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Mercedes Stern hinten geklaut + Kratzer /// Keine Teilkasko

Themenstarteram 9. Juli 2008 um 10:40

Hi ^^

Naja vielleicht kommt es paar Leuten bekannt vor. Diesmal ist es nicht mein Spiegel sondern mein Mercedes Stern

Link vom Spiegel: http://www.motor-talk.de/forum/versuchter-diebstahl-aussenspiegel-wieso-keine-teilkasko-t1871101.html?newPostInserted=1#post16444587

Also es ist ja fast alles wieder so wie beim Spiegel.....

Am Kofferraumdeckel wurde der Mercedes-Stern mit einem Schraubenzieher abgehebelt.

Fazit ca. 3,5 cm TIEFEN Kratzer und der Stern weg.

So jetzt sagte die nette Frau von der Versicherung wieder: Stern wird durch die Teilkasko ersetzt, jedoch der Kratzer nur von der Vollkasko.

Der Stern auf der Heckklappe ist ja nicht nur ein großes Emblem, sondern hat nur nur den Kreis und den Stern (3 Striche)....

Jedenfalls würde man natürlich den ca. 3,5 TIEFEN Kratzer richtig sehen, weil er genau in einem Sternfeld ist.

Nun habe ich mich erkundigt und es gibt 4 Möglichkeiten:

1. Mit dem Lackstift den Kratzer zutupfen (würde aber nicht wirklich schön aussehen) ca. 10 Euro

2. Unter den Stern einfach eine Runde Folie in Silber kleben (ist aber nicht genau der Silberton, sondern irgend ein Standard Silber) ca. 10 Euro

3. DIe Runde Folie in Wagenfarbe lackieren lassen. ca. 40 Euro

4. Teillackierung vom Kofferraum. ca. 80 Euro

 

Nun meine Frage: bin ich wieder im Recht wie bei dem Spiegel, oder hat diesmal die Versicherung recht ?

DANKE !

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. Juli 2008 um 13:49

So komme gerade von der Versicherung und habe alles so gemacht wie ihr es gesagt habt......

Angekommen in der Versicherung ist nur ein ganz junges Mädchen frei...... Bin ich hingegangen und hab ihr alles erzählt. Dann sagte sie das man den Stern bestimmt auch mit der Hand abziehen kann, und der Kratzer Vandalismus sei.

Darauf hin sagte ich, das es sich gerne ein Gutachter ansehen kann. Sie lächelte dann nur ganz doof und sagte: bei so einem kleinen Schaden bestimmt nicht. Dann habe ich gesagt dann machen sie wenigstens ein Foto.

Als Antwort bekam ich nur: wir haben hier keine Digitalkamera -.-

 

Dann habe ich noch euren Ombudsmann mit ins Gespräch gebracht, und sie sagte nur, das es jetzt erst nach Münster zum Sachbearbeiter muss.

Dann bin ich gerade zuhause angekommen, da klingelte schon das Telefon. Dieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee Versicherung...... Soll den Schaden Reparieren lassen... sie werden ihn ganz übernehmen.

Kann ich mich jetzt auf eine mündliche Aussage verlassen, oder soll ich mir das nochmal Mailen oder Faxen lassen, das der Schaden die Versicherung übernimmt ?

So und jetzt erstmal ein großes DANKESCHÖN!!!!!! an euch allen !!!!

Ich weiß jetzt nur durch euch das ich ja im Recht war.... aber wenn ich bedenke wie viele Leute den Schaden jetzt selber bezahlt hätten....

Das man eine Versicherung ausnutzt finde ich auch nicht gut.... Aber man sollte schon das bekommen wo für man die Versicherung bezahlt.

 

 

D - A - N - K - E

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Wenn der Kratzer aufgrund des Diebstahles von dem Stern entstanden ist, dann übernimmt die TK diesen Schaden.

Wenn der Kratzer nach dem Diebstahl des Sternes aus primitiven Beweggründen entstanden ist, dann kommt wegen Vandalismus die VK dafür auf.

Im Zweifel sollte ein Gutachter zweifelfrei klären können ob dies Spuren von dem Diebstahl sind oder nicht, ob es dir das Wert ist deswegen gegen die Versicherung vorzugehen musst du selbst wissen. Am besten nochmals der Versicherung unmissverständlich mitteilen, dass der Lackschaden wegen dem Diebstahl entstanden ist, evt. hat der Sachbearbeiter dies nicht richtig verstanden.

 

Themenstarteram 9. Juli 2008 um 11:26

Hallo,

man sieht eindeutig das es vom Diebstahl ist, weil man den Stern auch nicht anders abbekommt außer ihn "abzuhebeln".

