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Optimale Variomatik-Rollerabstimmung, wie ermitteln bzw. berechnen?

Themenstarteram 4. März 2014 um 18:30

'N Abend,

hat es außer dem Probieren noch andere Möglichkeiten, die individuell günstigste Abstimmung festzustellen? Bleibt wirklich nur probieren, also quasi erfahren, oder kann man anhand von Motor- bzw. Lastdaten auch ein optimales Ergebnis errechnen? Immerhin ist es nicht gerade günstig, Tausende von im Gewicht unterschiedlichen Varirollen, schwächere oder stärkere Kupplungsfedern bzw. kürzere oder längere Antriebsriemen zu verbauen, zum ein erwünschtes Ergebnis zu erhalten. Freilich immer im legalen Bereich.

Das Ziel ist, die vorhandenen Motorkraft optimal auf die Straße zu bringen, ohne den legalen Bereich zu verlassen.

ciao

Wauhoo

Beste Antwort im Thema

Versuch mal mit einem 50er Roller mit Standgas anzufahren ;)

Die kleinen Fuffis holen ihre Leistung primär über Drehzahl. Eingekuppelt wird wahrscheinlich irgendwo um die 4k.

Dein Wünsch nach geringen Drehzahlen bei geringer Geschwindigkeit funktioniert nicht. Das wüsstest du, wenn du das Prinzip einer Variomatik verstündest. Diese schaltet stufenlos bis zur höchsten Übersetzung mit jener Drehzahl, die über die Gewichte bestimmt wird.

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am 4. März 2014 um 18:56

Das kann man nicht errechnen, sondern nur "erfahren".

Variorollen, Gegendruckfeder und Kupplungsfedern müssen für ein optimales Ergebnis perfekt aufeinander abgestimmt sein.

Hier hilft nur "Versuch macht klug".

Immerhin gibt es bei den Variorollen sog. Abstimmsets (Kunststoffmantel, nur die "Kerne" aus Metall werden getauscht).

Das ist dann etwas preisgünstiger, als sich gleich ein paar Dutzend Sätze verschiedener Variorollen zuzulegen.

Durch das Verbauen von Tuningteilen oder Teilen ohne dazu gehörige ABE erlischt die Betriebserlaubnis des Rollers.

Somit dürfte es schwierig werden, das zu erreichen was du willst. Das meiste Zeug dürfte keine ABE haben.

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 16:02

Zitat:

@need for speed2 schrieb am 4. März 2014 um 19:57:41 Uhr:

Durch das Verbauen von Tuningteilen oder Teilen ohne dazu gehörige ABE erlischt die Betriebserlaubnis des Rollers.

Das dürfte beim 50ccm nun gerade kein Thema spielen, sofern die Betriebsgrenzen eingehalten werden; im Zweifel genügt es nämlich, daß ein Bauteil die BE eines anderen EU-Landes besitzt, sofern es überhaupt eine BE benötigt, um im eigenen EU-Land legal eingesetzt werden zu dürfen.

Nun aber zum eigentlichen Grund dieses neuen Beitrages.

Ist es richtig, daß eine ideal abgestimmte Variomatik in der Lage ist, alle Gänge zu schalten, die seitens der verwendeten Bauteile bei optimaler Abstimmung geschaltet werden könnten?

Zitat:

Das dürfte beim 50ccm nun gerade kein Thema spielen, sofern die Betriebsgrenzen eingehalten werden; im Zweifel genügt es nämlich, daß ein Bauteil die BE eines anderen EU-Landes besitzt, sofern es überhaupt eine BE benötigt, um im eigenen EU-Land legal eingesetzt werden zu dürfen.

Und du kannst mir noch hundertmal sagen das wäre legal, dadurch stimmt das trotzdem nicht.

Mit anderen Variorollen änderst du auch die Drehzahl und somit alles was zur Erteilung der Betriebserlaubnis des Rollers ermittelt wurde.

