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Paketdienst auf Straße einfach rückwärts gefahren und mich gerammt
Hallo,
ich bin gerade von der Arbeit heim gefahren und vor mir fuhr ein Paketdienst-Lieferwagen. Er fur auf die gegenüberliegende Straßenseite und hielt an - also praktisch entgegen der dortigen Fahrtrichtung. Ich bin dann langsam daran vorbeigefahren bzw. habs versucht...
Der Lieferwagen hielt jedoch nicht an, sondern legte den Rückwärtsgang ein und fuhr rückwärts in eine Hofeinfahrt, um zu wenden - dabei schwenkte der vordere Bereich des Wagens komplett auf meine Fahrbahnseite.
Bei ihm ist vorne seitlich eine Delle und bei mir vorne am Übergang Kotflügel-Reifen etwas eingedrückt.
Ich hab gleich Fotos gemacht, hatte zufällig meine Cam dabei. Hab ihm meine Daten gegeben und hab von ihm Namen und Kfz-Kennzeichen, Firma und Tel-Nr (stand ja alles auf dem Lieferwagen).
Wie ist denn hier die Schuldfrage? Ich gehe mal stark davon aus, dass ich nicht Schuld bin, weil der Paketfahrer einfach Rückwärts gefahren ist?
Wie soll ich mich weiter verhalten? Meiner Vers Bescheid geben, auch wenn der ander Schuld ist?
Beste Antwort im Thema
Er hat mal gemeint, wenn man ein viertel Jahr auf sein Geld warten will, dann macht mans ohne Anwalt. Wenn man das Geld innerhalb 2-3 Wochen haben will, dann geht man zum Anwalt...
Na bei allem Respekt aber nen größeren Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört. Was glaubst Du wohl wie Sch.... egal es dem Sachbearbeiter der Versicherung ist, ob Deine Interessen von einem Anwalt vertreten werden...
Die Versicherung, man mag es kaum glauben, hat selber auch Geld für Anwälte.
Und im Regelfall für das Thema Verkehrsrecht auch nicht selten welche in der Schadenbearbeitung sitzen.
Würde die o.g. These deines befreundeten Verkehrsanwalt stimmen, dann müsste die Versicherung ja quasi, ohne die Schuldfrage eindeutig klären zu können (also, ohne beide Beteiligten Parteien anzuhören) schon eine Regulierung vornehmen).
Vielleicht kann er dir ja ein wenig genauer erläutern, warum er dieser Ansicht ist, dass seine ARbeit den Vorgang in der Bearbeitungszeit auf ein Drittel runterschrumpft. Da wäre ich ja mal gespannt
Also nochmal: völliger Blödsinn
und frag mal Deinen Verkehrsanwalt, ob Du einfach so ein Gegengutachten auf Kosten des Unfallbeteiligten erstellen lassen kannst, wenn dir die Nase des mit deiner Zustimmung beauftragten Gutachters nicht passt...
Manchmal hab ich echt den Eindruck, ihr habt alle keinen Plan von welchem Geld das alles bezahlt wird. Und hier lese ich schon wieder etliche Threads a la OH mein Gott, die Versicherungen werden schon wieder teurer - wie das nur kommt.....
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25 Antworten
Wenn er auf ein Privates grundstueck abbiegt, muss der Paketdienst sicher gehen das er nicht andere behindert, dann sieht gut fuer dich aus.
Andere behindern dabei wäre nicht das Problem.
Andere rammen natürlich schon.
Nach der Schilderung 100% Schuld beim Paketfahrer natürlich.
Sehe das auch recht positiv, über die Befreiung von der Betriebsgefahr kann man evtl. bei dir noch Diskutieren (Mithaftung von dir ansonsten bis zu 30%).
Natürlich kommt es auch auf die Schilderung der Gegenseite an... Wenn diese wie deine ausfällt bzw. wie der Eindruck den man hier anhand der Schilderung erhalten hat würde ich eher Richtung 100% für dich gehen.
Das Beste daran war noch, dass er mich angemeckert hat, dass er seinem Chef schon wieder einen Unfall melden muss und er wohl Anschiss bekommt...
Zitat:
Original geschrieben von bib_x
schon wieder einen Unfall melden muss und er wohl Anschiss bekommt...
DAT is gut
Keine Zeugen?
Nein, war keiner da, erst als wir rumgestanden sind, kamen ein paar Autos vorbei.
Das ist schlecht! Und auch keine Anwohner?
Natürlich wohnen da Anwohner, aber gesehen hat das wohl keiner, weil viele Bäume in den Gärten stehen und das Paketlieferfahrzeug die Sicht versperrt hat. Auf der anderen Straßenseite, da wo ich stand, wohnt niemand.
