dem Knöllchen in der anderen Hand erwischt, schauts trübe aus.

Nicht mehr, nicht weniger ;)

Grüße

Schreddi

Heisst das ich darf ein Kurzzeitkennzeichen auch zur Überführung eines Fahrzeugs nach Frankreich benutzen?

Bert

Themenstarteram 11. April 2006 um 18:42

Dazu habe ich bereits was gelesen das die Polizisten in manchen anderen EU Ländern die Schilder erst gar nicht akzeptieren da sie diese gar nicht kennen die roten gingen noch aber die mit dem gelben wollen sie nicht und sie sind oft sogar auf der suche nach "uns" um mal wieder Geld von den reichen Deutschen abzustauben. Vor allem in Italien mal wieder beliebt.

am 1. Mai 2006 um 17:41

hm...

ich möchste ein AUto in rund 300km Entfernung kaufen.

Der Wagen würde vor Kauf direkt abgemeldet. Wie kommt ich an das Kennzeichen dran?

Brauche ich keinen KFZSchein oder Brief?

Angaben zum Autotyp müssen gemacht werden oder gilt das kennzeichen für alle Fahrzeuge?

danke

röwe

am 1. Mai 2006 um 17:51

Zitat:

Original geschrieben von roewe

Brauche ich keinen KFZSchein oder Brief?

Nein, es sind bei der Zulassungsstelle zur Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens nur eine spezielle Doppelkarte und der Personalausweis erforderlich.

Die Fahrzeugdaten kann man dann bei Abholung des Autos selbst von Hand in den "Fahrzeugschein" eintragen.

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