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Müssen Zivilfahnder keinen Sicherheitsabstand einhalten - Anzeige möglich ?

Themenstarteram 28. Oktober 2008 um 6:46

Hallo zusammen.

Der Titel dieses Threads sagt eigentlich schon alles aus, worauf ich eine Antwort suche.

Müssen Zivilfahnder, die mit Videoüberwachung Jagd auf "Verkehrssünder" machen eigentlich keinen Sicherheitsabstand gegenüber anderen (unbeteiligten) Verkehrsteilnehmern einhalten ?

Ein Beispiel:

Am vergangenen Sonntag habe ich die Sendung "Schneller als die Polizei erlaubt" (Vox, 26.10.2008, 18:20 Uhr) verfolgt.

Dort wurden mehrere Polizeistreifen (zivil) mit der Kamera bei Ihrer verdeckten Jagd auf Tempo- und Abstandsünder gefilmt.

Mehrere Situationen zeigten den Videowagen, der die von den Beamten willkürlich ausgesuchten von nun an "Verdächtigen", die teilweise drei oder vier Autos vor dem Polizeiwagen in der Schlange fuhren, auf Video aufgezeichnet hatte.

Teilweise unterschritten die unbemerkt Gefilmten den erforderlichen Sicherheitsabstand erheblich.

Das Paradoxe:

Auch der Videowagen der Polizei hält diesen gesetzlich geregelten Sicherheitsabstand eigentlich nirgendwo ein !

Und zwar laufend dokumentiert auf Video !

Beispiel: 148 km/h, Abstand des Dienstwaagens ca. 10 Meter zum vorausfahrenden, unbeteiligten Verkehrsteilnehmer

Wie sind solche dokumentierten (!) Situationen mit der geltenden Rechtsprechung zu vereinbaren ?

Könnten diese Gesetzesübertreter ebenso wie jeder andere Verkehrsteilnehmer angezeigt werden ?

Ich bin gespannt auf eure Informationen zum Thema.

Beste Antwort im Thema
am 28. Oktober 2008 um 7:35

Und die "Sonderrechte" setzen natürlich auch die Physik und so kleine Nebensächlichkeiten wie Reaktions- und Bremsweg außer Kraft...

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Schon mal was von " Sonderrechten " gem. § 35 STVO ( § 47 I OWIG) gehört?:rolleyes:

am 28. Oktober 2008 um 7:35

Und die "Sonderrechte" setzen natürlich auch die Physik und so kleine Nebensächlichkeiten wie Reaktions- und Bremsweg außer Kraft...

am 28. Oktober 2008 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von TThias

 

Wie sind solche dokumentierten (!) Situationen mit der geltenden Rechtsprechung zu vereinbaren ?

Ja, die Polizei hat auch dann Sonderrechte, wenn sie ohne Blaulicht, Martinshorn oder komplett in Zivil unterwegs ist. Die StVo hat lediglich unverbindlichen Empfehlungscharakter.

Theoretisch müsste die Polizei die Sonderrechte unter größtmöglichler Vorsicht in Anspruch nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von TThias

Könnten diese Gesetzesübertreter ebenso wie jeder andere Verkehrsteilnehmer angezeigt werden ?

Ja, grundsätzlich kann jeder Bürger alles mögliche "anzeigen". Das Verfahren wird aber umgehend eingestellt werden.

In diesen Autobahnpolizeireportagen zeigt sich sehr schön die ganze Doppelmoral bei der "Jagd" auf die bösen "Raser und Drängler". Was man in der Regel nicht auf Video sieht ist die kilometerlange Schleichfahrt der Polizei mit Linksspurblockade zur Provokation des nächsten "Rasers und Drängklers".

Oliver

Hi,

nein Sonderrechte brechen keine Naturgesetze.

Allerdings wäre ich froh wenn die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes des Polizeiwagens dokumentiert ist.

