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Leasingrückgabe: Was muss repariert werden?

VW
Themenstarteram 13. September 2021 um 11:25

Moin Leute!

Mein Golf muss nun nach 4 Jahren wieder zurückgegeben werden, vorher möchte ich gerne die paar kleinen Mängel beseitigen lassen.

Und das ist genau das Thema: Was muss ich machen lassen, was sind normale Gebrauchsspuren?

Der Golf hat ein paar winzige Dellen, die sieht man nur gegens Licht bei Spiegelungen, dann ein paar Schrammen auf der hinteren Stoßstange (von den Hundekrallen, aber nur oberflächlich), dann vorne Links am Schnittpunkt Schweller/Tür/Kotflügel leichte Schrammen.

Dann noch vorne unter dem "Spoiler" ein paar Schrammen von einem etwas hohen Kantstein. Naja und hier und da noch ein paar winzige Mini-Kratzer, die man erst sieht, wenn man ganz genau hinschaut.

Ich bin heute mal diverse Lackerereien angefahren, die Preisspanne ging von knapp über 1000€ bis zu 2600€.

Ich bin mir nun nicht sicher, wie ich hier vorgehen soll. Leider habe ich den Wagen in Delitzsch (400 km entfernt) geleast, dort sill/muss (?) ich ihn auch zurückgeben.

Der Händler sagte, er würde die Rückgabebegutachtung nicht selbst, sondern von der Dekra machen lassen, insofern müsste es doch möglich sein, die Begutachtung auch hier in Hamburg machen zu lassen.

Ich möchte nicht noch zweimal nach Delitzsch fahren, sondern möchte das alles in einem Rutsch abwickeln.

Daraus resultieren also mehrere Fragen:

- Gibt es Vorgaben, welche Art von Schäden akzeptiert werden müssen, und welche nicht?

- Kann ich die Rückgabebegutachtung auch woanders machen lassen? Und wenn ja, kann jemand eine DEKRA-Stelle in Hamburg empfehlen, wo die Prüfer nicht so pingelig sind...

- Kann ich vielleicht sogar die Rückgabe woanders machen?

Und: Habt Ihr nen Tipp für eine gute Werkstatt im Raum Hamburg, wo man derartige Sachen günstig machen lassen kann? Eine Rechnung brauche ich dafür nicht...

Danke und viele Grüße,

Björn

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190 Antworten

Hey Björn,

schau mal hier, dort ist alles genau geregelt: https://schadenkatalog.vwfs.de/fahrzeugcheck.html

Die Rückgabe erfolgt immer am vom Leasinggeber beauftragten Autohaus am vorgegebenem Ort, wo dann das Fahrzeug durch den Sachverständigen begutachtet wird (an Deinem Beispiel mit den 400km Entfernung also in Delitzsch, wenn Du mit dem Leasinggeber/Autohaus keine andere Vereinbarung treffen kannst) - und das Autohaus wird sich hüten, einen anderen Übernahmeort anzugeben...

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 13. September 2021 um 13:40:32 Uhr:

Hey Björn,

schau mal hier, dort ist alles genau geregelt: https://schadenkatalog.vwfs.de/fahrzeugcheck.html

Diese "Fiebel" sollte dir eigentlich bei Leasingbeginn ausgehändigt worden sein.

Themenstarteram 13. September 2021 um 12:40

Wow, das kannte ich nicht, danke!

Besonders interessant finde ich das Thema Beulen. Da ist die Rede von Beulen <1mm Eindringtiefe und <20mm Durchmesser, die bei der Rückgabe akzeptiert werden müssen. Gleichzeitig werden Hagelschäden aber nicht akzeptiert.

Nun habe ich ein paar winzige Hagelbeulen, ganz klar kleiner als die angegebenen 1mm/20mm, was zählt denn hier nun?

