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Unfall mit Unfallflucht! Was nun?

Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 25. Februar 2008 um 18:03

Dann will ich mal,.....

Heute, nach der Arbeit wurde ich von einem weissen Pritschewagen beinahe nach rechts in die Böschung gedrückt. Konnte noch rechtzeitig ne Vollbremsung machen. Danach ist dieser auf der rechten Seite weitergefahren und ich bin auf der linken Seite nach hinten versetzt weiter gefahren. Dann kam eine Rechtskurve und er touchirte mich in der Kurve wieder beinahe, so das ich stark abrbremsen musste und wieder Angst bekamt, auf die linke Seite in die Planke gedrückt zu werden. Nach der Kurve hat er mich dann doch erwischt. War innerstädtisch und normale Geschwindigkeit 45-50 km/h. Sein Wagen hinten kinks gegen meine rechte vordere Stoßstange und den Kotflügel mit seinem Aufbau eingedrückt. Habe wild gehupt und er fuhr einfach weiter, wie im Film. Dachte er fährt an die nächste Tankstelle (da dies eine komplizierte und schlechte Stelle zum Anhalten war) aber er fuhr weiter. Habe mir dann das Kennzeichen notiert und auch das von meinem Hintermann. Bin ihm dann noch einige KM hinterhergefahren und er blinkte wild und bekam das Autofahren nicht auf die Reihe. War ein Ortskundiges Kennzeichen. Habe dann angehalten und der Schaden war größer wie zuerst vermutet. Dachte nur die Stoßstange hats erwischt. DAnn voller Zorn überlegt, wo ist die nächste Polizeidienststelle. Gleich hingefahren nur die hatten keine Sprechzeiten mehr. Dann auf zur Nächsten und Anzeige erstattet. Der Beamte war sehr freundlich und voll imSTress, da auf der Wache die Hölle los war und er alleine war. Nach einer Stunde hat alles geklappt und nuzn frage ich mich Wie Wo Was? Der Beamte teilte mir mit, das dies an die Staatsanwaltschaft gehe und heute noch Ermittlungsbeamte beim Unfallflüchtigen vorbeifahren, wegen evtl. Schäden an seinem KFZ.

Was soll ich jetzt machen bzw. wie geht es weiter? Soll ich mich an einen Anwalt wenden oder was? Habe leider in Unfällen keine Erfahrung. Man konnte mir nicht sagen, wann ich eine Antwort erhalten werde.

Nun, was könnt ihr mir für Ratschläge und Hilfen geben?

gruss

.derAutofahrer

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38 Antworten
am 25. Februar 2008 um 18:25

Zitat:

Soll ich mich an einen Anwalt wenden oder was?

Natürlich aber sofort. ich würde immer einen Anwalt einschalten, erstrecht bei Unfallflucht. Der wird dir alles weitere erklären.

am 25. Februar 2008 um 19:24

Man muss ja bedenken, dass das hier zwei paar Schuhe sind.

Mit dem Anwalt setzt Du Deine privatrechtlichen Ansprüche durch > also Deinen Schaden gegenüber dem Verursacher.

Für die Unfallflucht selbst brauchst Du keinen Anwalt, da wie erwähnt hier seitens der Polizei ermittelt wird und die Anzeige dann an die Staatanwaltschaft geht. Kann halt sein, dass Du nochmals als Zeuge vernommen wirst. Aber dafür brauchst Du keinen Anwalt.

als nächstes kannst du unter dem zentralruf der autoversicherer mittels dem kennzeichen die versicherung vom unfallgegner ausfindig machen, und dich dorthin weiterleiten lassen.....

alternativ gehst du morgen einfach bein anwalt (den die versicherung des schädigers zahlen muss) schilderst dem die sache und der macht den rest (außer du willst für den ganzen schriftkram der auf dich zukommt ne woche urlaub nehmen).....

