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Nutzungsausfall

Themenstarteram 28. Februar 2012 um 8:29

Erstmal Hallo zusammen,

es geht -mal wieder- um das Thema Nutzungsausfall,

vielleicht kann mir dazu jemand etwas sagen:

am 09.02.12 ist mir jemand vorne ins Auto gefahren.

( Ford Focus, 75ps, Bjhr. 99 )

Ich habe den Wagen allerdings nicht in vollem Umfang

reparieren lassen ( Schadenhöhe 2200,-) sondern

lediglich so instand setzen lassen, dass er verkehrssicher

ist. Heißt ich habe auf kosmetische Reparaturen verzichtet,

keine Lackierung ect )

Kosten der Reparatur: 700 €

Des weiteren habe ich kein Ersatzfahrzeug in Anspruch

genommen.

Der Wagen war vom 09.02.12 bis zum 23.02.12 in der

Werkstatt, also 14 Kalendertage, 10 Arbeitstage. Das

dann auch noch über Karneval, da hatte die Werkstatt

glaub ich 2 Tage zu.

Zu meiner Frage:

Bitte ich die Gegnerische Versicherung nun einfach um

die Erstattung von

25,00 Aufwandspauschale

+ 14 x Nutzungsausfallpauschale

Welchen Nutzungswert kann ich beantragen?

Vermutlich bei einem Focus Baujahr 99 27 € oder?

Stelle ich das erstmal so ganz plump in Rechnung

und warte ab wieviel sie davon übernehmen?

Bin ich verpflichtet, der gegnerischen Versicherung

mitzuteilen, wieviel die Werkstatt tatsächlich repariert hat?

 

Vielen Dank schonmal für Eure Zeit

jt

 

 

Beste Antwort im Thema
am 28. Februar 2012 um 11:28

Also ich persönlich finde 2 Wochen für eine 700,- € Reparatur ziemlich überzogen. Hat denn die Werkstatt nur 1 Stunde am Tag geöffnet?

Wenn wirklich nur Instandsetzungsarbeiten gemacht wurden, wieso dauert das dann so lange?

MfG Zille

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Das mit dem Nutzungsausfall ist grundsätzlich richtig so 14 x 27€ = 378 € + Pauschale.

Allerdings wird es nicht reichen das Du der Versicherung sagst "...die Reparatur hat 14 Tage gedauert...", sondern Du musst dafür einen Nachweis (die Reparaturrechnung) erbringen.

Auf dem Wege sieht die Versicherung natürlich auch was auf der Rechnung steht.

am 28. Februar 2012 um 11:28

Also ich persönlich finde 2 Wochen für eine 700,- € Reparatur ziemlich überzogen. Hat denn die Werkstatt nur 1 Stunde am Tag geöffnet?

Wenn wirklich nur Instandsetzungsarbeiten gemacht wurden, wieso dauert das dann so lange?

MfG Zille

Bei der Schadenhöhe wird wohl auch ein Gutachten angefertigt worden sein.

Aus diesem geht die angesetzte Reparaturdauer und somit auch der entstehende Nutzungsausfall hervor.

Braucht die Werkstatt länger (muss entsprechend nachgewiesen werden) oder als Kunde vertrödelt man die Zeit einfach, geht das die Versicherung nichts an und auch nicht die Mitversicherten.

...evtl. gibt es keine Rechnung für die 700 EUs :D

gelöscht

... bitte nicht die Personen durcheinanderbringen ;)

Sachlichkeit hilft...

Beste Grüße

Nutzungsausfall gibt es bestenfalls für die Netto- Reparaturdauer ausweislich des Schadengutachten. 

Ob die Männecken in der Werkstatt Karneval feiern und/-oder besoffen unter der Werkbank liegen, Interessiert bei der Versicherung keinen...:D

Wobei sie die Reparaturdauer im Gutachten ja auf die vollumfängliche Schadensbehebung bezieht.

