ForumGolf 4
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Schriftzug in der 3ten Bremsleuchte - erlaubt?

Schriftzug in der 3ten Bremsleuchte - erlaubt?

Themenstarteram 2. Juli 2005 um 20:23

Hallo!

Ja die Frage steht eigentlich schon oben:

Ich wollte nur kurz wissen, ob es erlaubt ist einen Schriftzug in der 3ten Bremsleuchte zu haben!?

Merci!

Ähnliche Themen
35 Antworten

beim focus sieht man das ziemlich oft ... kein plan ob es erlaubt ist ... bei ebay und atu gibts die schriftzüge ...

nein

am 2. Juli 2005 um 20:32

frage ist ob jemanden sowas stört

die dritte bremsleuchte ist ja keine pflicht

sehen tuts man auch erste wenn man direckt dahintersteht

Dieses Thema hatten wir hier schon mal.Ist aber eben schon länger her. Damals lief es darauf hinaus, das es wohl nicht erlaubt sei.

MfG GUNNAR

am 2. Juli 2005 um 20:49

nein es ist nicht erlaubt aber es stört keinen

z.b. das chirpen beim auf und zuschlißen ist auch nicht erlaubt aber fahr mal auf ein treffen da hat das fast jeder

oder zusätzliche rückstraler bei rückleuchetn ohne rückstraler (hat auch kaum einer)

oder nebelscheinwerfer oder nummernschild auf mindesthöhe (wiefiele liegen da drunter)

fackt ist ist nicht erlaubt aber es stört keinen daher kann man das machen und wenns einen stört machste auf unwissend und sagst wuste ich ncit dachte das wöäre erlaubt weil is ja keine pflicht die dritte bremsleuchte und sehen tuts man eh nur wen man dafor steht

Ich wage zu behaupten, das wenn eine dritte bremsleuchte vorhanden, ihre korrekte funktion gewährleistet sein muß.

das chirpen kann man bei den mir bekannten alarmanlagen abstellen.

ohne die rückstrahler bekommt man keine prüfplakette.

mindesthöhen sind ebenfalls einzuhalten- sonst droht ärger bei der police, bzw. beim tüv.

unwissenheit schützt vor strafe nicht.

dein deutsch ist hoffentlich nur zu dieser späten stunde so schlecht! :D

MfG GUNNAR/so und nun mach mir keinen terror

am 2. Juli 2005 um 21:21

gut das chirpen kan man abstellen aber wer macht das

TÜV ist nur ne momentaufname mein prüfer sagt ja selber den machte die orginalen drauf und kommst wieder

notfalls klebste ebent n paar an für TÜV

zu mindesthöhen je tiefer die Nebler desto weniger können sie Blenden

(siehe foto golf 3 in meiner sig) hat mir der Prüfer gesagt

zu unwissenheit schützt vor strafe nicht. stimmt aber wenn du sagst weiß ich und ist mir egal kommt das garantiert nicht gut, besser du sagst wuste ich nicht machst den aufkleber for ort ab und kommst mit ner mündlichen verwarnung dafon

Mit der mindesthöhe bezog ich mich eher auf kennzeichen, bzw, scheinwerferunterkanten, aber egal.

teile die verboten sind vor ort zu entfernen rettet nicht in jedem fall vor der strafe. es ist eben auch immer entscheidend wen man vor sich hat.

ich hatte 7 jahre scheibenfolie an allen scheiben bis auf die frontscheibe. war beim tüv, ohne probleme, mehrere verkehrskontrollen ohne probleme. nach dem verkauf des wagens wurde mein kollege (der käufer) 2 wochen später angehalten.er mußte sie noch vor ort entfernen. und bekam trotzdem ärger. obwohl die gesetzeslage nicht eindeutig war/ist.