Ein bisschen "unglücklich" ist, dass ich den Hagelschaden damals über die Vollkaskoversicherung habe abrechnen lassen, ohne ihn aber instandsetzen zu lassen. Dafür musste ich mir die Genehmigung von VW-Leasing holen, damit die Versicherung den Betrag auszahlen konnte. Das waren so um die 800€ wenn ich mich recht erinnere.

Ist sowas bei der Rückgabe dem Gutachter bekannt? Also wird er da besonders genau hinschauen?

Die Beulen sind wirklich sowas von minimal, die sieht man nur, wenn man gegen's Licht schaut, und sich etwas darin spiegelt. Winzig klein, fühlen kann man die z.B. nicht, wenn man da mit dem Finger drübergeht.

Ich befürchte, das könnte teuern werden...

Meine Hoffnung ist ja, dass ich das Auto hier in Hamburg bei der Dekra begutachten lassen kann, und dann die beanstandeten Schäden beim Beulendoktor reparieren lassen.

Mal sehen, ich warte auf den Rückruf des Händlers in Delitzsch...

Im Grunde sollte man solche Kosten gleich zu Beginn gedanklich auf die Leasingrate draufschlagen. wenn das jetzt sagen wir 2000€ kostet, sind das mal eben locker 42€ pro Monat.

am 13. September 2021 um 13:25

Ob dem Gutachter bekannt ist, dass du für die Hagelschäden Geld bekommen hast, ist egal. Der listet einfach nur auf, was er an Schäden finden kann. Was daraus dann wird, entscheidet der Leasinggeber. Dem ist bekannt, dass du 800 € von der Versicherung bekommen hast. Und ein nicht behobener Schaden in dieser Größenordnung wird dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Rechnung gestellt werden.

Was akzeptiert wird und was nicht, kannst du in deinen Unterlage nachlesen. Das angehängte Dokument hast du in gedruckter Form mit dem Fahrzeug erhalten. Die Einstufung von Hagelschäden ist eindeutig, sie werden nämlich grundsätzlich nicht akzeptiert, siehe Seite 16. Das hat übrigens etwas damit zu tun, dass jedes Leasingfahrzeug gegen Hagelschäden versichert sein muss. Dass der Leasinggeber den Schaden trägt, obwohl du dafür Geld von der Versicherung bekommen hast, wirst du hoffentlich nicht ernsthaft erwarten.

Themenstarteram 13. September 2021 um 14:48

das Dokument habe ich nicht erhalten. Aber vielen Dank dafür, das ist ja mal sehr nützlich!

Habe gerade mit dem Mann gesprochen, der mir das Auto vor 4 Jahren verkauft hat.

Ich werde jetzt in den sauren Apfel beißen, und vor dem Rückgabetermin schon mal vorab zum Händler fahren. Dort habe ich einen Termin bei denen im Haus, es kommt dann ein Dekra-Mitarbeiter und begutachtet den Wagen.

Der Verkäufer meinte auf meine Frage, ob die Dekra bei derartigen Gutachten "pingelig" sei, dass dies nicht der Fall wäre, sondern dass die eher im Interesse des Kunden bewerten würden. Na, da bin ich ja mal gespannt...

Heißt für mich neben den Kosten nochmal 800 km extra Fahrt und einen Tag verschwendete Zeit.

Das was der Wagen damals vielleicht günstiger war, zahle ich jetzt drauf. Naja, aus Fehlern lernt man...

Danke Euch für die hilfreichen Tipps!

Vielleicht macht es ja Sinn den Wagen aus dem Leasing abzunehmen und privat zu verkaufen . Deinen Restwert kannste aus dem Vertrag evt rauslesen. Und dann mal in Mobile reinstellen . Nennst sich risikoloses Andienungsrecht. Der Händler will ja auch kein Risiko und damit wurde der Wagen relativ niedrig bewertet bei Ablauf des Leasings .

Das kommt dann sicherlich drauf wann, ob es ein waschechter Leasingvertrag ist (bei VW kann man ihn dann

mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rauskaufen) oder ob es eine 3 Wege Finanzierung, auch Ballonfinanzierung, ist.

