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Unfallauto was am besten tun

Themenstarteram 18. Juli 2023 um 15:58

Moisen.

 

Hatte einen unverschuldeten Unfall.

Opel Astra K 125ps von 2018 mit knapp 80.000km. Jemand ist aus dem Parkplatz ausgeschert und hat mich gestriffen. Gutachter wurde beauftragt und warte noch auf das Ergebnis. Wird aber um die 8500€ sein. Da laut Opel beide Türen neu gemacht würden und die Stoßstange hinten neu lackiert. Wenn ich mir die Preise auf dem Markt anschaue gehen diese von 13-15.000€.

Der Schaden ist würde ich sagen 90% Optik da eingedellt und paar Lackplatzer. Bin Laie und kein Sachverständiger will ich dazu sagen. Wenn der Schaden wirklich so hoch ist, sollte ich es reparieren lassen oder ein neues Fahrzeug in Betracht ziehen. Wäre das Auto dann nur knapp 4-5000€ in diesem Zustand wert? Ein Bekannter sagte auch schon der würde neue Türen nehmen da die Linienführung schon schwer wieder hinzukriegen ist. Frage ist nun bei dem Wert reparieren bei Opel dann verkaufen oder unrepariert verkaufen. Würde Ihn auch weiterfahren nur die Optik würde mich ein wenig stören. Kenn die derzeitige Situation nicht und will nicht mit nem Minus aus der Sache gehen. Für Tipps wäre ich sehr dankbar. Ach so Gutachter und Anwalt sind eingeschaltet worden.

 

LG

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30 Antworten

Wenn du sonst mit dem Auto zufrieden bist und du keinen baldigen Wechsel geplant hättest würde ich den weiterfahren.

Grund sind die immer noch viel zu teuren Gebrauchtwagen auf dem Markt.

So könnte der Ablauf sein…

Vielleicht im ersten Step das Gutachten erstellen lassen um Schadenshöhe und Restwert feststellen zu lassen?!

Also erstmal abwarten was da raus kommt:)

Auch der aktuelle Wiederbeschaffungswert wird im GA genannt werden. Aufkäufer werden dann sicherlich auch bereits ein Restwertangebot abgegeben haben (nicht erschrecken).

Es besteht dann die Möglichkeit, dir die gesamten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer auszahlen zu lassen, insofern du nicht reparieren lassen möchtest. Vorausgesetzt, diese übersteigen die Wiederbeschaffungskosten (abzüglich Restwert) nicht, sprich man wird keine 20k Reparaturkosten auszahlen, wenn das Fahrzeug nur bei 10k Wiederbeschaffungswert liegen würde.

(falls man es sich kurz darauf doch noch überlegt und in der Werkstatt offiziell reparieren lässt, übernimmt die Versicherung auch bei Bedarf die Mehrwertsteuer). Du musst i.d.R. jedoch nicht zwingend an einer der Wiederverkäufer verkaufen. Du könntest das Fahrzeug auch später selbst verkaufen, hier erzielt man auf dem Privatmarkt trotz Beschädigung meist höhere Verkaufspreise und hast im besten Fall noch etwas mehr raus wie wenn du den Wagen im unfallfreien Zustand verkauft hättest.

Dein Anwalt wird noch ein paar Tage Mietwagen und anfallende Kosten herausholen.

Falls man natürlich super günstig an 2 gebrauchte Türen und einen Lackierer kommt, könnte man auch den Weg gehen … günstiger kann man heutzutage fast kein Fahrzeug mehr fahren.

Viel Erfolg!

Themenstarteram 18. Juli 2023 um 16:39

Vielen Dank euch für die Tipps. Da warte ich die Papiere ab und schau mal was bei rum kommt.

Themenstarteram 27. Juli 2023 um 8:34

Hallo nochmal. Gutachten ist da und wie schon geschätzt beläuft sich der Schaden auf 8500€ inkl. Mehrwertsteuer. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 13.500€. Restwert ist im Gutachten nicht angegeben.

 

1.Eine Frage habe ich zum Kauf von einem neuen gebrauchten. Wenn ich fiktive Abrechne und mir demnächst ein anderes Auto vom Händler zb für 20000€ gebraucht kaufe, erhalte ich dann die ca 1300€ Mehrwertsteuer von den knapp 2000€ zurück? Habe was von BGH Urteilen gelesen und bin gerade durcheinander.

 

2.Ein Bekannter hat eine Werkstatt, ist es also nicht mehr möglich bei Ersatzteilen die Umsatzsteuer zu erhalten wenn es keine Fachwerkstatt ist?

