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Sammelklage Diesel

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 12. Februar 2020 um 23:23

Hallo,

habe die SuFu benutzt und leider nix relevantes gefunden.

Habe die Aufforderung vom KBA bekommen, die Software für meinen Insi zu aktualisieren. Bisher habe ich das ignoriert, jetzt kommt Androhung der Stillegung, also werde ichs wohl machen lassen (müssen).

Da die Umrüstung ja auch Nachteile birgt, wollte ich wissen, ob es denn schon eine Sammelklage wg. Betrugsverdacht gegen Opel gibt und wenn ja, wo man sich dieser anschliessen kann?

Bin sehr zufrieden mit dem Auto, allerdings ist mit der Nachrüstung der Dieselvorteil futsch und ich fühl mich dann doch n bissl verar..... :D

Danke und viele Grüsse

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@docfender schrieb am 15. Februar 2020 um 02:25:38 Uhr:

@Wumba:

Es geht ja auch nicht allein um den Mehrverbrauch an AdBlue, sondern generell um finanzielle Benachteiligung auch durch Wertverlust durch die "Schummelsoftware". Wenn Deiner keinen Wertverlust beim Wiederverkauf hat, obwohl manipuliert wurde, dann freu ich mich für Dich und sage herzlichen Glückwunsch :D

Ich glaube nicht, dass der Insignia einen Wertverlust dadurch hat. Ich würde ihn auch nicht Schummeldiesel nennen, maximal Schummel-AdBlue-Einspritzer. Und da der B20DTH nach dem Update die Euro 6D-TMP Werte problemlos erfüllt, sogar unterbietet (zumindest, wenn man den Testergebnissen im B Insignia glaubt, für den A kenne ich keine, ist aber derselbe Motor), sehe ich vielleicht sogar eine Wertsteigerung durch das Update ;)

Man muss auch eines bedenken : der typische VW Schummeldiesel bleibt auch nach den Updates ein Schummeldiesel, mit erhöhtem Verbrauch, schlechteren Leistungen und erhöhtem Teileverschleiß (zumindest tendenziell und in den Köpfen der Besitzer). Der Opel "Schummeldiesel" ist nach dem Update sauber wie versprochen und verbraucht 10ct pro 100km mehr. Und ich muss alle 3.000km an die Tanke und investiere 3 Minuten mehr ins Tanken. That's it.

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Hmmm welcher Dieselvorteil ist futsch?

Ich hab nen Diesel Insi mit 170 PS und Euro 6 und Du?

Ach ja: Ich hab vor ein paar Wochen Zahnriemen machen lassen und seitdem säuft meiner etwas mehr. Vielleicht haben die mir heimlich auch ein Update eingespielt. Kann man das im Bordcomputer sehen oder mit so einem Chinaadapter auslesen?

Das Thema Sammelklage interessiert mich auch.

Also ich habe das "update" bei meinem Insignia von 2015 B20DTH mit 125kw Euro6 aufgespielt. Der Verbrauch von AdBlue erhöht sich. Aber ansonsten habe ich keine Veränderungen wahrgenommen.

Welchen Dieselvorteil ich wegen dem Update nicht mehr habe ist mir auch nicht klar. Ich zahle knappe 14Cent/100km zusätzlich an AdBlue. Selbst wenn AdBlue auf 0 runter gedreht werden würde, würde das keinen Unterschied in den Kosten machen. Da es sonst keine Auswirkung auf die Leistung oder den Verbrauch hat, ist mir nicht klar, welcher große Vorteil dadurch verloren gehen sollte.

Themenstarteram 13. Februar 2020 um 15:30

Zitat:

Ich zahle knappe 14Cent/100km zusätzlich an AdBlue

Und damit ist der Vorteil vom Diesel ggü dem Benziner nicht weg? Ich finde schon, dass wir durch die falsche Software mitsamt dem "Zwangsupdate" benachteiligt wurden, geschweige denn vom Wiederverkaufswert des Wagens.

Ich finde, dass man durch den höheren AdBlue-Verbrauch finanziell schon benachteiligt ist, ich fahre ebenfalls nen 2015er mit 170 PS als 2.0 Cdti und Euro 6.

@docfender

Nein, damit ist der Vorteil sicher nicht weg!

