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Maximale Wohnwagenabmaße für Schweiz?

Themenstarteram 6. Februar 2010 um 18:38

Hallo allerseits,

ich bin gerade dabei, einen WoWA zuzulegen, welcher dann im Sommer mit mir in die Schweiz darf. Jetzt habe ich vom potentiellen Verkäufer gehört, dass er schon von einer maximalen Wohnwagengröße gehört hat, welche bei der Einreise in die Schweiz nicht überschritten werden darf. Dass soll ich nochmal checken, bevor ich den Wagen bei ihm kaufe.

Im Internet habe ich diesbezüglich noch nichts gefunden, aber Ihr wißt doch sonst auch immer alles ;-)

Zur momentanen Wunschgröße meines Wagens: Knaus Südwind 590 TK

Vielen Dank für Eure Hinweise und Infos schonmal im Vorraus!

Viele Grüße,

Andy

Beste Antwort im Thema
am 6. Februar 2010 um 21:55

Taj ich schau mal auf mein Kontrollschild (Kennzeichen) und sage dir zu 99,9% wie in Deutschland max, 2,55 Breite länge .... glaub ab 12,5 musst du ein longvehicle Drauf haben aber wer hat den so ein Wohnwagen? länge länger als 12,5?

Ok also keine Sorge die Freunde aus NL sind hier bei uns mit GANZ DICKEN BRUMERN unterwegs und da hat keine Probleme.

Sonst Frag doch einfach mal in St. Gallen beim Strassen und Schiffartsamt nach.

Öffnungszeiten, der Standorte:

Montag bis Freitag

08:00 Uhr - 11:30 Uhr

13:30 Uhr - 17:00 Uhr

004158 229 22 22

sind sehr nett

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Hallo,

früher hatte ich auch davon gehört und meine mich an eine max. Gespannlänge erinnern zu können.

Auch ich finde nichts im IT - auch nicht beim ADAC und bei unserer

Durchfahrt mit unserem "kleinen Gespann" im Jahre 2008 habe ich keinerlei Hinweise gesehen...........

..........evtl. gibt's das nicht mehr.

Warum auch, dort sind die Strassen nicht anders, als in den Ländern der EU auch :D

Hallo

Ich komme aus der Schweiz und habe einen Knaus Eurostar 750s der eine Gesamtlänge von ca. 9.20m hat (Aufbaulänge ca. 8m) und einer Breite von 2.50m. Dieser Wohnwagen ist hier in der Schweiz zugelassen. Deshalb kann ich mir kaum vorstellen das du mit deinem 590er Knaus nicht einreisen darfst.

Wenn Du es genauer wissen möchtest dann Frag doch mal beim Zollamt Schaffhausen an. Ev. können sie Dir weiterhelfen.

Aber ich meinte was in der Schweiz zugelassen werden kann, darf sicher auch einreisen. Es kann auch sein dass diese Beschränkung einmal war jedoch in den 90er aufgehoben wurde.

Gruss Marcel

am 6. Februar 2010 um 20:41

Früher gab es mal eine max. wohnwagenbreite....2.50 cm njet!

Scheint sich ja heute geändert zu haben..lt. marcel!

Giebt da bestimmt nen automobilclub, wie hier ADAC...schreib mal da hin und du bist auf der sicheren seite!..

Lg Sobor

am 6. Februar 2010 um 21:55

Taj ich schau mal auf mein Kontrollschild (Kennzeichen) und sage dir zu 99,9% wie in Deutschland max, 2,55 Breite länge .... glaub ab 12,5 musst du ein longvehicle Drauf haben aber wer hat den so ein Wohnwagen? länge länger als 12,5?

Ok also keine Sorge die Freunde aus NL sind hier bei uns mit GANZ DICKEN BRUMERN unterwegs und da hat keine Probleme.

Sonst Frag doch einfach mal in St. Gallen beim Strassen und Schiffartsamt nach.

Öffnungszeiten, der Standorte:

Montag bis Freitag

08:00 Uhr - 11:30 Uhr

13:30 Uhr - 17:00 Uhr

004158 229 22 22

sind sehr nett

Vor über 25 Jahren hatte ich einen Eriba mit einer Breite von 2,36 m.

Für den mußte ich bei der Einreise in die Schweiz, wegen Überbreite (über 2,30 m), eine zusätzliche Gebühr bezahlen.

Ob das heute noch gilt ist mir nicht bekannt, weil ich danach keinen WoWa über 2,30 m hatte.

Mein jetziger ist 2,30 breit und kostet in der Schweiz nichts extra (außer der Vignette).

Liebe Grüße

Themenstarteram 7. Februar 2010 um 10:58

Hallo Jungs!

