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Unfall - Mietwagen - Ohne Polizei

Themenstarteram 26. Mai 2010 um 8:32

Hallo an alle,

habe da ein kleines Problem.

Mir ist letztens jemand Rückwärts fahrend in einem Parkhaus in mein Auto gefahren.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass der Unfallverursacher mit einem Mietwagen unterwegs war. Der hatte allerdings keine beschädigung. Auf sein drängen hin haben wir das ganze ohne Polizei geregelt und er hat mir unterschrieben, dass er Schuld an dem Unfall war.

Nachdem ich jetzt in der Werkstatt war und der Schaden wohl doch teurer als erwartet ist möchte er das ganz doch über die Versicherrung laufen lassen. Die Autovermietung sagt allerdings, dass Sie für den Schaden nicht aufkommt, da die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat.

Was ist jetzt zu machen?

Muss die Versicherrung bezahlen auch wenn die Polizei nicht vor Ort war?

Bleibe ich jetzt noch auf dem Schaden sitzen obwohl ich ein Schuldeingeständnis habe?

Muss der Unfallverursacher den Schaden aus eigener Tasche tragen?

Vielleicht habt ihr ja ein paar gute Tips für mich.

Danke schonmal.

Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2010 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

Erstmal in den Mietvertrag schauen , was dort bei Unfall steht.

deine letzten ratschläge waren imho ALLE nicht korrekt, mobile-freizeit!

so auch dieser.

wie soll der geschädigte in den mietvertrag schauen, den der schädiger unterschrieben hat? :rolleyes:

die versicherung wird da so einfach nicht wegkommen, aber netter versuch.

der unfallverursacher haette vmtl lt. vertrag die polizei hinzuziehen muessen, aber nicht DU (was aber sicher sinnvoll gewesen wäre).

das schuldeingeständnis ist kaum mehr wert als das papier auf dem es steht (der arme stand bestimmt unter schock ^^) . ausser, das er erklären muesste, wie er es schreibt ohne an einem unfall beteiligt gewesen zu sein ;) das ist schonmal gut.

wie haettest du denn mit ihm abrechnen sollen?

niemals bei sowas "drängen" lassen!

 

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am 26. Mai 2010 um 9:19

Erstmal in den Mietvertrag schauen , was dort bei Unfall steht.

Der Unfallgegner war mit einem Mietwagen unterwegs und ist Dir ins Auto gefahren = er ist schuld, richtig?!

Auch ein Mietwagen hat eine Haftpflichtversicherung, d.h. nach meinem Verständnis muss der Schaden von dort reguliert werden.

Der Fahrer/Mieter wird allerdings noch viel Freude mit der Mietwagenfirma bzw. der Versicherung haben. Hast Du die Daten von dem?

Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben würde ich die Sache relativ zügig einem Anwalt geben sofern sich die Mietwagenfirma quer stellt. Sollte die Firma richtig bockig sein bleibt Dir auch ohne RSV nicht viel anderes übrig.

am 26. Mai 2010 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

Erstmal in den Mietvertrag schauen , was dort bei Unfall steht.

deine letzten ratschläge waren imho ALLE nicht korrekt, mobile-freizeit!

so auch dieser.

wie soll der geschädigte in den mietvertrag schauen, den der schädiger unterschrieben hat? :rolleyes:

die versicherung wird da so einfach nicht wegkommen, aber netter versuch.

der unfallverursacher haette vmtl lt. vertrag die polizei hinzuziehen muessen, aber nicht DU (was aber sicher sinnvoll gewesen wäre).

das schuldeingeständnis ist kaum mehr wert als das papier auf dem es steht (der arme stand bestimmt unter schock ^^) . ausser, das er erklären muesste, wie er es schreibt ohne an einem unfall beteiligt gewesen zu sein ;) das ist schonmal gut.

wie haettest du denn mit ihm abrechnen sollen?

niemals bei sowas "drängen" lassen!

 

Themenstarteram 26. Mai 2010 um 9:33

Ich habe sämtliche Daten von ihm. Ist soweit auch alles gut.

Möchte jetzt nicht unbedingt mit Anzeige etc ihm eine reinwürgen.

Auch wenn jetzt die Klausel " Unfall nur mit Polizei" im Mietvertrag stehen sollte.

Darf man das? Der Fall ist ja eigentlich klar. Er gibt ja zu, dass er Schuld war und ich habe ein Gutachten für den Schaden...

Kann nicht nachvollziehen wie sich die Autovermietung so anstellen kann.... Für was hat man sonst eine Versicherrung?

Er wollte das aus eigener Tasche bezahlen, da an dem Mietfahrzeug kein Schaden entstanden ist.

Auf den ersten blick war der Schaden ja auch recht gering. (Lackabplatzer) Auf den zweiten blick durch eine Werkstatt hat sich jetzt herausgestellt, dass die Schürze neu muss und der Schlossträger gerichtet werden muss.

Das Schuldeingeständnis ist nichts wert?? Er hat doch damit zugegeben, dass er der Unfallverursacher war. Und vorallem gibt zeugen. Habe mir sogar Fahrzeugstein, Perso etc kopiert.

am 26. Mai 2010 um 9:41

siehs mal so ( und die autoversicherung wird es auch so sehen):

mieter baut unfall (sind auch gerne mal gestellte unfälle mit mietwagen!), deswegen will die versicherung zur beweissicherung eine ordentliche unfallaufnahme haben.

die auflage dazu wird er wohl im vertrag unterschrieben haben, liegt uns aber nicht vor.

desweiteren, (so klingt es fuer mich) will der mieter den schaden, denn er kann als laie nicht feststellen ob das mietfahrzeug wirklich unbeschädigt ist, der mietwagenfirma verschweigen!

echt toller typ, und dem willst du auch noch helfen und evtl. selber noch ein risiko eingehen?

