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teilschuld nach linksabbieger unfall:-(bitte helft mir!!!!!!!!!!

Themenstarteram 29. Januar 2008 um 18:36

Hallo erstmal!

Vor einer woche wollte ich auf nach links in eine straße einbiegen.ich blinkte, ich ordnete mich zur fahrbahn mitte ein ich machte den schulter blick und sah in den rückspiegel! ich sah auch das weiter hinter mir ein auto angefahren kam ,das aber nicht blinkte . fuhr dann in die kreuzung ein als ich am abbiegen war sah ich das auto kommen, versuchte noch auszuweichen .da die straße nass war kam sie auch nicht mehr zum stehen. sie traf mich an der Fahrertür und am kotflügel so das mir ein schaden von ca 2000€ enstand. jetzt will ihre versicherrung nur ein drittel des schadens bezahlen... was soll ich tun???

danke schon mal im vorraus für eure antworten

 

gruß patrick

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86 Antworten

Ähh..kam das Auto jetzt von hinten oder von links?

War die Polizei am Unfallort? Hast du ne Verkehrs-Rechtschutz?

Themenstarteram 29. Januar 2008 um 18:44

das auto kam von hinten .nein ich war so blöd nicht die poliozei zu rufen und im rechtschutz bin ich auch nicht

www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.htm#06

blablub direkt zum anwalt und informieren alles andere ist doch raterei.... wozu gibts denn spezielle anwälte für verkehrsrecht?

Wenn ich dich richtig verstehe, dann ist der unfallgegner von hinten gekommen und wollte dich links überholen?

Dann bekommste mit Sicherheit Teilschuld, weil du als Linksabbieger ne doppelte Rückschaupflicht hast!!

Weil du weder Polizei oder sonstige Zeugen hast wirste wohl ne Teilschuld bekommen!

Hast du wenigstend Bilder von der Unfallendstellung gemacht?? Vermutlich auch nicht!

Deshalb direkt zum Rechtsanwalt. Der kann dich da oft rausboxen!

Also Moment, wenn ich irgendwo an einer Kreuzung halbwegs eingeordnet stehe und links blinke und DANN überholt mich noch jemand links von mir, dann ist ja wohl derjenige Schuld.

Schließlich ist ja derjenige der Überholende und wer kommt auf die dumme Idee einen klar erkenntlichen Linksabbieger zu überholen?

Das wäre ja genauso wie wenn ich einem Rückwärtseinparker mit Schwung reinfahre und ihm ne Teilschuld zuweise, weil er zum Einparken zurückgesetzt hat.

Würde ich auf jeden Fall zu einen Verkehrsrechtler gehen und mich beraten lassen.

am 30. Januar 2008 um 6:45

Zitat:

Original geschrieben von loudlaw

Wenn ich dich richtig verstehe, dann ist der unfallgegner von hinten gekommen und wollte dich links überholen?

 

Dann bekommste mit Sicherheit Teilschuld, weil du als Linksabbieger ne doppelte Rückschaupflicht hast!!

So sehe ich das auch.

Zitat:

Original geschrieben von Hovi-Folko

Also Moment, wenn ich irgendwo an einer Kreuzung halbwegs eingeordnet stehe und links blinke und DANN überholt mich noch jemand links von mir, dann ist ja wohl derjenige Schuld. 

Nein, laut geltendem Recht ist man immer mitschuldig als Abbiegender...in dem von mir geposteten Link sieht man...das die HJaftungsfrage von 1/4 bis zu 3/4 in beide Richtungen aufgeteilt werden kann. Je nach Umständen des Vorfalls.

 

In dem vom TE geschilderten Fall geht die Versicherung zuerts zum günstigsten Fall für ihren VN aus...2/3 Schuld für den Linksabbieger.....1/3 Schuld für den Überholenden.

 

Da hilft nur ein Gerichtsverfahren die Teilschuldfrage zu klären...also zum RA und sich beraten lassen..

 

Gruß

trotz mehrfachen lesens kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen, was GENAU passiert ist.

 

Du befindest dich auf einer strasse, willst von dieser nach links abbiegen?

Hinter dir in der gleichen fahrtrichtung wie du befindet sich ein weiteres fahrzeug, dieses nähert sich dir, weil du abbremst bzw. bereits stehst?

wie kommt er dann in deine fahrertür?

durftest du an der stelle abbiegen? durchgezogene Linie oder gestrichelte Linie?

Durfte der andere dich überhaupt überholen? auch hier die frage gestrichelte oder durchgezogene Linie?

hast du geblinkt sodass sie hätte wissen müssen, dass du abbiegen willst?

am 30. Januar 2008 um 8:37

das ist ja eine verückte Welt da draussen ...

Zitat:

Original geschrieben von Path

Nein, laut geltendem Recht ist man immer mitschuldig als Abbiegender...in dem von mir geposteten Link sieht man...das die HJaftungsfrage von 1/4 bis zu 3/4 in beide Richtungen aufgeteilt werden kann. Je nach Umständen des Vorfalls.

Eine Rechtsprechung, über die ich nur den Kopf schütteln kann. Hier wird man doch eindeutig für die Unzulänglichkeit (um nicht zu sagen Dummheit) eines anderen verantwortlich gemacht.

Kann ich echt nicht nachvollziehen, wie man einen beschützen kann, der einen eindeutigen Abbieger überholt und dabei einen Unfall verursacht. An jeder Ecke wird Jagd auf "Raser" gemacht und dann haben wir teils so einen Stuss, der sich "geltendes Recht" schimpft.

Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden ist der Überholende 100 % schuld, nicht der (wohlgemerkt blinkende) Abbieger.

frank:

ich kann dich sehr gut verstehen, jedoch schreibt die straßenverkehrsordnung auch vor, "dass man nur abbiegen darf, wenn freie fahrt herrscht".

Dies war im o.g. geschilderten fall nicht so...wenn auch bedingt durch die dummheit eines anderen.

ich sage nur:

recht haben und recht bekommen, sind oftmals leider 2 verschiedene dinge, auch wenn ich mich der meinung von flashback anschließen möchte! ;)

auch wenns hier schon mehrfach gesagt wurde: es hilft nur der gang zum anwalt!

gruß, BAYERN-EXPRESS

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Dies war im o.g. geschilderten fall nicht so...wenn auch bedingt durch die dummheit eines anderen.

Merkst du was? Genau darum geht es ja. Diese Regel in der StVo gehört meiner Meinung nach angepasst. Vor allem in der heutigen Zeit, in der ja doch 2 - 3 Autos mehr unterwegs sind, als zu der Zeit, als die StVo geschrieben wurde. Man kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass man ständig einen 360° Rundumblick hat...

Für mich ist es deutlich schwerer ein voin hinten kommendes Auto zu sehen (das dazu noch ein unerwartetes Manöver fährt) als einen vor mir fahrenden Linksabbieger zu erkennen und zu merken, dass es absolut dumm ist, den jetzt zu überholen.

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