Bei einer Videoüberwachung muss ein Mindestabstand eingehalten werden, ist dies nicht der Fall ist die Messung ungültig und darf nicht verwendet werden.

Habe selber schon mit der Begründung "Zu geringer Abstand bei der Überwachung" erfolgreich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.

Außerdem gilt noch immer:

Wer Sonderrechte in Anspruch nimmt muss dies den anderen Verkehrsteilnehmern in entsprechender Art und Weise signalisieren.

Dies kann durch Lichtzeichen und/oder Audiosignal erfolgen.

Kann sogar sein das die Sonderrechte nur gelten wenn Licht und Ton anliegt, also Blaulicht und Martinshorn zugleich, zumindest stand es mal so in der STVO, gängige

Praxis ist es ja leider nicht.

Gruß

Christoph

Leider falsch, Sonderrechte bedingen keinerlei Zeichen. Ich habe im übrigen lediglich dargestellt, auf welcher Basis die Verfahren eingestellt werden. Dazu genügt sogar nur der pauschale Hinweis auf den § 35 ohne jede Begründung.

Da macht man es sich halt sehr einfach.

Aber solche einschlägigen Sendungen sehe ich immer mit Augenzwinkern. Natürlich gibts nur böse Raser und die Polizei hat immer recht. Da sitzen auch nur Roboter drin und keine Menschen, die einen Reaktions- sowie Bremsweg haben.

Wenn mich so ein Schlaumeier erwischt, gar nicht lange rumdiskutieren oder gar irgendwelche Videos angucken.

Am Ende sagen die Beamten im Fernsehen doch selbst

"weiter von der Bussgeldstelle"

EBEN, und das moralische Geseiere braucht man sich in Prinzip nicht anzuhören. Wie sich da Manche zum Affen machen lassen, ist unglaublich. Prangerfernsehen hoch 10. Und die Verdeckung der Gesichter ist bei der Sendung auf Vox so schlecht, dass man manche Leute schon grob erkennt, ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Nein, ich bin nicht resistent gegen Beratung. Aber moralische Gemeinplätze brauche ich mir nicht anzuhören. Sollte ich jemals wegen irgendwas erwischt werden.

Und ja, ich weiss, was Sonder- und Wegerechte sind. Ich fahre in meiner Freizeit ein solches Fahrzeug.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Leider falsch, Sonderrechte bedingen keinerlei Zeichen. Ich habe im übrigen lediglich dargestellt, auf welcher Basis die Verfahren eingestellt werden. Dazu genügt sogar nur der pauschale Hinweis auf den § 35 ohne jede Begründung.

Stimmt ist kein muss, aber erwünscht laut Verwaltungsvorschrift zu StVO

Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues

Blinklicht zusammen mit dem Einsatzborn angezeigt werden

Wobei ich auch klar sage, daß es im Falle einer Zivilstrife wohl eher keinen Sinn macht mir Martinshorn und Blaulicht eine Videoüberwachung durchzuführen, allerdings sind die dann auch etwas restrikitiert was ihre Sonderrechte angeht, im Zweifelsfalle eines Unfalls würde ich es jedenfalls darauf ankommen lassen.

Ich freu mich über jeden Grünen, der meint wenn ich 60 in der Ortschaft "rase" und der mich dennoch IN DER ORTSCHAFT überholt (ohne Sirene und Blaulicht).. Da setz ich doch mein schönstes grinsen auf und wink mal rüber.

Themenstarteram 28. Oktober 2008 um 9:42

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Schon mal was von " Sonderrechten " gem. § 35 STVO ( § 47 I OWIG) gehört?:rolleyes:

Das würde ja bedeuten, dass eine Zivilstreife mich als Vorausfahrenden durch die "gebilligte" Nichteinhaltung des eigentlich erforderlichen Sicherheitsabstandes gefährden dürfte, um einen weiter vorne fahrenden Verkehrsteilnehmer zu filmen ?

Ich glaube ich gebe besser meinen Führerschein und gleich auch meine Staatsangehörigkeit zurück.

