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Probleme bei Schadenabwicklung mit HUK

Hallo zusammen,

ich hatte am.08.02.2023 mit meinem Wagen Unfall. Hintere rechte Tür und Radkasten gestreift. Schuldfrage war auch geklärt. HUK hat sich sofort bei mir gemeldet und 3 Kaufangebot gemacht. Ich habe den Wagen begutachten lassen. Die Fahrertür war vorher beschädigt durch mein Eigenverschulden. Wurde beim Gutachten berücksichtigt. Alle Unterlagen mit Gutachten und vom HUK zum Anwalt gegeben.

1.HUK wollte nicht bezahlen wegen Altschaden der beim Gutachten nicht berücksichtigt wurde. Mein Anwalt wollte Polizeibericht vom alten Fahrertürschaden Unfall haben. Mein Anwalt hat geschrieben, dass der Altschaden im Gutachten berücksichtigt wurde und dass alte Schaden mit dem neuen Schaden nicht im Zusammenhang stehen. Altschaden Fahrertür (Rechts). Neuschaden hintere linke Tür und Radkasten.

2.Huk war immer noch nicht überzeugt. Kamm nicht klar mit dem Wiederbeschaffungswert und Gutachten.

Wollte wissen, wie der Gutachter den alten Schaden berücksichtigt hat. Darauf hin hat mein Anwalt den Gutachter kontaktiert und um die Klärung gebeten. Der Gutachter hat schriftlich mitgeteilt, der Wiederbeschaffungswert um 850 Euro für die beschädigte Fahrertür gekürzt wurde. Alles wieder zum Huk mitgeteilt.

3.HUK immer noch nicht zufrieden. Jetzt sagen sie das der Wagen im Jahr 2019 nicht unherblichen Schaden hatte und das wurde beim Gutachten nicht berücksichtigt. Ich habe den Wagen am 25.03.2019 gebraucht gekauft. Laut Verkäufer Unfallfrei. Der Wagen war voll in Ordnung. Ich habe auch 2019 keinen Unfall gehabt. Wenn ich nichts weiß, woher soll der Gutachter wissen.

Seit meinem Besitz bin ich 3-mal TÜV bekommen und keine großen Probleme.

Seit Vier und Halbjahre fahre ich den Wagen und jetzt sowas. Das ist ein Polo Bj 2003. Also nicht besonderes und auch kein teures Auto.

Ich bin gespannt, was mein Anwalt sagt

Hat jemand Erfahrung gemacht mit HUK?

Für ein paar Vorschläge wäre ich sehr dankbar.

PS. Die Fahrertür mit gleichem Farbton kpl ersetzt. Mal sehen, ob damals für beschädigte Tür um 850 Euro gekürzte Wiederbeschaffungswert ändert.

VG

 

 

 

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15 Antworten

Der Austausch der Fahrertür ändert für die Abrechnung nichts.

Hol dir eine kostenfreie Selbstauskunft über dein Auto:

https://www.transparent-beraten.de/.../

Dann kannst du einschätzen, ob an der Behauptung der gegnerischen Versicherung etwas dran ist. Auf der Basis kannst du dann den Vorbesitzer um Unterlagen zur damals ggf. gemachten Reparatur bitten.

Ich denke, das hat auch nicht "mit der HUK" zu tun sondern würde Dir auch bei jeder anderen Versicherung so passieren.

Falls die HUK einen früheren Schaden nicht selbst reguliert hat, kann sie nur über das System "HIS" davon Kenntnis erlangt haben. Da kann man auch selbst nachfragen, dauert allerdings ein paar Tage, bis die Auskunft kommt.

Ich frage mich wie es sein kann, dass der TE das Fahrzeug 2019 erworben hat und damit anscheinend 3 Mal zur Hauptuntersuchung beim TÜV war, und jedes Mal durchgekommen ist..

@germania47

2019, 2021, 2023

Danke, war nicht gerade meine Sternstunde. :)

Was denn, wir haben bereits 2023? Junge, wie die Zeit vergeht...

@berlin-paul schrieb am 21. November 2023 um 01:40:14 Uhr:

Der Austausch der Fahrertür ändert für die Abrechnung nichts.