 

3.Für mich gilt nicht die Frist von einem halben Jahr das Auto nicht verkaufen zu dürfen da ich kein Totalschaden habe?

 

4.Wenn ich selber den Restwert ausrechnen möchte muss ich doch den WBW - Reparaturkosten- Wertverlust von 350€ rechnen, in dem Fall wäre das Auto noch unrepariert 4650€ wert. Aber das würde ja auch keiner zahlen oder nicht da gar kein Gewinn für den Händler übrig bleibt. Hat das Auto für also ca 2500€ wert für mich beim Verkauf oder?

 

Viele Dank für eure Erfahrungen und Tipps um voraus.

am 27. Juli 2023 um 11:07

Also ich hab damals mein Auto komplett in der Fachwerkstatt machen lassen. Mir war damals eine Frau mit viel Schwung vorn links in die Ecke gefahren. Neue Motorhaube, Kotfluegel, neue Stossstange, Scheinwerfer, Kuehler usw. Nach der Reparatur war nichts von einem Unfall zusehen. Spaltmass passte ueberall und Farbe auch. Selbst wenn man aus verschiedenen Winkel und Licht draufgeschaut hat. Da ich das Auto gern gefahren hab, stand nie zur Debatte den wegen so bissel Blechschaden abzugeben. Ich hab mir gesagt das es fuer mich ein Wertgewinn ist da viele Neuteile dran sind die mir jetzt zuletzt Rosten oder Kaputt gehen. ;) Wenn auch auf dem Papier wegen des Unfallschadens der Wert faellt. Mir war das Wurst. Heut wuerde ich es wieder so machen, da ich weiss was ich bei meinem Auto habe. Kauft man wie ich immer nur Gebrauchte, weisst nie was du wirklich bekommst.

Moin Moin !

Zitat:

Restwert ist im Gutachten nicht angegeben.

Bei den Summen wundert mich das

Zitat:

Wenn ich fiktive Abrechne und mir demnächst ein anderes Auto vom Händler zb für 20000€ gebraucht kaufe, erhalte ich dann die ca 1300€ Mehrwertsteuer von den knapp 2000€ zurück?

Wer sollte dir und warum die MWSt erstatten?

Zitat:

Ein Bekannter hat eine Werkstatt, ist es also nicht mehr möglich bei Ersatzteilen die Umsatzsteuer zu erhalten wenn es keine Fachwerkstatt ist?

Kann mit diesem Satz nichts anfangen....

Zitat:

Für mich gilt nicht die Frist von einem halben Jahr das Auto nicht verkaufen zu dürfen da ich kein Totalschaden habe?

Du kannst mit deinen Sachen machen,was du möchtest.

Zitat:

Wenn ich selber den Restwert ausrechnen möchte muss ich doch den WBW - Reparaturkosten

So erstmal. Aber der Restwert liegt höher, denn es gibt Aufkäufer , die das Fzg exportieren oder auf andere Art günstiger reparieren und daher mehr zahlen , als die blosse Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Repkosten. Nur völlig ungängige Fzge werden nicht teurer gehandelt.

Mfg Volker

Themenstarteram 27. Juli 2023 um 16:54

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

 

Mit der Mehrwertsteuer meine ich gelesen zu haben das wenn man einen Ersatzwagen kauft die Mehrwertsteuer nachträglich erhält von der Versicherung wenn man fiktiv Abrechnet, diese wird ja bei der Auszahlung nicht ausgezahlt.

 

Zu dem Bekannten der eine Werkstatt hat gab es ein BGH Urteil das man anscheinend nicht mehr die Umsatzsteuer bei der Versicherung erhält bei Ersatzteilen wie zb Tür kaufen die auch im Gutachten zu sehen ist.

 

Hoffe ist jetzt ein wenig klarer.

 

Lieber Gruß

Grundsätzlich gibt es grob gesagt vier Wege der Abrechnung:

Auf Totalschadenbasis oder auf Reparaturkostenbasis, und beide jeweils konkret oder fiktiv.

Welche dieser Wege im hier vorliegenden Fall nutzbar sind kann man mit den bisher vorliegenden Informationen schlecht sagen. Dazu fehlen Angaben zum Restwert und zur Verkehrssicherheit. Beides sollte in einem qualifizierten Gutachten enthalten sein, du (bzw. dein Anwalt!) solltest also den Gutachter nochmal danach fragen.