In was für einem System leben wir hier eigentlich mittlerweile ?

Sorry. Aber was ist denn bitteschön mit den im Grundgesetz verankerten Rechten:

Z.B.:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

 

Zitat:

Original geschrieben von TThias

 

Sorry. Aber was ist denn bitteschön mit den im Grundgesetz verankerten Rechten:

Z.B.:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Artikel 3

(1b) Manche sind gleicher vor dem Gesetz . :D

 

Zitat:

Z.B.:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Wenn sich alle daran halten würden und das nicht nur im Straßen verkehr, dann könnten alle verschiedener Hautfarben, homo (wie ich :D) hetero etc pipao und sonst welche Seiten friedlich zusammenleben.

Zitat:

Original geschrieben von TThias

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Schon mal was von " Sonderrechten " gem. § 35 STVO ( § 47 I OWIG) gehört?:rolleyes:

Das würde ja bedeuten, dass eine Zivilstreife mich als Vorausfahrenden durch die "gebilligte" Nichteinhaltung des eigentlich erforderlichen Sicherheitsabstandes gefährden dürfte, um einen weiter vorne fahrenden Verkehrsteilnehmer zu filmen.

Genau so ist das.

am 28. Oktober 2008 um 11:30

Auch Zivilstreifen müssen einen Sicherheitsabstand einhalten.

Machen Sie das nicht, werden Sie zwar nicht bestraft, aber die Strafe für den Raser fällt geringer aus (muss man leider auf Gerichtsverhandlung ankommen lassen, da zu geringer Sicherheitsabstand der vorausfahrende Fahrer als Nötigung empfunden haben kann  und er somit schneller Gefahren ist als er wollte.

Zitat:

Original geschrieben von TThias

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Schon mal was von " Sonderrechten " gem. § 35 STVO ( § 47 I OWIG) gehört?:rolleyes:

Das würde ja bedeuten, dass eine Zivilstreife mich als Vorausfahrenden durch die "gebilligte" Nichteinhaltung des eigentlich erforderlichen Sicherheitsabstandes gefährden dürfte, um einen weiter vorne fahrenden Verkehrsteilnehmer zu filmen ?

Ich glaube ich gebe besser meinen Führerschein und gleich auch meine Staatsangehörigkeit zurück.

In was für einem System leben wir hier eigentlich mittlerweile ?

Sorry. Aber was ist denn bitteschön mit den im Grundgesetz verankerten Rechten:

Z.B.:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Tja, das ist halt das, was ich meine.

Wenn ein Fahrzeug mit entsprechenden Rechten vielleicht irgendwo im Halteverbot parkt, ja mei, das ist rechtens und stört nicht in dem Sinne, da von diesem Fahrzeug nicht zusätzliche gefährdende Energie ausgeht. Bei einem bewegten Einsatzfahrzeug ist das schon anders.

Auch ein Polizeiauto hat nur normale Bremsen und Polizisten sind keine Supermans für Arme.

Wie gesagt, Wege- und Sonderrechte gut und schön, aber da kommt es wie überall auf den Charakter an. Ist derjenige am Steuer eine arme Wurst, lebt er das im Dienst auch schön aus und lässt Andere dran teilhaben. Ist aber denke ich noch die Ausnahme.

Könnte mir vorstellen, dass extra fürs Fernsehen dicht aufgefahren wurde und provoziert wurde, um schöne Szenen an Land zu ziehen.

Aber ist schon interessant, also wenn, dann würde ich es darauf ankommen lassen, und kommt da so ein dusseliger Kommentar wie "§ 35 StVO, alles klar?", dann wird sich der Anwalt freuen. Denn wenn ich freie Bahn schaffen soll, möge man mir das vorher ankündigen. Wo kommen wir denn da hin? Fahren wie ein Idiot und dann anderen Leuten auf Band zeigen wollen, was sie verkehrt machen?

Hmm.

cheerio

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