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Türschloss und Scheinwerfer defekt - 600 Euro Reparaturkosten?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 18. Februar 2014 um 8:44

Hallo an alle,

ich habe eine kleine Frage und hoffe, dass mir jemand diesbezüglich helfen kann. Im Rahmen der Nacherfüllung nach dem Kauf eines B6 sollen nun zwei Mängel beseitigt werden: Die hintere Tür geht nicht mehr von außen auf. Das ist wohl ein beliebter Mangel am Fahrzeug. Ferner ist der rechte Scheinwerfer mit Wasser vollgelaufen und soll nun gewechselt werden.

Weil der Händler sich stur stellt, haben wir uns mit ihm auf die hälftige Übernahme der Kosten geeinigt. Bei seinem Mechaniker des Vertrauens sollen wir für diese beiden Mängel 600 Euro zahlen. Mir scheint das ziemlich hoch gegriffen dafür, dass der Scheinwerfer kein Xenon besitzt. Des Weiteren habe ich hier schon gelesen, dass das typische Problem mit dem Türschloss bei VW für 100 Euro gemacht wird.

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand mitteilen könnte, wie viel die beiden Sache in etwa kosten. Mir ist bewusst, dass ich meinen Gewährleistungsanspruch vor Gericht durchsetzen könnte - aber der Aufwand ist es mir nicht wert. Sollte sich aber jetzt herausstellen, dass die 600 Euro deutlich über den tatsächlichen Kosten liegen, bin ich gewillt, Anzeige wegen versuchten Betrugs zu stellen.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit :)

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32 Antworten

Wie lange hat er das Fahrzeug:confused: Was für ein Fahrzeug ist es :confused: Baujahr usw:confused:

Das sind die liebsten Kunden! :D wenns dir zu teuer ist, geh halt wo anders hin...

Zitat:

Original geschrieben von Machtder4Ringe

... Im Rahmen der Nacherfüllung nach dem Kauf eines B6 sollen nun zwei Mängel beseitigt werden: Die hintere Tür geht nicht mehr von außen auf. Das ist wohl ein beliebter Mangel am Fahrzeug. Ferner ist der rechte Scheinwerfer mit Wasser vollgelaufen und soll nun gewechselt werden.

Was heißt denn: Im Rahmen der Nacherfüllung?

Wenn Du das Fahrzeug erst vor weniger als Monaten gekauft hast, und das bei einem Händler, steht er in der Gewährleistungspflicht und hat für die Schäden aufzukommen.

Es wäre wirklich gut, wenn Du ein paar Infos mehr streuen könntest ;)

Themenstarteram 18. Februar 2014 um 13:30

Drei Beiträge und kein einziger nimmt ernsthaft Bezug auf meine Frage. Schade!

Zu Dieselflinck: Welches Fahrzeug es ist, erschließt sich bereits aus dem Ort der Themeneröffnung. Scheinwerferdesign hat sich von 2005-2010 nicht geändert, daher ist das Bj. irrelevant. Auch der Bowdenzug ist gleich geblieben und hat nichts mit dem Bj. zu tun. Korrigier mich, wenn ich falsch liege.

Zu Big_P: Es handelt sich um eine Nacherfüllung und ich habe den Eindruck, dass Händler und Werkstatt versuchen den Preis künstlich nach oben zu treiben, damit meine vermeintliche "hälftige" Beteiligung an den Kosten höher ausfällt (und es letztlich auf eine gesamte Kostentragung hinausläuft). Ich verstehe deinen Beitrag in keinster Weise, muss ich gestehen.

Zu Bluke: Natürlich hat er das. Was machst du aber, wenn er wie in meinem Fall einfach "Nein" sagt? Du musst vor Gericht, und das war für mich mit Blick auf die Mängel (Scheinwerfer, Bowdenzug) mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Deshalb habe ich mich auf die hälftige Beteiligung an den Kosten eingelassen. Seriosität von Händler und Werkstatt lassen aber weiterhin zu wünschen übrig.

Deshalb würde ich gerne wissen, ob die 600 Euro in etwa hinhauen für einen rechten Scheinwerfer und den Bowdenzug. Für mich als Laien klingt das viel, auch wenn ich mir die Ersatzteilpreise vergegenwärtige.

Also:

Ein neuer Scheinwerfer wird, wenn ich mich recht entsinne, ca. 280€ kosten. Für den Einbau kommen um die 100€ noch dazu, da die Stoßstange demontiert werden muss. Bist also schon bei ca. 400€ alleine für den Scheinwerfer.

Den Bowdenzug wechseln zu lassen, wird sich wohl um die 100-200€ belaufen, da die Tür fast komplett zerlegt werden muss. Also kommt der Gesamtpreis in etwa hin.

 

Themenstarteram 18. Februar 2014 um 14:37

Zitat:

Original geschrieben von geo3bpassat

Also:

Ein neuer Scheinwerfer wird, wenn ich mich recht entsinne, ca. 280€ kosten. Für den Einbau kommen um die 100€ noch dazu, da die Stoßstange demontiert werden muss. Bist also schon bei ca. 400€ alleine für den Scheinwerfer.

Den Bowdenzug wechseln zu lassen, wird sich wohl um die 100-200€ belaufen, da die Tür fast komplett zerlegt werden muss. Also kommt der Gesamtpreis in etwa hin.

