1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rücktritt vom Kaufvertrag bei Gebrauchtwagen von Privat

Rücktritt vom Kaufvertrag bei Gebrauchtwagen von Privat

Themenstarteram 7. September 2023 um 17:08

Hallo liebes Forum,

ich habe vor ca. 2 Wochen einen Gebrauchten gekauft. Dieser wurde auch als Unfallwagen mit "Frontschaden" verkauft, hat aber noch TÜV und ich habs auch bereits auf mich umgemeldet. Äußerlich ist der Rahmen etwas verzogen, was aber in der Funktion nicht weiter stört. Das Ding fährt sich normal, schmeißt keine Fehler und ist ansonsten in einem scheinbar guten Zustand.

Jetzt war ich bei einer Vertragswerkstatt, um mir einen KV für ein "Geradeziehen" machen zu lassen, woraufhin mich der nette Herr von der Dekra beraten hat.

Die erste Frage von ihm war: "Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?"

Er hat sich das Auto nur oberflächlich auf dem Parkplatz angeschaut, in die Motorhaube geguckt und gemeint, dass ich mal bei der DEKRA auf den Seitenachsenträger (?) (Gemeint ist ein Teil der Karosserie, welcher am Motor vorbei führt und die Kotflügel trägt) schauen lassen soll, ob das Ding denn überhaupt noch einen TÜV kriegt.

Einen KV hat er mir nicht gemacht, da dieser seiner Ansicht nach den Anschaffungspreis (5000€) weit übersteigen würde, da die gesamte Front einmal neu gemacht werden müsste.

Ich werde das Auto morgen zur Dekra fahren und einen Check machen lassen. Sollte der TÜV passen, würde ich ein Schadensgutachten erstellen lassen, welches versteckte Mängel aufzeigen würde, da eventuell mehr, als nur Karosserie Schaden genommen hat.

Jetzt bin ich aber etwas überfragt, wie ich danach vorgehen soll.

Wie soll ich im Fall, dass ich keinen TÜV kriege, oder eine arglistige Täuschung mithilfe des Gutachtens nachweisen kann, vorgehen?

Was, wenn der Verkäufer sich weigert, oder nicht zahlungsfähig ist?

Die Recherche im Internet hat mir absolut keine Abhilfe für meinen konkreten Fall geschaffen, deshalb möchte ich hier mal in die Runde fragen, ob es schon ähnliche Erfahrungen gab, und wie ihr da vorgegangen seid, oder wie ihr da vorgehen würdet.

Ähnliche Themen
39 Antworten

Es ist halt schwierig zu beweisen, dass der Verkäufer wusste, dass das Auto nicht mehr durch die HU kommen wird. Oder hat er es dir als Bastler-Auto oder Ersatzteilspender verkauft? Dann hast du vermutl. eh Pech.

Lies: Anwalt fragen.

nptting

Themenstarteram 7. September 2023 um 17:47

Zitat:

@notting schrieb am 7. September 2023 um 19:30:57 Uhr:

Es ist halt schwierig zu beweisen, dass der Verkäufer wusste, dass das Auto nicht mehr durch die HU kommen wird. Oder hat er es dir als Bastler-Auto oder Ersatzteilspender verkauft? Dann hast du vermutl. eh Pech.

Lies: Anwalt fragen.

nptting

Einen Anwalt würde ich am liebsten ganz vermeiden. Das sollte für mich wirklich nur das letzte Mittel sein, sollte ich Recht kriegen und der Verkäufer sich querstellen.

Das Auto wurde ganz normal ohne Sondervereinbarungen verkauft. Im Kaufvertrag steht lediglich, dass es einen Frontschaden hatte. Der Verkäufer sollte doch nicht feinraus sein mit der Aussage, oder? Zudem die Reparatur, laut Prüfer, nur halbarschig durchgeführt wurde, was bei ihm direkt Zweifel aufgeworfen hat, ob das Teil noch TÜV erhält.

Die Summe ist den Aufwand einfach nicht wert, aber ich möchte auch nicht einfach Geld verschenken ??

ich würd zu dem Verkäufer gehen, und wenn sich rausstellen sollte, das er dir einen Scheiß verkauft hat.

Sowas von ein Faß aufmachen, und ihn überzeugen mit guten Argumenten das Auto zurückzunehmen.

Bei uns im Freundes und Kulturkreis ist das so geregelt, da pißt keiner den anderen an. Das würde sich auch niemand wagen bei uns.

Du hast ein Auto mit Frontschaden gekauft und bekommen. Worüber willst du da getäuscht worden sein? Das lässt sich deinem Eingangsbeitrag nicht entnehmen.

Der einzig sinnvolle Ansatz wäre eine Nichtigkeit des Kaufes nachzuweisen (wegen eines Kaufpreises, der mehr als das doppelte des Marktwertes ausmacht). Das kannst du genauso alleine abwickeln wie den Kauf und die Reparatur deines Unfallwagens. [Ironie OFF]

Wenn ich Kaufvertrag die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde (?) sehe ich das keine Grundlage den Wagen zurück zu geben. Vom Frontschaden hast Du beim Kauf gewusst, bereits dann hättest du vor Abschluss des Kaufes diesen näher untersuchen (lassen) können. Nun ist es IMHO zu spät.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. September 2023 um 20:01:22 Uhr:

Du hast ein Auto mit Frontschaden gekauft und bekommen.

Eben und wenn man selber keine Ahnung hat, muß man halt einen mitnehmen der sie hat.

Ich setzte versetze mich mal in die Haut des Verkäufers (keine Ahnung und verkaufe mein Unfallauto und gehe davon aus daß derjenige weiß was er tut).