In ner realistischen Gesamtkostenrechnung (TCO) macht sich der Adblue Verbrauch nicht wirklich bemerkbar.

Ich komme auch mit Update übrigens auf deutlich niedrigere Adblue Kosten.

Verbrauch mit Update 1 bis 1.2 Liter pro 1000 km,

Literpreis an meiner Stammtankstelle 48.9 Cent.

Also keine 6 Cent pro 100 km.

Zum Vergleich: auf den Dieselverbrauch und -preis umgerechnet wären das ne Spritpreiserhöhung von unter einem Cent pro Liter.

Wenn für dich der gesamte Vorteil des Diesels im Minderverbrauch von 0.1l/100km Diesel lag, dann lohnt er sich nicht mehr. Wie du allerdings bereits bei Kauf den Verbrauch so exakt kennen konntest, ist mir schleierhaft. Bei mir ist der Verbrauchsunterschied sehr viel größer. Und das zusätzlich, das du so schön hervorgehoben hast, bezog sich als zusätzlich zum Diesel, nicht zu dem, was vorher war. Insofern ist dein Mehrverbrauch noch deutlich niedriger. Die 14 Cent sind mein bisheriger Durchschnitt, bei dem auch ein 10l Kanister für 1.50€ der Liter dabei war. Mit den 60 Cent, die ich an einer Tankstelle bei uns bezahle, komme ich auf 0,09€/100km.

Auf was wirst du Klagen? Auf den Mehrverbrauch des AdBlue, also über 100.000km gerechnet klagst du dann auf 90€ oder 140€? Viel Erfolg, ich glaube nicht, dass ein Gericht eine solche Klage annehmen wird. Und falls doch, finde ich es eine Unverschämtheit, die Richter von vernünftiger Arbeit abzuhalten.

Um mal den Klugscheisser zu spielen: Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Es gibt inzwischen nur die sog Musterfeststellungsklage. Die ist aber etwas anderes und kann nicht von Privatleuten gemacht werden, sondern läuft über Verbraucherverände o.ä

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 1:25

@Wumba:

Es geht ja auch nicht allein um den Mehrverbrauch an AdBlue, sondern generell um finanzielle Benachteiligung auch durch Wertverlust durch die "Schummelsoftware". Wenn Deiner keinen Wertverlust beim Wiederverkauf hat, obwohl manipuliert wurde, dann freu ich mich für Dich und sage herzlichen Glückwunsch :D

Wie Chaoz richtigerweise festgestellt hat, geht es um den Anschluss an eine Musterfeststellungsklage und nicht um eine Einzelklage. Du kannst also unbehelligt jemanden verklagen und wirst keine Zeit einbüssen, denn es wird kein Amtsgericht damit behelligt.

An die anderen, die den Post verfolgen und an dem Thema interessiert sind: Lt. Rechtsabteilung des ADAC gibt es aktuell (noch) keine Musterfeststellungsklage.

Somit ist meinerseits die Frage geklärt und der Thread kann geschlossen werden.

Danke an alle (ernsthaften) Mitleser und Interessenten, die sich nicht benachteiligen lassen wollen.

Zitat:

@docfender schrieb am 15. Februar 2020 um 02:25:38 Uhr:

@Wumba:

Es geht ja auch nicht allein um den Mehrverbrauch an AdBlue, sondern generell um finanzielle Benachteiligung auch durch Wertverlust durch die "Schummelsoftware". Wenn Deiner keinen Wertverlust beim Wiederverkauf hat, obwohl manipuliert wurde, dann freu ich mich für Dich und sage herzlichen Glückwunsch :D

Ich glaube nicht, dass der Insignia einen Wertverlust dadurch hat. Ich würde ihn auch nicht Schummeldiesel nennen, maximal Schummel-AdBlue-Einspritzer. Und da der B20DTH nach dem Update die Euro 6D-TMP Werte problemlos erfüllt, sogar unterbietet (zumindest, wenn man den Testergebnissen im B Insignia glaubt, für den A kenne ich keine, ist aber derselbe Motor), sehe ich vielleicht sogar eine Wertsteigerung durch das Update ;)

Man muss auch eines bedenken : der typische VW Schummeldiesel bleibt auch nach den Updates ein Schummeldiesel, mit erhöhtem Verbrauch, schlechteren Leistungen und erhöhtem Teileverschleiß (zumindest tendenziell und in den Köpfen der Besitzer). Der Opel "Schummeldiesel" ist nach dem Update sauber wie versprochen und verbraucht 10ct pro 100km mehr. Und ich muss alle 3.000km an die Tanke und investiere 3 Minuten mehr ins Tanken. That's it.