Welcher Weg für dich am Ende welche Zahlen bedeutet und unter welchen Rahmenbedingungen gegangen werden kann solltest du aber mit deinem Anwalt besprechen. Denn der muss deine Forderungen am Ende durchsetzen. Es nützt dir nichts, wenn du auf "jemanden aus diesem Internet" hörst, der dir am Ende vor Gericht aber nicht helfen kann (und darf).

Moin Moin !

Zitat:

Mit der Mehrwertsteuer meine ich gelesen zu haben das wenn man einen Ersatzwagen kauft die Mehrwertsteuer nachträglich erhält von der Versicherung wenn man fiktiv Abrechnet, diese wird ja bei der Auszahlung nicht ausgezahlt.

Da hast du etwas nicht richtig verstanden. Wenn du fiktiv abrechnest, aber dann z.B. das Fzg selber reparierst, kannst du die MWSt von der Versicherung einfordern auf die gekauften ET lt. Rechnung und auf ev. durchgeführte Fremdarbeiten . Du kaufst also 1 Haube und 2 Türen und 1 Kotflügel , lässt das lacken und baust die Teile selber ein. Dann kannst du nachträglich die MWSt für die Teile und die Lackierrechnung einfordern.

Zitat:

Zu dem Bekannten der eine Werkstatt hat gab es ein BGH Urteil das man anscheinend nicht mehr die Umsatzsteuer bei der Versicherung erhält bei Ersatzteilen wie zb Tür kaufen die auch im Gutachten zu sehen ist.

Wie ich oben schrieb , bekommst du bei fiktiver Abrechnung nur die MWSt erstattet , die auch tatsächlich angefallen und abgeführt wurde. Wenn du also mit Gebrauchtteilen ohne Rechnung oder von Privat reparierst (oder gar nicht reparierst), hast du keinen Nachweis über eine entrichtete MWST , kannst also auch nichts erstattet bekommen.

MfG Volker

Um einen realistischeren Anhaltspunkt zum „Restwert“ zu erhalten…

Warum das Fahrzeug nicht mal ein paar Tage gegen Gebot inserieren, das jedoch ohne direkte Absicht zu verkaufen?

Dann sieht man ja, was der Markt tatsächlich hergeben würde.

Themenstarteram 29. Juli 2023 um 10:12

Hab meinen Gutachter angerufen und nachgefragt zudem Restwert, der meinte ist bei dem Wert noch nicht nötig und das wenn ich das haben möchte, könnte er das machen aber müsste ich selber zahlen da die Versicherung das nicht übernehmen würde. Werde wenn ich wieder in Deutschland bin mal bei Wkda vorbeifahren und mal sehen wo die ansetzten werden. Bin momentan sowieso durcheinander was ich machen soll. Aber denke das ich dann endlich mal die beste Lösung für meinen Kopf gefunden habe wenn ich das gecheckt habe.

 

Lg

Anbei ein aktuelles Beispiel aus der Familie.

Kleinfahrzeug mit mittleren Heckschaden.

Wiederbeschaffungswert ca. 6500€, Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert, sprich wirtschaftlicher Totalschaden. Angebot über die Restwertbörse 500€.

Privat wurden bis zu 3000! € geboten!

In solchen Fällen jedoch vorher mit dem Anwalt klären wie die beste Vorgehensweise ist, damit keine nachgelagerte Diskussionen mit der gegnerischen Versicherung entstehen.

Zitat:

@SaleVuk99 schrieb am 29. Juli 2023 um 12:12:01 Uhr:

Hab meinen Gutachter angerufen und nachgefragt zudem Restwert, der meinte ist bei dem Wert noch nicht nötig und das wenn ich das haben möchte, könnte er das machen aber müsste ich selber zahlen da die Versicherung das nicht übernehmen würde. Werde wenn ich wieder in Deutschland bin mal bei Wkda vorbeifahren und mal sehen wo die ansetzten werden. Bin momentan sowieso durcheinander was ich machen soll. Aber denke das ich dann endlich mal die beste Lösung für meinen Kopf gefunden habe wenn ich das gecheckt habe.

Lg

WkdA ???

Nicht wirklich der durchdachteste Ansatz um das optimalste für DEINE Tasche rauszuholen. Sorry.

Themenstarteram 29. Juli 2023 um 17:22

Hatte früher gute Erfahrung mit denen. Würde sowieso wenn ich mich dafür Entscheiden würde ob Inzahlungnahme oder sonstiges damit ich das beste rausholen kann. Interessiert mich schon was dabei rauskommt, kann dann hier berichten was geboten wurde ist und wofür ich mich Schlussendlich entschieden habe. LG

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