Die Polizei hat in Ihrer Anzeige auch drin stehen gehabt: Diebstahl durch abhebeln.

Wie gesagt es ist ja auch direkt beim Stern....

Der Stern ist nicht geklebt sondern mit 3 "Nieten?" befestigt. Der Mechaniker sagte, das man den Stern nicht anders abbekommt außer wenn man ihn wirklich abhebelt.

Was sagt ich denn jetzt genau zur Versicherung ? Mir wurde ja gesagt das nur der Stern von der Teilkasko Versicherung übernommen wird, und der Kratzer von der Vollkaskoversicherung.

Ich bin bei der LVM.

Ob die Polizei sagt der Stern wurde abgehebelt oder nicht, ist zweitrangig im Bezug auf den Lackschaden, und sagt nichts über das Entstehen des Kratzers aus. Dies kann nur ein Gutachter "zweifelsfrei" feststellen, und kein Polizist, auch wenn der Kratzer halt offentsichtlich dadurch entstanden ist.

Aber wie gesagt erst nochmal dem Sb erklären, dass der Schaden am Lack von dem Diebstahl herführt, und genau nachfragen warum denn dieser Schaden über die TK abgelehnt wird.

Im Zweifel musst du wenn es dir dies Wert ist, eben einen Anwalt hinzuziehen um deine Rechte zu vertreten.

Themenstarteram 9. Juli 2008 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Im Zweifel musst du wenn es dir dies Wert ist, eben einen Anwalt hinzuziehen um deine Rechte zu vertreten.

Ja und das meine ich..... steht nicht irgendwo sowas im Vertrag oder wo anders......?

Habe schon etwas geguckt und halt nur gefunden, das der Diebstahl über die Teilkasko läuft, aber nicht das auch ENTSTANDENE Schäden beim Diebstahl übernommen werden.....

 

 

Zitat:

Original geschrieben von A3-MD

Ja und das meine ich..... steht nicht irgendwo sowas im Vertrag oder wo anders......?

Steht bestimmt irgendwo und ist auf das genaueste geregelt, aber da wird dir wenn die Versicherung weiter auf stur macht nur ein Anwalt helfen können.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Steht bestimmt irgendwo und ist auf das genaueste geregelt, aber da wird dir wenn die Versicherung weiter auf stur macht nur ein Anwalt helfen können.

Das wird sich hier für den TE mit Sicherheit nicht Rechnen.

 

Bei Kasko wird kein Rechtsanwalt von der Versicherung  bezahlt.

 

Das bedeutet der TE bleibt zumindest auf dem Honorar des Rechtsanwalt sitzen.  

 

Ich würde hier erst einmal mit dem SB sprechen und Ihn darauf hinweisen, dass er mit seiner Argumentation hier falsch liegt....... 

 

Gruss Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Das wird sich hier für den TE mit Sicherheit nicht Rechnen.

Bei Kasko wird kein Rechtsanwalt von der Versicherung  bezahlt.

Das bedeutet der TE bleibt zumindest auf dem Honorar des Rechtsanwalt sitzen.

Habe eine Rechtsschutzversicherung als Voraussetzung angesehen, sonst macht es natürlich keinen Sinn, dann hilft vielleicht dies hier:

www.versicherungsombudsmann.de

Den zuständigen Sb deiner Versicherung ruhig mal nach der Adresse von Ombudsmann fragen, und den Hinweis darauf geben, dass du dich an diese Adresse wendest ;)

Themenstarteram 9. Juli 2008 um 12:56

Hallo,

war jetzt auf der Seite.... Aber was ist denn das richtig ??? "Ombudsmann" außer das der Name SEHR komisch klingt, habe ich sowas vorher noch nie gehört ?

Werde gleich nochmal persönlich zur Versicherung.... aber hätte halt gerne was gehabt, worauf ich mich Berufen kann, das ich im Recht bin.....

Du machst dass jetzt ganz einfach:

 

Gehe zur Versicherung und sage denen, dass du dich erkundigt hast.

 

Der Schaden ist -ohne jeden Zweifel- über die TK gedeckt und du besteht auf eine Übernahme der Reparaturkosten.

 

Bestehe darauf, dass ein Sachverständiger sich das ansieht, da du dich hier sonst genötigt siehst, andere Schritte in die Wege zu leiten.

 

Wenn du dort kein Gehör findest, verabschiede dich und lass dich auf keine Diskusionen ein.

 

Mehr ist im Moment nicht sonderlich sinnvoll......

 

Gruss Delle

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von A3-MD

Hallo,

war jetzt auf der Seite.... Aber was ist denn das richtig ??? "Ombudsmann" außer das der Name SEHR komisch klingt, habe ich sowas vorher noch nie gehört ?

