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Unfall-Gutachten nennt Preis deutlich unter Wiederbeschaffung

Honda

Mit einem aufwändig umgebauten Cafe-Racer (auf Basis Honda NTV) hatte ich einen Unfall mit Fremdverschulden, wobei der Rahmen beschädigt wurde.

Nun stellte der TÜV-Gutachter sehr hohe Reparaturkosten fest - und nannte dann einen Wiederbeschaffungswert von lächerlichen 1500 E.

Zu diesem Preis bekommt man gerade eine gut erhaltene normale NTV, aber sicher keinen Umbau mit gekürztem Rahmen, spezieller Sitzbank, Lenker usw. Allein in den letzten 3 Jahren wurden für ca 1500 E Neuteile verbaut, und gut 100 Stunden investiert.

Auf dem Markt werden saubere Umbauten auch nicht zu solchen Preisen angeboten, eher das Dreifache.

Offenbar meint der TÜV, dass solche Umbauten wertlos sind, vielleicht auch um der Versicherungswirtschaft zu gefallen, die natürlich immer wieder wichtige Kunden der Gutachter sind.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Wie kann man effektiv gegen solche Machenschaften vorgehen?

Wer prüft eigentlich die Neutralität der Prüforganisationen wie TÜV und der einzelnen Gutachter?

Beste Antwort im Thema

Wie war das doch gleich noch mal mit dem heißen Brei? Ich glaub langsam das Bike exitiert nur in seiner Phantasie, da gibt es keine "Ausdrucke" :D:D:D:D

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85 Antworten
am 28. Dezember 2013 um 16:19

Hi

Habe auch ein solches „Gutachten“ vom TÜV bekommen als ich unverschuldet einen Unfall mit meiner Honda hatte.

Wiederbeschaffungswert waren damals ( 1990 ) 3800 € und der TÜV-Fritze meinet es währen nur 900 €.

Also voller Frust einen Unabhängigen Gutachter beauftragt mit vorheriger Absprache mit der eigenen Versicherung, und siehe da es wurden 3900 €. Also Anwalt eingeschaltet und etwas gewartet, und das Geld war plötzlich wie vom Unabhängigen Gutachter ermittelt auf meinem Konto.

Also versuch auch du dein Glück über ein unabhängiges Gutachten.

Ich hoffe dir geholfen zu haben und wünsch dir viel Erfolg

MfG

Du kannst ein 2. Gutachten selbst erstellen lassen und damit gegen den ersten GA vorgehen. Ansonsten wäre es interessant, was der Gutachten zu deinem Vorwurf sagt? Ansonsten beugt man vor, indem man die Maschine im umgebauten Zustand begutachten lässt und somit einen Wert feststellen lässt.

Im falle eines Falles: wenn Verkehrsrechtsschutz vorhanden, diese auch nutzen.

Wer hat denn das Gutachten beim TÜV in Auftrag gegeben ?

Wenn ich Unfallgeschädigter bin, gebe ich den Auftrag und suche mir den Kfz-Sachverständigen aus.

Alles Andere ist Unfug.

Genau. Als meine parkende CB500 umgefahren wurde, hat der Gutachter alleine aus den Schäden an Lack und Verkleidung den wirtschaftlichen Totalschaden zusammengerechnet. Da muss man weiter nichts erledigen, er schickt das selbst an die gegnerische Versicherung, die ihn auch bezahlt.

am 29. Dezember 2013 um 17:56

Zitat:

Original geschrieben von minka58

Hi

Habe auch ein solches „Gutachten“ vom TÜV bekommen als ich unverschuldet einen Unfall mit meiner Honda hatte.

Wiederbeschaffungswert waren damals ( 1990 ) 3800 € und der TÜV-Fritze meinet es währen nur 900 €.

