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Neues Auto, bisheriges als Zweitauto und Wechsel gleichzeitig möglich?

Themenstarteram 2. Juni 2022 um 8:11

Hallo zusammen,

Aufgrund der Neuanschaffung eines Autos muss ich mir aktuell Gedanken machen wegen der Versicherung. Bislang fahre ich gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin zusammen ein privates Auto dass auf sie läuft. Ich fahre jetzt mittlerweile seit 10 Jahren meistens einen Firmenwagen bzw Mietwagen und ich würde dadurch bei SFK 1/2 oder max. 4 (bei der HUK) einsteigen. Den aktuellen Wagen wollen wir als Zweitauto weiter verwenden und auch nur noch Haftpflicht versichern, da sowieso nicht mehr viel Wert. Bei der Recherche hat sich nun ergeben dass die aktuelle Versicherung für das aktuelle Auto eigentlich auch ca. 25% teurer ist als die Preisportale in etwa hergeben. Nun haben wir folgenden Plan:

Neues Auto als Erstauto Vollkasko versichern. Hierfür die SKF (21) des bisherigen Wagen verwenden.

Den bisherigen Wagen aus der Vollkasko rausnehmen und nur noch Haftpflicht versichern.

Beide Autos auf meine Lebensgefährtin versichern.

Und eigentlich auch die Versicherung wechseln. Das Kündigungsrecht durch Fahrzeugwechsel entfällt ja leider ?

Wie machen wir das am geschicktesten?

Alles bei der bisherigen Versicherung (teurer) lassen und zum Jahresende zu einer neuen wechseln?

Die Neuanschaffung bei einer anderen Verisicherung zweitversichern?

Oder kann ich bei einer neuen Versicherung den Neuen Wagen versichern mit der bisherigen SFK und dann den Zweitwagen zum Jahreswechsel umziehen?

Danke euch

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12 Antworten

Die Neuanschaffung bei einer Versicherung deiner Wahl versichern, dabei die bestehende Versicherung als Vorversicherung mit Übernahme der SF-Rabatte angeben.

Das bisherige Fahrzeug als Zweitfahrzeug bei der bisherigen Versicherung vorerst weiter (nur Haftpflicht) versichern und zur Hauptfälligkeit die Versicherung kündigen und wechseln.

Wenn Du einen "guten" Arbeitgeber" mit einem "großen" Fuhrpark hast und der nach Stückkkostentarif seine Fz-Flotte abrechnet, DANN könntest Du mal dort nachfragen ob er Dir die von Dir bisher dort "erfahrenen" schadenfreien Jahre (SF-Klasse) überträgt. Wenn dies mehr als SF4 sein sollte, dann wäre das vielleicht ein Add-On für Dich und eine Mitarbeiterunterstützungsmaßnahme Deines AG ... wenn ..

Es gibt Versicherungen, die Sondereinstufungen für Lebenspartner anbieten.

So könntest du den zweiten Wagen auf dich, mit SF 21 versichern.

Wenn der Neue auf deine Frau laufen soll, geht das auch:

Durch den Fz-Wechsel, kann Sie den Neuwagen bei jeder beliebigen Vs versichern.

Der Altwagen kann danach als Zweitwagen auf Sie mit Sondereinstufung SF 21 angemeldet werden.

Besser aber auf dich mit Sondereinstufung "Lebenspartner".

Der Altvertrag endet erst zur Hauptfälligkeit, dazu muß der fristgerecht gekündigt werden.

Ob die Altversicherung Sondereinstufungen anbietet, wissen wir nicht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Juni 2022 um 12:31:05 Uhr:

Der Altvertrag endet erst zur Hauptfälligkeit, dazu muß der fristgerecht gekündigt werden.

Ob die Altversicherung Sondereinstufungen anbietet, wissen wir nicht.

Den jetzigen Wagen abmelden, damit ist die Vs beendet.

Den Neuwagen auf die Frau mit SF 21 anmelden, freie Vs-Wahl.

Den Altwagen bei z.B. Verti zum "Partnertarif" mit SF 21 auf den TE anmelden.

In dieser Reihenfolge werden die Vs-Kosten,erst mal am günstigsten sein.

Du gibst leider falsche Ratschläge.

Die Versicherung endet nicht mit der Abmeldung.

Vielmehr folgt auf die Abmeldung die Ruheversicherung.

Wird das Fahrzeug wieder angemeldet, lebt die Versicherung wieder auf.

Bei einem Halterwechsel übernimmt der Käufer die Versicherung, hat aber ein Sonderkündigungsrecht.