Das ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, aber ist eigentlich alles auf derer Seite erklärt.

Ich habe auch von vielen Dingen die es gibt noch nichts gehört, so ist das Leben :)

 

Ansonsten hat Dellenzaehler deinen jetzigen Schritt welchen du am besten maches sollst grad erwähnt.

Themenstarteram 9. Juli 2008 um 13:49

So komme gerade von der Versicherung und habe alles so gemacht wie ihr es gesagt habt......

Angekommen in der Versicherung ist nur ein ganz junges Mädchen frei...... Bin ich hingegangen und hab ihr alles erzählt. Dann sagte sie das man den Stern bestimmt auch mit der Hand abziehen kann, und der Kratzer Vandalismus sei.

Darauf hin sagte ich, das es sich gerne ein Gutachter ansehen kann. Sie lächelte dann nur ganz doof und sagte: bei so einem kleinen Schaden bestimmt nicht. Dann habe ich gesagt dann machen sie wenigstens ein Foto.

Als Antwort bekam ich nur: wir haben hier keine Digitalkamera -.-

 

Dann habe ich noch euren Ombudsmann mit ins Gespräch gebracht, und sie sagte nur, das es jetzt erst nach Münster zum Sachbearbeiter muss.

Dann bin ich gerade zuhause angekommen, da klingelte schon das Telefon. Dieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee Versicherung...... Soll den Schaden Reparieren lassen... sie werden ihn ganz übernehmen.

Kann ich mich jetzt auf eine mündliche Aussage verlassen, oder soll ich mir das nochmal Mailen oder Faxen lassen, das der Schaden die Versicherung übernimmt ?

So und jetzt erstmal ein großes DANKESCHÖN!!!!!! an euch allen !!!!

Ich weiß jetzt nur durch euch das ich ja im Recht war.... aber wenn ich bedenke wie viele Leute den Schaden jetzt selber bezahlt hätten....

Das man eine Versicherung ausnutzt finde ich auch nicht gut.... Aber man sollte schon das bekommen wo für man die Versicherung bezahlt.

 

 

D - A - N - K - E

Das würde ich mir in jedem Falle schriftlich geben lassen.

In vielen großen Firmen weiß die eine Hand oft nicht, was die andere... usw.

Idealerweise hast du noch den Namen des Sachbearbeiters, der dich angerufen hat? Darauf beziehen, bei der VS um schriftliche Deckungszusage bitten ("wie mit Herrn soundso bereits telefonisch besprochen"), dann sollte dem nichts im Wege stehen.

Ohne schriftliche Zusage würde ich nicht reparieren - darfst du meines Wissens auch nicht, wenn du nachher über VS abrechnen willst.

Ein schlechtes Gewissen gegenüber der VS brauchst du jedenfalls schonmal gar nicht zu haben.

Grüßle

~

hast du dir aufgeschrieben, mit wem du wann um welche Zeit gesprochen gesprochen hast ?

 

Sicher nicht 6  setzen ..... :D

 

Aber du hast uns ja hier als Zeugen ;)

 

Sende deiner Versicherung ein Mail oder ein Fax und bedanke dich für das Telefonat, die mündliche Zahlungszusage ;) und die kompente Regulierung unter Bezug auf das Telefonat vom .... um ....

 

Dann ab in die Werkstatt und eine RKÜ unterschreiben und den Schaden Reparieren lassen.

 

Alles ander wäre Quatsch.

 

Und der Torte sagst du mal, Sie soll sich bei Delle melden, ich bringe ihr dann mal ein bisschen was bei (sabber...)

:D

 

Gruss

 

Delle  

Zitat:

Original geschrieben von A3-MD

Kann ich mich jetzt auf eine mündliche Aussage verlassen, oder soll ich mir das nochmal Mailen oder Faxen lassen, das der Schaden die Versicherung übernimmt ?

Schriftlich ist natürlich immer besser ;)

Zitat:

Original geschrieben von A3-MD

Ich weiß jetzt nur durch euch das ich ja im Recht war.... aber wenn ich bedenke wie viele Leute den Schaden jetzt selber bezahlt hätten....

Und genau darauf spekulieren die Versicherungen.

Wie dein Beispiel, erst mal den Schaden ablehnen, von 100 Leuten gehen vielleicht 3 den Schritt welchen du getan hast, der Rest nimmt es hinn.

Man kann sich ganz leicht an 5 Fingern abzählen wieviele tausende Euros die Versicherung dadurch täglich spart.

Ist nicht Fair dem Versicherungsnehmer gegenüber, aber ist leider gang und gebe so, und ohne Rechtsschutz wird es bei höheren Beträgen erst mal teuer werden für den VN, so oder so :(

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