Themenstarteram 26. Februar 2008 um 17:12

Jo,

werde mal beimn ADAC nachfragen. Die 1 Beratung ist ja Kostenlos. Desweiteren habe ich zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber ohne Verkehrsrechtsschutz. Evtl. streitet er alles ab und sagt, ich hätte ihn gerammt? Man weis ja nie, was manchen einfällt!

Ist schon krass, wie der gefahen ist. Das er nicht noch mehrere Autofahrer mitgenommen hat, wundert mich ein wenig.

Also Kotflügel hat von dem Aufbau des Pritschenwagen zwei tiefe Schleifspuren / Dellen drin und die Stoßstange hats erwischt. Bin mal gespannt, was die Reparatur kosten wird.

Schlimmer wäre es, wenn er mich in die Böschung runtergedrückt hätte, da hätte ich das Kennzeichen sicherlich nicht.

 

Ist da überhaupt rechtens, das ich seine Versicherung ausfindig mache und denen das mitteile? Habe da meine Bedenken, insbesondere da es ja an die Staatsanwaltschaft geht?

 

gruss

.derAutofahrer

Zitat:

Original geschrieben von .derAutofahrer

Ist da überhaupt rechtens, das ich seine Versicherung ausfindig mache und denen das mitteile? Habe da meine Bedenken, insbesondere da es ja an die Staatsanwaltschaft geht?

äh....das wurde doch weiter oben schon erklärt...

die staatsanwaltschaft interessiert dein schaden nen scheißdreck!

der staatsanwaltschaft geht es NUR darum, deinen unfallgegner für die fahrerflucht zu bestrafen...ob dein auto nun kratzer hat oder ein totalschaden ist, ist denen so egal, wie als wenn in china ein sack reis umfällt....

deinen schaden, musst du "privat" (bzw. über die versicherung) vom unfallgegner einklagen! die sache mit der fahrerflucht hat damit 0,0garnix zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von .derAutofahrer

werde mal beimn ADAC nachfragen. Die 1 Beratung ist ja Kostenlos. Desweiteren habe ich zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber ohne Verkehrsrechtsschutz. Evtl. streitet er alles ab und sagt, ich hätte ihn gerammt? Man weis ja nie, was manchen einfällt!

[...]

Ist da überhaupt rechtens, das ich seine Versicherung ausfindig mache und denen das mitteile? Habe da meine Bedenken, insbesondere da es ja an die Staatsanwaltschaft geht?

1) Ohne Verkehrsrechtschutz ist es etwas schwieriger, ABER weil er Fahrerflucht gemacht hat, bist Du im Vorteil.

Schwieriger wäre es, wenn er sich hinterher meldet und behauptet, Du habest Fahrerflucht begangen. Dann wäre die Verkehrsrechtschutzversicherung erst recht wichtig.

2) Das ist nicht Dein Problem, sondern das Problem des Fahrerflüchtigen. Die gegnerische Versicherung soll mal schön zahlen und das mit ihrem Kunden ausmachen.

am 26. Februar 2008 um 20:44

Du hast das Kennzeichen von Deinem "Hintermann" auch an die Polizei gegeben? Der ist für Dich ein wichtiger Zeuge. Ansonsten brauchst Du Dir wegen der Unfallflucht keine Gedanken machen. Es ist ein Offizialdelikt und die Staatsanwaltschaft verfolgt es. Hat für den Flüchtigen Führerschein-rechtliche Konsequenzen. :D

 

Dein Schaden wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt incl Deiner Anwaltskosten.

