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TSI Motor und das Thema Kettenkasten/Steuerkette/Überspringschutz
Hallo. Ich habe mich in der letzten Zeit intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und folgende Abschlußfrage:
Ich möchte mir einen Gebrauchten Golf 6 (2009) TSI 1.4 122PS kaufen. Knapp 31.000 runter und nichts rasselt. Der Vorbesitzer hat jetzt erst vor knapp 1 Monat die Kette und den Spanner wechseln lassen, beim Freundlichen.
Soweit so gut, allerdings ist unklar, ob der neue Kettenkasten inkl. Überspringschutz drin ist und der Nockenwellenversteller auch nicht - in der dazugehörigen Reperaturrechnugn steht zumindest nur was von Spanner, Kette und ein paar Dichtringen.
Ist das Pflicht bzw. wenn ich den Wagen nun kaufe und VW frage ob diese Teile eingebaut werden können was würde mich das in etwa kosten und übernimmt eventuell VW bei so einer "vorsorglichen Sicherheitsreparatur" anteilig kosten?
Sind diese beiden Teile überhaupt wichtig oder reicht es sogar, dass der Vorbesitzer jetzt erst kürzlich die Kette und den Spanner ausgetauscht hat?
Danke für Info
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von janwilkening
Wobei ich von einer "veränderten Kette" immer nur im Bezug auf die TSI 1.2 Motoren was lese, aber nicht im Bezug auf die 1.4 Motoren.
Bis vor kurzem war ein entsprechender Artikel der Autobild vom 27.4.2012 zu den Steuerkettenproblemen bei eigentlich allen TSI Motoren hier eingestellt.
Während beim 1.2 TSI nur die Steuerkette getauscht wurde, gab es beim 1.4 TSI direkt 4 Technische Produktinformationen:
(Ob die Nummern noch stimmen weiß ich nicht, zumindest beim GTI werden diese alle paar Monate erneuert.)
1. Steuerkette (wie bekannt, angeblich verwendete der Zulieferer defekte Stanzwerkzeuge)
2. TPI 2009810 defekter Nockenwellenversteller (Rasseln während der Fahrt) Der neue Versteller hat jetzt die Teilenr.: 03C109088E
3. TPI 2027916 defekter Kettenspanner (zumindest beim GTI wurde falsches Material verwendet, beim 1.4 TSI...?)
4. TPI 2020427 wenn die gelängte Steuerkette getauscht wird, wird gleichzeitig mit dieser TPI ein Hitzeschild an der Turbo-Ölleitung angebracht.
Irgend jemand schrieb hier, dass die Steuerkette (und Kettenspanner?) beim 1.4 TSI letztmalig im Juli 2012 modifiziert wurde.
Gleiches habe ich im Skoda Yeti Forum gelesen (..wir haben uns einen Yeti 1.4 TSI bestellt, daher bin ich dort auch viel unterwegs...).
Ob dies stimmt weiß ich nicht.
Nach den Berichten zu den ganzen Problemen im VW Konzern (auch die billigen Klimakondensatoren aus gezogenem Aluminium) ist es auf jeden Fall ratsam eine Garantieverlängerung abzuschließen.
Zumindest schläft man dann ruhiger und der Blutdruck steigt nicht bei jedem ungewöhnlichen Geräusch.
Gruß Jörg
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32 Antworten
Leider kann ich viele Deiner Fragen nicht beantworten.
VW wird aber auf jeden Fall keine Reparaturkosten übernehmen, wenn der Wagen einwandfrei läuft. Wenn Du es selber machen möchtest würde ich die Reparatur so auf ca. 2 k€ +/- 500 € schätzen.
Aber warum sollte man das jetzt machen, wo das Auto einwandfrei läuft? Du kannst die gleiche Summe immer noch investieren, wenn tatsächlich Probleme auftreten.