Du solltest vielleicht erst mal den Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Zivilprozess verinnerlichen. Wegen was willst Du ihn denn anzeigen? Na also!

Gleichzeitig lass Dir doch von einem Sachbearbeiter der Autovermietung doch nicht gleich die Butter vom Brot nehmen. Das war ein Auto von denen, der Wagen hat eine Haftpflichtversicherung und irgendwelche Zankereien zwischen Mietfirma und Mieter weil er nicht die Polizei gerufen hat gehen Dich nichts an bzw. halt Dich besser da raus!

Wenn alles so ist wie von Dir beschrieben und auch weitere Anrufe bzw. besser Briefe per Einschreiben nichts nützen wirst Du wohl den Weg der Zivilklage beschreiten müssen. Der einzige Unterschied wird sein, ob Du die Reparatur vorher oder nachher machst. Bei vorher gibt’s ein paar Risiken mehr und Du musst erst mal in Vorkasse gehen.

Themenstarteram 26. Mai 2010 um 9:44

Ja ihr habt ja recht. Kann aber an der jetzigen Situation nichts mehr ändern. Nächstes mal bin ich bestimmt schlauer und lasse Polizei ausrücken.

Er wollte jetzt nochmal mit der Autovermietung sprechen und versuchen das ganze über die Versicherrung laufen zu lassen.

Wenn das nichts wird, was dann? Muss ich direkt die Polizei einschalten oder kann ich das auch noch später - in der hoffnung das er den Schaden ohne Rechtsstreit begleicht?

Zitat:

Original geschrieben von patze.bs

Wenn das nichts wird, was dann? Muss ich direkt die Polizei einschalten oder kann ich das auch noch später - in der hoffnung das er den Schaden ohne Rechtsstreit begleicht?

Also nochmal, die Polizei wird Dir jetzt nicht mehr helfen bzw. helfen können! Versteh es doch bitte.

am 26. Mai 2010 um 9:48

Es ist in Mietverträgen häufig so (die Regel?), dass die Hinzuziehung der Polizei bei Unfällen verlangt wird.

Das kann aber mit der Haftpflicht(-versicherung) des Halters (Vermieters) dir gegenüber nichts zu tun haben. Der haftet, wenn es eine Haftung nach BGB gibt. Basta.

Ob dem Mieter durch seinen Vermieter ggf. Ärger ins Haus steht - nicht deine Sache. Abwicklung wie sonst auch: Anspruch an die Versicherung stellen und bei Leistungsverweigerung die eigenen Chancen - ggf. mit Hilfe eines Anwalts - prüfen und - wenn möglich - durchsetzen.

Ich meine zu erinnern, dass große Vermieter - wie zum Beispiel auch staatliche Großorganisationen (Bundeswehr) oder auch die Post - als ihre eigenen Versicherer auftreten können. Das ändert aber nichts.

am 26. Mai 2010 um 9:50

die polizei wird jetzt vermutlich eh nichts mehr machen. was denn auch?

ich weiss nicht, ob der weg auch bei mietfahrzeugen geht, aber versuchen koenntest du es:

melde den schaden ueber den Zentralruf der Autoversicherer (kennzeichen angeben; die leiten dich weiter) direkt an die zuständige versicherung , und der rest erfolgt dann schriftlich.

am 26. Mai 2010 um 9:54

Habt ihr einen Unfallbericht ausgefüllt? 

 

http://www.buttala.de/pic/kfz_unfallbericht.pdf

Ich bin beruflich seit vielen Jahren regelmäßig Kunde bei den bekannten Mietfirmen in D und die haben das alle ganz groß und fett in den AGB´s stehen, das bei jeglichen Unfällen die Polizei zu rufen ist. Immer und grundsätzlich!!!

Dein Gegner wird wahrscheinlich die Reduzierung der SB nicht abgeschlossen haben und somit dürfte seine Haftung jenseits von gut und böse sein.

Deswegen höchstwahrscheinlich dieser Versuch da schnell und billig rauszukommen.

Nur wie schon mehrfach geschrieben, das ist nicht Dein Problem und ich würde es an Deiner Stelle auch nicht zu meinem Problem machen.

Falls Du das Kennzeichen des Mietwagens hast, kannst Du ganz einfach den Haftpflichtversicherer der Mietwagenfirma über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln.

Dort meldest Du den Schaden, und reichst die vom Sachbearbeiter angeforderten Unterlagen ein!

Welches vorgehen die Mietwagenfirma mit Ihren Kunden im Schadensfall vereinbart hat, betrifft Dich als Geschädigten nicht im Geringsten.

Themenstarteram 26. Mai 2010 um 11:04

DANKE erstmal.

Ich werde jetzt erstmal noch 2 Tage abwarten und hoffen das er das mit der Autovermietung klären kann. Und wenn alle Stricke reissen werde ich mich dann halt direkt an die Versicherrung wenden.

Hoffentlich stellt sich die Versicherrung nicht auch noch quer.

Am besten in Schildere denen den Fall und schicke das Schuldeingeständnis mit ?

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