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Sorry, aber - 3 Knöllchen obwohl Auto nicht bewegt - Rechtslage?

VW
Themenstarteram 4. Mai 2004 um 21:52

Hey,

 

sorry wenn ich damit nerve, aber ich MUSS das wissen:

Ich habe bei meiner Freundin vor der Tür geparkt, seit anderthalb jahren mache ich das schon. Es steht zwar ein Schild "eingeschränktes Halteverbot" da, aber da es hier zu wenig anwohnerparkplätze gibt, hat dort noch NIEMALS jemand eine Knolle bekommen. Bis gestern.

Ich hatte mein Auto Sonntag geparkt, und heute Mittag erst wieder wegbewegt. Der Chrysler von den Eltern meiner freundin, die im urlaub waren (2 wochen) haben auch bis montag keine knolle bekommen. aber dann. So, ich hab wie gesagt von Sonntag bis Dienstag dort gestanden. Montag erste Knolle, verwunderung pur. Zettel weggenommen, auto stehen gelassen. halbe stunde später NOCH EINS! ebenso der chrysler! wieder weggenommen, auto nicht bewegt. am nächsten morgen NOCH EINS!

Wie sieht das aus, muß ich das dann nur einmal zahlen, da ich das Auto ja nicht nochmal da geparkt habe sondern die ganze zeit über da stand? Ich hab ne andere Politesse mal in der Innenstadt gefragt gestern, die meinte das wäre ncht zulässig zweimal oder dreimal für denselben stellplatz verwarnt zu werden und das hätten die sehen müssen aufgrund der ventilstände! Und sie meinte noch das wohl ne verttung der normalen politessen da unterwegs war, weil ich z.B. schon oft genau dort geparkt habe und die gerade vorbeigegangen sind. hab dann gefragt ob ich da parken darf, meinten die ja is schon ok wegen zu wenig parkplätzen und weil da IMMER 3 autos stehen und die auch niemanden stören.

Wie siehts jetzt also aus, auto nicht bewegt und 3 knollen - soll ich das so auf den anhörungsbogen schreiben oder direkt zum anwalt? Ich werde mit sicherheit NICHT dreimal dieselbe knolle bezahlen!

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18 Antworten
am 4. Mai 2004 um 22:00

Aber wenn du falsch parkst, dann solltest du auch bezahlen. Ist ja deine Bequemlichkeit. Hättest ja auch 5 Strassen weiter parken können.

Es gibt da ne Regelung, in welchen Zeitabständen man den nächsten Zettel bekommen kann.

Falsch geparkt ist falsch geparkt. Mache ich auch ständig. Dann sollte man aber auch so fair sein und die Strafe bezahlen. Sind doch nur 10 Euro pro Schein. Kannst natürlich auch dieGerichte mit sowas belasten, würde ich persönlich aber blöd finden. Sind ja unser aller Steuergelder und Rechtschutzversicherungsprämien.

Themenstarteram 4. Mai 2004 um 22:12

Hey,

10 euro wären schön, mindestens 15 euro bzw. 25 euro wird das kosten! Aber es kann jawohl nicht sein das ich und ALLE anderen nachbarn hier im hause seit über einem jahr da IMMER parken und sogar die politessen dagen ist ok und auf einmal seit montag da so viele strafzettel verteilt werden?!

Meinetwegen bezahle ich ja das eine, aber ich finde es so eine unverschämtheit das ich das zweite innerhalb von anderthalb stunden bekommen habe nur weil ich den zettel entfernt habe aber mein auto keinen millimeter bewegt habe!

Da ist doch irgendwas faul, entweder waren das nicht die selben kontrolleure oder so, aber die politesse meinte zu mir extra noch das wenn man zwei hintereinander bekommt das man dann nur eins zahlen muss weil da jemand nicht wußte das ich schon verwarnt worden war.

Wie siehts also aus?

Wieso haste den Zettel eigentlich abgemacht???

Pappen lassen bis man wegfährt - dann seh'n se schon, daß der nicht bewegt wurde.

