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Rechtliche Regelgung zur Wandlung eines Fahrzeuges

Themenstarteram 2. März 2024 um 9:33

Ich beziehe mich auf meinen Thread, der sofort durch einen Moderator geschlossen wurde.

Das Thema hatte ich wohl versehentlich in einen falschen Unterforum erstellt, welches freundlicher weise durch einen Moderator in dieses Forum verschoben wurde. Ich erhielt eine freundliche PN über die Verschiebung.

Dann wurde der Thread durch einen anderen Moderator mit den freundlichen Hinweis "Rechtsberatung gibt's hier nicht." geschlossen.

Hinweis an das MT-Team: Bitte verschiebt falsch eingestellte Themen in die richtige Foren. Sollte etwas nichts Rechtskonform sein, so Informiert den Thread-Ersteller sachlich und freundlich via PN.

Und als Hinweis: ich suche hier keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsanwalt. Ich suche lediglich eine Information, wie sich das, was ich in meinen Thread erfrage, normalerweise verhält. Dazu ist doch auch das Forum da, dass man Fragen stellen kann und darf, die andere Mitglieder u.U. beantworten können.

Und wenn das jetzt wieder fas falsche Forum ist, dann wäre es ganz nett, wenn es diesmal in das richtige verschoben wird.

Jetzt nochmal:

 

Hallo,

ich habe mal eine Frage an die Fachleute bzgl. Fahrzeugwandlung

- Das Fahrzeug hat 4 Jahre Werksgarantie und befindet sich noch in selbiger

- Das Fahrzeug wurde vor einen halben Jahr von privat gekauft.

- Es gibt Probleme mit dem Fahrzeug und die Werkstatt (Vertragspartner des Fahrzeugherstellers, aber nicht das Autohaus bei dem der Erstbesitzer das Fahrzeug erworben hat) kann den Fehler nicht beseitigen (schon drei erfolglose Reparaturversuche)

 

Wie sieht es dann mit dem Thema Wandlung aus?

 

Viele Grüße

W!ldsau

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18 Antworten

Da es hier keine Rechtsberatung gibt, dürfte dieser Thread auch relativ schnell wieder zu sein.

Die Chancen die eigenen Rechte durchzusetzen, kann dir verbindlich hier niemand beantworten. Außerdem bedeutet Recht haben nicht zwingend, auch Recht zu bekommen.

 

Wie man schon bemerkte: auch hier geht ziemlich zeitig das Licht wieder aus.

Und ein Rat: ich würde so deiner Stelle keinen neuen Thread zum gleichen Thema eröffnen, sonst droht ne Schreibpause.

Zwei erfolglose Versuche können bereits reichen. Die Frage kann lauten: Wer schuldet dir was?

Und noch wichtiger: Hast du eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung?

Schau auch mal da rein, vielleicht passt da was für dich: https://automobilkanzlei.de/.../9-einzelheiten-pkw-wandlung

Übrigens: Fast das ganze Forum hier befasst sich dauernd mit Rechtsvorschriften verschiedenster Art. Jeder Kfz-Schaden hier wird beraten, in dem unter anderem Rechtsvorschriften zitiert und auf "den geschilderten Fall" analytisch angewendet werden. :)

Mal mein laienhaftes Bauchgefühl.

Wandlung gibt es nicht mehr, sondern den Rücktritt vom Vertrag.

Vom Vertrag können der Vertragspartner zurücktreten.

Vertragspartner des Autohauses oder dem Hersteller ist der ursprüngliche Käufer.

Vertragspartner des aktuellen Besitzers ist der private Verkäufer.

Und der hat vermutlich das Fahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung und kein Rechtsverhältnis mit dem ursprünglichen Verkäufer.

Ich würde sagen. Dumm gelaufen und nur noch eine Frage der Bedingungen der Garantie.

Stimmt. Für Wandlung ist es zu lange her, glaube ich. Da hier vermutlich verschiedene Rechte berührt sind, wäre hier tatsächlich ein Anwalt spannend.