Dann will er das zurück geben und auf Nachfrage bei MT bekomme ich welchen Rat?

Genau, einfach ignorieren (wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde).

Das muß natürlich nicht so sein und es wurde schön geredet, aber Unfallauto kaufen muß man wissen was man tut.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:08:52 Uhr:

Hallo liebes Forum,

ich habe vor ca. 2 Wochen einen Gebrauchten gekauft. Dieser wurde auch als Unfallwagen mit "Frontschaden" verkauft, hat aber noch TÜV und ich habs auch bereits auf mich umgemeldet. Äußerlich ist der Rahmen etwas verzogen, was aber in der Funktion nicht weiter stört. Das Ding fährt sich normal, schmeißt keine Fehler und ist ansonsten in einem scheinbar guten Zustand.

Du schreibst das, hast wahrscheinlich entsprechend wenig für den Hobel bezahlt, gehst dann einen KV machen lassen, welcher Dich umhaut und fragst dann, ob Du vom Vertrag zurücktreten kannst??? :confused: :confused:

Ich weiß schon, warum ich meine alten Kisten bis zum Autofriedhof fahre und nicht privat verkaufen will.

Du kaufst ein grünes Fahrrad und 2 Wochen später beschwerst du dich das du ein grünes Fahrrad bekommen hast!?

 

Natürlich weiß hier keiner wie der Typ dich belabert hat und was da besprochen wurde.. Und auch nicht exakt was im Vertrag steht.

 

Aber normal eben da Frontschaden steht kann das eben auch ein Schaden sein der schwerwiegend ist, das durch den Vertrag wohl abgedeckt.

 

Da müsstest du des Verkäufer schon irgendwie was nachweisen können das er vorsätzliche verschwiegen hat.

Zitat:

@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:08:52 Uhr:

Jetzt war ich bei einer Vertragswerkstatt, um mir einen KV für ein "Geradeziehen" machen zu lassen, woraufhin mich der nette Herr von der Dekra beraten hat.

ob das Ding denn überhaupt noch einen TÜV kriegt.

1. Zum Rechtlichen ist ja schon alles gesagt. Du hast Frontschaden gekauft & Frontschaden bekommen.

Sich auf Arglist zu berufen klappt im Normalfall bei Privatkauf zu 99,9% nicht & da schon 3x nicht.

Wenn man so etwas kauft muss man es auch halbwegs beurteilen können ganz einfach.

2. Wenn ich sowas kaufe & wissen will ob dort noch was "hinzudengeln ist" , fahre ich zu 1-2 Karosseriebaubetrieben und hole mir neutrale fachlich fundierte Aussagen ab.

Irgendjemand von der Dekra der sich wichtig machen will & mit "HU is nicht" rumwedelt sollte man nicht allzu ernst nehmen. Ob dein dann später reparierter Schaden Einfluss auf die Plakette hat kann er doch aktuell nicht wissen. Denn im Rahmen einer HU wird eine Verkehrssicherheits & Funktionsprobe durchgeführt, dh. der Prüfer prüft Beleuchtung , Bremse , Stoßdämpfer ect. & insofern alles Io ist gibt es die Plakette.

Ein reparierter Unfallschaden ist dem weder gleich bekannt noch interessiert ihn der regelmäßig nicht, so lange sich augenscheinlich keine HU relevanten Mängel dadurch ergeben. Es gibt zigtausend reparierte Unfaller da draußen. Da ist dein KFZ nichts besonderes, so lange das ordentlich gemacht wurde kein Problem.

Ich verstehe das so, dass sichtbare Schäden am Längsträger zu sehen sind, die selbst der Laie erkennt.

Dem TÜV interessieren sehr wohl die tragenden Karosserieteile, weil diese für Verkehrssicherheit und Crashsicherheit wichtig sind.

Warum man sowas kauft, obwohl man den Schaden genannt bekommt, man ihn selbst sieht und dann erst danach die Werkstatt/Dekra draufschauen lässt, weiß wohl nur der TE.

Ob da noch was zu drehen ist, kann wohl nur ein Anwalt beurteilen, der sich mit der ganzen Geschichte inkl Vertrag befasst.

Zitat:

@MariusG42 schrieb am 7. September 2023 um 23:48:49 Uhr:

 

Dem TÜV interessieren sehr wohl die tragenden Karosserieteile, weil diese für Verkehrssicherheit und Crashsicherheit wichtig sind.

es geht nicht um offensichtliche Teile die sofort ins Auge fallen wie krumme Schweller oder Löcher im Boden sondern um Richtbankschäden & wenn so ein Längsträger , C Säule ect. wieder auf die Vermessungspunkte hingezogen wird , ist das danach kaum bis gar nicht mehr zu erkennen. Va. dann wenn noch lackiert wurde was ja in aller Regel geschieht. Deswegen schrieb ich HU Relevant.

 

ps.

ich habe einen guten Freund der ist Lackiermeister & Karosseriebaumeister (ja er hats durchgezogen;))

der hat sich mal den Spass gemacht und einen komplett zerklumpten 5erBMW gerichtet, nach 2 Wochen & einer Vermessung später sah das Ding aus wie ein Neuwagen. Ein Laie macht sich da kaum eine Vorstellung davon was möglich ist. Ich musste auch hart schlucken aber der ging als Alltagsauto noch zigmal über die HU.

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 8. September 2023 um 00:09:54 Uhr:

es geht nicht um offensichtliche Teile die sofort ins Auge fallen wie krumme Schweller oder Löcher im Boden

Zitat:

@Alertts schrieb am 7. September 2023 um 19:08:52 Uhr:

Äußerlich ist der Rahmen etwas verzogen

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit