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Schadensminderungspflicht bei Steinschlag
Hallo zusammen,
ich habe einen Steinschlag in meiner Windschutzscheibe und diesen im März an die Versicherung gemeldet.
Reparieren/Austauschen möchte ich die Scheibe aber erst mit der nächsten Wartung (noch ca. 9000km bis dahin).
Heute habe ich nochmal einen Brief bekommen und daraufhin angerufen. Am Telefon meine die Frau, ich könne die Scheibe nicht generell austauschen lassen, sondern müsse reparieren lassen, wenn dies möglich ist. Dazu währe ich verpflichtet im Rahmen der Schadensminderungspflicht.
Ebenso solle ich jetzt ein Foto machen von dem Steinschlag, damit ich bei einer Verschlechterung der Scheibe dafür verantwortlich gemacht werden könne.
Jetzt die eigentliche Frage:
Stimmt das, dass ich die Scheibe reparieren lassen muss?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
...
Man wird durch die Versicherung so gestellt, als wäre der Schaden nie passiert. Man wird nicht besser gestellt als vor dem Schaden. Darauf hat man einen Anspruch und so regulieren die Versicherungen.
Wird aufgrund eines (reperablen) Steinschlages die komplette Scheibe getauscht würde man besser gestellt werden als vor dem Schaden.
Ist die Reparatur nicht zulässig (aufgrund gesetzlicher Reglungen o.Ä. [wie z.B. Steinschlag mitten im Sichtfeld]) muss die Scheibe getauscht werden, da ein anderer Ersatz nicht möglich ist.
Ist also eine Reparatur möglich, so hat man auch nur Anspruch auf eine Reparatur, nicht auf eine neue Scheibe.
...
Hallo,
IMO wird eine Scheibe nach einem Steinschlag, auch durch eine fachgerechte Reparatur, nicht so wiederhergestellt, daß sie dem vorherigen Zustand entspricht.
Eine Klebung, egal wie gut die gemacht wird, ist immer schlechter als der Ursprungszustand.
In meinen Vielfahrerzeiten hatte ich häufiger Steinschlagschäden in der Windschutzscheibe, angefangen vom Kuhauge bis hin zum langen Riß kam alles vor.
Die Schäden sind durchweg durch Erneuerung der Scheiben in der jeweiligen Markenwerkstatt saniert worden. Nicht eine einzige Scheibe habe ich kleben lassen und werde das auch in Zukunft nicht tun.
IMO besteht ein Anspruch gegen die Teilkaskoversicherung auf Austausch der Scheibe, wenn ein Bruch vorliegt. Wegen der hohen Kosten eines Austausches bieten Versicherungen zwar das kleben der Scheiben an und verzichten dafür auf die Selbstbeteiligung, das heißt IMO aber nicht, daß die Versicherung einen Anspruch darauf hat, vielmehr hat der Versicherte eine Wahlmöglichkeit.
Den Versicherungen habe ich keine falsche Angaben gemacht und noch nie Probleme mit der Schadenregulierung gehabt.
Sollte es zwischenzeitlich eine andere Rechtslage geben, lasse ich mich aber gerne belehren.
Liebe Grüße
Herbert
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20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von querys
Jetzt die eigentliche Frage:
Stimmt das, dass ich die Scheibe reparieren lassen muss?
Wenn eine Reparatur unbedenklich und möglich ist: ja.
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Zitat:
Original geschrieben von querys
Jetzt die eigentliche Frage:
Stimmt das, dass ich die Scheibe reparieren lassen muss?
Wenn eine Reparatur unbedenklich und möglich ist: ja.
Hallo,
ist das Deine Meinung oder gibt es dafür Belege.
Unter Schadenminderungspflicht verstehe ich was anderes.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Unter Schadenminderungspflicht verstehe ich was anderes.
Ich eigentlich auch, ich habe das zum ersten Mal gehört in Bezug auf Glasbruch.
Ich habe mich jetzt halt gewundert. Denn so einen Steinschlag hatte ich schon mal vor Jahren bei einem anderen Auto und habe den dort reparieren lassen (sogar ähnliche Stelle).
Die Reparatur sah man später noch deutlich und genervt hat es mich jeden Tag.
Hallo,
In gewissen Bereichen (direkter Sichtbereich) darf eh nicht repariert werden. Auch im Abstand von etwa 10cm zum Rand hin nicht. Auch bei Rissbildung nicht.
Trifft nichts davon zu sehe ich kein Problem mit einer Reparatur. Und für mich ist das schon im Bereich der Schadensminderungspflicht. Eine Reparatur ist deutlich günstiger wenn möglich und bewährt und zuverlässig.
Natürlich will man lieber ne neue Scheibe, damit eventuelle Kratzer oder Makel gleich mit erledigt werden, aber dafür ist die Versicherung ja nicht zuständig.
Hallo,
ich denke mal es geht nicht um den reinen Schaden an der Scheibe sondern vielmehr um den finanziellen Schaden der der Versicherung u.U. durch eine verspätete Reparatur entsteht.
