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Nochmals Airbaglampe

Themenstarteram 31. Juli 2003 um 6:15

hallo liebe leute,

ich weiß das schon viel über dieses thema geschrieben wurde aber muß es nochmals ansprechen,weil bei mir das gleiche

problem jetzt aufgetreten ist,das die airbaglampe nach dem einschalten der zündung ständig leuchtet.war da auch beim freundlichen und er hat gleich! mit dem diagnosegerät nachgesehen.festgestellt hatte er das warscheinlich die bordspannung allgemein zu gering ist.statt 14,4 volt nur 13,5 volt.er sagte auch das es an der batterie liegen könnte.es waren nur spannungsfehler die das diagnosegrät anzeigte und das waren nach seiner meinung nach viel zu viele.mein omega b läuft aber einwandfrei.ob im stand als auch bei volllast.nun aber mal meine frage,kann mann die airbaglampe im amaturbrett nicht abschalten?gibt es da eine sicherung die ich daweile raus machen kann das die nicht mehr leuchtet?konnte keine finden.

fahrzeugdaten: opel omega b

2,5 V6

baujahr: 1998

gruß

matzespitz

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16 Antworten

Hallo Matzespitz!

Die Airbaglampe kann man nicht abschalten.

Du kannst aber dein Tacho ausbauen und das Lämpchen von der Airbaglampe entfernen!

Mfg

sollte man hierbei nicht lieber die ursache suchen anstatt die birne raus schrauben????

 

Vielleicht ein loser stecker am lenkrad oder am sitz. Oder wurde mal ohne sitz oder ohne lenkrad die zündung an gemacht??

 

13,5 volt sind immernoch so viel das die lampe nicht wegen spannungsabfall an bleibt. Da passiert glaube ich selbst bei 10 volt noch nix.  

Was soll das denn bringen, die Lampe rauszunehmen???:confused:

Erstens ist das gar nicht erlaubt und zweitens- was haltet ihr davon, den FEHLER ZU BEHEBEN??

Prüf mal die Generatorspannung unter Last, wenn die wirklich nur 13,5 V ist, dann sieh mal nach, von welchem Hersteller dein generator ist. Wenn er von Bosch ist, kann man den regler mit den Kohlen einzeln ersetzen (kostet knapp 50,- im Netz, manchmal nur 40). Aber nur, solange die Generatorwelle noch nicht eingelaufen ist, aber meistens geht das.

Ist es ein Delco Generator, ist der Regler innen verbaut und in der Regel muß der ganze Generator ersetzt werden.

 

Wenn Du einfach nur die Lampe deaktivierst, erlischt die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug und der Fehler ist außerdem weiter vorhanden. Also eine unsinnige Idee.

eh, Jungs...

die Frage ist aus dem Sommer 2003....!:D

Ich glaub', der sucht nimmer den Fehler in seiner Oma..!:p

G

ubid

:D:D Haha, ist mir gar nicht aufgefallen...

Damit wirst Du recht haben

Aber schon seltsam, daß da Jahrelang nicht einer zu geantwortet hat

Obwohl, die Frage war ja auch müßig

Tja, Sachen gibts... Aber Fehler zu "beheben" in dem man Warnlampen etc. deaktiviert ist kein Kavaliersdelikt, Du sagst es!:mad:

G

ubid

Das das kein Kavaliersdelikt das weiß ich auch Leute aber er fragte ja wie mann sie

deaktievieren kann!Für den Tüv ist es natürlich nicht so gut!

Mfg Ominios

Nicht nur für den TÜV. Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden haftet keine Versicherung.

Wenn dein Beifahrer aufgrund eines deaktivierten Airbags -und im fehlerfall ist er deaktiviert- stirbt, bist Du voll haftbar. Und eine Lampe zu deaktivieren, ist VORSATZ. Jeder Fachmann oder Werkstattmitarbeiter, der sowas manipuliert, ist AUCH HAFTBAR. Und das ist kein Spaß mehr.

OK dann muß er am besten Sinne zum Freundlichen fahren den fehler auslesen lassen und dann beheben lassen das wäre doch die sinnvollste art oder?

Mfg Ominios

Wie  ubid schon erwähnte- ist 8 Jahre her.... Das Auto lebt schon gar nicht mehr;)

Ansonsten- man kann die Fehler auch selbst auslesen, wenn man das Equipment hat.

Oder in einer freien Werkstatt, die das hat.

Oder beim FOH.

Allerdings, wenn schon Unterspannungsfehler in mehreren SG vorhanden waren, würde ich da erstmal selbst ansetzen und halt die Bordspannung unter Last messen. Das geht mit einem simplen Baumarktmultimeter- und das sollte wirklich in jedem Haushalt vorhanden sein.

@Ominios

Hat da etwa jetzt jemand einen Doppelaccount, oder bist du mit Rocklegende40 verwandt:rolleyes:

Deine Tipps lassen nämlich auch den gesunden Menschenverstand und scheinbar jeden Sachverstand missen.

Kurt Berlin

Du bist der Provi Kurt hast ja recht war keine gute Idee!!!

Hab ja geschrieben das er zum freundlichen Fahren soll und ihn auslesen soll!!

Mfg Ominios

am 11. September 2011 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von Ominios

 

Du bist der Provi Kurt hast ja recht war keine gute Idee!!!

Das gibt ziemlich Mecker:mad:

Zitat:

Original geschrieben von gauloises caporal

... Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden haftet keine Versicherung.

Wenn dein Beifahrer aufgrund eines deaktivierten Airbags ...... stirbt, bist Du voll haftbar........

Achtung, Klugschiss am Rande:

Das ist nur bedingt richtig. Ich hatte mal vor, den Beifahrerairbag aus zu bauen und stattdessen Unterhaltungselektronik dort unter zu bringen. Bei meiner Versicherung sagte mir man, dass auch im Schadenfall voller Versicherungsschutz besteht, da die Demontage des Airbags kein Eingriff in die aktive Sicherheit des Fahrzeugs ist. Airbags seien vielmehr eine Zusatzausstattung ... also quasi "nice to have".

Wo es Probleme geben könnte wäre der TÜV, wenn denn dann die Lampe aufgrund eines fehlenden Airbags leuchtet.

Ich habe mein Vorhaben dann aus Gewissensgründen gecancelled.

Allerdings hatte mein Wagen mal Seitenairbags. Die waren in den Velours-Sitzen und mussten einer Lederausstattung ohne serienmäßige Airbags weichen.

~ Klugschiss ENDE ~

;)

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