Meiner (Golf+, 90 kW) hat bei 70.000 km die Renovierung bekommen und läuft jetzt wieder super. Ich hoffe eben auch , dass die neuen Teile jetzt in Ordnung sind.
Du hast vollkommen recht. Im Moment läuft der Wagen auch sehr gut und nichts ist zu hören, da die Kette ja gerade Mal 3 Wochen alt ist. Meine Befürchtung ist nur, das WENN in einem Jahr die Kette beispielsweise "ausleiert" und springt und dadurch den Motor zerstört, dass VW dann sagt: "Tja, hätten Sie mal damals nicht nur die Kette und den Spanner ausgetauscht sondern auch die Nocke UND den Kettenkasten mit dem Überspringschutz eingebaut, dann hätten wir Ihnen auch 100% ersetzt".
Leider kann weder mein Meister meiner Heimwerkstatt, noch der Meister des Autohauses wo ich den Wagen kaufen will noch die Call-Center Damen bei VW darüber eine exakte Antwort geben.
Ich werde wohl den Wagen kaufen, da er sonst top ist und im Grunde (zur Zeit) ja auch super läuft. Aber ich verstehe nicht so ganz warum der Vorbesitzer nicht auch den Kettenkasten und die Nocke hat austauschen lassen. Da ich auch immer wieder lese, dass das so in dieser TPI steht von der alle in den Forenbeiträgen über das Thema sprechen.
Wobei ich mich da leider auch nicht richtig auskenne - bin nicht vom Fach - und erhlich sagen muss, dass ich nicht genau weiß ob das für eine spätere Kulanzfrage überhaupt alles wichtig ist, also das man die Kette, den Kasten inkl. Überspringschutz, die Nocke und den Spanner (also alle 4 Teile) austauschen hätte lassen müsse....
Wenn die Reparatur bei VW gemacht wurde, hast Du auf jeden Fall nicht zu befürchten, dass aus irgendwelchen Gründen spätere Kulanzansprüche abgelehnt werden. Das liegt in der Verantwortung der Werkstatt die richtigen Reparaturen durchzuführen und nicht beim Besitzer.
Die Dokumentation, die man bei solchen Reparaturen als Kunde bekommt, ist auch in der Regel sehr kurz gehalten. Es kann durchaus sein, dass mehr Teile gewechselt wurden.
Für spätere Kulanz gibt es eigentlich nur ein Kriterium, dass alle Arbeiten und pünktliche Wartungen in einer offiziellen VW-Werkstatt gemacht wurden.
Ich habe z.B., da alles auf Kulanz/Garantie lief, gar keine Unterlage bekomme. Ich habe mir dann nur vom Meister erklären lassen, was alles gemacht wurde.
Du brauchst auch keine Angst haben, dass sich Kette oder Motor schlagartig zerlegen. Wenn man etwas sensibel ist, hört man das Rasseln beim Starten und wenn man das Auto dann zeitnah reparieren lässt ist alles gut, ohne das Folgeschäden entstehen.
Vom Kettenproblem abgesehen bin ich nach wie vor begeistert vom 1,4 TSI mit 90 kW. Der fährt sich sehr leise wie ein guter 2,0 Liter Sauger.
Hallo MacV8.
Vielen Dank für deine Antwort.
So etwas in der Art habe ich mir auch schon gedacht bzw. hoffe ich
Der Wagen war lückenlos in der Inspektion seit 2009 und es wurden auch immer mal wieder ein paar sogenannte "Aktionen" durchgeführt. Ich konnte einen Blick in die History des Wagens stecken.
Die Informationen bezüglich der Reparatur der Steuerkette habe ich von der damaligen Reparaturrechnung. Die habe ich auch gesehen und habe mich nur gewundert, dass eben nichts vom neuen Kettenkasten inkl. Überspringschutz steht und auch der angesprochene Nockenwellenversteller ist auf der Rechnung nicht ausgeführt.