Halterwechsel könnte also eine Lösung sein, wenn man vorzeitig aus dem Vertrag raus will, Abmeldung leider nicht.

Moin! Verstehe auch nicht, wie man hier einfach Ratschläge mit der Inbrunst der tiefsten Überzeugung geben kann, obwohl diese einfach nicht wahr sind...

Oetteken hat natürlich Recht indem was er gesagt hat!

Themenstarteram 2. Juni 2022 um 21:42

Vielen Dank für die Antworten.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Juni 2022 um 10:19:02 Uhr:

Die Neuanschaffung bei einer Versicherung deiner Wahl versichern, dabei die bestehende Versicherung als Vorversicherung mit Übernahme der SF-Rabatte angeben.

Das bisherige Fahrzeug als Zweitfahrzeug bei der bisherigen Versicherung vorerst weiter (nur Haftpflicht) versichern und zur Hauptfälligkeit die Versicherung kündigen und wechseln.

Das klingt eigentlich ganz interessant; aber auch gleichzeitig ziemlich nach Abstimmungsaufwand, d.h. in dem Fall mit beiden Versicherungen diskutieren und das Anliegen vortragen.

 

Zitat:

@schleuti schrieb am 2. Juni 2022 um 11:04:39 Uhr:

Es gibt Versicherungen, die Sondereinstufungen für Lebenspartner anbieten.

So könntest du den zweiten Wagen auf dich, mit SF 21 versichern.

Danke dir, muss ich nochmal kräftig suchen, die ich bislang angeguckt haben, haben nicht die Möglichkeiti.

Zitat:

@ehonk schrieb am 2. Juni 2022 um 23:42:50 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten.

Zitat:

@ehonk schrieb am 2. Juni 2022 um 23:42:50 Uhr:

 

Zitat:

@ehonk schrieb am 2. Juni 2022 um 23:42:50 Uhr:

Zitat:

@schleuti schrieb am 2. Juni 2022 um 11:04:39 Uhr:

Es gibt Versicherungen, die Sondereinstufungen für Lebenspartner anbieten.

So könntest du den zweiten Wagen auf dich, mit SF 21 versichern.

Danke dir, muss ich nochmal kräftig suchen, die ich bislang angeguckt haben, haben nicht die Möglichkeiti.

Meines Wissens nach, macht das die Verti.

Ich würde nicht auf die SF21 bei Verti schauen, sondern auf den daraus resultierenden Beitrag, die haben nämlich extra Beitragsstabellen für Erst/Zweitwagen

Zitat:

@ehonk schrieb am 2. Juni 2022 um 23:42:50 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Juni 2022 um 10:19:02 Uhr:

Die Neuanschaffung bei einer Versicherung deiner Wahl versichern, dabei die bestehende Versicherung als Vorversicherung mit Übernahme der SF-Rabatte angeben.

Das bisherige Fahrzeug als Zweitfahrzeug bei der bisherigen Versicherung vorerst weiter (nur Haftpflicht) versichern und zur Hauptfälligkeit die Versicherung kündigen und wechseln.

Das klingt eigentlich ganz interessant; aber auch gleichzeitig ziemlich nach Abstimmungsaufwand, d.h. in dem Fall mit beiden Versicherungen diskutieren und das Anliegen vortragen.

Wo siehst du da Diskussionsbedarf oder Abstimmungsaufwand?

Du suchst dir für das neue Fahrzeug eine Versicherung, sagen wir mal die HUK24.

Dort machst du die gewünschten Angaben zu Fahrzeug + Versicherungsumfang und gibst für die SF-Rabatt-Übernahme die Daten der alten Versicherung ein.

Das war’s schon für das neue Fahrzeug.

Für das alte Fahrzeug nimmst du Kontakt mit der alten Versicherung auf und teilst denen mit, dass du nur noch Haftpflicht versichert sein möchtest, die Kaskoversicherung also schnellstmöglich beendet werden soll.

Das war’s vorerst.

Für das alte Fahrzeug kannst du dann unabhängig davon, die Versicherung fristgerecht kündigen, wenn du das möchtest.

Du kannst aber auch einen Versicherungsmakler in Anspruch nehmen, wenn du keine Onlineversicherung möchtest oder bei der Abwicklung professionelle Hilfe willst.

Oetti, ich habe immer häufiger das Gefühl hier, dass manche User eben das (Fach-)Wissen von Usern abgreifen möchten um sich dann am Stammtisch zu brüsten, wie gut man sich abgesichert hat. Ok... der nächste Post fängt dann an mit: ich hatte einen Unfall.... wie kann ich das ohne Anwalt regeln....

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