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Mehrspuriges Abbiegen nach links. Von zwei Fahrstreifen nach links auf vier. Bitte um Lösung.

Themenstarteram 11. Januar 2014 um 21:06

Hallo Leute,

ich weiß dass dieses Thema hier schon erwähnt wurde aber ich habe ein kompliziertes Spezialfall.

Hatte vor kurzem nach Abbiegen nach links in zwei Abbiegespuren ein Autounfall gehabt.

Nun ein paar Details zum Unfall:

Ich befand mich in der rechten und der Unfallverursacher in den linken Abbiegespur nach links. Wir fuhren los nach links in zwei parallel markierten Streifen und kamen an der Strasse mit vier markierten Spuren an. Ich befand mich bei abbiegen vor dem Unfallverursacher (ca. 3- 4 meter) und kam dann (da ich ne rechte Abbiegespur nutzte) an der zweiten Fahrspur der vierspurigen Strasse an. Nun krachte es an meiner hinteren Stoßstange von links. Beim Aussteigen meinte der Unfallverursacher dass er Recht hatte sich zwischen den beiden ersten Spuren auf der Vierspurigen Strasse eine Spur aussuchen und ich sollte eigentlich nach dem Abbiegen an der Dritte der vierspurigen Strasse ankommen. Da wir beide uns zur Zeit in einem Rechtsstreit befinden und der Gerichtstermin in erst einem Jahr ist, wollte ich vorher eure Meinung zu diesem Fall hören. Gerne hätte ich ein paar StVO Gesetze von euch falls welche überhaupt zu diesem Fall existieren.

Anbei lade ich paar Fotos zu Unfallstelle.

Vielen Dank für die Hilfe..

Beste Antwort im Thema

Was wollen wir wetten, dass die Schilderung des Gegners ganz anders lautet und die Worte "...mich beim Abbiegen überholt..." irgendwo darin vorkommen?

Es handelt sich -wegen der Busspur- nicht um eine Erweiterung von zwei auf vier Spuren, sondern nur auf drei. Und da stellt sich regelmäßig die Frage, wer die mittlere Spur nach dem Abbiegen befahren darf, der rechte oder der linke Abbieger.

Und dann ist es nicht fernliegend, wenn man argumentiert, dass derjenige, der "enger abbiegt", die Spur wählen darf.

Ob das in dem Fall so ist, wird der TE in einem Jahr erfahren. Und wir vielleicht auch... 

Wie gesagt: wir können dem TE nur bestätigen, dass er -wenn es sich so zugetragen hat, wie er es hier schildert- recht hätte.

Wenn es so wäre, wäre die Sache aber ziemlich sicher nicht bei Gericht.

Also kennen wir eben mal wieder nur die eine Seite der Medaille und die hat eben nur bedingten Wert.

EDIT: Hatte noch was vergessen, sorry.

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Ich würde mal sagen, dass die Meinung deines Rechtsbeistandes hier am angebrachtesten ist. Dafür hast du diesen. Vll. nicht der Richtige wenn du hier -für so einen Fall- um Hilfe bittest? Die Gerichtsentscheidung hat hier auch keiner.

am 11. Januar 2014 um 21:30

Hab ich was an den Augen? Ich kann auf den Fotos keine 4 spurige Strasse erkennen.

Ansonsten ist es wohl ein typischer Fall von Paragraph 1, da die gestrichelten Linien keine konkrete Zuordnung zu den 3 Fahrstreifen auf haben.

Nur fürs Verständnis: Du hattest in einer Stadt wie Berlin ausgerechnet mit jemandem einen Unfall, den Du kennst und auch schon einen Rechtsstreit pflegst?

Das muss man auch mal hinbekommen...

Zur Haftung kann ich aufgrund der Schilderung leider nichts Belastbares sagen.

Dazu müsste man die Details viel genauer kennen.

Eine Rechtsprechungsübersicht findest Du > HIER <

am 11. Januar 2014 um 21:47

Aufgrund des Unfalles ist er jetzt halt im Rechtsstreit.

Für mich ist der Fall eindeutig.

Bin der Meinung, der andere hat Schuld.

Die Zuordnung der gestrichelten Linien zu den 2 linken Spuren der 4-spurigen Straße ist für mich eindeutig.

Wenn er also aus der rechten Spur der zweispurigen Straße kommt, so ist seine richtige Spur die zweite von links in der vierspurigen Straße.

Meiner Meinung nach also eindeutig der andere Schuld, da er die Spur während des abbiegens gewechselt hat.

Er muss dazu ja auch die gestrichelte Linie überquert haben.

Aber wie gesagt: Ich bin kein Verkehrsrichter und auch kein Experte was diese Abbiegevorgänge angeht.

