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Sixt: Kleine Delle am Transport = 3600 Euro (Gutachten angehängt)

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 19:31

Hallo Ihr,

die Gesamtsumme des Gutachtens erscheint mir sehr hoch. Kann das bitte einer der Experten mal kurz anschauen? Bilder des Schadens sind beigefügt.

https://drive.google.com/.../view?usp=drivesdk

Der “Schaden” am Radlauf kommt definitiv nicht von mir, der Schaden (Delle) ist nur über dem seitlichen seitlichen Stoßdämpfer entstanden (so auch in der Schadensmeldung angegeben).

Wie würdet Ihr mir empfehlen vorzugehen?

Danke für Eure Hilfe!

Viele Grüße

Marcus

Beste Antwort im Thema

aus juristischer Sicht dürfte das Gutachten erst einmal unbrauchbar sein.

Auf welchen Schadensfall bezieht es sich ?

Auf welchen Schadentag bezieht es sich ?

Wo ist die Stellungnahme zur Kausaltität zum hier gegenständlichen Schadenereignis im Gutachten beschrieben?

Das hier ist eine Repartukostenkalkulation mit Lichtbildern.

Mehr nicht.

Diese Unternehmensgruppe weis schon sehr genau, was sie wie schreiben muss..

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Not Found

Error 404

Themenstarteram 26. Mai 2017 um 21:30

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Mai 2017 um 21:34:12 Uhr:

Not Found

Error 404

Habe den Link angepasst. Danke!

Zitat:

@rochiroche schrieb am 26. Mai 2017 um 21:31:45 Uhr:

 

Wie würdet Ihr mir empfehlen vorzugehen?

Das nächste mal die paar Euro für ne Kasko ausgeben;)

Deformiert heißt nicht, dass Lack dabei beschädigt wurde. Eine Lackierung bis zur Kante würde meiner Meinung nach völlig ausreichen, dass also die Schiebetüre nicht ausgebaut werden muss.

Wenn du was erreichen willst, musst du wahrscheinlich zu nem Anwalt gehen und ein Gegengutachten machen lassen. Die GKK macht sehr viele Gutachten für Sixt und Konsorten.

Ich kann aus den Fotos aber auch nicht darauf schließen, dass der Lack nicht gerissen ist.

Mir erscheint die Rechnung auf den ersten Blick arg hoch. Habe spontan zunächst an Smart Repair gedacht.

Ich würde zunächst versuchen, einen Fachmann über das Gutachten blicken zu lassen. Sonst hilft nur der Weg zum Anwalt und ggf. Gegengutachten, immer mit dem Risiko weiterer Kosten. Aber das soll der Dir dann sagen.

Themenstarteram 27. Mai 2017 um 6:18

Hallo Ihr,

danke für Eure Antworten. Ich werde mal versuchen, einen Fachmann über das Gutachten schauen zu lassen.

Habe ich das Recht ein Gegengutachten erstellen zu lassen oder kann sich Sixt da weigern?

Grundsätzlich bin ich ja bereit Sixt für einen entstandenen Schaden zu entschädigen, aber hier fühle ich mich etwas abgezockt. Ich habe Sixt mal eine nette E-mail geschrieben mit dem Hinweis, dass nicht alle Schäden auf der Abrechnung (Radlauf) durch mich entstanden sind (es gibt Zeugen) und ob ich ggf. einen Gegengutachten anfertigen lassen kann, da für mich die Abrechnung nicht nachvollziehbar ist. Wobei ich erwähnt habe, dass mir eine einvernehmliche Einigung am liebsten wäre.

Ich halte Euch auf dem Laufenden, vielleicht ist Sixt ja entgegenkommend. Dann würde ich das hier natürlich teilen.

Danke!

Marcus

PS: Habe den Link nochmal aktualisiert, damit alles anonym ist. Will ja niemanden ankreiden hier.

https://drive.google.com/open?id=0BwtByuGLy_qwWTY1VUdOcVJhcXM

War die Vollkasko im Vertrag nicht dabei? Welcher Schaden ist denn dort von Dir? Nur die dezente Eindellung der rechten Schiebetür?

Mich verwundern dort u.a. die Achvermessungen und der Austausch der Seitenwand mit den entsprechenden Folgearbeiten.

Als fröhlicher Mensch käme mir evtl. der Gedanke, die Kürzungsspezialisten der Versicherungswirtschaft mit einem Streichgutachten unter der Vorgabe des von Dir zu verantwortenden Bauteils zu beauftragen. :)

Wenn es Vorschäden gab, wurden diese bei der Abholung dokumentiert und im Mietvertrag eingetragen?

am 27. Mai 2017 um 10:37

Tja, das ist wohl die Frage.