Wie soll ich mich denn nun weiter verhalten?
Der Chef des Fahrers hat sich noch nicht gemeldet, obwohl der Fahrer dies mir zugesichert hat. Ich hab beim Paketdienst angerufen, diese meinten, sie wären nicht zuständig, da es ein Subunternehmer gewesen wäre und sie rieten mir, doch zur Polizei zu gehen und das zu melden.
Die Polizei hat mir dann den Halter genannt und die Zentrale Versicherungsauskunft hat mir die gegnerische Versicherungsgesellschaft und Vers-Nr. genannt.
Jetzt hab ich erst mal eine E-Mail mit der Schadensmeldung an die Versicherung gesandt.
Ich habe einen Verkehrsrechtschutz. Soll ich mich jetzt schon an diesen wenden? Oder erst, wenn es Probleme gibt?
Was soll ich momentan noch weiter unternehmen? Morgen vielleicht gleich zu einem Schätzer fahren?
Ich bin auf das Fahrzeug angewiesen, da ich ja morgen wieder in die Arbeit fahren muß. Jedoch kann ich damit so nicht herumfahren, da der Kotflügel am Reifen streift.
Sofort zum RA gehen, hast ja Rechtsschutz und mit dem alles weitere klären! Und nicht vom Kurierdienst abbringen lassen, die woll dir u.U. die Schuld zuschieben! Nach deinen Aussagen ist dies die beste Lösung.
Wegen dem Auto gehst du zum Gutachter, der sieht sich das an und stellt einen Bericht aus.
Aber bedenke solange die Schuldfrage nicht klar ist, musst du ihn aus eigener Tasche bezahlen, das Geld bekommst du wieder wenn du nicht Schuld bist (was ja nach deiner Aussage zutrifft).
Einfach Klasse die Hinweise und Ratschläge hier!
Aber stimmt ja, es wird ja nicht das eigene Geld verbrannt.
Zitat:
Original geschrieben von Joehlinger
Sofort zum RA gehen, hast ja Rechtsschutz und mit dem alles weitere klären!
DAS beschleunigt die Sache natürlich ungemein!
Hinzu kommt (bei einer eventuell vorhandenen SB) noch das Kostenrisiko, aber ist ja nicht dein Geld.
Zitat:
Wegen dem Auto gehst du zum Gutachter, der sieht sich das an und stellt einen Bericht aus.
Aber bedenke solange die Schuldfrage nicht klar ist, musst du ihn aus eigener Tasche bezahlen, das Geld bekommst du wieder wenn du nicht Schuld bist (was ja nach deiner Aussage zutrifft).
Und wie sieht die Aussage der Gegenseite aus?
Ich spinn mal ganz kurz was aus meiner Erfahrung zusammen:
Kurier gibt folgendes bei der VS an:
"ich fuhr links rüber und hielt an, dann sah ich den TE im rechten Rückspiegel. Als auch er schon ein paar Sekunden stand legte ich den Rückwärtsgang ein und fuhr nach schräg hinten in die Grundstückseinfahrt weil ich wenden wollte. Als ich bereits ein paar Meter gerollt sah ich den Pkw des TE nicht mehr im Rückspiegel und hielt an. Als nächstes bemerkte ich vorn rechts eine Berührung an meinem Transporter. Das war der TE als er sich rechts an mir vorbei drängeln wollte. Ich kann ganz sicher sagen, dass ich stand als der TE mit seinem Pkw in meinen Tansporter fuhr."
Merkste was Joe, schon ist nichts mehr so deutlich wie du es siehst und dein Rat kostet den TE eifach nur Geld, Nerven und Zeit.
Was soll er sonst tun? Nichts? Oder bist du der Fahrer?
Wenn der Fahrer das so angibt, dann hat der TE keine Probleme, weil er ja gesehen wurde. Man biegt dann nicht ein, zumal ein Transporter einen größeren Wendekreis hat. Der RA ist hier die beste Lösung, selbst wenn der TE schuld sein sollte.
Sicherlich hab ich mich schön desöfteren über die Fahrweise der Paketfahrer aufgeregt. Aberw o soll der Fahrer beim Rangieren überall hingucken? Ich liebe sie: die, die unbedingt vorbeifahren müssen, während man gerade rückwärts einparkt/wendet, etc. Manchmal hilft ein wenig gegenseitiger Rücksichtnahme...
Naja, so einfach ist das auch nicht.
Der Paketfahrer parkt ja nun auch nicht immer vorschriftsmäßig.
Wenn jetzt jeder annehmen muss, dass der Paketwagen wenden will nur weil er hält - kommen wir ja gar nicht mehr vorwärts.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist da schon das richtige Stichwort - aber auch auf beiden Seiten.
Grüße