Wenn du das nicht glaubst empfehle ich dir mal zum örtlichen TÜV zu fahren und zu fragen.

ich hoffe das deine kupplung 4. zündkerze oder zb. fuftfilter einsatz ( zb am pkw ) eine be hat ^^

 

solange der roller nicht schneller wird ist das legal .... da kannst du mit anderen variogewichten zum tüv fahren und bekommst ( falls du die papiere verloren hast ) neue für diesen roller mit dieser einstellung

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 13. Oktober 2014 um 18:02:00 Uhr:

 

Nun aber zum eigentlichen Grund dieses neuen Beitrages.

Ist es richtig, daß eine ideal abgestimmte Variomatik in der Lage ist, alle Gänge zu schalten, die seitens der verwendeten Bauteile bei optimaler Abstimmung geschaltet werden könnten?

Eine Variomatik hat keine Gänge im engeren Sinn, was Du meinst, das ist die Spanne (Unter-/Übersetzungsbereich) aufgrund der geometrischen Abmessungen der beiden Scheibenpaare in Verbindung mit einem bestimmten Riemen. Die Abstimmung kann mittels Variogewicht und/oder Gegendruckfeder beeinflußt werden.

Nachtrag: Die SR-Gleitrollen von Dr. Pulley vergrößeren angeblich sogar den Verstellbereich einer Variomatik.

... und der Kupplungsfedern

Legal ist Variotuning auch ohne Leistungssteigerung nicht. Wenn du ein Windshield ohne ABE anbaust erlischt auch die BE. Genauso ist es mit der Übersetzungsänderung durch Rollen, Federn etc., beim Motorrad anderes Ritzel usw.

Es wird jedoch ohne Verdacht niemandem auffallen, weder Polizei noch TÜV. Von daher ist das Risiko überschaubar aber doch vorhanden. Das muss jeder mit sich selbst ausmachen ...

Die Pulleys heben die Varioscheibe in der Theorie höher, von daher wäre eine etwas höhere Topspeed drin. Nach meinen Erfahrungen klappt das aber in der Realität nur bei Motoren >125ccm

... oder extrem vermurksten Serienvarios.

Zitat:

@manta-mike schrieb am 13. Oktober 2014 um 18:39:39 Uhr:

ich hoffe das deine kupplung 4. zündkerze oder zb. fuftfilter einsatz ( zb am pkw ) eine be hat ^^

 

solange der roller nicht schneller wird ist das legal .... da kannst du mit anderen variogewichten zum tüv fahren und bekommst ( falls du die papiere verloren hast ) neue für diesen roller mit dieser einstellung

Mein Auto hat keinen "fuftfilter". Falls du den Luftfilter meinst, solange ich ein Originalersatzteil einbaue ist alles i. O. Diese Teile gibt es durchaus von verschiedenen Herstellern. Sobald ich aber einen Sportluftfilter, egal ob nur Einsatz oder ein komplettes Teil einbaue, muß ich eine gültige ABE haben, bzw. eintragen lassen.

Das gleiche gilt beim Auspuff. Den muß ich nicht bei BMW kaufen, es gibt auch von anderen Herstellern welche, die dem Originalteil entsprechen.

Wähle ich aber einen Sportauspuff, muß ich damit zum TÜV.

Und um auf den Roller zurück zu kommen, natürlich bekomme ich neue Papiere beim TÜV, solange der nicht merkt und ich es ihm nicht sage, dass Tuningteile verbaut sind.

Mit anderen Variorollen ändere ich die Drehzahl und somit auch die Abgas- und Geräuschwerte. Selbst wenn das nicht auffällt, ohne TÜB-Abnahme ist das illegal.

Egal wie sich hier manche drehen und winden, das ist nunmal so!