Danke schon mal für Eure Antworten!

Jetzt war isch schon fast beruhigt, nur habe ich dann noch zwei Seiten im Netz gefunden:

http://www.caravan-holzer.at/?content=camperwissen

http://www.cca-camping.at/campingeuropa.html

Das steht was von einer maximalen Gespannlänge von 12m! Bei der unteren Seite steht aber zusätzlich noch was von einer Gesamtlänge von 18,35m

Ist mit der Gespannlänge von max 12m nur die Gesamtlänge des WoWa gemeint, welcher auch in den Papieren steht (bei meinem favorisierten Knaus wären das 7650mm)? Für mich war immer die Gespannlänge die Länge von Auto + WoWa, wo ich aber dann rechnerisch 12.2m hätte...

Wahrscheinlich muß ich wohl doch noch in St.Gallen anrufen (Danke an lookooloo für den Hinweis!)

Viele Grüße,

Andy

Zitat:

Original geschrieben von Andy1310

Ist mit der Gespannlänge von max 12m nur die Gesamtlänge des WoWa gemeint..............

Viele Grüße, Andy

Zugwagen und Anhänger zusammengespannt = Gespannlänge

Die Schweiz hat ihre Strassen in den letzten Jahren dann wohl doch verbreitert............

.........oder mti der Vignette genug Einnahmen :D

Hi Andy,

mir war die Problematik nicht bewußt. :eek::eek: Bin also all die Jahre durch die Schweiz und in der Schweiz herumgefahren, ohne zu wissen, daß mein Zug 12,37m Gesamtlänge hat. So what? :confused::confused:

Tröste Dich, die Schweizer hat's auch nicht interessiert. :) ;) Also fahr einfach.

am 7. Februar 2010 um 13:50

Moin,

das mit der Gesammtlänge gibts hier in D auch...

nämlich 12,0m für fahrzeuge.... wobei da ein anhänger als einzelnes fahrzeug zählt...

ich gehe mal davon aus, dass es in der Schweiz ähnliche beschränkungen gibt....

greez

BarT

am 7. Februar 2010 um 15:14

Anhänger max. 2,55 m breit, Anhänger inkl. Deichsel max. 12 m lang, Gespann gesamt max. 18,75 m lang.

Quelle: ADAC Portal

Themenstarteram 7. Februar 2010 um 17:13

Servus Jungs,

ich habe zur Absicherung nochmals eine Quelle (touring club suisse) gefunden, welche die obigen Aussagen bestätigen:

Anhänger mit Deichsel sowie Zugfahrzeug einzeln jeweils max 12m lang, 2,55 breit

Die Kombination aus Anhänger inkl. Zugfahrzeug darf maximal 18,75m lang sein und 4m hoch.

Somit steht aus dieser Sicht dem Kauf den WoWa nix im Wege!

Besten Dak für Eure zahllosen Antworten!

Viele Grüße,

Andy

am 8. Februar 2010 um 10:05

Die Länge der Wohnanhänger darf mit der Deichsel höchstens 12 m betragen.

Die Länge der Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug + Wohnanhänger) darf 18,75 m nicht übersteigen.

Die Breite der Wohnanhänger darf höchstens 2,55 m betragen.

Das Zugfahrzeug muss links und rechts aussen je einen Rückspiegel tragen, der dem Fahrer erlaubt, die Fahrbahn seitlich neben dem Anhänger und nach hinten mindestens 100 m weit zu überblicken.

Früher galt einmal generell eine maximale Breite von 230cm, ist aber schon lange nicht mehr.

Es gibt aber einige Strasse (Pässe) welche baubedingt immer noch max. 230cm haben oder für Anhänger ganz gesperrt sind.

Beispiel für Kanton Graubünden:

http://tools.tiefbauamt.gr.ch/pdf/...27_zulaessige_fahrzeugbreiten.pdf

am 11. Februar 2010 um 0:30

Zitat:

Original geschrieben von maurus

Früher galt einmal generell eine maximale Breite von 230cm, ist aber schon lange nicht mehr.

Ja und wir haben früher (70er Jahre) bei unserem 6,05m langen Wohnwagen für die "Überlänge" von 5cm in der Schweiz immer eine Gebühr zahlen müssen.

 

am 5. März 2010 um 20:49

kann das nur bestätiegen fange grade meine C klasse an und da steht auch die masse von (one sonderzulassung)

 

Anhänger max. 2,55 m breit,

Anhänger inkl. Deichsel max. 12 m lang,

Gesammtesgespann gesamt max. 18,75 m lang.

Damit wäre es nun denke ich mal Amtlich :)

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