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Unterschiede TÜV, Jahresuntersuchung und Zulassung

Themenstarteram 24. April 2016 um 13:52

Hi,

da ich gerade en paar schöne Fotos aus Holland sah, stellte sich mir die Frage.

Was sind eigentlich so die Unterschiede in den einzelnen Ländern der EU bzw in Europa, bezüglich solchen Sachen wie "TÜV", jährliche technische Untersuchungen, Zulassungen und Vorschriften und Regularien in Bezug auf Veränderungen am Auto.

Das gleiche gilt natürlich auch erst recht für historische Farzeuge, alles was quasi so ab 07-Kennzeichen hier in Deutschland unterwegs sein durfte.

(Ich denke auch daran, wie wir gerade einen Olds Cutlass hier in der Frage haben, der aber nur eine Holländische Zulassung hat)

Hier noch die Bilder:

20140606-194809-28600-x-450-29
20150517-190023-28600-x-450-29
20150517-190039-28600-x-450-29
+2
Beste Antwort im Thema
am 2. Mai 2016 um 19:30

Alles gleich. Never.

in Benelux darfst du nix am Auto verändern.

In schweden und Frankreich lachen sie über die Deutsche Gründlichkeit.

Nachbarstaaten Haben seit 3 jahren zul. Besch. Teil. 2 in checkkarten format. Reicht als Datenträger und zum Ummelden.

nur in Doofland gibt es auch in den nächsten 5 Jahren keine Lesegeräte dafür.

weder beim Tüv und deren Mitbewerbern noch bei den zulassungsstellen.

Du suchst Probleme. Kauf dir einen Modifizierten Oldtimer und versuch den in Hessen zuzulassen.

evtl drückt die Bündelungszentrale ein Auge zu. Denke aber eher nicht. Sie werde alle Gutachten Anzweifeln.

vereintes Deutschland. Armes Deutschland

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14 Antworten
am 24. April 2016 um 14:25

Das thema ist selbst in D zu umfangreich um mal eben kurz zu Antworten.

Themenstarteram 24. April 2016 um 16:10

Deswegen hoff ich auf längere und relativ detailierte Antworten und Links ;)

am 24. April 2016 um 19:46

für was soll das gut sein, selbst wenn man die Unterschiede kennt. Man braucht für alle eine Vollabnahme, da nix in D anerkannt wird. Alle TÜV-Abnahmen o. sonstiges sind für die Tonne. Einzige Ausnahme meines Wissens ist Italien. Diese Papiere könne in D übernommen werden.

Gruß

Zitat:

@V8-Triker schrieb am 24. April 2016 um 21:46:26 Uhr:

für was soll das gut sein...

wenn ich raten müsste: für die FAQ, so denn genug Material zusammenkommt.

Themenstarteram 24. April 2016 um 21:10

Auch das, das hat Stuntmänchen schon richtig erkannt.

Und auch aus eigenem Interesse da die Tage mal beim Mittagessen die Frage aufkam, wie ist das eigentlich, und so ala "Europa alle eins, und Anerkennung und Bürokratie gendöns"

Denn nun mal ehrlich, die deutschen Regularien dafür richten sich (soweit ich weiß) nach den EU Vorgaben, dieselben Vorgaben die ja die anderen EU Länder auch nehmen sollten.

 

aarghhs, und ich kann nich anders, ich muss immernoch grinsen wenn ich stuntis Avatarkatze sehe. Nach locker nem Jahr oder so.

Wäre ja auch beredsame wenn man weiß was man für die niederländische Inspektion erfüllen muss. Das kann ja schon zumindest n grober Anhaltspunkt für den Zustand eines Autos sein.

So wie ich auch in D weiß dass wenn ich ein Auto mit frisch TÜV kaufe, kann das zumindest kein totaler Kernschrott sein.

Themenstarteram 25. April 2016 um 8:55

Hmm fangen wir doch erst mal an genauer aufzulisten wie der Spaß eigentlich heißt - dann könnt man ja mal googlen :D

Was ist denn der Fachbegriff für unser umgangsprachliches "TÜV" ?