Und auch eine EG-ABE z. B. nützt u. U. nichts. Fahr mal mit einem Sportauspuff am Motorrad mit so einer EG-ABE ohne Kat zum TÜV. Damit kannst du dir den Hintern abwischen!;)

Und selbst mit Kat und so einer ABE ist das kein Garant dafür über den TÜV oder durch eine Polizeikontrolle zu kommen. Denn wenn die den Schallpegel messen und der zu hoch ist, kannst du denen ein Freifahrtschein vom Papst oder der Merkel zeigen, du darfst schieben. So einfach ist das.

am 14. Oktober 2014 um 7:57

Zitat:

@Wauhoo

.

'N Abend,

hat es außer dem Probieren noch andere Möglichkeiten, die individuell günstigste Abstimmung festzustellen?

.

Es gibt sooooo viele Rollerforen im Netzt, wo deine Antwort detailliert erklärt geschrieben steht.

Warum stellt man die Frage ausgerechnet in DEM Forum,

in dem man KEINE Antwort, oder eine unzureichende bekommt?

Dazu noch dumm angemacht wird und sich auch noch rechtfertigen muss?

Verstehe ich nicht.

Zitat:

Warum stellt man die Frage ausgerechnet in DEM Forum,

in dem man KEINE Antwort, oder eine unzureichende bekommt?

Dazu noch dumm angemacht wird und sich auch noch rechtfertigen muss?

Verstehe ich nicht.

Siehst du hier irgendein dummes angemache ausser deinem eigenen Post? Die Frage hat durchaus seine Berechtigung und die Antworten darauf sind vollständig.

Bei dem Kisbee wird die Geschwindigkeit von der CDI begrenzt egal was du bei der Vario und Kupplung Optimierst die 45 km/h werden nie überschritten.

Bleibst immer im legalen Bereich. Alles andere interessiert niemanden wenn du kontrollierst wirst.

@ need for speed 2

ich denke wir werden da auf keinen gemeinsamen nenner kommen

aber ich werde mal sehen ob ich aus dem typenblatt die original gewichter meiner vario finde und dann ersatzgewichtte mit e-prüfnummer ^^

auch die sache mit dem lufi einsatz sehe ich anders .

aber egal

achja .. danke für die verbesserung meines schreibfehlers ( sollten auch hier welche sein kannst du mir das gerne mitteilen )

und was ist bitte eine TÜB-Abnahme ??? ;)

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 18:46

@zuckerbäcker

Es fehlt die Laune, sich in dutzenden Foren anzumelden.

@manta-mike

Du wirst in Deiner EU-Betriebsgenehmigung u. U. nur eine Genehmigungsnummer finden, nämlich die für das ganze Fahrzeug.

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Ich brauch mir bloß die handelsüblichen Zündkerzen so ansehen; da sind zwar durchaus Zahlen und Ziffern drauf, aber nichts, was nur annähernd als bspw. EU-Zulassungsnummer zu entziffern wäre. Und selbst in zulassungspflichtigen Fahrzeugen sind diese Teile drin. Wo sollten diese Nummern auch leserlich eingeprägt werden können? Das gleiche bei den Rollen für die Variomatik.

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Gemäß EU-Recht kommt es nur darauf an, jene Geräusch-, Abgas- und Geschwindigkeitswerte nicht zu überschreiten, die der EU-Betriebsgenehmigung zugrunde liegen, die dem betreffenden Fahrzeug bspw. als Ganzes erteilt worden ist.

Fahrzeuge bis 50ccm bzw. 45 km/h bedürfen zudem keiner Zulassung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

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Und nochmals meine zwischendurch gestellte Frage:

Zitat:

Ist es richtig, daß eine ideal abgestimmte Variomatik in der Lage ist, alle Gänge zu schalten, die seitens der verwendeten Bauteile bei optimaler Abstimmung geschaltet werden könnten?

Die Antwort von wolfi_123 ist hier ungenau; freilich weiß ich, daß in der Vario keine Gänge zu finden sind, wie sie ein Schaltgetriebe bereitstellt.

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