Rechnung nach Garantiefall
Hallo!
Ich habe hier schon mal gepostet, dass meine Anzeige für das Spritzwasser nicht mehr ausgeht. Nachdem ich alles ausprobiert habe, bin ich in eine Audi-Vertragswerkstatt. Dort wurde mir gesagt, dass der Sensor erneuert werden müsste und alles auf Garantie läuft.
Ich habe dann das Auto hingebracht, gesagt, dass der Sensor auf Garantie erneuert werden solle. Der Sachbearbeiter bestätigte mir das. Als ich dann wieder abgeholt wurde, hat der Sachbearbeiter gesagt, dass der Sensor erneuert wurde, die Anzeige in Ordnung wäre und mir eine gute Fahrt gewünscht.
Heute lag eine Rechnung im Briefkasten. Mit den Posten Frostschutz und Öl!
Ich rief an und fragte, was das Öl solle, das habe ich nicht in Auftrag gegeben. Der Sachbearbeiter sagte folgendes: "Der Werkstattmeister hat eine Probefahrt gemacht und dann festgestellt, dass das Öl leer ist. Spätestens auf ihrer Heimfahrt hätte die Ölanzeige aufgeleuchtet."
Der Frostschutz gehört sich wohl noch zur Gewährleistung. Ich habe den Behälter einen Tag vorher noch aufgefüllt und seitdem nicht mehr gespritzt. Es war also Frostschutz drin! Und das Öl habe ich definitiv nicht in Auftrag gegeben.
Mir geht es nicht um die 30 € die ich zahlen muss, sondern ums Prinzip, dass ich eine Rechnung über Leistungen bekomme, die ich nie in Auftrag gegeben habe.
Kann es denn sein, dass das Öl bei einem 7 Monate alten Auto schon derart leer ist? Ich bin 16.000 km bisher gefahren.
LG
Nadine
Beste Antwort im Thema
@ Doggy,
na dann weißt Du ja auch wie schnell der Eindruck bei einem Kunden entstehen kann,
dass man abgezockt wird.
Die besten Argumente rechtferigen nicht eine eigenmächtige Vorgehnweise der Werkstatt.
Stell Dir mal vor Du wirst am Blinddarm operiert.
Als du wach wirst, sind Deine Arme und Beine ab.
Dann kommt Dr. Föhlens uns sagt Dir, Sie hatten schwere Gefäßverkalkung, daran hätten sie sterben können, nun seien Sie mal froh, dass wie es so gemacht haben.
Spaß bei Seite, ich denke es ist angekommen.
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30 Antworten
Ich würde mal behaupten das sie deinen Spritzwasser behälter neu aufgefüllt haben da sie den bestimmt beim Sensorwechsel haben leeren müssen. Das wird nicht über die Garantie gehen, wenn dann nur wenn der kulant ist.
Mit dem Motoröl würde ich nicht auf mir sitzen lassen. Am besten mal prüfen obs jetzt wirklich voll ist.
Wenn nicht würde ichs auch nicht zahlen.
Grüßle Sirius
Tja so ist das.............
Füllt die Werkstatt nix auf, und ein paar km oder Tage später leuchtet die Öl-Min-Warnung, dann ist das Geschreie groß, daß "der Wagen doch erst vorgestern in der Werkstatt war, das hätte denen doch auffallen müssen, das gehört doch zum Service, usw. usw."
Füllt die Werkstatt auf, dann "ist es eine Frechheit weil es nicht in Auftrag gegeben wurde".
Recht machen kann man es den Wenigsten
PS: Mit dem Frostschutz gebe ich Recht, das sollte mit auf Garantie gehen, weil die Flüssigkeit ja offensichtlich beim Testen des defekten Teiles verbraucht wurde.
PPS: Nach 16.000 (!) km kann durchaus mal bissl Öl fehlen.......... Es heißt im Normalfall, bei jedem 2., 3. mal tanken sollte man das Öl prüfen! Was ich persönlich bissl übertrieben finde wenn man seinen Motor kennt, aber so lautet immer die Faustregel.
der hätte dich vorher anrufen sollen um dir dies mit zuteilen dazu ist er verpflichtet ,stell dir mal vor weil bei ihm der tag schlecht lief baut er dir noch ein paar neue bremsen ein und wechselt die stossdaemfer,ohne ein auftrag dafuer zu habenich wird das öl nicht bezahlen
hm naja aber mit dem frostschutz ist auch so ne sache.. wäre die werkstatt nicht auf´s Geld aus, hätten die auch einfach dein Spritzwasser innen Eimer laufen lassen ,und nach der Reparatur wieder in den Behälter füllen können....so machen wir das zumindest
Zitat:
Original geschrieben von Doggy
Tja so ist das.............