Bei den Östereichern ist das die MFT, die jährlich gemacht werden muss und wie ich aus dem Forum hier weiß, verlangen viele der Prüfer das auch auf sowas wie Fahrwerksfedern die OE-Teilenummer zu erkennen ist. Ebenso muss man wohl auch für Felgen oder ähnliches Nachweise der Hersteller oder des OEM haben um die Bauteile legal am Auto zu haben.

Schweiz?

Frankreich?

BeNeLux?

Dänemark?

am 2. Mai 2016 um 19:30

Alles gleich. Never.

in Benelux darfst du nix am Auto verändern.

In schweden und Frankreich lachen sie über die Deutsche Gründlichkeit.

Nachbarstaaten Haben seit 3 jahren zul. Besch. Teil. 2 in checkkarten format. Reicht als Datenträger und zum Ummelden.

nur in Doofland gibt es auch in den nächsten 5 Jahren keine Lesegeräte dafür.

weder beim Tüv und deren Mitbewerbern noch bei den zulassungsstellen.

Du suchst Probleme. Kauf dir einen Modifizierten Oldtimer und versuch den in Hessen zuzulassen.

evtl drückt die Bündelungszentrale ein Auge zu. Denke aber eher nicht. Sie werde alle Gutachten Anzweifeln.

vereintes Deutschland. Armes Deutschland

In Bezug auf Italien:

Auto"s aus Italien egal ob neu oder gebraucht müssen in D eine Vollabnahme machen auch wenn sie neu TÜV haben.

Auto's aus D mit mindestens einem Jahr gültigem TÜV werden ohne Probleme zugelassen,ansonsten Vollabnahme und das ist hier schlimmer als bei jedem TÜV in D.

Hier sind rote Blinker nicht zugelassen egal ob Bj '50 oder neu.

Ein US-Oldteimer immer erst in D abnehmen lassen und dann nach I bringen.

Nur so bin ich um die hinteren und seitlichen gelben Blinker drumrum gekommen.

Das ist jetzt aber sagen wir mal halblegal.

Dafür ist Oldteimer fahren recht billig Steuer egal ob 500 ccm oder 8000ccm ist immer

ca.30 € im Jahr.Versicherung da gibts welche da kannst du 3 Autos anmelden und es kostet dich keine 300€(egal welcher Hubraum oder Ps) im Jahr.

Brauchbare Aufstellung über die technischen Untersuchungen:

https://www.tagesschau.de/ausland/tuev126.html

Und die Italiener und Österreicher sind auch der Grund, warum man in D plötzlich keine Ausnahmegenehmigung mehr für rote Blinker bekommt.

Das ist wie mit der Maut auf deutschen Autobahnen. Die die am meisten Abzocken und andere Bescheißen beschweren sich am lautesten, wenns der Nachbar im Norden genau so machen will...

Wieso sind die Italiener und Österreicher der Grund dafür, dass die Deutschen nicht mehr rot blinken dürfen?

Ich denke das liegt an der EU?

 

Die Autobahnvignette ist sowieso zum k*tzen - und dann auch noch so extrem überteuert. Wenn ich die mit der schweizer Vignette vergleiche...

am 4. Mai 2016 um 9:28

Mit TTIP hat sich das vllt. ja eh erledigt mit roten und gelben Blinkern. Ist auf jeden Fall eins der Themen (obwohl nach RTL in den USA auch vorne rote Blinker an den Autos sind und rote Blinker dort allgemein Pflicht sind :D ). Aber wahrscheinlich gilt das dann wieder nur für Neuwagen, etc.

am 4. Mai 2016 um 19:51

Weder die EU noch die Italiener haben irgendetwas mit dem Verbot der Roten Blinker zu tun.

 

Die Änderung kam 1970 in der STVZO. Alle Fahrzeuge danach müssen vorne und hinten gelb Blinken weil damit das Signal Vorsicht Ausgedrückt wird.

 

Ist bei Fahrzeugen späteren Baujahres vom hersteller dieses nicht so ausgerüstet weil das Fahrzeug Nicht für Deutschland oder einen Nachbarstaat Produziert wurde, muss das Fahrzeug wenn möglich umgerüstet oder umgebaut werden.

 

Bei Fahrzeugen die eine H zulassung haben odrr in zukunft bekommen ist eine umrüstung nicht mehr nötig.

mit Blick auf den Serien bzw. Originalzustand kann wieder die Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 70stvzo. Erteilt werden.

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