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Roller ohne Versicherungskennzeichen bewegt

Themenstarteram 21. März 2024 um 17:36

Hallo.

 

Ich habe am vergangenen Samstag meinen Roller ohne Versicherungskennzeichen bewegt.

 

Ich wohne neben einer Tankstelle (50m) und bin fix rüber gefahren (ca. 11:30), um die Reifen aufzupumpen.

 

Versichert wurde der Roller aber erst um 14 Uhr.

 

Zu dem Zeitpunkt war es also noch nicht versichert und ich hatte das alte Kennzeichen drauf.

Bei meinem Glück hat in dem Moment die Polizei dort getankt und somit das als Straftat aufgenommen.

 

Meine Frage wäre, ob jemand ca. sagen könnte was für eine Strafe auf mich zukommt. Laut Polizei entscheidet das nämlich die Staatsanwaltschaft und deshalb konnten die mir gar nichts sagen. Vielleicht kann ja hier jemand ungefähr was nennen.

 

Natürlich ist es blöd gelaufen, aber wollte wie gesagt nur die Reifen aufpumpen..

 

Mit freundlichen Grüßen

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123 Antworten

Mach dir keinen großen Kopf je nachdem wie alt du bist Jugendlich oder nicht..

Verboten war es natürlich.

Und es wird auch überall angekündigt.

Und auch nur 50m.

Bei Erwachsenen u.U.

Und wenn, da gibt's keinen festen Betrag.....

Von verschiedenen Faktoren abhängig

Nach dem Motto Zahlen schafft Frieden

Google hilft weiter

https://www.google.com/search?...

 

Nennt sich Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

 

Nimm dir einen Anwalt.

Das Höchstmaß der Strafe bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist ein Jahr Freiheitsstrafe. Das hast du aber nicht zu erwarten.

Ein konkretes Ergebnis kann dir hier niemand mitteilen. Unter der Annahme, dass du nicht vorbestraft bist, schon gar nicht einschlägig, würde ich eine niedrige Geldstrafe erwarten. Über die Anzahl der Tagessätze will ich jetzt nicht spekulieren.

Ist es denn aktenkundig, dass du den Roller noch am selben Tag versichert hast? Hattest du vielleicht sogar einen Termin zur Abholung des Versicherungskennzeichens? Dann würde das belegen, dass keine Wiederholungsgefahr besteht und dass du nicht lange so fahren wolltest. Wenn die Strecke von nur 50 Metern auch aktenkundig ist, könnte man das auch vorbringen. Die ganzen Argumente für eine milde Strafe müsstest du selbst oder dein Anwalt vorbringen, weil hier niemand weiß, was du ausgesagt hast und was nicht.

Themenstarteram 21. März 2024 um 17:55

@Heizölheizer 180 Tagessätze a 30€ wären ja 5400€..

Deswegen heißt es im Gesetz auch "bis zu" und man sollte nicht alle Google-Suchergebnisse auf seinen eigenen Fall beziehen.

Themenstarteram 21. März 2024 um 17:56

@Rockville Nein nicht vorbestraft garnichts.. wollte wie gesagt nur die Reifen aufpumpen und die Fußgänger nicht behindern sonst hätte ich den Roller auch rüber geschoben.

 

Per Maps betrachtet sind es genau 70m, die belegbar sind.

 

Einen Termin hatte ich leider nicht.

In solchen Fällen lieber mal garnichts sagen, bis der Anwalt die Akte eingesehen hat.

Letztendlich kannst du hier fragen so viel du willst das ist wie Glaskugellesen.

Passiert öfters hier im Forum nach einem "Erwischten Verstoß" bzw Polizeikontakt.

Es gibt anschließend mit Sicherheit auch hier wieder Diskussionen ohne Ende.

Aber letztendlich musst du warten bis der Brief kommt.

Zum Alter hast du noch gar nichts gesagt.

Und übrigens der Anwalt kostet auch Geld wenn du keinen Rechtsschutz hast.

Deinen Gunsten gehe ich von Fahrlässigkeit aus.

Themenstarteram 21. März 2024 um 18:01

@Handschweiß naja ich weiß nicht ob es sich „lohnt“ mit dem Anwalt. Wenn die Strafe nämlich bis zu 400€ betragen würde und ich einen Anwalt einschalte zahle ich dem Anwalt allein schon 200€.

Ich bin zwar bei der HUK rechtschutzversichert aber einen Teil von 200€ zahlt man selber.

Themenstarteram 21. März 2024 um 18:02

@Dr.Maisenkaiser bin 21 Jahre alt

https://www.google.com/search?...

 

Ab dem 21. Geburtstag ist dann stets zwingend Erwachsenenstrafrecht anzuwenden

Zitat:

@Dr.Maisenkaiser schrieb am 21. März 2024 um 19:0:41 Uhr:

Deinen Gunsten gehe ich von Fahrlässigkeit aus.

wohl kaum. Er wusste genau, das kein Versicherungsschutz bestand, daher wird das Vorsatz sein.

Fahrlässigkeit wäre es, wenn du dir ein Auto leihst und man dann feststellt, dass die Karre nicht versichert ist.

Wie auch immer - eine Straftat ist es auf jeden Fall; das ist nicht mit einem Bußgeld abgehakt.

Also erstmal den Staatsanwalt abwarten. Keine Aussagen, das ist dein gutes Recht. Wenn ein Strafbefehl kommt, entweder zahlen oder Anwalt nehmen. Vor Gericht rasiert und gepflegt auftreten. Erscheinungsbild freundlicher junger Mann, dem mal ein einmaliges Mißgeschick passiert ist, das er voll einsieht und für das er die Verantwortung übernimmt.

Themenstarteram 21. März 2024 um 18:53

@Handschweiß hoffentlich kommt es nicht so weit, dass es vor Gericht geht.

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