Füllt die Werkstatt nix auf, und ein paar km oder Tage später leuchtet die Öl-Min-Warnung, dann ist das Geschreie groß, daß "der Wagen doch erst vorgestern in der Werkstatt war, das hätte denen doch auffallen müssen, das gehört doch zum Service, usw. usw."
Füllt die Werkstatt auf, dann "ist es eine Frechheit weil es nicht in Auftrag gegeben wurde".
Recht machen kann man es den Wenigsten
Mal langsam... Ich habe in der Regel nichts gegen Öl auffüllen. Aber warum kann man dann während des 2-stündigen Werkstattaufenthalts nicht anrufen und sagen "Ihr Öl ist leer, können wir auffüllen?" Ich habe selbst schon in einer Reklamationsabteilung einer Autowerkstatt gearbeitet und dort durfte nichts gemacht werden, das nicht in Auftrag gegeben wurde. Wenn, dann wurde angerufen und nachgefragt. So gehört sich das normalerweise auch.
Was den Frostschutz angeht:
Der Behälter war definitiv über die Hälfte voll mit Frostschutz. Der Sachbearbeiter hat mir dann noch am Telefon gesagt, dass sie den Frostschutz ablassen mussten, um den Sensor zu erneuern. Also müssten sie den Frostschutz auch wieder auffüllen - und zwar ebenfalls auf Garantie! Schließlich steht das ja in Zusammenhang mit dem Sensor.
Zitat:
Original geschrieben von Nadine222
Mal langsam... Ich habe in der Regel nichts gegen Öl auffüllen. Aber warum kann man dann während des 2-stündigen Werkstattaufenthalts nicht anrufen und sagen "Ihr Öl ist leer, können wir auffüllen?" Ich habe selbst schon in einer Reklamationsabteilung einer Autowerkstatt gearbeitet und dort durfte nichts gemacht werden, das nicht in Auftrag gegeben wurde. Wenn, dann wurde angerufen und nachgefragt. So gehört sich das normalerweise auch.
Ok, dann langsam........ Stell Dir vor, auch ich habe mal in nem Autohaus gearbeitet. Und es ist nunmal leider so, daß man es fast keinem recht machen kann.
Weiterhin finde ich schon, daß es ein Unterschied ist, ob der Ölstand geprüft und ggf. korrigiert wird, oder ob einfach ohne Nachfrage z.B. ein Satz neue Bremsen verbaut werden, weil verschlissen.
Du bezahlst auch bei einem Wechsel des Zahnriemens oder der Wasserpumpe die komplette Füllung G12 obwohl der Füllstand bei Abgabe in Ordnung war.
Bezügl. des Öles wird ja keine 3 Liter gefehlt haben? Wieviel ist Dir da berechnet worden? Ich lass mir lieber unangerufen Öl berechnen und auch nachfüllen als dass ich mit dem Motor bei dieser Jahreszeit mit zu wenig herumfahre.
Dem Serviceberater seine Pflicht wäre es gewesen Dir das zu sagen Frau .... Ihr Ölstand war auf min wir haben Ihnen den aufgefüllt.
Wieso schreibt Dir der freundliche eine Rechnung? Wenn was nicht auf Kulanz bzw. Garantie geht bekomm ich erst den Wagen dann wieder wenn die Rechnung vor Ort bezahlt ist.
Wegen des Frostschutzes, die sagen sich da war Wasser drin und bevor der Kram einfriert kippen wir mal richtiges Zeug hinein, so wird es ausgelegt. Auffangen und das Zeug erneut einkippen ist ja auch mit Schmutz verbunden und es kann ja dann auch wieder Schaden entstehen.
Wegen der Rechnung, wenn Du so Sie nicht bezahlst dann kommt eine Mahnung. Hast ja schon mal in so einem Bereich gearbeitet
Auf der Rechnung steht folgende Position zum Öl:
OEL-LL 3 1,010 CastroLSLX
Ich habe extra wegen der Anzeige schon seit Wochen kein Wasser mehr rein. Nur noch puren Frostschutz. Diese Ausrede dürfte also nicht gelten...