Bei Letzterer ist es i.d.R so, dass der auszulösende Betrag niedriger als der Zeitwert ist-> es gibt das verbriefte Rückgaberecht, dann nimmt der Händler ihn zurück, falls er dem Käufer nicht zusagt.

Letztendlich ist die 2. Variante die, die KartE46 meint mit Fahrzeug übernehmen.

Wagen beim nächsten Mal einfach besser pflegen.

Zitat:

@cki77 schrieb am 13. September 2021 um 17:42:26 Uhr:

Das kommt dann sicherlich drauf wann, ob es ein waschechter Leasingvertrag ist (bei VW kann man ihn dann

mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rauskaufen) oder ob es eine 3 Wege Finanzierung, auch Ballonfinanzierung, ist.

Bei Letzterer ist es i.d.R so, dass der auszulösende Betrag niedriger als der Zeitwert ist-> es gibt das verbriefte Rückgaberecht, dann nimmt der Händler ihn zurück, falls er dem Käufer nicht zusagt.

Letztendlich ist die 2. Variante die, die KartE46 meint mit Fahrzeug übernehmen.

Bei uns war damals Ballon günstiger als Leasing.

Wie Jahre später der Restwert liegt ist immer Risiko, im schlechteren Fall des Gebers.

Im besseren Fall haben wir damals das Auto nicht nach Restwert sondern nach Ankaufswert der Gebrauchtwagenabteilung abgegeben.

Aber wir hatten so oder so die Pistole in der Hand. Geh mal mit einem Gebrauchten mal hin und frag was geht, da interessiert die Differenz Leasing oder verbriefter Wert nicht.

 

Und besser Pflegen… es gibt auch äußere Unabhängige Einflüsse!

Themenstarteram 13. September 2021 um 16:03

Es ist ein Leasingvertrag mit verbrieftem Rückgaberecht. Ich habe drei Möglichkeiten:

- Weiterfinanzieren => will ich nicht

- Kaufen für 9999,90€ (das ist die tatsächliche Schlussrate, zu der ich ihn kaufen könnte) => könnte eine Idee sein

- Zurückgeben und Wertminderung durch Schäden bezahlen

Den Wagen privat zu verkaufen, ist eine Idee, das hatte ich vor Jahren schon mal mit einem geleasten Polo gemacht. Da bin ich ganz gut bei weggekommen, hatte zu viele km drauf und konnte so die Nachzahlung sparen.

Was meint Ihr, wie viel kriege ich denn für die Karre:

- Golf 7 Variant

- Sondermodell Allstar

- Diesel, 110 PS BlueMotion (steht hinten drauf)

- DSG 7 Gäng-Automatik

- EZ 29.6.2016

- 85.000 km

- Schwarz

- "normale" Ausstattung

Nur so als ganz grobe Hausnummer, meint Ihr, ich würde da 10.000€ für bekommen, wenn ich die gröbsten Sachen noch machen lasse?

Kann ja mal bei mobile.de nachsehen, was es da so gibt.

Da solltest du mehr bekommen. Einfach bei mobile.de nachschauen, wie sie gehandelt werden:

https://suchen.mobile.de/.../search.html?...

Themenstarteram 13. September 2021 um 16:15

Cool, hab gerade mal bei mobile.de geschaut, dort kann man das Auto von einem Händler begutachten lassen, der es dann gleich kaufen kann.

Nennt sich Expressverkauf. Morgen ist der Termin. Laut dem Formular liegt der durchschnittliche Ankaufspreis bei 10.500€.

Das heißt ja erstmal nichts, aber wenn die mir das Ding für 9.000€ abnehmen, ist das ja eine Alternative.

Würde ihn aber auch nochmal inserieren, bei einem Privatverkauf ist ja sicherlich etwas mehr drin.

Bin gespannt

Themenstarteram 13. September 2021 um 16:19

Ne Standheizung hat er noch, das ist ja vielleicht noch ein Argument.

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