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Unfall in Antalya (Türkei) bitte Hilfe
Hallo zusammen
ein freund von mir ist zurzeit in Antayla im Urlaub und gestern ist Ihm einer hinten rein gefahren siehe unten Bilder
nun die frage
das auto ist sowie man auf dem Bildern sehen kann Fahrbereit kann er das Gutachten hier in Deutschland machen oder muss er das in der Türkei machen? Kofferaumdeckel sowie Stoßstange etc sind kaputt
zum glück nur Blechschaden....
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Hä?
Warum die eigene Versicherung kontaktieren?
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92 Antworten
Wie ist er versichert?
Davon hängt das weitere Vorgehen ab.
Erst mal Kontakt mit der eigenen Versicherung aufnehmen.
Hä?
Warum die eigene Versicherung kontaktieren?
Hier noch ein Link mit wichtigen Tipps:
https://secure.allianz-autowelt.de/index.php?...
Es gilt das türkische Haftpflichtschutzgesetz und somit auch die Entschädigungssumme. Es sei denn,du bist VOLLKASKO versichert,sodann kannst du das deiner Versicherung melden.
Natürlich kannst du das Gutachten erst in Deutschland machen, nur abgerechnet wird nach türkischen Preisen. (Falls der Gegner Schuld ist)
Da bekommst du Probleme mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung,sofern diese überhaupt eine Zahlungspflicht hat. Oder der Gegner ist nicht versichert.
Noch ein Link vom ADAC:
https://www.adac.de/.../...uslandsunf%C3%A4lle%20T%C3%BCrkei_59375.pdf
Wichtig:
Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 25. November 2015 um 13:44:29 Uhr:
Hä?
Warum die eigene Versicherung kontaktieren?
Vielleicht hat er eine Versicherung, wie die folgende vom ADAC:
Auslandskomfortpaket
Das Auslandskomfortpaket schützt Sie umfassend auf Reisen:
Auslandsschadenschutz:
Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, regulieren wir den Schaden für Sie: Schnell und problemlos nach deutschem Recht - so als wäre Ihr Unfallgegner bei uns versichert. Damit stellen wir sicher, dass Sie nicht Monate oder gar Jahre auf Ihr Geld warten müssen.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Unfall im asiatischen Teil der Türkei stattfand.
Ich hoffe, dass das versicherungsmäßig eingeschlossen / abgedeckt ist.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 25. November 2015 um 14:02:39 Uhr:
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 25. November 2015 um 13:44:29 Uhr:
Hä?
Warum die eigene Versicherung kontaktieren?
Vielleicht hat er eine Versicherung, wie die folgende vom ADAC:
Auslandskomfortpaket
Das Auslandskomfortpaket schützt Sie umfassend auf Reisen:
Auslandsschadenschutz:
Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, regulieren wir den Schaden für Sie: Schnell und problemlos nach deutschem Recht - so als wäre Ihr Unfallgegner bei uns versichert. Damit stellen wir sicher, dass Sie nicht Monate oder gar Jahre auf Ihr Geld warten müssen.
Hört sich gut an.
Gilt aber nicht für die Türkei. ;)
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. ADAC ist eine Pannenschutzversicherung und die regelt nicht Verkehrsunfälle, sondern sorgt für die Rückführung des Fahrzeugs im Pannenfall /Unfall ect.
Dem T.S. ging es um die Frage des Gutachtens.
Und sein Fahrzeug ist wohl noch fahrbereit wenn es das Erste ist .
Gehört war nicht direkt zum Thema. Aber :-) Ich würde "mein" Nummenschild ungern komplett im Internet sehen.
Gruß Frank,
dem es reicht wenn es alle auf der Straße sehen können. ;-)
Zitat:
@Wolkenkater schrieb am 25. November 2015 um 13:48:40 Uhr:
Natürlich kannst du das Gutachten erst in Deutschland machen, nur abgerechnet wird nach türkischen Preisen. (Falls der Gegner Schuld ist)
Un den Gutachter zahlst du dann wohl auch selbst (gehe ich mal von aus bei Inanspruchnahme türkischer Haftpflichtregeln).
"Türkische Versicherungen übernehmen nur die Kosten für das Gutachten eines türkischen Experten" lese ich gerade. So viel dazu - stimmt ja aber ganz bestimmt nicht; sonst wäre es ja sicher erwähnt worden.
PS: Das nächste Mal Kennzeichen unkenntlich machen - es muss euch ja nicht die ganze Welt kennen lernen (Admin bitten, das Nachholen zu ermöglichen, wenn du nicht mehr editieren kannst).
Zitat:
@Frank128 schrieb am 25. November 2015 um 14:41:44 Uhr:
Gehört war nicht direkt zum Thema. Aber :-) Ich würde "mein" Nummenschild ungern komplett im Internet sehen.
Gruß Frank,
dem es reicht wenn es alle auf der Straße sehen können. ;-)
Danke ich habe die Bilder bearbeitet
Zitat:
@Oetteken schrieb am 25. November 2015 um 13:28:51 Uhr:
Wie ist er versichert?
Davon hängt das weitere Vorgehen ab.
Erst mal Kontakt mit der eigenen Versicherung aufnehmen.
Hallo
er ist Vollkasko Versichert aber er ist nicht schuld der von hinten ist schuld die Polizei war vor Ort
Zitat:
@Wolkenkater schrieb am 25. November 2015 um 14:38:24 Uhr:
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. ADAC ist eine Pannenschutzversicherung und die regelt nicht Verkehrsunfälle, sondern sorgt für die Rückführung des Fahrzeugs im Pannenfall /Unfall ect.
Dem T.S. ging es um die Frage des Gutachtens.
Und sein Fahrzeug ist wohl noch fahrbereit wenn es das Erste ist .
Ja das erste Fahrzeug ist das
Auto ist Fahrbereit und kann ohne Probleme nach Deutschland gebracht werden