Zitat:

@Thy schrieb am 16. Februar 2020 um 13:17:11 Uhr:

Zitat:

@docfender schrieb am 15. Februar 2020 um 02:25:38 Uhr:

@Wumba:

Es geht ja auch nicht allein um den Mehrverbrauch an AdBlue, sondern generell um finanzielle Benachteiligung auch durch Wertverlust durch die "Schummelsoftware". Wenn Deiner keinen Wertverlust beim Wiederverkauf hat, obwohl manipuliert wurde, dann freu ich mich für Dich und sage herzlichen Glückwunsch :D

Der Opel "Schummeldiesel" ist nach dem Update sauber wie versprochen und verbraucht 10ct pro 100km mehr. Und ich muss alle 3.000km an die Tanke und investiere 3 Minuten mehr ins Tanken. That's it.

Wenn man eine Tanke mit PKW Adblue Säule um die Ecke hat würde ich es auch lockerer sehen/nehmen.

ABer wenn wenn man keine Tanke mit Adblue hat dann:

A) Umwege fahren zu solch einer Tanke:

= Mehrkilometer = Wertverlust Auto da mehr km auf Tacho

= zusätzliche Mehrkosten (Abschreibung / Sprit, etc...)

= mehr Zeitauswand für die Extrafahrt dort hin.

 

B) oder mit Kanister füllen:

= Kanister teurer als Adblue-Zapfsäule -> höhere Kosten

= Arbeitsaufwand wegen zusätzlich Kanister kaufen (falls nicht teuer an Tanke), ggf. Umwege fahren

= Einfüllen macht auch kein Spaß mit dem Kanister, zusätzliche Arbeit

ihr habt probleme.....

Wahnsinn!

Was für einen Stuss man hier lesen muss.

Wertverlust wg. Ad Blue Tanken oder dessen besorgung.

Die Karre hat ja vor dem Update keinerlei Nachfüllung gebraucht oder?

Wie kommt man überhaupt auf die Idee sich solch ein Fahrzeug zuzulegen?

Lauter Spezialisten hier. Natürlich ist der B20DTH von 2015 bis 2016 ein Schummeldiesel. Es wurden 5 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und daher erfolgte auch ein amtlicher Rückruf durch das KBA. Übrigens hat Opel erfolglos gegen den Rückruf Rechtsmittel eingelegt (OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2019).

Zitat:

@domdom81 schrieb am 16. Februar 2020 um 22:20:27 Uhr:

Lauter Spezialisten hier. Natürlich ist der B20DTH von 2015 bis 2016 ein Schummeldiesel. Es wurden 5 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und daher erfolgte auch ein amtlicher Rückruf durch das KBA. Übrigens hat Opel erfolglos gegen den Rückruf Rechtsmittel eingelegt (OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2019).

Wenn du schon das Urteil vom OVG Schlesweig anführst, dann bitte auch richtig.

Hier mal die Fakten:

- Opel hat in bestimmten Bereichen (Temperatur, Geschwindigkeit) die Abgasreinigung im Adbluesystem zurückgefahren. Diese werden durch den Motorschutz begründet. Das Gesetz sieht diese Möglichkeiten vor.

- Dem KBA hat dies nicht gefallen, man hat Opel aber mit einer freiwilligen Produktverbesserungsmaßnahme gewähren lassen.

- Schließlich hat das KBA doch einen Rückruf angeordnet.

- Gegen die Anordnung des KBA hat Opel Widerspruch eingelegt. Dieses Verfahren läuft noch, was auch explizit vom OVG Schleswig bestätigt wurde.

- Opel hat gegen das KBA auf Aussetzung des Rückrufs bis zur Klärung der Hauptsache geklagt. Hier hat das OVG Schleswig gegen Opel geurteilt, so dass der Rückruf trotzdem durchgeführt werden muss.

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