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Mondeo Mk5/BA7 2016 Nachrüstung Anhängerkupplung

Ford
Themenstarteram 6. Juni 2024 um 10:33

Hallo,

beim Mondeo Turnier von 2016 ist vom Vorbesitzer eine Anhängerkupplung nachgerüstet worden. Oftmals liest man im Fahrzeugschein von Autos mit AHK, dass das Fahrzeug ein fahrdynamisches Stabilitätsprogramm für den Anhängerbetrieb hat. Das ist jetzt nicht der Fall. Wie kann man herausfinden, ob so ein System aktiv ist und lässt sich das ggf. nachtragen? Wäre für den Anhängerbetrieb mit 100km/h für mich wichtig zu wissen, ob das System vorhanden ist und läuft.

Grüße

Patrick

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6 Antworten

Hi, beim Fordhändler oder mit zB Forscan die Module auslesen. Bei korrekter Vorgehensweise und dem passenden Trailermodul sollten nach der Installation der Kupplung/Trailermodul ein paar Einstellungsänderungen am BCM, Cluster, Abs, FCIM, BLIS ...(hoffe ich habe nix vergessen gerade) gemacht worden sein. Ist auch abhängig von den Ausstattungsmerkmalen.

Wenn es nur um die Trailer Sway Assist geht, müsste die Einstellung im ABS Modul gecheckt werden, um zu erfahren ob es korrekt umgesetzt wurde.

Brauchst du für 100km/h nicht.

Zitat:

@DeltaF schrieb am 6. Juni 2024 um 17:14:19 Uhr:

Brauchst du für 100km/h nicht.

Meiner Meinung nach doch. Wenn er keine Antischlingerkupplung am Anhänger hat, ist stattdessen das Anhänger-ESP erforderlich.

Ist ein Punkt von vielen, die erfüllt sein müssen.

das hätte ich gern schriftlich von dir gesehen...

ich habe ein Anhänger mit 100km/h zulassung hier stehen.

den anhänger "esp" brauchst du nur für faktor 1,2.

Zitat:

@DeltaF schrieb am 6. Juni 2024 um 23:03:08 Uhr:

das hätte ich gern schriftlich von dir gesehen...

ich habe ein Anhänger mit 100km/h zulassung hier stehen.

den anhänger "esp" brauchst du nur für faktor 1,2.

. . . und Faktor 1.0, wie es bei Wohnwagen der Fall ist.

Der TE hat einen Mondeo.

Da es bei solchen Fahrzeugen/vermutlich Privatbereich meist um das Ziehen von Wohnwagen geht, habe ich das geschrieben.

Ich habe mal in den Dokumenten CoC, Zulassungbescheinigung Teil 1 und StVOAusnV 9 nachgesehen:

tatsächliche Masse nach CoC bei meinem Fahrzeug 1851 kg

zulässige Anhängelast 2000 kg

Mit dem Faktor 1,1 dürfte der Anhänger somit 2036 kg zulässige Gesamtmasse haben.

Das wird jedoch durch StVOAusnV 9 §1 1. c) bb) wieder eingeschränkt.

Somit dürfte der Faktor 1,2 nie in Betracht kommen.

Zitat:

StVOAusnV 9

§1

1.

c) für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 1,1, wobei als Obergrenze in

jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:

aa) zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug,

bb) zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast;

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