Die Vers. geht hierbei wohl davon aus dass der Schaden jetzt noch (günstig) repariert werden kann aber evtl. später, wenn sich der Schaden in der Scheibe verändert/vergrößert, evtl. (teuer) getauscht werden muß.
In diesem Zusammenhang würde ich schon von Schadensminderungspflicht sprechen.
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
ne neue Scheibe, damit eventuelle Kratzer oder Makel gleich mit erledigt werden, aber dafür ist die Versicherung ja nicht zuständig.
Neee, man will ne neue Scheibe, damit man nicht in Zukunft wieder Ärger mit der ausgebesserten Stelle hat.
*** Zurückgezogen wegen Missverständnis ***
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und muss hier nicht noch empfohlen werden.
Oh, dann hab ich mich da verlesen. Ich hatte nebenbei noch gegoogelt und da war ein Fall mit mehreren Steinschlägen. Betrifft aber den Fall nicht.
Ich würde hier nie zum Versicherungsbetrug aufrufen.
Ich wunder mich wie schlecht andere Menschen immer denken. Schäm dich was.
Hallo,
Grundsätzlich bin ich jemand, der anderen nicht direkt schlechte Absichten unterstellt. Dein Beitrag war aber schon sehr eindeutig.
Wer soetwas vor hat weiß schon wie man es macht oder kann es sich denken, da muss man nichts drüber schreiben.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Wenn eine Reparatur unbedenklich und möglich ist: ja.
Hallo,
ist das Deine Meinung oder gibt es dafür Belege.
Unter Schadenminderungspflicht verstehe ich was anderes.
Liebe Grüße
Herbert
Hier geht es nicht ausschliesslich um die Schadenminderungspflicht. (welche ja nur besagt, dass ich verpflichtet bin, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern / verteuern)
Man wird durch die Versicherung so gestellt, als wäre der Schaden nie passiert. Man wird nicht besser gestellt als vor dem Schaden. Darauf hat man einen Anspruch und so regulieren die Versicherungen.
Wird aufgrund eines (reperablen) Steinschlages die komplette Scheibe getauscht würde man besser gestellt werden als vor dem Schaden.
Ist die Reparatur nicht zulässig (aufgrund gesetzlicher Reglungen o.Ä. [wie z.B. Steinschlag mitten im Sichtfeld]) muss die Scheibe getauscht werden, da ein anderer Ersatz nicht möglich ist.
Ist also eine Reparatur möglich, so hat man auch nur Anspruch auf eine Reparatur, nicht auf eine neue Scheibe.
Wäre eine Reparatur möglich, aber man fährt noch n halbes Jahr mit Steinschlag rum, bis endlich ein Riss draus geworden ist hätte man zwar theoretisch Anspruch auf eine neue Scheibe, verstößt praktisch aber gegen die Schadenminderungspflicht. Also bekommt man dort dann gar nichts.
Zitat:
Original geschrieben von lancia56
...ich denke mal es geht nicht um den reinen Schaden an der Scheibe sondern vielmehr um den finanziellen Schaden der der Versicherung u.U. durch eine verspätete Reparatur entsteht.
So sehe ich das auch.
Kleiner Tipp für Glasschäden, bei denen Du vermutlich bei keiner Versicherung ein Nachweisproblem hast: melde den Schaden erst, wenn Du reparierst, dann hast Du erstens die jetzt auftretende Schwierigkeiten nicht und zweitens kanns ja wirklich sein, dass innerhalb der Zeit ein weiterer Steinschlag auftreten kann (falls jetzt wieder jemand wegen Betrug kommt: auch eine kaputte Scheibe kann nicht nochmal kaputt gehen).
Ansonsten kann man sagen, dass, unabhängig von der beschädigten Sache, immer die günstigste Behebungsmöglichkeit von der Versicherung bezahlt wird (würde jeder "Nicht-Kaskoversicherte" ja auch so machen); wenn also eine Raparatur des Kotflügel billiger ist, als der Ersatz, wird auch nur die Reparatur bezahlt... Ach, wir reden von einer Scheibe? Ist das Gleiche!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
(falls jetzt wieder jemand wegen Betrug kommt: auch eine kaputte Scheibe kann nicht nochmal kaputt gehen).
Jemand: Jede Unwahrheit, um die Regulierung eines Schadens zu erreichen, der sonst nicht (oder nicht so) zu regulieren wäre, ist Betrug. Das ist eigentlich ziemlich einfach zu verstehen.
In allen Versicherungsbedingungen steht geschrieben, innerhalb welcher Frist ein Schaden anzuzeigen ist.
Danke für die zahlreichen Antworten.
Mit geht es nicht darum Profit aus der Sache zu schlagen. Die Scheibe ist in einem ausergewöhnlich guten Zustand.
Ich persönlich sehe die reparierten Stellen immer deutlich, wobei die natürlich weniger auffällig sind als der Steinschlag in der Scheibe.
Da das Loch jetzt eh schon seit nem Monat drin ist, gehe ich nicht davon aus, dass es sich noch vergrößert.