Also voller Frust einen Unabhängigen Gutachter beauftragt mit vorheriger Absprache mit der eigenen Versicherung, und siehe da es wurden 3900 €. Also Anwalt eingeschaltet und etwas gewartet, und das Geld war plötzlich wie vom Unabhängigen Gutachter ermittelt auf meinem Konto.

Also versuch auch du dein Glück über ein unabhängiges Gutachten.

Ich hoffe dir geholfen zu haben und wünsch dir viel Erfolg

MfG

Berichtigung !!!Wiederbeschaffungswert waren damals ( 1999 )

Ich verstehe Deine Berichtigung nicht wirklich. Der Satz ergibt keinen Sinn.

Den Euro als Bargeld gab es erst ab dem ersten Januar 2002. Also weder 1990 noch 1999 wird der Gutachter in Euro gerechnet haben.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Ansonsten wäre es interessant, was der Gutachten zu deinem Vorwurf sagt?

Telefonisch meinte er, an seinem Wert stimmt alles, er habe das "errechnet". Habe dann noch schriftlich widersprochen, die Aufwände nochmal beschrieben und eine Frist zur Korrektur gesetzt.

Aber wie soll er das begründen, wenn er nun zum 2,5 fachen Preis käme? Das ist dann ja auch ein Gesichtsverlust für den TÜV.

Zitat:

Ansonsten beugt man vor, indem man die Maschine im umgebauten Zustand begutachten lässt und somit einen Wert feststellen lässt.

Das hört man immer wieder, macht aber nicht viel Sinn, denn es lässt sich doch klar feststellen, welche Schäden vom Unfall sind und welche ggf. vorher da waren. Auch bei einem Umbau kann man prüfen, wie sauber die jeweiligen Arbeiten (Schweißstellen, Lackierung etc.) durchgeführt wurden, welche Teile montiert wurden usw.

Also spricht grundsätzlich nichts dagegen, den korrekten Wert auch nach einem Unfall zu ermitteln.

Im konkreten Fall hatte ich dem Gutachter auch vom Umbau Fotos geschickt, welche die Arbeiten sehr gut dokumentieren.

Zitat:

Original geschrieben von minka58

Habe auch ein solches „Gutachten“ vom TÜV bekommen als ich unverschuldet einen Unfall mit meiner Honda hatte. Wiederbeschaffungswert waren damals ( 1990 ) 3800 € und der TÜV-Fritze meinet es währen nur 900 €.

Interessant, da scheint der TÜV ja ein besonderer "Spezialist" zu sein.

Das sollte man schon mal gründlich erforschen - wozu gibt es denn "geprüfte Gutachter", wenn diese dann wie bei dir zu so völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen? Das stinkt doch gewaltig.

Wenn der TÜV mit den Versicherungen unter einer Decke steckt, ist das ein klarer Fall von Betrug, und wenn auch noch Anwälte mitmischen (der hatte mir den Gutachter empfohlen), spricht das Gesetz von 'Parteiverrat'.

Zitat:

Also voller Frust einen Unabhängigen Gutachter beauftragt mit vorheriger Absprache mit der eigenen Versicherung, und siehe da es wurden 3900 €.

Interessant, nur ist es bei mir die gegnerische Versicherung, aber ich werde mit denen auch einmal sprechen.

Letztlich will ich das Bike wieder, auf welchem Wege ist mir ganz gleich.

Zitat:

Also versuch auch du dein Glück über ein unabhängiges Gutachten.

Aber wie findet man diesen unabhängigen Gutachter? Bei den anderen klebt ja (leider) keine Plakette auf dem Schild "Versicherungs-abhängiger Gutachter" ;)

Schreiben hier 2 Leute zum gleichen Mopped???

...heute laut Gutachten 1500€...

 

------------------------------------------

Mein persönlicher Senf, auch wenn man es nicht hören will... Ne NTV hat heute auch kaum Wert. Umbauten sind für einen persönlich, "Tuning" und "Styling" bezahlt dir keiner. Auch nicht die Arbeitsstunden. Was und wieviel du da reingesteckt hast, hättest du nach dem Umbau über ein Wertgutachten feststellen lassen müssen. Ne "normale" NTV gibts für unter 1000€... Und bei dem Fahrzeugalter ist das nichtmal wenig-.