Kannste doch nicht erwarten, daß jemand aus der Gilde der Gestreiften auf den Stand der Ventile schaut, geschweige denn sich den auch noch merkt ;)

Hi!

Du wirst jeden Zettel bezahlen müssen. Schließlich hast Du bei jeder Kontrolle dort gestanden. Und wenn die Zettel ab waren, dann wußte der Kontrolleur ja auch nicht, ob Du zwischenzeitlich weggefahren warst. Evtl hast Du auch Kreidestriche oder sowas am Reifen. Das machen sie gerne, um per Digitalkamera zu dokumentieren, daß Du das Auto über längere Zeit nicht bewegt hast. In dem Fall hast Du noch weniger Chancen, dagegen anzugehen. Sei nur froh, daß nicht irgendeiner der Meinung war, daß Du die Feuerwehr hättest behindern können oder sowas - dann hätten sie Dir die Karre abgeschleppt. Diese Entscheidung liegt meist im Ermessen des Ordnungsamtes.

Zahl' die Zettel und park' in Zukunft dort, wo es erlaubt ist - gegen Stadt und Ordnungsamt hast Du in der Regel keine Chance - nicht bei sowas.

Joe.

am 5. Mai 2004 um 5:55

Du solltest die Zettel dranlassen. Und selbst wenn du sie nicht wegnimmst können sie dir nach einer gewissen Zeit wieder einen Strafzettel geben weil das KFZ ja immernoch nicht entfernt wurde!

Den genauen Zeitraum kenne ich aber nicht. Jedenfalls dürfen sie das!

Da gebe ich dem glücklichen Dickhäuter ;-) recht: An einem länger stehenden Fahrzeug können auch nacheinander mehrere Knöllchen verteilt werden!

Und wenn es jetzt bei Euch Politessen gibt, die sich strikt an die Regeln hält, dann ist das so.

Punkt!

Denn wenn es eingeschränktes Halteverbot ist, dann war es wirklich nur "Good will", daß Ihr alle bis jetzt dort parken durftet. So ärgerlich das auch ist...

Gruß,

Thorsten

am 5. Mai 2004 um 12:03

Tip: bezahls nicht.

Alles was unter 50 EUR liegt fällt unter Geringfügigkeit, da lohnt der Klageweg für die Kommunen nicht ;)

Grüße

Avanti

...muss jetzt leider 68,10 EUR + 1 Flenspunkt für +22km/h berappen...

Durch das Wegnehmen der Knöllchen hast Du geeigt, dass Du Kenntnis von Deiner Owi hast. Wer dann weiter falsch parkt, der kann auch erneut ermahnt werden, muss sich sogar Vorsatz unterstellen lassen und hat damit dann erst recht keine Chance durchzukommen.

Und auf die "nicht lohnenswerte" Klageschiene würde ich mich nicht verlassen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es immer an den Beamten selbst liegt, ob was passiert oder nicht. Das gilt auch für die Politessen. Entweder Du hast Glück oder Du zahlst. Deshalb immer an die Ausschilderung halten, da keine Politesse ihr zugedrücktes Auge schriftlich bestätigen wird. Du bist im Zweifel immer der gear...te. Bezahl, ärgere Dich und lern aber draus. Wenn Du es drauf ankommen lässt, dann werden die Summen höher ...

am 5. Mai 2004 um 12:59

kann verstehen, dass du dich wegen den knöllchen ärgerst, aber kann webbie nur zustimmen: es ist vorsätzlich weil als du die knöllchen abgemacht hast,hättest du ja auch wegfahren können, bist aber mit absicht im halteverbot geblieben obwohl du spätestens da wusstest, dass es eins ist....

du hättest auch mit sicherheit keine 3 knöllchen bekommen, wenn du das 1. drangelassen hättest.

