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TÜV

Themenstarteram 22. Februar 2008 um 11:29

beim kollegen von mir ist sein tüv seit 1 1/2 jahren abgelaufen, aber das auto noch zugelassen.

wie ist das jetzt mit dem tüv. bekommt er nur für ein halbes jahr tüv.

oder direkt für 2. muss er eine vollabnahme machen ?

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53 Antworten

für nen halbes jahr ;)

Zitat:

Original geschrieben von patsch1981

für nen halbes jahr ;)

gegen einen aufpreis wären sicher auch 1 1/2 jahre machbar ... kostet halt nur mehr und man "verliert" ein halbes jahr.

manchem ist es der aufpreis ggf wert nicht in 6 mon wieder zu erscheinen.

Harry

am 22. Februar 2008 um 12:00

Was ist, wenn er noch das halbe Jahr wartet?

Dann müßte er eigentlich ja den TÜV für volle 2 Jahre bekommen, oder?

PL

Zitat:

Original geschrieben von theAllan

Was ist, wenn er noch das halbe Jahr wartet?

Dann müßte er eigentlich ja den TÜV für volle 2 Jahre bekommen, oder?

PL

mit jedem tag steigt die chance dass es jemand erkennt und das kostet dann ? 40eur und 2 punkte? (bin unsicher)

harry

edith meint klick mal hier

am 22. Februar 2008 um 12:13

wie siehts eigentlich mit dem versicherungsschutz aus?

am 22. Februar 2008 um 12:19

Für die HU werden 75 Euro und 2 Punkte fällig.

Bei der Au sind es nur 40 Euro und 1 Punkt.

Ich denke wenn beides abgelaufen ist, wird auch beides berechnet.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

Ja es wird beides berechnet, beim Unfall kann es bis zur Teilschuld gehen.

Ich frage mal vorsichtig an, aber früher war es so:

Wenn der TüV länger als 1 Jahr abgelaufen war musste man den Hauptüv oder wie das hiess machen. Keine Ahnung ob das so noch ist.

Ich habe mein letztes Auto auch mit abgelaufenem TüV gekauft und mir wurde komplett 2 Jahre TüV drauf gemacht. Der TüVler sagte was kann ich für den Vorbesitzer. Am besten mal beim TüV direkt anfragen und ggf. das Auto ummelden (auf die Frau oder so)

Mal ne blöde Frage, wie kann man das so lange eigentlich vergessen?

am 22. Februar 2008 um 15:29

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von theAllan

Was ist, wenn er noch das halbe Jahr wartet?

Dann müßte er eigentlich ja den TÜV für volle 2 Jahre bekommen, oder?

PL

mit jedem tag steigt die chance dass es jemand erkennt und das kostet dann ? 40eur und 2 punkte? (bin unsicher)

harry

edith meint klick mal hier

Wenn er 6 Monate noch warten würde, dann müßte er aber die vollen 2 Jahre bekommen, oder? Was anderes geht ja eigentlich gar nicht.

Nach deinem Link muß er halt dann 80€ mehr zahlen und bekäme 3 Punkte.

Mir ist eigentlich egal, wieviel Strafe, Teilschuld, Punkte, etc. Ich will nur in der Theorie wissen, was passiert, wenn man ein komplettes TÜV Intervall "verpasst" und erst nach genau 4 Jahren wieder zum TÜV geht. Also ob man dann direkt volle 2 Jahre wieder bekommt.

cu!

PL

nein. das war einmal.

jetzt wird der tüv immer vom letzten nötigem termin ab gerechnet.

wenn du also 4 jahr wartest, bekommst du tüv, aber hast trotzdem keinen, weil er für 2 zurückliegende jahr gerechnet wird. somuit mußt du nach 4 jahren eben 2 mal hintereinander machen.

 

Zitat:

Original geschrieben von country

nein. das war einmal.

jetzt wird der tüv immer vom letzten nötigem termin ab gerechnet.

wenn du also 4 jahr wartest, bekommst du tüv, aber hast trotzdem keinen, weil er für 2 zurückliegende jahr gerechnet wird. somuit mußt du nach 4 jahren eben 2 mal hintereinander machen.

Wie soll denn das gehen? Rein in die Werkstatt, Tüv gemacht, raus und nochmals rein?????

Zitat:

Original geschrieben von country

nein. das war einmal.

jetzt wird der tüv immer vom letzten nötigem termin ab gerechnet.

wenn du also 4 jahr wartest, bekommst du tüv, aber hast trotzdem keinen, weil er für 2 zurückliegende jahr gerechnet wird. somuit mußt du nach 4 jahren eben 2 mal hintereinander machen.

das kann ich nur bestätigen, bei meinem Trabi ist seit November die asu abgelaufen, wenn ich nächste woche eine neue plakette bekomme reicht die auch nur bis 11.08 (ohne Kat) ;)

aber meiner meinung fährt er doch jetzt ohne versicherungs schutz oder?

 

am 23. Februar 2008 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von hanni880

aber meiner meinung fährt er doch jetzt ohne versicherungs schutz oder?

versicherungsschutz ist erst weg, wenn man die kleinen siegel an deinen nummernschildern entfernt.

Zitat:

Original geschrieben von andi102

Zitat:

Original geschrieben von country

nein. das war einmal.

jetzt wird der tüv immer vom letzten nötigem termin ab gerechnet.

wenn du also 4 jahr wartest, bekommst du tüv, aber hast trotzdem keinen, weil er für 2 zurückliegende jahr gerechnet wird. somuit mußt du nach 4 jahren eben 2 mal hintereinander machen.

Wie soll denn das gehen? Rein in die Werkstatt, Tüv gemacht, raus und nochmals rein?????

nein. du mußt nicht erst rausfahren:D

in diesem zusammenhang kam mir grad ne frage...

was ist wenn jemand z.b. keine steuern bezahlt hat (ander stillegungsgrund faellt mir grad nicht ein)

und er dann TÜV machen laesst...gibts da einen "datenabgleich" sodass der entstempler mit blaulicht bei der prueforganisation vorfährt?

Harry

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