 

-------------------------------------

Ein "unabhängiger" Gutachter ist einfach einer den DU beauftragst. Nicht die gegnerische Versicherung (mit dieser nimmst du nur kontakt auf und lässt dir die Kostenübernahme zusichern; beim Erstgutachten). Ich war mit meinen beiden Unfällen einfach bei der GTÜ. Nunja, ich war soweit zufrieden mit den Ergebnissen. Denn ein sauberes gepflegtes Auto hat selbstveständlich mehr Wert als ne Baustellenkiste. Und sowas beachtete er und vermerkte es. Wer dir jetzt ein zweites Gutachten bezahlt ist allerdings offen. Eine Rechtsschutzversichung würde sich hier def. gut machen. Den ersten Fehler hast du ja leider schon begangen.

 

Interessant wäre neben dem Wiederbeschaffungswert auch noch der Restwert. Diesen muss er auch ermitteln. Bei einem Totalschaden, welcher Art auch immer, sind im Gutachten min. 3 Angebote vermerkt. 2 davon sollten einen Wert beziffern. Der höchste wird dir abgezogen, wenn du die Kiste behälst. Also bleiben von den 1500 auch nicht alles in deiner Tasche. Oder aber die Umbauteile so sehr viel Wert (was ich mir nicht vorstellen kann). Der Restwert wird wohl bei netten 100€ liegen, ein Standartwert---

Die Versicherung des Verursachers muss den "Wiederbeschaffungswert" bezahlen. Das bedeutet, ein adäquates (umgebautes und veredeltes) Fahrzeug.

Bei sehr hochwertigen Fahrzeugen empfiehlt sich ein Wertgutachten, da werden Marktpreise ermittelt. Aber das sind HD oder Spezialbauten mit S&S Motor und sicher keine Ente, weil schon ein vernünftiges Gutachten vierstellig kostet.

Dennoch verstehe ich nicht, wie der eigene, von mir beauftragte Gutachter zu solch abweichenden Werten kommt, wenn der TE Nachweise für teure Umbauten und hohen Zeitansatz bringt.

Aber ich denke, das kann man nicht bewerten, ohne das Gutachten im Detail zu kennen.

Der Gutachter muss sich indes an Marktpreisen orientieren.

Phantasiepreise wird er daher nicht errechnen, 3000 Ocken für eine NTV, egal wie schön sie umgebaut ist, ist nicht realistisch. Selbst für eine 98er mit sehr wenig km werden kaum 2000 bezahlt.

 

Du kannst natürlich evt. mehr rausholen, wenn Du die Rechnungen für die Neuteile (=Umbauteile) noch hast - aber nur, wenn die beschädigt sind, versteht sich. Warst Du bei dem Gutachten dabei? Hast Du dem Gutachter was über Deinen Umbau erzählt oder ihm Unterlagen darüber gegeben?

Ansonsten würd ich einfach ein 2. Gutachten in Auftrag geben. Aber wie schon der Sammler sagte, für die Umbauerei kriegt man meistens nicht viel - egal ob per Versicherung oder beim Verkauf.

Herr Sammler. Der Gutachter stammt von der gegnerischen Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Herr Sammler. Der Gutachter stammt von der gegnerischen Versicherung.

Genau das ist ja das Problem - erfahrungsgemäß halten die das gerne ein wenig billiger. Deshalb den 2. Gutachter beauftragen! Und ihm möglichst viel von dem Umbau erzählen.

Ja, das 2. muss er aber bezahlen. Wenn es über einen Anwalt geht, kann der vllt. die Kosten wieder reinholen... Schliesslich kann man nicht soviele Gutachter beauftragen bis mein "sein" Ergebnis hat...

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