ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Übertrag Schadensfreiheitsklasse mit Versicherungswechsel

Übertrag Schadensfreiheitsklasse mit Versicherungswechsel

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 12:31

Hallo zusammen,

wie geht man in diesem Fall am besten vor:

 

Es soll der Schadensfreiheitsrabatt von Mutter (Versicherungsnehmer) auf Tochter (eingetragener Fahrer) übertragen werden. Das Fahrzeug wurde bisher zu 95% von der Tochter gefahren. Die SF5 könnte voll mitgenommen werden, denn die Tocher hat seit ca. 10 Jahren den Führerschein.

Gleichzeitig soll aber auch die Versicherung gewechselt werden.

Muss jetzt noch bei der alten Versicherung die Übertragung beantragt werden, um dann kurz darauf zu kündigen und einen Neuvertrag auf die Tochter abzuschließen oder wie geht man hier vor?

Und muss durch die Übertragung auch sofort der alte Vertrag gekündigt werden, weil dann ja der bisherige Rabatt wegfällt und es zu einer Nachzahlung kommt?

Halter ist übrigens der Versicherungsnehmer. Das soll wenn möglich auch so bleiben.

Danke für eine Antwort!

Ähnliche Themen
17 Antworten

Die Mutter muß den Vertrag bei der alten VS fristgerecht kündigen und die Tochter schließt dann eine neue VS bei einer anderen Versicherung ab.

Halter kann dann die Mutter bleiben, es muß nur der SF bei der neuen Versicherung übertragen werden.

Wenn die Tochter, Halter und VN werden soll, einfach auf die Tochter anmelden und neuen Vertrag abschließen und SF von Mutter auf Tochter übertragen.

Prüfe noch ob die Mutter einen Sondereinstufung hat, die kann man nicht übertragen (geschenkte Jahre)

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 14:05

Okay, danke. Aber was ich nicht verstehe:

 

Wie erfährt denn die neue Versicherung, dass die Tochter den SFR rechtmäßig hat?

 

Ich schließe diese ja online ab und gebe im Prinzip ja nur die Daten ein. Wie weiße ich das nach?

 

Muss ich bei der alten Versicherung noch vor Kündigung die Übertragung mit einem entsprechenden Formular vornehmen?

Die neue Versicherung hat ein Formular für die SF-Übertragung.,, das muß die Tochter ausfüllen und die Mutter und Tochter unterschreiben.

Ob das alles online klappt????????????

Also wenn aktuell ein SFR 5 vorliegt, obwohl die Tochter schon 10 Jahre den Führerschein besitzt, gab es in der Vergangenheit doch bestimmt einen Schaden. Dieser würde dann bei der Rabattübertragung den SFR des neuen Vertrages zusätzlich negativ beeinflussen. Denn bei der Rabattübertragung wird der neue SFR so berechnet, als wenn ihn die Tochter schon seit ihrem Führerscheinerwerb gehabt hätte. Aus SF5 kann so je nach Rückstufungstabelle des Versicherers ein SF2 oder ähnliches werden. Dann würde sich das ganze Prozedere nicht mehr lohnen...

nicht alle Versicherer rechnen so einen Schaden noch einmal an

Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 19:33

Sie hatte vorher SF 9 oder so und wurde durch einen Unfall 2014 auf SF 05 zurückgestuft.

Wieso sollte die Versicherung den Schaden da nochmals anrechnen? Schließlich wurde man ja schon um 4 SF-Klassen zurückgestuft.

Zitat:

@vwgolf_1984 schrieb am 31. Oktober 2016 um 20:33:23 Uhr:

Sie hatte vorher SF 9 oder so und wurde durch einen Unfall 2014 auf SF 05 zurückgestuft.

Wieso sollte die Versicherung den Schaden da nochmals anrechnen? Schließlich wurde man ja schon um 4 SF-Klassen zurückgestuft.

Darauf kannst Du wetten.

Zitat:

@Wecki500 schrieb am 31. Oktober 2016 um 16:20:41 Uhr:

Also wenn aktuell ein SFR 5 vorliegt, obwohl die Tochter schon 10 Jahre den Führerschein besitzt, gab es in der Vergangenheit doch bestimmt einen Schaden.