 

Gruß Horst

Themenstarteram 27. Februar 2008 um 20:45

Hallo,

habe heute durch Zufall einen Anwalt getroffen (seit heute Dozent in meinem Lehrgang auf einem Abendkurs). Habe ihm die Sache erklärt und er übernimmt den Fall. Werde morgen zu MB fahren und einen Kostenvoranschlag einholen. Er regelt das mit der Kostenübernahme. Letzendlich muss ja der Unfallflüchtige bezahlen. Dachte auch schon, wenn er sagt, ich wäre davon gefahren, nur war er vor mir und ich habe ja Anzeige erstattet, da er ja auf Hupen nicht angehalten hat. Wäre ich davon gefahren, hätte er sich ja bei der Polizei melden müssen. Von daher mache ich mir da noch keine großen Gedanken.

Das mit der Versicherung vom Unfallflüchtigen übernimmt er. Habe also eigentlich keine Arbeit, außer zu MB zu fahren, und Kostenvoranschlag einzuholen.

Danke für eure Ratschläge!

 

Ja, das Kennzeichen von meinem Hintermann habe ich auch bei der Polizei angegeben. Dachte, ich notiere es mir mal auf, für alle Fälle.

 

gruss

.derAutofahrer

Zitat:

Original geschrieben von .derAutofahrer

Letzendlich muss ja der Unfallflüchtige bezahlen. Dachte auch schon, wenn er sagt, ich wäre davon gefahren, nur war er vor mir und ich habe ja Anzeige erstattet,

das heißt nix!

sei auf alles gefasst! auch das die geschichte rumgedreht wird...... :D

Themenstarteram 28. Februar 2008 um 17:05

War heute bei MB und habe mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Sind fast 2500 Teuronen veranschlagt, wenn nicht mehr ist. Hatte mit so um die 1500 bis 1700 Teuronen gerechnet.

Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt. Bis dahin weiss er, die Versicherung vom Unfallflüchtigen.

Hoffe es gut aus. Recht soll Recht bleiben und der Bösewicht so die Strafe erhalten (mein Schaden bezahlen). Mehr möchte ich ja nicht! Was der Staatsanwalt wegen Fahrerflucht macht, ist mir eigentlich egal.

gruss

.derAutofahrer

Themenstarteram 29. Februar 2008 um 14:15

Heute habe ich alles dem Anwalt übergeben und keine Arbeit mehr. Die Versicherung hatte er bereits ausfindig gemacht. Ist eine andere wie meine.

Auf dem Heimweg ist mir der Gedanke gekommen, was wäre, wenn er und ich bei der gleichen Versicherungsgesellschaft wären? Würde mich echt mal interessieren.

 

gruss

.derAutofahrer

Zitat:

Original geschrieben von .derAutofahrer

Würde mich echt mal interessieren.

was soll dann sein?

ihr habt zwei völlig voneinander unabhängige verträge!

am 29. Februar 2008 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von .derAutofahrer

 

Auf dem Heimweg ist mir der Gedanke gekommen, was wäre, wenn er und ich bei der gleichen Versicherungsgesellschaft wären? Würde mich echt mal interessieren.

 

 

gruss

.derAutofahrer

Hallo Autofahrer,

 

es ist völlig egal, wo der Andere versichert ist. Du bekommst Deinen Schaden, Deine Kosten (Anwalt , Telefonate, Fahrtkosten zum Anwalt - Werkstatt, Nutzungsausfall/Leihwagen für die Rep.-zeit, Wertminderung --> Du hast ja jetzt einen reparierten Unfallwagen, was Du ja bei einem evtl Verkauf angeben mußt..) auf jeden Fall ersetzt. Da brauchst Du Dir keine Gedanken machen.

 

Sei mal froh, dass es keinen Personenschaden gab. Blech kann man reparieren.

 

Gruß Horst

am 29. Februar 2008 um 14:58

Zitat:

Auf dem Heimweg ist mir der Gedanke gekommen, was wäre, wenn er und ich bei der gleichen Versicherungsgesellschaft wären? Würde mich echt mal interessieren.

Eigentlich ist es wirklich egal aber wenn ihr beide bei selben Gesellschaft seid, dann kannst du wenigtens gleich mit der Kündigung drohen, falls die sich weigern zu zahlen.

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