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Meine Felgen auf dem Auto meiner Freundin??? HELP!

Themenstarteram 13. März 2008 um 19:52

Hallo liebe Gemeinde!

Folgende Situation:

Ich fahre einen GT Sport (140 PS) mit den Standard R-Line Omanyt 17" Felgen mit 225/45 Bereifung.

Ich möchte gerne diese Felgen auch nem Standard-Golf V Trendline (75 PS, EZ MRZ 05) montieren.

Geht das?

Was mich noch wundert: Im Fahrzeugschein ist bei meiner Freundin und mir bei der Bereifung nur das eingetragen:

195/65 R15 91H (bei mir) bzw. T bei meiner Freundin.

Müssen die 17" nicht eingetragen sein?

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt!

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18 Antworten
am 13. März 2008 um 19:55

dieräder kannst du bedenkenlos tauschen, sind für JEDEN golf zugelassen.

Themenstarteram 13. März 2008 um 19:57

Ahh ok, des ist schon mal gut zu wissen!

Aber wieso sind die 17" Felgen bzw. Reifen nicht im Fahrzeugschein eingetragen?

am 13. März 2008 um 19:58

Bei den neuen Fahrzeugscheinen steht kaum etwas drinne lass dich nicht täuschen...wenn sie den alten Fahrzeugbrief noch hat die nicht mehr gültig ist...immer mit nehmen im auto da sind alle sachen meistens aufgelistet und die 17 er müssten auch drinne stehen...

bei mir ist nähmlich das gleiche wie bei deiner freundin...

und ja die felgen passen ohne probleme

Themenstarteram 13. März 2008 um 20:01

Ja wir haben beide den neuen Schein.

D.h. ich kann die Felgen ohne TÜV und Ärger mit der Bullizei draufmachen...

am 13. März 2008 um 20:05

also wenn bei dir im brief nichts von einem 17 zoll der gleichen wie bei deiner freundin aufgelistet oder eingetragen ist...musst du es eintragen lassen was aber echt kein problem ist...

ich denke das gutachten bekommst du ohne probleme bei vw und dann zu tüv fahren und eintragen...einfach so los fahren geht nicht :)

es sei den du willst nichts eintragen lassen...

schau einfach mal in den alten brief deiner freundin nach...meistens reicht es dem tüv auch wenn ein vorgänger fahrzeug ( sprich von deiner freundin ) die felgen drauf hatten und vom werk aus eingetragen waren...so kann man es eigentlich auch direkt übernehmen und eintragen lassen...und ist ja auch ein orginal teil von vw daher kein problem

Themenstarteram 13. März 2008 um 20:08

Ha des ist ja gerade das Problem. In meinem Fahrzeugschein steht NIX von 17" oder sowas. Meine Freundin hat nur den neuen Fahrzeugschein und da steht auch NIX von 17" drinne :-D

ich hab mir auch die 17" omanyt felgen für meinen goal geholt. in meiner ewg-bescheinigung steht, dass ich lediglich ne 7J felge fahren darf. die omanyt ist aber eine 7,5J. nach rücksprache mit der vw-hotline bekomme ich nun nochmal ein teilegutachten zugeschickt, und muss mir die felgen dann vom tüv abnehmen lassen! denke, dass wird beim wagen deiner freundin nicht anders sein!

 

edit: dass in euren fahrzeugscheinen folgendes steht "195/65 R15 91H" ist normal. das ist die mindest-größe der reifen/felgen...

am 13. März 2008 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von noci86

ich hab mir auch die 17" omanyt felgen für meinen goal geholt. in meiner ewg-bescheinigung steht, dass ich lediglich ne 7J felge fahren darf. die omanyt ist aber eine 7,5J. nach rücksprache mit der vw-hotline bekomme ich nun nochmal ein teilegutachten zugeschickt, und muss mir die felgen dann vom tüv abnehmen lassen! denke, dass wird beim wagen deiner freundin nicht anders sein!