Nicht zwangsläufig, komme auch erst in die SF3 obwohl ich meinen Führerschein jetzt dann 7 Jahre hab.

Zitat:

@vwgolf_1984 schrieb am 31. Oktober 2016 um 15:05:27 Uhr:

 

Wie erfährt denn die neue Versicherung, dass die Tochter den SFR rechtmäßig hat?

 

Ich schließe diese ja online ab und gebe im Prinzip ja nur die Daten ein. Wie weiße ich das nach?

Hier gibt es ein spezielles Formular, das Du von der neuen Versicherung bekommst... Kläre vorher in jedem Fall ab, unter welchen Voraussetzungen der neue Versicherer den SFR anerkennt... Es gibt Versicherer, die machen gar keine Übertragungen, andere nur bei häuslicher Gemeinschaft und wieder andere wollen nicht mal einen Führerschein sehen...

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 31. Oktober 2016 um 21:08:04 Uhr:

Zitat:

@Wecki500 schrieb am 31. Oktober 2016 um 16:20:41 Uhr:

Also wenn aktuell ein SFR 5 vorliegt, obwohl die Tochter schon 10 Jahre den Führerschein besitzt, gab es in der Vergangenheit doch bestimmt einen Schaden.

Nicht zwangsläufig, komme auch erst in die SF3 obwohl ich meinen Führerschein jetzt dann 7 Jahre hab.

Sonst würde das Fahren auf die Prozente der Mutter keinen Sinn ergeben...Am Anfang wird ein SF bestanden haben, der höher ist als der SFR für die Anmeldung einer eigenen Versicherung....

Du wirst seit 7 Jahren den Führerschein haben und seit 4 Jahren ein eigenes Auto, welches direkt ab Beginn auf dich versichert wurde? Dann ist der SFR natürlich geringer...

Zitat:

@vwgolf_1984 schrieb am 31. Oktober 2016 um 20:33:23 Uhr:

Sie hatte vorher SF 9 oder so und wurde durch einen Unfall 2014 auf SF 05 zurückgestuft.

Wieso sollte die Versicherung den Schaden da nochmals anrechnen? Schließlich wurde man ja schon um 4 SF-Klassen zurückgestuft.

Weil die Tochter zum Zeitpunkt des Unfalls nicht in der SF9 gewesen wäre, wenn sie ab Beginn einen eigenen Versicherungsvertrag gehabt hätte. Hier mal beispielhaft:

eigener Vertrag ------------------------------------ Vertrag über Mutter

2009 - SF 0 ---------------------------------------- SF 4

2010 - SF 1 ---------------------------------------- SF 5

2011 - SF 2 -----------------------------------------SF 6

2012 - SF 3 ---------------------------------------- SF 7

2013 - SF 4 -----------------------------------------SF 8

2014 - SF 5 + 1 Schaden --------------------------SF 9 + 1 Schaden

2015 - SF 1 -----------------------------------------SF 5

2016 - SF 2 -----------------------------------------SF 6

Hoffe das macht es verständlich...

 

Das ist aber nicht bei allen Versicherungen so, z.B die HUK rechnet den nicht an. Da würde sie SF5 übernehmen können

Hier mal ein älterer Thread, ist aber genau das Thema und betrifft auch die HUK. Da werden die Schäden auch "doppelt" angerechnet...

http://www.motor-talk.de/.../...rnis-huk24-sf-uebernahme-t1658882.html

Und hier noch das aktuelle Formular der HUK24 zur Rabattübertragung:

https://www.huk24.de/.../huk77p.pdf

Darin heißt es: "Berechnung Ihrer SF-Klasse

Sie übernehmen den Vertragsverlauf inklusive angefallener Schäden. Sondereinstufungen des bisherigen Vertrags berücksichtigen wir nicht."

Wer es nicht glauben will, soll es lassen

inklusive angefallener Schäden heißt ja nicht, das Sie dem Übernehmenden nochmal angerechnet werden

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Übertrag Schadensfreiheitsklasse mit Versicherungswechsel