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Motorradunfall mit Auto. Was nun?

Themenstarteram 4. Juli 2015 um 22:49

Hallo,

ich war heute mit meiner alten Honda cx 500 unterwegs und da hat mir ein Auto die Vorfahrt genommen. Ich habe zwar noch gebremst, hat aber nicht gereicht. Zum Glück habe ich mich nicht verletzt, da mich seine Motorhaube aufgefangen hatte.

Am Motorrad sind hier und da ein paar Schrammen und die Schaltung funktioniert nicht mehr.

Die Polizei war da, hat seine seine Schuld festgestellt und ihn gefragt ob er einsieht dass er schuld ist, er hatte er auch dort seine Schuld gestanden. Zusätzlich habe ich die Daten von einer anderen autofahrerin die sich als Zeugin angeboten hat.

Was nun? Ich bin mir nicht sicher ob mein Vater das selbst reparieren kann/will, oder ob ich es machen lassen soll.

Wie stellt man nun den Schaden fest oder welche Schritte sollte ich nun tun? Hatte noch nie einen unfall. Wie verhalte ich mich nun am besten?

 

Würde mich über eure Hilfe freuen.

 

Gruß jambo

Beste Antwort im Thema

Ich vermute das die gegnerische Versicherung auf ein Gutachten bestehen wird um den Wiederbeschaffungswert und den Restwert bestimmen zu lassen. Von daher investiere kein Geld in einen Kostenvoranschlag wenn es für dich alternativen zu einer Reparatur in eben dieser Werkstatt gibt.

Den Gutachter kannst du selbst wählen, wahrscheinlich kennt deine Werkstatt auch einen mit dem sie öfter zusammen arbeiten.

Grüße

Steini

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Zunächst erst mal Schadenersatzansprüche an die Gegenerversicherung stellen.

Ich vermute mal, dass Krad ist ein Oldtimer ???

Das Krad ist ein Oldtimer (beste Güllepumpe auffe Welt). TE such dir eine gute Werkstatt.

Nun, dann wird ein Zeitwert dabei heraus kommen, mal abgesehen ggf von einem Schmerzensgeld

Wer den Begriff "Zeitwert" verwendet hat ja eigentlich schon pauschal verloren ;)

Dem TE ist zu empfehlen, die Feststellung der Schadenhöhe nicht der Versicherung zu überlassen.

Da er als Laie den Schaden offensichtlich selbst nicht zweifelsfrei feststellen kann, sollte der Weg zu einem Gutachter seiner Wahl gehen. Der wird den notwendigen Reparaturumfang feststellen (ggf. muss der Rahmen vermessen werden) sowie Wiederbeschaffungs- und ggf. Restwert bestimmen. Dann kann der Reparaturaufwand dem Wiederbeschaffungsaufwand gegenübergestellt werden.

Ebenfalls wird der Gutachter üblicherweise die leistungspflichtige Versicherung feststellen, falls diese noch nicht bekannt ist.

Wenn dann alle Zahlen auf dem Tisch liegen kann eine Entscheidung getroffen werden, was mit dem Fahrzeug passieren soll. Die daraus resultierenden Ansprüche können dann anhand des Gutachtens der Versicherung gegenüber geltend gemacht werden.

Grundsätzlich (also wenn der Gutachter nicht nur z.B. Lackschäden feststellt) besteht ein Anspruch auf einen Anwalt, der ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss.

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. Juli 2015 um 02:30:10 Uhr:

Wer den Begriff "Zeitwert" verwendet hat ja eigentlich schon pauschal verloren ;)

100 Prozent Zustimmung.

Der TE schreibt außerdem, dass er nicht verletzt wurde.

Aus welchem Grunde soll er dann Schmerzensgeld fordern???

Der TE wird spätestens Morgen ein paar Schmerzen und Prellungen vorweisen können, das ist mehr als wahrscheinlich bei einem Motorradunfall.

Wichtig ist es einen Gutachter zu wählen welcher Erfahrung mit Motorradunfällen und auch am besten mit Oldtimer hat. Da sollte man durchaus mal vergleichen und evtl auch den Umkreis der Suche etwas erweitern.

Grüße

Steini

am 5. Juli 2015 um 12:38

Hallo,

wenn dies so sein sollte, empfehle ich (und das tue ich selten pauschal) den Gang zum Rechtsanwalt.

Bei Personenschäden hört der Spaß auf; gerade in Hinblick auf ggf. bleibende Schäden oder konkrete Höhe des Schmerzsgeldes.