-> https://www.adac.de/.../

bleibt als "nice-to-know!" noch offen, was das "Problem" ist. Einen Vorteil hat der jetzige Eigentümer: der Vertragshändler als Erfüllungsgehilfe des Garantiegeber hat bereits mehr als einmal versucht, das "Problem" zu beheben. Ich nehme an: kostenfrei für den Eigentümer. Das könnte der Joker für alle zukünftigen rechtlichen Schritte sein.

Viel Erfolg.

Das Problem sind ja wohl für den TE nicht die bisherigen Kosten von 0, sondern die Erfolglosigkeit der Versuche. Die nächsten Versuche, z. B. als Ersatzvornahme, muss der TE ja dann erstmal selbst vorlegen und, vermutlich, das Geld einklagen.

Ich finde, hier werden tatsächlich zu oft Threads voreilig geschlossen.

 

Ja, "Rechtsberatung" soll es hier nicht geben, aber deswegen kann doch trotzdem für einen Laien mal die grundsätzliche Rechtslage in Deutschland erläutert werden, welche Rechte einem Privatmann gegenüber einem Autohaus, einer Versicherung, einem Unfallgegner etc. einem zustehen.

 

Ansonsten wären diese Foren ja unnütz

War die Werksgarantie überhaupt übertragbar? Nicht jeder Hersteller gewährt auch dem Zweitbesitzer Werksgarantie.

 

Und bezüglich Wandlung: Wem gegenüber soll da ein Anspruch auf Wandlung bestehen?

Tatsächlich hat sich 2008 eine Veränderung Richtung unentgeltliche Rechtsberatung ergeben. Es kann aber sein, dass das in diesem Forum an den damals Verantwortlichen völlig vorbeigegangen ist. Verwundern würde es aber, wenn man einfach so weitermachen würde wie bisher, wenn man bedenkt, wem dieses Forum mittlerweile gehört (gutefrage.net) und man weiter so verfahren würde, als hätte es dieses neue Rechtsdienstleistungsgesetz nie gegeben.

Die neuerliche Regelung seit 2008 hinsichtlich kostenlose Rechtsberatung zielt nunmehr darauf ab, dass diese Rechtsberatung seitens Laien möglichst keinen Schaden anrichtet. Ausdrücklich wollte der Gesetzgeber aber das bürgerschaftliche Engagement stärken sowie Regulierungen und Bürokratie abbauen.

Aber wie gesagt, ich glaube nicht, dass die Admins in Foren ziemlich fit sind, denn das sind sie eigentlich in keinem Forum.

Zitat:

@hydrou schrieb am 2. März 2024 um 12:20:09 Uhr:

War die Werksgarantie überhaupt übertragbar? Nicht jeder Hersteller gewährt auch dem Zweitbesitzer Werksgarantie.

Und bezüglich Wandlung: Wem gegenüber soll da ein Anspruch auf Wandlung bestehen?

Vollkommen richtig.

Ich habe 2013 mein Fahrzeug auch gewandelt, übrigens ohne anwaltliche Hilfe.

Vertragspartner ist grundsätzlich das Autohaus, wo das Fahrzeug gekauft wurde.

Das Autohaus trägt zu 100% den eigenen finanziellen Verlust und nicht das Werk.

Der TE hat das Fahrzeug von Privat erworben, d.h. ohne jegliche Ansprüche auf Besserung.

gelöscht: Doppelpost

 

Offensichtlich hat aber der TE wohl bereits kostenlose, wenn auch erfolglose Beseitigungsversuche erhalten. Irgendwie wird dem TE wohl doch irgendein Mängelbeseitigungsrecht zustehen, sonst würde das Autohaus das ja nicht freiwillig machen.

Da aber hier, im Versicherungsforum, der ganze thread nicht hingehört, rätseln wir hier eh nur interessiert rum! :)

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