Aber für mein Verständnis eigentlich logisch, wie die Zuordnung gemeint ist.

@ Elchsucher

Hab sie für dich durchnummeriert ;)

und ja... 4. ist für den Bus gedacht...

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Aufgrund des Unfalles ist er jetzt halt im Rechtsstreit.

Ok, das macht mehr Sinn... :D

Themenstarteram 11. Januar 2014 um 22:45

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Nur fürs Verständnis: Du hattest in einer Stadt wie Berlin ausgerechnet mit jemandem einen Unfall, den Du kennst und auch schon einen Rechtsstreit pflegst?

Das muss man auch mal hinbekommen...

Zur Haftung kann ich aufgrund der Schilderung leider nichts Belastbares sagen.

Dazu müsste man die Details viel genauer kennen.

Eine Rechtsprechungsübersicht findest Du > HIER <

Ich kenne denjenigen nicht persönlich.

Themenstarteram 11. Januar 2014 um 22:48

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Aufgrund des Unfalles ist er jetzt halt im Rechtsstreit.

Für mich ist der Fall eindeutig.

Bin der Meinung, der andere hat Schuld.

Die Zuordnung der gestrichelten Linien zu den 2 linken Spuren der 4-spurigen Straße ist für mich eindeutig.

Wenn er also aus der rechten Spur der zweispurigen Straße kommt, so ist seine richtige Spur die zweite von links in der vierspurigen Straße.

Meiner Meinung nach also eindeutig der andere Schuld, da er die Spur während des abbiegens gewechselt hat.

Er muss dazu ja auch die gestrichelte Linie überquert haben.

Aber wie gesagt: Ich bin kein Verkehrsrichter und auch kein Experte was diese Abbiegevorgänge angeht.

Aber für mein Verständnis eigentlich logisch, wie die Zuordnung gemeint ist.

@ Elchsucher

 

Hab sie für dich durchnummeriert ;)

und ja... 4. ist für den Bus gedacht...

Danke so habe ich von Anfang an gesehen. Nun frecherweise hatte er sogar meine Versicherung angeschrieben um die Kosten für sein Auto zu bekommen. Echt krass der Typ!

Mal abwarten, was das Amtsgericht entscheidet.

 

Ich finde die Diskussionen hier nicht zielführend. Irgendwelche Aussagen zur Unfallschuld halte ich zudem für höchst bedenklich. Hier handelt es sich um einen komplexen Fall, der nur mit einer Akteneinsicht vom Anwalt richtig eingeschätzt werden kann. Dies wird er sicher gemacht haben. Zur Aussage der Gegenseite ist zudem nicht viel bekannt. Grundsätzlich scheint es ja Ausage gegen Aussage sein.

Also sorry, aber das wird hier nicht besser. Meine Meinung. Man kann das Ganze mit weiteren Vermutungen in die Länge ziehen, aber dem TE hilft das leider nichts.

Wenn der TE uns keine wichtigen Details absichtlich oder unabsichtlich verschweigt kann man sehr wohl eine Einschätzung treffen wie das ausgeht. Nur die abstrakte Betriebsgefahr könnte noch zu einer Mitschuld führen :)

@berlin-forever: Bitte schreibe deine Antworten nicht innerhalb des Zitats, wenn du mit dieser Funktion nicht zurecht kommst, nutze bitte nur den "Anworten" Button.

Die Zitat Funktion ist im vB-Code Editor besser zu Handhaben.

Grüße

Steini

am 12. Januar 2014 um 10:01

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Wenn der TE uns keine wichtigen Details absichtlich oder unabsichtlich verschweigt kann man sehr wohl eine Einschätzung treffen wie das ausgeht.

Echt? Also ohne Zeugen halte ich da jeden Ausgang für möglich.

Die Phantasie der Unfallgegner ist ein schier unerschöpflicher Pool. Und da der Gegner anscheinend sofort seine Ansprüche geltend gemacht hat, scheint er eine passende Story parat zu haben.

Ich denke hier ist von Freispruch bis 100% Schuld für den TE alles drin.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Wenn der TE uns keine wichtigen Details absichtlich oder unabsichtlich verschweigt kann man sehr wohl eine Einschätzung treffen wie das ausgeht. Nur die abstrakte Betriebsgefahr könnte noch zu einer Mitschuld führen :)

Sportliche Meinung. Da kann sich so mancher Jurist eine Scheibe abschneiden. Ohne die exakte Aussage der Gegenseite was die Beschreibung des Unfallhergangs betrifft, kann hier gar nichts eingeschätzt werden.

Wenn alles klar wäre, könnte man sich die Bemühung eines Richters ersparen.

Im Übrigen hat dieses Thema im engeren Sinn nichts mit "Versicherung" zu tun.

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