 

 

Themenstarteram 28. Februar 2012 um 14:34

Danke erstmal für die Antworten.

Ein Gutachten wurde erstellt. Darin wurde wie gesagt

der Betrag von gut 2.200 € festgesetzt.

Ausserdem eine Reparaturdauer von 4 Werkstatttagen.

Der Beschaffungszeitraum für die Ersatzteile ist allerdings

laut Gutachten dabei nicht berücksichtigt.

Ich habe ein Schreiben von der Werkstatt dass das

Fahrzeug für die 14 Tage vor Ort war. Darin steht weiterhin

dass auf Anfrage ein Reparaturablaufplan erstellt werden kann.

Somit mache ich doch alles richtig wenn ich die 14 Tage angebe

und dann darauf warte wieviel die Versicherung bereit ist zu

zahlen, oder? Sicherlich werden die daraufhin den Werkstatt-

bericht einfordern. Dass die 14 Tage nicht bezahlt werden ist

mir klar. Das würde ich auch nicht erwarten. Aber dass er mehr

als 4 Tage werden ( auch wenn das Auto nicht in vollem Umfang

repariert wurde ) finde ich schon, schließlich konnte ich es ja

nicht nutzen.

Im übrigen gehe ich auch davon aus dass es der Versicherung egal

ist ob die Werkstatt Karneval feiert :)

Ich bin kein Freund von diesem Papierkram und hab von sowas

auch keine Ahnung, daher möchte ich mich nicht in die Nesseln setzen.

Ich will niemanden über den Tisch ziehen aber auch auf nichts verzichten

was mir zusteht.

Also um das nochmal zusammenfassend klarzustellen:

Ich bitte die Versicherung höflich um die Erstattung des Nutzungsausfalls

von 14 Tagen + Pauschale und schicke ihnen ausserdem das Schreiben

der Versicherung sowie das Gutachten über den vollen Schadensumfang

und harre der Dinge die da kommen mögen.

Damit hätte ich doch alles richtig gemacht oder?

Themenstarteram 28. Februar 2012 um 14:43

Zitat:

Wenn wirklich nur Instandsetzungsarbeiten gemacht wurden, wieso dauert das dann so lange?

Das kann ich Dir leider nicht sagen. Vermutlich hat es recht lange gedauert bis alles in die Gänge

kam und die Teile da waren.

Der Unfall war Donnerstags . Der Wagen wurde anschließend sofort in die Werkstatt gebracht

und war zwar fahrtauglich, aber nicht verkehrssicher. Das Gutachten wurde erst Montag erstellt.

Ich war zu der Zeit im Ausland, sodass ich das alles mit der Werkst. telefonisch abklabastern

musste: Der Reperaturauftrag kam dann erst am Dienstag. Die Reparatur wird wohl kaum länger

als 3 Tage gedauert haben.

Zahlt die Versicherung denn auch für´s Wochenende, oder berücksichtigen die nur Werktage?

Würde ja rechtlich eigentlich keinen Sinn machen, schließlich habe ich am Wochenende ja

genauso einen Anspruch auf mein Fahrzeug wie in der Woche....

Zitat:

Original geschrieben von jtvader

Also um das nochmal zusammenfassend klarzustellen:

 

Ich bitte die Versicherung höflich um die Erstattung des Nutzungsausfalls

von 14 Tagen + Pauschale und schicke ihnen ausserdem das Schreiben

der Versicherung sowie das Gutachten über den vollen Schadensumfang

und harre der Dinge die da kommen mögen.

 

Damit hätte ich doch alles richtig gemacht oder?

Jepp, so machst du das :)

Themenstarteram 28. Februar 2012 um 14:46

merci!

Berichte bitte mal, was du bekommen hast.

Zitat:

Original geschrieben von jtvader

 

Ich war zu der Zeit im Ausland, sodass ich das alles mit der Werkst.

Dann hattest Du doch gar keinen Nutzungsausfall.

Oder wie sieht das in dem Fall die Versicherung?

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