Hy,
die haben den Frostschutz vielleicht gesoffen und dann gings rund
Ein Auftrag ist immer schriftlich zu Formulieren.
Mal ein Beispiel: Auftrag Auto Tüvfertig machen "Bittte hier unterschreiben"
Dann bist Du der Loser, die könnten Dich abzocken und du kannst nix machen.
Ist der Auftrag nicht schriftlich formuliert, muss die der Auftragnehmer beweisen,
dass Du es bestellt bzw. beautragt hast.
Kann er das nicht, musst Du auch nicht für zusatz Leistungen zahlen.
Was heißt denn "Man kann es keinem recht machen"?
Es geht doch um die Vorgehensweise.
Richtig und vorbildlich, mit langer Kundenbindung ist:
1) Garantieauftrag vereinbaren und unterschreiben.
2) Eigentum des Kunden sichern (Frostschutz).
3) Weitere Mängel dem Kunden mitteilen und weitere Vorgehensweise abklären.
Mein Fazit diese Werksatt nicht mehr aufsuchen:
Viele Grüße
Ozzzi
Zitat:
Original geschrieben von Ozzzi
Es geht doch um die Vorgehenweise.
Richtig und vorbildlich, mit langer Kundenbindung ist:
1) Garantieauftrag vereinbaren und unterschreiben.
2) Eigentum des Kunden sichern (Frostschutz).
3) Weitere Mängel dem Kunden mitteilen und weitere Vorgehensweise abklären.
Mein Fazit diese Werksatt nicht mehr aufsuchen:
Viele Grüße
Ozzzi
Genauso hätte ich mir das auch gewünscht...
Zitat:
Original geschrieben von Ozzzi
Was heißt denn "Man kann es keinem recht machen"?
Es geht doch um die Vorgehensweise.
Richtig und vorbildlich, mit langer Kundenbindung ist:
1) Garantieauftrag vereinbaren und unterschreiben.
2) Eigentum des Kunden sichern (Frostschutz).
3) Weitere Mängel dem Kunden mitteilen und weitere Vorgehensweise abklären.
Mein Fazit diese Werksatt nicht mehr aufsuchen:
Viele Grüße
Ozzzi
Bin ich voll und ganz Deiner Meinung, jedenfalls für den gerade genannten Beispielfall mit den Bremsen. Aber bei nem Ölstand vielleicht sogar unter Minimum noch "die weitere Vorgehensweise abklären"? Nun ja.................
Und "Man kann es keinem recht machen" soll heißen, daß es Leute gibt, die
- Das so als guten Service sehen wie es gelaufen ist
- Es ne Frechheit finden wie es gelaufen ist
- Gerne vorher telefonisch informiert geworden wären, ob man denn nen Liter Öl auffüllen darf
- Es ne Frechheit finden, daß man wegen so ner Lapalie mitten in nem Meeting anruft
- Die sich fragen, wie das denn sein kann, daß ein Motor nach 16' km Öl verbraucht hat
- usw. usw.
Nun ja, einer der Gründe warum ich froh bin nicht mehr im Autohaus zu arbeiten
Zitat:
Original geschrieben von Nadine222
OEL-LL 3 1,010 CastroLSLX
Wieviel Öl wurde denn eingefüllt? Bedeutet das ein Liter?
@ Doggy,
na dann weißt Du ja auch wie schnell der Eindruck bei einem Kunden entstehen kann,
dass man abgezockt wird.
Die besten Argumente rechtferigen nicht eine eigenmächtige Vorgehnweise der Werkstatt.
Stell Dir mal vor Du wirst am Blinddarm operiert.
Als du wach wirst, sind Deine Arme und Beine ab.
Dann kommt Dr. Föhlens uns sagt Dir, Sie hatten schwere Gefäßverkalkung, daran hätten sie sterben können, nun seien Sie mal froh, dass wie es so gemacht haben.
Spaß bei Seite, ich denke es ist angekommen.
Sicher, der eine Kunde fühlt sich abgezockt, der Andere empfindet es als guten Service. Man kann es eben keinem recht machen
Möchte auch nochmal betonen, daß ich diese Meinung nur in Bezug auf besagtes Öl-Thema vertrete. Was größere Arbeiten angeht, führt kein Weg daran vorbei den Kunden VOR der Reparatur zu informieren.
PS: Blinddarm ist schon raus, Arme und Beine sind noch dran. War wohl ein nicht so Service-orientierter Chefarzt