Du bist - kraft Vertrag - in aller Regel in einer Gefährdungshaftung in Hinsicht auf Schäden, die am Fahrzeug während der Mietzeit eintreten. Ein Verschulden Deinerseits ist somit irrelevant.

Praktisch bedeutet dies, dass das Du bei Abgabe für alle Schäden haftest, die bei Abholung nicht vorhanden waren. Die Nachweispflicht durch Übergabeprotokoll und idealerweise Fotos, dass Schäden bei Abholung schon vorhanden waren, liegt bei Dir.

Insofern ist die Frage von hydrou, die Dir vielleicht zu kurz und knapp sowie eher nebensächlich erscheint, eigentlich die wichtigste bisher. Möglicherweise sind im Gutachten Schäden mit berücksichtigt, die nicht während der Mietzeit entstanden sind, aber auch nicht im Übergabeprotokoll stehen. Das wäre dann aber Dein privates Vergnügen, wenn Du nicht stichhaltig das Übergabeprotokoll, das bei Abholung unterschrieben wurde, entkräften kannst.

Für die Zukunft immer ein Video machen und auf das Protokoll bei Abholung raufschreiben, dass das ausschließlich Relevanz hat. Merken die meisten nicht :-) und schicken Dich mit dem Auto vom Hof.

am 27. Mai 2017 um 12:04

editiert - twindance/MT-Moderation
Fataler Fehler!
Es wäre hilfreich, die NUB und Beitragsregeln noch einmal zu studieren. Wenn man nichts zum Thema beitragen kann, sollte man schweigen, statt durch dumme Sprüche zu "glänzen".

Themenstarteram 27. Mai 2017 um 17:57

Hallo Ihr,

danke für Eure Kommentare.

Also der von mir verursachte Schäden betrifft nur die Eindellung an der Seitentür.

Übergabeprotokoll gab es keins, das war bei Sixt bisher immer so, wenn ich Transporter gemietet habe. Der Transporter hatte verschiedeneste Vorschäden (beide Spiegel mit Panzerband getapt, zwei Steinschläge, diverse Kratzer und Dellen), also wirklich offensichtlich. Diese wurden mir ja auch nicht angekreidet. Ich hoffe da auf Entgegenkommen durch Sixt bei dem Schaden am Radlauf.

Wo finde ich denn Kontakte zu den "Kürzungsspezialisten der Versicherungswirtschaft" um diese Elemente rausstreichen zu lassen, die nicht von mir verursacht wurden?

Danke!!!

Viele Grüße

Marcus

am 27. Mai 2017 um 18:21

Höre nicht auf jeden Mist hier.

Wenn kein Vergleichsprotokoll vorliegt, wird es rechtlich schwierig die Schäden auseinander zu halten. Von beiden Seiten aus. Nur Du bist leider in der Pflicht nachzuweisen, dass der Schaden vorher schon da war. Das Kannst Du nicht. Ein Mietvertrag hast Du aber, oder?

Sixt dürfte zum Vorsteuerabzug berechtigt sein. Insofern fällt die USt. nicht an. Die darfst Du in Abzug bringen, wenn Sie in Rechnung gestellt wird. Apropros, was wurde denn überhaupt in Rechnung gestellt bisher?

Ansonsten sind 10 % der RepKo als merkantile Wertminderung eigentlich ein guter Richtwert, was nicht heißt, dass 500€ nicht gerechtfertigt sein können

Ich ahne das Du wohl Lehrgeld zahlen wirst müssen.

Gruß

Phaeti

10 Prozent Wertminderung bei einem Mietwagen und Transporter?

@ TE

Bei den Streichexperten handelt es sich um die Firma carexpert. Ein Unternehmen der Versicherungswirtschaft das ständig am Schreibtisch die von Geschädigten eingereichten Gutachten unberechtigt und ziemlich maßlos kürzt. Vor Gericht taugen diese Streichorgien nichts. Das war meinerseits mehr ein kleiner Joke.

Wenn das nur die Schiebetür ist, dann hol Dir in einer Lackierei ein Kostenangebot für das Lackieren eines nackten Neuteils und den Preis des Neuteils und für Ein- und Ausbau erfragst Du bei Peugeot. Davon bezahlst Du die Nettosumme (also alles ohne MwSt.) und die Kautionsbuchung beanstandest Du bei der Bank. Vor Gericht muss der klagende Autovermieter beweisen, dass der Wagen schadenfrei, bzw. mit welchen Schäden, an Dich übergeben wurde. Ohne von Dir unterschriebenes Übergabeprotokoll ... dürfte das kaum gelingen.

Das "versehentlich" mehrfache Geltendmachen von Schäden ist zwar bei dem konkreten Anbieter nicht unbedingt das Geschäftsmodell, kommt wohl aber schon mal vor. ;)

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