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Leuchtmittelfrage // LED

Volvo V70 2 (S)
Themenstarteram 16. November 2015 um 0:21

Servus

Das Haynes-Manual gibt da leider keine Auskunft:

Welche Leuchtmittel werden beim V70 II überwacht und welche nicht?

Ich werde meinen in nächster Zeit möglichst zu 100% auf LED umrüsten und würde gerne Vorwiderstände vermeiden, wo sie nicht sein müssen.

Weiß man schon, was man für die Hauptscheinwerfer nehmen kann?

€70,- pro H7 und darüber sind dann doch etwas "oha".

Der Chinaschrott verbietet sich von selbst da sich die technischen angaben gegenseitig widersprechen; Bsp.: 12V / 1,2A / 30W - wer mit 12 in der Schule aufgepaßt hat merkt, das geht sich nicht aus.

Beste Antwort im Thema

Nochmal:

Diese Funktion der Leuchtmittelüberwachung hat nichts mit VIDA zu tun.

Wenn man ein wenig googled,findet man die Anleitung sehr schnell.

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Gegenfrage: Wie sieht es denn bei dir in Ö mit der Betriebserlaubnis aus - erlischt die auch wie bei uns in D sofort, wenn eine Komponente (SW, Ansteuerung, Leuchtmittel etc) nicht nach STVZO freigegeben ist?

Die Regelungen dürften doch großteils europaweit gelten. Und damit dürfte "100% LED" nicht zulässig sein. Was natürlich viele trotzdem nicht abhält...

Letztens wieder einen mit schon fast blendender Kennzeichenbeleuchtung gesehen :rolleyes:

 

P.S. Das animierte Bildchen nervt aber auch ziemlich.

Themenstarteram 16. November 2015 um 11:54

Zitat:

@KaiCNG schrieb am 16. November 2015 um 07:45:17 Uhr:

Gegenfrage: Wie sieht es denn bei dir in Ö mit der Betriebserlaubnis aus - erlischt die auch wie bei uns in D sofort, wenn eine Komponente (SW, Ansteuerung, Leuchtmittel etc) nicht nach STVZO freigegeben ist?

Prinzipiell gleich wie in Deutschland, wird aber meist nicht so streng gehandhabt.

Beispiel mein Motorrad: Ich habe 2 x 55W HID verbaut, die Herren von der Polizei meinten nur, daß ich Streß kriege wenn ich dadurch einen Unfall verursache - aber solange nichts passiert haben sie überhaupt kein Problem damit, wenn ich als Motorradfahrer gesehen werde.

Themenstarteram 16. November 2015 um 12:00

Zitat:

@rille2 [url=http://www.motor-talk.de/.../leuchtmittelfrage-led-t5498927.html?...]

Letztens wieder einen mit schon fast blendender Kennzeichenbeleuchtung gesehen :rolleyes:

Darauf achte ich selbstredend. Mein Mercedes hat anfangs auch geblendet nachdem ich ihm HID eingebaut habe. Aber nachdem ich auch noch Projektorscheinwerfer eingabaut habe konnte ich deutlich mehr sehen, der Gegenverkehr wurde aber weniger geblendet als mit den Originallichtern + Halogenleuchmittel.

Ich bin zu alt für die Fuchsschwanzfraktion ;)

Zitat:

P.S. Das animierte Bildchen nervt aber auch ziemlich.

So alt werd ich nie werden, daß mir das GIF nicht mehr gefällt. :D

Auch wenn du "Freunde" bei der Polizei zu haben glaubst (die das im Zweifel nie gesagt haben und das auch keineswegs zu Protokoll geben, wenn man sie denn im Fall des Falles überhaupt gerade zur Seite hat) - bei einer Anzeige oder beim Unfall steht fest, dass die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erloschen war.

Hast du mal nach den Folgen gegoogelt, mal nur so zum Spaß?

Themenstarteram 16. November 2015 um 12:20

Ja - Und ich habe nie behauptet, daß ich das (so es funktioniert) nicht auch genehmigen lassen würde.

Sind heute wieder viele Hilfssheriffs unterwegs..

Abends dann zu hause mit nem Schreibblock am Fenster hängen und alles böse aufschreiben was der Nachbar so macht...

Kriegt ihr eigentlich ein Ständer dabei ständig mit erhobenen Zeigefinger andere auf irgendwelche Gesetze hinzuweisen?

Würde mich einfach mal interessieren wie man darauf kommt...

Ich mein, er hat nur eine Frage gestellt, wer weiß, vielleicht fährt er mit den LED Lichtern auf dem Mond rum wo es erlaubt ist!? Könnt ihr doch nicht wissen.. Vielleicht in Amerika oder Holland!?