Genau so ist es ;) Eintragen muss sein...jegliche änderung am Fahrzeug muss eingetragen werden...fahrwerk , felgen etc.

und die 17 die deine freundin drauf hat müssen im alten Fahrzeugbrief stehen...oder hat sie es nicht mehr ?:S

am 13. März 2008 um 20:12

Im Teil I der neuen, seit 01.10.2005 gültigen Zulassungsbescheinigung ist vorgesehen, nur noch eine der im Rahmen der im Typgenehmigungsverfahren genehmigten Reifengrößen je Achse in das Feld 15 der Bescheinigung einzutragen. Auf der Rückseite dieser Bescheinigung finden Sie einen Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3), aus dem zu entnehmen ist, dass auch andere im Typgenehmigungsverfahren für den Fahrzeugtyp genehmigte Reifen montiert sein können, ohne dass diese Bereifungen in der Zulassungsbescheinigung genannt sein müssen, ein Gutachten mitgeführt werden muss oder eine neue Zulassungsbescheinigung auszufertigen ist. Nur wenn Rad-/Reifenkombinationen montiert werden, die im Betriebserlaubnisverfahren nicht erfasst wurden (andere als die sog. Originalräder), ist eine derartige Änderung der Zulassungsbehörde zur Eintragung in die Zulassungsdokumente mitzuteilen. Die Zulassungsbehörde mag dann entscheiden, ob diese "anderen Räder" in den Feldern (15.1) bis (15.3) oder im Feld (22) als Bemerkung zur Fahrzeugbeschreibung aufgenommen wird. Auf diese geänderte Rechtslage müssen sich auch die Überwachungsinstitutionen einstellen. Nicht Du musst die korrekte Bereifung nachweisen sondern die Überwachungsbehörden müssen eine ggf. nicht genehmigte Bereifung nachweisen.

Ich hoffe, meine Informationen sind hilfreich und verständlich.

 

es muss also WEDER etwas im teil 1 noch im teil 2 stehen, sondern NUR und wirklich NUR in der EWG betriebserlaubnis und da stehen bei JEDEM golf 5 diese räder drin.

 

UND die polizei muss beweisführung betreiben und nicht umgekehrt, also bei einer kontrolle ruhig bleiben und nix unterschreiben, den fehler machen viele und zahlen einen dummfug den sie nicht müssen!

am 13. März 2008 um 20:13

as, im sog. fahrzeugbrief steht gar nichts mehr drin, alle zusätzlich eingetragenen bauteile stehen nur noch im teil 1, also der ehemalige fahrzeugschein, der brief bleibt leer!

am 13. März 2008 um 20:15

Zitat:

Original geschrieben von burgswolf

as, im sog. fahrzeugbrief steht gar nichts mehr drin, alle zusätzlich eingetragenen bauteile stehen nur noch im teil 1, also der ehemalige fahrzeugschein, der brief bleibt leer!

Es ist die rede vom Alten Fahrzeugbrief ;) nicht vom neuen...im neuen ist genau so viel rein geschrieben worden wie im fahrzeugschein...da blickt ja fast keiner mehr durch...

aber die sparen sich arbeit :D manche hatten ja 3 seiten im fahrzeugschein stehen :D

am 13. März 2008 um 20:17

sollte er etwas ändern bekommt er eh den neuen und schon braucht er nix ändern, diese ewg bescheinigung kann er sich bei vw sicher nachordern, aber das ez datum ist grenzwertig, 7 monate später und er wäre fein raus...

Themenstarteram 13. März 2008 um 20:18

Wisst ihr was? Die Karre von meiner Freundin muss eh im März noch zum Tüv. Dann soll der des einfach mit eintragen! :-D

am 13. März 2008 um 20:19

ja klar nur es ist ja nicht falsch wenn man es eintragen lässt im fall der fälle kann alles passieren...z.B unfall und da hat man dann wiederrum ein problem...im neuen schein habe ich auch nichts eintragen lassen :D wüsste noch nicht was :)

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