Super, hab vielen Dank! Da hab ich mich aber gehörig verschätzt :-)

am 18. Februar 2014 um 15:12

ein neuer Scheinwerfer von Hella kostet 180 Euro und ein Tuerschloss auf ebay, gebraucht bis 50 Euro. Musst Du halt suchen !

am 18. Februar 2014 um 15:15

Zitat:

Original geschrieben von prinos

ein neuer Scheinwerfer von Hella kostet 180 Euro und ein Tuerschloss auf ebay, gebraucht bis 50 Euro. Musst Du halt suchen !

bei KFZteile.com !!

Zitat:

Original geschrieben von Machtder4Ringe

Drei Beiträge und kein einziger nimmt ernsthaft Bezug auf meine Frage. Schade!

Ich wollte schon Bezug auf Deine Frage nehmen und Dir evtl. den Tipp mit der Gewährleistung geben. Dadurch hättest Du viel Geld sparen können (wenn der Dicke denn noch in diesem Zeitraum von 6 Monaten liegt).

Sorry, wenn es falsch rüber kam.

Aber es einfach so schlucken, wenn der Händler sagt: "Gesetze sind mir egal?" Allein ein Schreiben von einem Anwalt wird ihn vermutlich zum Umdenken bewegen. Denn er hat mehr zu verlieren.

Einfach mal drauf ankommen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von Machtder4Ringe

Drei Beiträge und kein einziger nimmt ernsthaft Bezug auf meine Frage. Schade!

Zu Dieselflinck: Welches Fahrzeug es ist, erschließt sich bereits aus dem Ort der Themeneröffnung. Scheinwerferdesign hat sich von 2005-2010 nicht geändert, daher ist das Bj. irrelevant. Auch der Bowdenzug ist gleich geblieben und hat nichts mit dem Bj. zu tun. Korrigier mich, wenn ich falsch liege.

Zu Big_P: Es handelt sich um eine Nacherfüllung und ich habe den Eindruck, dass Händler und Werkstatt versuchen den Preis künstlich nach oben zu treiben, damit meine vermeintliche "hälftige" Beteiligung an den Kosten höher ausfällt (und es letztlich auf eine gesamte Kostentragung hinausläuft). Ich verstehe deinen Beitrag in keinster Weise, muss ich gestehen.

Zu Bluke: Natürlich hat er das. Was machst du aber, wenn er wie in meinem Fall einfach "Nein" sagt? Du musst vor Gericht, und das war für mich mit Blick auf die Mängel (Scheinwerfer, Bowdenzug) mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Deshalb habe ich mich auf die hälftige Beteiligung an den Kosten eingelassen. Seriosität von Händler und Werkstatt lassen aber weiterhin zu wünschen übrig.

Deshalb würde ich gerne wissen, ob die 600 Euro in etwa hinhauen für einen rechten Scheinwerfer und den Bowdenzug. Für mich als Laien klingt das viel, auch wenn ich mir die Ersatzteilpreise vergegenwärtige.

Bowdenzug ist verändert (siehe Teilenummern)! Scheinwerfer, ist Halogen oder Xenon:confused: Wie lange im Besitz, wegen Sachmängelhaftung! Bei einer Sachmängelhaftung, wenn es innerhalb des ersten 1/2 Jahres ist, geht recht schnell. Da wird oft nach Sachlage entschieden!

am 18. Februar 2014 um 22:01

Die Gegenfrage ist folgende: Sind die 600€ eigentlich nur dein Anteil oder ist das die komplette Summe an Kosten für die vollständige Instandsetzung?

Ein erheblicher Unterschied entsteht schon bei der Frage nach der Art des Scheinwerfers?!

Ein Scheinwerfer mit Xenon kostet original ein "Schweinegeld"! (Ich glaub es sind 800€?)

Ein-und Ausbau sollte bei ungefähr 1,5-2h Arbeitsleistung liegen. Abhängig vom jeweiligen Stundensatz von deinem Händler, bildet sich hier der Preis...

Das Schloss bzw. die Instandsetzung der Tür sollte um die 300€ an Kosten nicht unbdeingt stark übersteigen!

..steht doch ganz oben, dass er kein Xenon hat.

Denn noch bleibt es offen, wie lange er den Wagen hat.

Themenstarteram 20. Februar 2014 um 17:32

Erstmal herzlichen Dank für eure Antworten. Ich weiß es zu schätzen, dass ihr mir schnell geholfen habt. Das Fahrzeug ist seit Ende November in meinem Besitz. Damit wäre die Beweislastumkehr hinsichtlich des Vorliegens eines Mangels bei Gefahrübergang auf meiner Seite gewesen. Das Problem ist: Ich habe nicht damit gerechnet, dass es so viel kosten wird und mich zu früh auf eine Kostenteilung mit dem Händler geeinigt. Im Nachhinein kann man auf seinen Gewährleistungsanspruch ganz oder zum Teil verzichten. Und ich wollte auch zu meinem Wort stehen. Mir war klar, dass der Richter hier nach Aktenlage entscheiden würde - aber ich war wohl zu bequem.

Letztlich hat mich das alles 315 Euro gekostet. In Anbetracht der Mängel vertretbar, aber für mich immer noch eine stolze Summe. Hätte ich das gewusst, hätte ich auf jeden Fall kurz eine Klage eingereicht.

Naja, jetzt ist alles perfekt und ich genieße die Zeit bis zum nächsten Defekt. Im Vergleich zum A6 4b 4,2 läuft aber alles deutlich entspannter :D

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