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Probleme bei S4 Umbau bei Rücknahme?

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 14. Mai 2024 um 6:55

Hi Community,

ich hab leider keinen Beitrag gefunden der mir weiter helfen kann.

Mein Wagen ist momentan noch in der Finanzierung bei der Audi Bank.

Ich mags an den Autos etwas zu schrauben etc.

Natürlich ist das hier in dem Fall was anderes, aber ich dachte ein Umbau von der A4 Sline Heckschürze auf S4 mit Doppelrohr könnte drin sein.

Meine Frage lautet nun, ob ich nach den 4 Jahren Laufzeit bei Audi dann Probleme bekomme, weil das Heck nicht mehr Serie ist? Ich Plane nämlich mich nach den 4 Jahren nach etwas neuem um zu schauen.

Der S4 Diffusor wäre natürlich auch Original von Audi.

Dank euch

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11 Antworten

Must Du vorab mit der Bank klären, sonst kann es sein das bei Rückgabe der original Zustand gefordert wird.

Verstehe ich nicht.

Es handelt sich ja um Finanzierung und kein Leasing.

Nach Ablauf der Finanzierung ist es dein vollständig Auto, kannst auch Rosa lackieren.

Rein rechtlich handelt es sich um Ankauf von deinem Auto und Verkauf von einem neuen Auto.

Es kann sein dass Tuning als Wertminderung angesehen wird. Auszahlen tut es sich beim Verkauf eigentlich nie. Aber Probleme bekommen?

Finanzierung ist auch das VarioCredit gemeint. Da hat man das verbriefte Rückgaberecht nach Ablauf des Vertrages oder man löst es aus.

Bei dieser Variante, geht das Auto nicht zur Bank. Sondern das Autohaus löst es aus und behält es. Das Autohaus verkauft es weiter dann.

 

Bei sowas, würde ich nie so große Investition machen. Weil das investierte Geld ist weg, da dies nicht verrechnet wird.

Richtig. Beim verbrieften Rückgaberecht zum vertraglichen vereinbarten Preis wird alles was vom Originalzustand abweicht in Ansatz gebracht. Bauliche Veränderungen machen nur Sinn, wenn man das Auto zum Zeitpunkt der Rückgabe rauskauft. Wenn nicht, wird jeder Steinschlag an der Felge o.ä. in Ansatz gebracht und jede Veränderung zum Originalzustand vom Rückkaufwert abgezogen. Das triftt auch für Codierungen zu! Obacht also wenn man die Absicht hat das Auto abzugeben. Ein Dekra/Tüv Fuzzi prüft bei Rückkauf das KFZ auf jedes Detail im Rückkaufautohaus. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung mit einem Audi ATH.

Themenstarteram 15. Mai 2024 um 5:40

Zitat:

@matzi99 schrieb am 14. Mai 2024 um 23:56:19 Uhr:

Richtig. Beim verbrieften Rückgaberecht zum vertraglichen vereinbarten Preis wird alles was vom Originalzustand abweicht in Ansatz gebracht. Bauliche Veränderungen machen nur Sinn, wenn man das Auto zum Zeitpunkt der Rückgabe rauskauft. Wenn nicht, wird jeder Steinschlag an der Felge o.ä. in Ansatz gebracht und jede Veränderung zum Originalzustand vom Rückkaufwert abgezogen. Das triftt auch für Codierungen zu! Obacht also wenn man die Absicht hat das Auto abzugeben. Ein Dekra/Tüv Fuzzi prüft bei Rückkauf das KFZ auf jedes Detail im Rückkaufautohaus. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung mit einem Audi ATH.

Das Fahrzeug kam nur mit AppleCarplay übers Kabel. Ich hab dann über die OBD Schnittstelle das Wireless noch frei geschaltet. Meinst du solche Codierungen könnten auch den Wert „mindern“. Das eine Stage 1 den Wert mindert is logisch, außer sie wird vor der Rückgabe rückgängig gemacht oder?

Die Codierung wireless carplay wird keinen interessieren, bei anderen Codierungen kann das schon anders aussehen. Aber das sollte ja auch nicht das Problem sein, da du ja leicht wieder zurückcodieren kannst wenn du vorher den Originalzustand als Scan abgespeichert hast...

Jepp. Bei einem umgebauten Heck sieht das schon anders aus.

Themenstarteram 15. Mai 2024 um 8:30

Zitat:

@spuerer schrieb am 15. Mai 2024 um 09:09:22 Uhr:

Die Codierung wireless carplay wird keinen interessieren, bei anderen Codierungen kann das schon anders aussehen. Aber das sollte ja auch nicht das Problem sein, da du ja leicht wieder zurückcodieren kannst wenn du vorher den Originalzustand als Scan abgespeichert hast...

Also meinst ein Stage 1 mit getriebeanpassung ist möglich, wenn mans vor Rückgabe wieder auf Serie stellt?

Was auch gerne vergessen wird. Egal ob Leasing oder VarioCredit, ist der Eigentümer/Besitzer des Autos die Audi Bank.

Gibt es ein Unfall, entscheidet die Bank bzgl. Reparatur.

 

Das gleiche gilt auch, bei größeren Umbauten. Muss man eigentlich die Bank (da Eigentümer des Fahrzeuges) um Genehmigung fragen, ob man das darf. Bei VarioCredit gilt das auch, aber hier löst das Autohaus das Auto von der Bank ab (bei Rückgabe des Fahrzeuges). Da könnte es leichter sein.

Zitat:

@Johnny_Silverhand schrieb am 15. Mai 2024 um 10:30:43 Uhr:

Zitat:

@spuerer schrieb am 15. Mai 2024 um 09:09:22 Uhr:

Die Codierung wireless carplay wird keinen interessieren, bei anderen Codierungen kann das schon anders aussehen. Aber das sollte ja auch nicht das Problem sein, da du ja leicht wieder zurückcodieren kannst wenn du vorher den Originalzustand als Scan abgespeichert hast...

Also meinst ein Stage 1 mit getriebeanpassung ist möglich, wenn mans vor Rückgabe wieder auf Serie stellt?

Ich sprach von Codierungen, nicht Tuning!

Tunning bedeutet immer Wertverlust

Zitat:

@Johnny_Silverhand schrieb am 15. Mai 2024 um 10:30:43 Uhr:

Zitat:

@spuerer schrieb am 15. Mai 2024 um 09:09:22 Uhr:

Die Codierung wireless carplay wird keinen interessieren, bei anderen Codierungen kann das schon anders aussehen. Aber das sollte ja auch nicht das Problem sein, da du ja leicht wieder zurückcodieren kannst wenn du vorher den Originalzustand als Scan abgespeichert hast...

Also meinst ein Stage 1 mit getriebeanpassung ist möglich, wenn mans vor Rückgabe wieder auf Serie stellt?

Autoscan und du hast TD1 drin ( Flashcounter erkennt unplausible Softwareänderung) und dann wird es richtig doof.

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