 

mein kollege wurde mit einem eingetragenen motorumbau über eine stunde von der polizei kontrolliert. sie zweifelten an, das der eingetragene motor der wäre, der im motorraum wäre. so ein blödsinn.aber wirklich geschehen.

er mußte beim tüv erneut bestätigen lassen, das alles rechtens ist.

mfg gunnar

am 2. Juli 2005 um 21:34

moin,

ich fahr seit jahren ohne rückstrahler und krieg alle 2 jahre neu tüv!

was die aufkleber an der heckbremsleuchte angeht so sind die eindeutig LEGAL! jeder der was anderes behaupt soll hier bitte den entsprechnden ABSATZ der StVO reinposten! und wer hier mit so sprüchen wie unwissenheit schütz vor strafe nich ankommt...naja ich bin Jurastudent und lasse mich gerne eines besseren belehren!

aber FAKT ist, die StVO schreibt die eindeutige FUNKTION vor! und da die dritte BREMSRÜCKLEUCHTE klar funktioniert, denn die leuchtet nun mal rot, besteht eben KEIN VERSTOß gegen die StVO!

es wird erst interessant, wenn dir jemand rauffährt und behauptet es sei nur passiert weil er sich durch dein "Rückstrahlaufkleber" verwirrt fühlte! nur ich glaube nicht das im auch nur ein deutscher richter bei sowas recht geben würde!

also FAKT ist es ist LEGAL! gegenbeweis lasse ich mir nur mit StVO beweis gefallen :=)

mfg & n8

am 2. Juli 2005 um 21:38

da gebe ich dir recht aber wenn die was finden wollen den finden die in jeden fall was

und wenn die behaupten man wäre nicht angeschnallt unterwegs

zu dem eintragen

man kann alles eintragen und nicht jeder polizist weiß das man das auch beanstanden kann

 

mus halt jeder selber wissen was man macht

wiegesagt du sagst ja selber du bist 7 jahre mit folie auf den forderen scheiben rumgefahren und keinen hats gestört

am 2. Juli 2005 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von terror_zwerg

die dritte bremsleuchte ist ja keine pflicht

Hallo,

damit liegst du falsch, ab '97 oder '98 ist diese Pflicht geworden!

Und da diese Leuchte somit auch zur Beleuchtungseinheit gehört, ist ein Schriftzug in dieser Leuchte nicht erlaubt, genau so wenig wie manche hingehen und Teile der 3. Bremsleuchte als Positionsleuchte umfunktionieren!

jeh nachdem wie die rennleitung ddrauf ist, kann sie ein Auto, dessen 3. Bremsleuchte verändert wurde sogar stlllegen, genau so wie der TÜV! Grrund, mit veränderter 3. Bremsleuchte ist sogar der Versicherungsschutz erloschen!

@wing2579 sprüche sind das also was ich hier so poste?!

Veränderungen an Beleuchtungseinrichtungen sind dann wahrscheinlich Spielereien.

Und im Gutachten aufgeführte Rückstrahler ( und um die ging es) sind dann wahrscheinlich auch nicht zu berücksichtigen?!

MfG Gunnar

am 2. Juli 2005 um 21:46

moin nochmals,

also ich hab 255 an meinem wagen! und obwohl die eingetragen sind und ich keine radkästenziehen usw gemacht habe, werde ich jedes mal wieder vollgemekert!

aber wenn man mich anhält hab ich immer nen schönen Stapel aller ABEs, Eintragungen usw dabei und beim letzen mal

hat sich die werte Polizeibeamtin doch tatsächlich 15min probiert da durchzuarbeiten :=).

danach wurde es mir zuviel und ich hab ihr gesagt, wenn sie was finden will soll sie mich gefälligst vorladen! und was ist? bis heute ist noch nichts gekommen!

aber um beim thema zu bleiben die dinger sind legal!

ich hab da nur einen guten rat:

StVO ins Handschuhfach (kostet 4€ oder saug es dir und druck es aus!) und wenn der mann in grün mekert, drück es im in die hand und verlang, das er dir den Absatz mit dem verbot raussucht!

ist mein spezialtipp bzw der meines profs und der ist einer von hamburgs besten rechtsanwälten für verkehrsrecht!

also n8

am 2. Juli 2005 um 21:49

@GunnarGTI

der spruch "unwissenheit schütz vor strafe nicht" ist der typisch beamtenspruch!

willste wissen was ein jurist darauf antwortet?

unswissend kann man sein, hauptsache man weiss wo man nachzuschlagen hat und wie man den richter vom gegenteil überzeugt!

mfg

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Schriftzug in der 3ten Bremsleuchte - erlaubt?