Zu allem anderen ist schon etwas gesagt worden; im Prinzip ist es immer dasselbe, wenn die Schuldfrage geklärt ist:

  • Recht auf einen frei gewählten SV (sofern Bagatellgrenze überschritten)
  • Recht auf einen Rechtsbeistand (sofern Bagatellgrenze überschritten)
  • Recht auf Reparatur / Wiederbeschaffung
  • Recht auf Leihfahrzeug / Nutzungsausfall, vielleicht bei Krädern ein wenig schwierig, wenn es nicht nachweislich das Hauptfahrzeug ist.
  • Recht auf eine Unkostenpauschale in Höhe von 25-30€ je nach Bundesland bzw. Rechtsprechung im selbigen.
Themenstarteram 5. Juli 2015 um 13:31

Hallo,

vielen Dank erstmal für die schnelle und ausführliche Antwort/Hilfe.

 

Erstmal vorweg, mir gehts super, ich hatte mich nicht verletzt, ich hatte auch gebremst und wäre der Bremsweg nur 1-2m länger, wäre es auch nciht zum Aufprall gekommen. Also es war nur ein relativ kleiner Unfall. Ich bin gegen seinen Kotflügel mit dem Motorrad und das Moped ist dann umgefallen und ich auf die Motorhaube. Das komische, der Lack hat keine Kratzer, der Spiegel nicht, der Krümmer nicht, der Auspuff nicht.

 

Nur der Bremshebel hat kratzer, die Fußraste, der Scheinwerfer, die Tachoelemente wurden vom Scheinwerfer hochgedrückt, kleine Delle im Frontfender, Blinkerleuchte im Instrument funktioniert nicht mehr und ich bekomme keine Gänge mehr rein.

 

Das Motorrad habe ich für 450€ gekauft, selbst umgebaut und nochmal 2000€ reingesteckt.

 

Soll ich nun morgen zu einer Zweiradwerkstatt fahren und einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen dann der gegnerischen Versicherung einreichen ?!? Wer zahlt den Kostenvoranschlag, wenn ich das Motorrad dann doch nicht dort reparieren lassen will ?!? (bin ein wenig technisch begabt)

am 5. Juli 2015 um 13:59

Vergiss nicht deine Schutzbekleidung insbesondere den Helm zu prüfen und gegebenfalls in Rechnung zu stellen. NEU nicht Zeitwert!

Zitat:

@lurch74 schrieb am 5. Juli 2015 um 15:59:35 Uhr:

Vergiss nicht deine Schutzbekleidung insbesondere den Helm zu prüfen und gegebenfalls in Rechnung zu stellen. NEU nicht Zeitwert!

Leider schon wieder Zeitwert.

Im Haftpflichtrecht gilt nur der Wiederbeschaffungswert. :)

Ich würde in jedem Falle eine Vermessung durchführen lassen, aber da müsste die Werkstatt alleine darauf kommen.

Themenstarteram 5. Juli 2015 um 14:16

das heißt, ich bringe das moped morgen einfach zu titus und die sollen was machen ?!? kostenvoranschlag und den sende ich zu seiner versicherung ?

am 5. Juli 2015 um 14:17

Hatte mal gelesen, das es bei Schutzbekleidung anders sei...

Sichere Auskunft könnte ein RA geben oder der eigene Versicherungsberater...

am 5. Juli 2015 um 15:00

Ich finde es ja sehr gut:

1. natürlich dass Du fit geblieben bist, (bei mir begann mal 2 Tage nach einem ähnlichen Abstieg ein sooo starker Muskelkater in den Oberschenkeln dass ich kaum gehen konnte)

2. eine Zeugin hast, das kann nach meiner Erfahrung nun zum Wichtigsten werden.

Bei Motorradrahmen kann bei einem frontalen Aufprall sehr schnell der Rahmen verziehen da eine große Stoßbelastung im ungünstigen Winkel mit eingefederter Telegabel sehr direkt auf den Lenkkopf wirkt (vorbehaltlich wie es bei diesem Einschlag war). Ebenso kann die Gabel selbst Schaden genommen haben.

Tja, Deine vertrauensvolle Werkstatt wird leider bestimmt schon Erfahrungen mit ähnlichen Fällen gemacht haben.

Eine faire Regulierung mit dem Ergebnis des Erhaltes der "Güllepumpe" wünsche ich. Und natürlich, last but not least, dass Du fit bleibst.

am 5. Juli 2015 um 15:10

* gelöscht - neu wegen bezug zum post

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