Aber ich denke/hoffe auch einmal, dass wenn das alles aschön vom VW-Händler kommt, dass sich in Falle eines "möglichen" Motorschadens da VW nicht querstellen kann - naja, irgendwie schaffen die das sicherlich schon aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ich verstehe leider nur nicht, warum die VW-Werkstatt im Februar nicht auch eben den Nockenwellenversteller und den neuen Kettenkasten gleich mit eingebaut haben, da dieses ja laut TPI von VW empfohlen wird. Aber vielleicht hast du ja recht und die Sachen stehen einfach nur nicht auf der Rechnung.
Weiterhin hast du natürlich recht, dass ich das "Rasseln" ja eigentlich höre und dann eben gleich zur Werkstatt düsen würde. Aber man will sich ja bei einem Gebrauchtwagenkauf bei einem offiziellen VW-Händler/Werkstatt möglich 100% absichern...
Danke für die Antworten...
Deine Gedanken kann ich gut verstehen, gerade wenn man hier von den Problemen liest...
Meine Kette hat bis 70.000 km und 4 Jahre gehalten und es gab sofort die Kulanzzusage. Mit der Wartungshistorie des genannten Fahrzeugs würde ich nicht mit Problemen bei der Abwicklung rechnen.
Wie sieht es denn mit der Anschlussgarantie aus? Vorhanden oder noch abschließbar?
Zitat:
Original geschrieben von MacV8
Deine Gedanken kann ich gut verstehen, gerade wenn man hier von den Problemen liest...
Meine Kette hat bis 70.000 km und 4 Jahre gehalten und es gab sofort die Kulanzzusage. Mit der Wartungshistorie des genannten Fahrzeugs würde ich nicht mit Problemen bei der Abwicklung rechnen.
Wie sieht es denn mit der Anschlussgarantie aus? Vorhanden oder noch abschließbar?
Sprichst du von der PerfectCar Versicherung? Eine andere kenne ich jetzt leider nicht aber ich habe auch schon darüber nachgedacht. Wobei, was genau wären denn die Vorteile der PerfectCar-Versicherung. Wenn es diese überhaupt ist? Deckt die mehr ab als die normale Gebrauchtwagengarantie von 12 Monaten udn vor allem sogar einen möglichen Motoschaden? Gibt es da einen festen Satz oder gibt der jeweilige VW-Händler (in meinem Fall der Verkäufer) den Jahresbeitrag im bezug auf den Wagen vor?
Ach, gleich mal ne Zusatzfrage:
War das jetzt auch erst kürzlich oder schon vor längerer Zeit? Gibt es denn schon eine Art "Langzeiterfahrung" mit den neuen Ketten, die quasi ab 2013 verbaut werden? kann man sagen, dass diese komplett anders aufgebaut sind und def. länger halten? Höre/lese immer nur was, dass in den Tsi 1.2 Motor eine "veränderte Kette" eingebaut wird aber lese nie, dass es da eine veränderte Kette für dne TSI 1.4 gibt....
Ich meinte die VW Anschlussgarantie, die man beim Händler abschließen kann und die dann anfängt, wenn die zwei Jahre Werksgarantie um sind.
Bei mir war das erst vor ca. einem viertel Jahr und seit dem bin ich erst 5.000 km gefahren.
Ich bin da nicht 100% sattelfest, aber ich meine es hab mehrere Verbesserungen an dem System, die jetzt auch als Reparatursatz verbaut werden.
Da die Ketten noch überwiegend auf Garantie und Kulanz gewechselt werden, gehe ich auch davon aus, dass VW da nachgebessert hat, um die betroffenen Autos nicht mehrmals wieder zu sehen.
Kann es sein, dass es die VW-Anschlussgarantie nur bei Neuwagen gibt?
Finde immer nur was von PerfectCar im Zusammenhang mit meinem Gebrauchten.
Vor allem habe ich nur eine 1jährige Garantie vom Händler bekommen, auf den Gebrauchten.