 

Hol dir eine kostenfreie Selbstauskunft über dein Auto:

 

https://www.transparent-beraten.de/.../

 

Dann kannst du einschätzen, ob an der Behauptung der gegnerischen Versicherung etwas dran ist. Auf der Basis kannst du dann den Vorbesitzer um Unterlagen zur damals ggf. gemachten Reparatur bitten.

 

Hallo,

ob ich den Vorbesitzer finden kann und Unterlagen bekommen kann, wenn überhaupt was gibt, bezweifele ich. Es ist fast 5 Jahre her.

Ich habe meine Versicherung angerufen und die Sachlage erklärt und gebeten, ob Sie mir diese HIS Informationen beschaffen können. Sie werden sich bei mir melden.

Angenommen der Wagen hatte vor meinem Besitz Vorschaden und wurde repariert und verkauft, ich weiß nichts davon und ich habe keine Unterlagen darüber Kaufvertrag nicht auffindbar wie geht es weiter? Wir der Schaden nicht bezahlt oder gekürzt?

Die Tür ist ersetzt. Wagen hat jetzt andere Wiederbeschaffungswert. Der Schaden wurde noch nicht abgewickelt. Wenn die Versicherung Vorschaden vor meine Zeit berücksichtigt, dann kann ich doch den von mir verursachten und reparierte Schaden in der Schadenabwicklungsphase geltend machen?

Oder liege ich falsch.

 

Es kommt auf den WBW zum Zeitpunkt des Schadenereignisses an, egal wann der dann gutachterlich bewertet wird. Ob die Tür nun ausgetauscht ist oder nicht, ändert nichts. Sie gehört nach deinen Angaben auch garnicht zum Schadenbereich der aktuell ansteht. Aber evtl. liegt dort eben der dir nciht beaknnte Vorschadensbereich vor deinem Kauf. Und dann muss das schon auseinanderdividiert oder nachgewiesen werden, dass vorher korrekt repariert wurde. Ist beides nicht möglich gibt es nichts.

Hier ein Auszug von einem Gerichtsbeschluss.

Was bedeutet das für mich.

"

“Der Geschädigte ist deshalb grundsätzlich nicht gehindert, die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens zu behaupten und unter Zeugenbeweis zu stellen. Darin liegt weder eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger Ausforschungsbeweis.”

Weiter heißt es in der Entscheidung:

“Soweit der Geschädigte behauptet, von einem eventuellen Vorschaden selbst keine Kenntnis und die beschädigte Sache in unbeschädigtem Zustand erworben zu haben, kann es ihm jedoch nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die er kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann. Er ist deshalb grundsätzlich nicht gehindert, die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens zu behaupten und unter Zeugenbeweis zu stellen. Darin kann weder eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger Ausforschungsbeweis gesehen werden.”

https://www.informa-his.de/selbstauskunft

Da braucht man seine Versicherung nicht, die Selbstauskunft ist kostenfrei.

Man kann sich gegen die Behauptung der Versicherung, dass im Schadenbereich ein unreparierter / nicht fachgerecht reparierter Vorschaden durch den neuen Schaden überdeckt wurde, auf die geschilderte Weise zur Wehr setzen. Das muss dann der Anwalt zurechthäkeln.

Nutzt nur nicht viel, wenn das Fahrzeug durch viele Hände gegangen ist. Dann kann ich zwar den Verkäufer als Zeugen benennen, aber mehr auch nicht. Alternativ wäre auch die Einholung eines SV-Gutachtens möglich, denn mit den neuesten Geräten lässt sich auch das nachweisen. Dürfte aber ziemlich teuer werden.

Wenn sich der TE von einem der Vorbesitzer betrogen fühlt, könnte er eine Anzeige wegen Betruges gegen "unbekannt" erstatten.

Zumindest der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei sollte es gelingen, die bisherigen eingetragenen Halter und ihre Zulssungszeiträume zu ermitteln. Mit Glück existieren noch Kaufverträge der Vorbesitzer.

Weiter sollte es bei den Ermittlungen möglich sein, einen etwaig abgerechneten Versicherungsschaden zeitlich zu ermitteln.

Mit Glück existieren noch Kaufverträge der Vorbesitzer. Problematisch erscheint dabei, wenn dass Fahrzeug zwischendurch den Besitzer gewechselt hat, ohne dass es auf diesen angemeldet wurde.

Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.

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