was ich nach langer erfahrung mit den verkehrsbehörden in der situation tun würde ist folgendes: dort anrufen wenn die zahlungsaufforderung kommt und das sehr sehr freundlich kurz erklären und anbieten eins zu zahlen. denke die werden darauf eingehen, auch wenn das vielleicht von stadt zu stadt verschieden ist. und dann hoff halt, dass da nicht wieder aufgeschrieben wird

nichts bringen wird es auf "gewohnheitsrecht" zu pochen, das tut jeder...jeder hat irgendne erklärung warum er dort und dort geparkt hat, das können die schon nicht mehr hören! aber was du tun kannst ist dich an die stadt zu wenden und anzufragen ob man das halteverbot in parkraum umwandeln kann!

mfg

Themenstarteram 5. Mai 2004 um 13:25

Hey,

 

das verstehe ich ja alles und eins bzw. max 2 würde ich auch bezahlen, ABER wieso sagt mir dann xtra noch ne Politesse in der Innenstadt das man nicht zweimal verwarnt werden kann auch WENN man den Zettel abmacht?! Ihre begründung war, das sich die politessen in Köln die ventilstände aufschreiben MÜSSEN und zwar in ihr gerät was die dabei haben, und anhand dessen können die sehen ob sich das auto bewegt hat oder nicht!

Und wenn die wirklich sagen das ich den zettel weggenommen hätte, HALLO?! Kann doch jemand anderes weggenommen haben um mich zu ärgern?!

Das argument zieht nicht und die Politesse meinte extra noch NEIN wenn überhaupt müßte ich nur eins zahlen, aber ich soll trotzdem auf den Bogen schreiben das dort noch NIE knollen verteilt wurden weil es eben zu wenig anwohnerparkplätze gibt.

Und außerdem wegen Feuerwehr usw., da dort seit ich meine Freundin kenne (anderthalb jahre!) JEDER parkt und noch NIE irgendwer behindert wurde dadurch und es auch nur eingeschränktes Halteverbot ist schleppen die da NIE ab weil die genau wissen das es lächerlich ist!

Wie ist denn jetzt die Regelung, in welchem Zeitraum dürfen zwei Knöllchen hintereinander an dasselbe fahrzeug welches an derselben Stelle steht und nicht bewegt wurde verteilt werden?

am 5. Mai 2004 um 13:39

ich musste letztes jahr ca. 250 euro für diverse strafzettelzettel direkt vor der haustüre zahlen, nun hab ich ne selbstdrehende parkuhr für 15 euro bei ebay, seit dem keine strafen mehr!!

am 5. Mai 2004 um 13:50

Knöllchen werden nach Zeit und Tag ausgestellt. Habe das selbst schon ausprobiert.

Bin schon auf 3 an einem Tag gekommen. Ich glaube Obergrenze pro Tag sind 25 EUR, jedenfalls in einer Anwohnerzone. Wie's im eingeschränkten Halteverbot aussieht weiß ich nicht.

Es ist ja auch zum Beispiel so, wenn Du im Urlaub bist und während der Abwesenheit sich die Verkehrsregeln ändern ist es auch Dein Pech, wenn plötzlich ein Halteverbot erscheint, darfst Du z.B. auch abgeschleppt werden. (Ist nem Freund mal passiert). Ist schon ziemlich unangenehm, aber die Städte sind halt pleite und werden immer phantasievoller.

Gruß

Andreas

am 5. Mai 2004 um 14:05

sorry aber man kann echt nicht immer alles darauf schieben, dass der staat abzockt!! das wird langsam volkssport:

wenn jemand irgendwo parkt und dann in urlaub fährt und in der zwischenzeit da ein parkverbot hinkommt z.b. wegen ner baustelle dann können die noch nicht wegen ihm 2 wochen oder wie lang er im urlaub ist mit der baustelle auf ihn warten und müssen abschleppen!!!!

man kann sich im übrigen vor dem urlaub informieren wo halteverbote hinkommen.

logiccube: du hast dir doch die antwort in deinem 1. beitrag schon gegeben?! es war wohl eine aushilfs-politesse die sich nicht so gut auskennt!

mal eine frage , ist die Politesse in der lage mein kennzeichen aus ihrem Palm da raus zu kriegen , wenn ich schon drin verbucht wurde?

Irgendwie glaube ich ihrem "Nee , das ist nicht drin" nicht so ganz...

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