Themenstarteram 16. November 2015 um 14:51

Zitat:

@Razzorpl schrieb am 16. November 2015 um 15:49:19 Uhr:

Sind heute wieder viele Hilfssheriffs unterwegs..

Abends dann zu hause mit nem Schreibblock am Fenster hängen und alles böse aufschreiben was der Nachbar so macht...

Das war eine technische Frage von mir. Polemischen Quargel bitte bei Facebook abladen. Danke.

Zitat:

@carbon-compound schrieb am 16. November 2015 um 15:51:20 Uhr:

Zitat:

@Razzorpl schrieb am 16. November 2015 um 15:49:19 Uhr:

Sind heute wieder viele Hilfssheriffs unterwegs..

Abends dann zu hause mit nem Schreibblock am Fenster hängen und alles böse aufschreiben was der Nachbar so macht...

Das war eine technische Frage von mir. Polemischen Quargel bitte bei Facebook abladen. Danke.

Dich meinte ich nicht, sondern die zwei Herren die deine Frage nicht verstanden haben.

Themenstarteram 16. November 2015 um 14:55

Das ist mir klar wen du meinst. Gehört trotzdem nicht hierher.

edit:

Ich bin Schichtführer, erfolgreich geschieden und behaupte mich gegen +10 Pferde. Es ist nicht notwendig mich ungefragt zu verteidigen, egal wie gut es gemeint ist.

Also die Kennzeichenbeleuchtung wird nicht überwacht. Bei mir waren beide defekt, und es wurde mir nicht angezeigt. Das ist allerdings ohne Gewähr, da sich meine Glühbirnen auch selber reparieren können.

Es ist ganz schön einfach, das Totschlagsargument des erhobenen Zeigefingers zu benutzen. Das würgt natürlich jede Diskussion erfolgreich ab. Danke, Herr Oberlehrer, und willkommen im Club!

@carbon-compound: Es gibt sicher ein paar gute Gründe, in einen für H zugelassenen Scheinwerfer auch H einzubauen und nicht LED oder etwas anderes. Unter anderem stimmen Temperaturentwicklung und die Position des Lichtkörpers bei LED nicht, da der Reflektor auf Halogenbirnen mit definierter Position des Glühfadens abgestimmt ist. Ein Mehr an Licht kann die LED vielleicht, aber ganz sicher stimmt die reflektierte Lichtverteilung nicht mehr. Mit Linsen ist das ganz ähnlich.

Selbstredend sind das nur Kommentare von einem Laien, und vollkommen unmaßgeblich hinsichtlich einer Prüfung/ Eintragung. Wenn du den Weg aber gehen willst, dann interessiert mich das Feedback der Prüfer ganz enorm.

Edit: Und um jetzt mal endlich auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen: Überwacht werden (beim V70 II ab MY 2005/Facelift) die Abblend- und Fernscheinwerferleuchten, die seitlichen Positionsleuchten, die Rückleuchten und die hinteren Kennzeichenleuchten.

Themenstarteram 16. November 2015 um 15:22

Daß ich die Position der LED-SMDs beachten muß, das ist klar. Wobei man da aber doch etwas "Luft" hat da die Halogenleuchtmittel auch nicht auf den Milimeter genau untereinander gleich sind. Mit Hitze kanns bei H7 etc kein Problem geben, Glühfaden liefern immer noch mehr Wärme und zudem sind die Sockel mit passiven und aktiven Methoden zur Wärmeabführung ausgerüstet.

Ich habe eine mittlere Bremsleuchte vom BMW Mini 24 Stunden im Dauerbetrieb gehabt. Grad mal handwarm war das Gehäuse. Wärme kann also maximal für die Hauptscheinwerfer ein Problem darstellen. Cree SMD LEDs unterhalb von 500lm sind also keine Heizöfen.

Spezifikation für Abblendlicht laut Gesetz: Mindestens 750lm - herkömliche Halogenlichter haben ca 1000lm, Bosch verkauft seine H7 LED Lichter mit ca 1500lm, wenn ich mich recht erinnere.

Zitat:

@Razzorpl schrieb am 16. November 2015 um 15:49:19 Uhr:

Ich mein, er hat nur eine Frage gestellt, wer weiß, vielleicht fährt er mit den LED Lichtern auf dem Mond rum wo es erlaubt ist!?

Der einzige, der mit dieser Denkweise hinterm Mond lebt bist du....oder glaubst du ernsthaft jemand aus den U, S und A fragt sowas in einem deutschen Forum? :rolleyes:

Ansonsten ist der Hinweis auf die rechtliche Lage durchaus angebracht, nicht jedem sind die Konsequenzen die ein solcher Umbau nach sich ziehen kann bekannt...und du solltest nicht vergessen, dass hier auch Leute still mitlesen die garkeinen Plan von Gesetzen & Vorschriften und auch nicht das nötige Kleingeld haben, wenn es denn mal kracht!

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