Das mit der Kette hoffe ich naptürlich auch
Ich finde auch nirgendwo einen Eintrag über einen Kunden, der nach dem Kettenwechsel noch einmal das Problem hatte. Mag natürlich daran liegen, dass man jetzt erst einmal wieder 2 Jahre warten muss Da die aktuellen Wechsel in den letzten 1-2 Jahren stattfanden...
Die Neuwagengarantie kann man innerhalb der zweijährigen Werksgarantie abschließen und sie ist übertragbar auf den Käufer der das Fahrzeug gebraucht übernimmt.
Die Frage war also, ob Du so eine Garantie übernommen hast und Deinen Antworten entnehme ich, dass das nicht der Fall ist.
Ich hatte das damals bei meinem direkt nach dem Kauf gemacht.
Bei Perfect Car und Co. muss man schon genau schauen, ob Nutzen und Kosten passen. Meine Garantie wird auch mit jedem Jahr teurer und ich werde sie wohl dann irgendwann kündigen.
Von einer veränderten Kette habe ich im Zusammenhang mit dem 1,4TSI m.E. noch nichts gelesen. Von einem neuen Kettenkasten mit Überspringschutz ebenfalls nicht.
Beides wurde beim 1,2TSI gemacht.
Bei meinem 1,2TSI hat auch die eindeutig veränderte Kette (Einbau 01/2012) und ein angeblich veränderter Kettenspanner ein erneutes Kettenrasseln nicht verhindert.
Lass die Finger von dem Auto. Ein 1,4 L Motörchen ist sowieso zu wenig im Verhältnis zum Fahrzeuggewicht. Mit oder ohne neue Kette ist das Ganze sowieso ungesund und nicht langlebig.
Meine persönliche Erfahrung.
Ob 122PS und 200Nm Drehmoment ab 1500rpm für einen Golf 6 reichen, sollte man dem zukünftigen Besitzer m.E. schon selbst überlassen.
Mir reicht z.B. sogar das kleinste 1,2L-Motörchen aus.
Dein 2L-Motörchen ist übrigens spez. deutlich höher belastet, als das (noch kleinere) 1,4L-Motörchen. Wenn man daran die Langlebigkeit festmachen wollte, würde ich an deiner Stelle schon mal prophylaktisch zum Schrottplatz fahren.
Zitat:
Original geschrieben von MacV8
Wenn die Reparatur bei VW gemacht wurde, hast Du auf jeden Fall nicht zu befürchten, dass aus irgendwelchen Gründen spätere Kulanzansprüche abgelehnt werden. Das liegt in der Verantwortung der Werkstatt die richtigen Reparaturen durchzuführen und nicht beim Besitzer.
Die Verantwortung liegt nur so lange bei der Werkstatt bis der Zahlende das Freizeichen gegeben hat. Wenn nämlich der Kunde die Kosten für genau diese Reparatur (Steuerkette ersetzen) selbst tragen musste, weil er beispielsweise vorsorglich sein wollte, dann kann es durchaus sein, dass eine vollumfängliche Reparatur, welche vielleicht von der Werkstatt vorgeschlagen wird, abgelehnt wird und eine "günstige Variante" der Reparatur durchgeführt wird.
So geht das bei jeder Reparatur... Wenn der Kunde bezahlen muss, entscheidet er, was gemacht wird über den Preis, den er bereit ist zu zahlen.
?? aber ich verstehe das doch richtig, dass wenn der Vorbesitzer die Steuerkette hat machen lassen, ob nun vorsorglich oder auf Kulanzbasis, gibt es doch eine 2jährige Teilegarantie. Ergo: Wenn die Kette jetzt in 1 Jahr kaputt geht und "springt" und dadurch ein Motorschaden entsteht würde doch VW eigentlich zahlen müssen, da ja ein Folgeschaden entstanden ist oder sehe ich das jetzt falsch?