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Vandalismus an meinem Auto

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 12:30

Hallo,

Folgende Situation: Ich bin mit dem Auto meiner Mutter mit 2 weiteren Freunden in den Kurzurlaub gefahren. Wir sind eine Nacht geblieben und somit habe ich mir einen Parkplatz gesucht und das Auto dort über Nacht stehen gelassen. Als ich zurück war, war eine Seite des Wagens komplett zerkratzt. Das Auto(VW Golf) ist aber nicht VK versichert. Jetzt ist ein Schaden da für den natürlich niemand verantwortlich ist. Meine Mutter möchte, dass ich in gleichen Teilen wie sie und meine beiden Freunde dafür aufkomme(jeder zahlt 25%). Ich kann meine Mutter natürlich verstehen...meine beiden Freunde haben aber natürlich auch überhaupt keine Schuld an dieser Situation.

Wie würdet ihr an der Stelle meiner Mutter vorgehen? Danke für eure Zeit

Freddy

Beste Antwort im Thema

@Freddy 187

warum sorgst du nicht dafür, dass deine Mutti das Auto so wiederbekommt, wie Sie es dir -sicherlich unentgeldlich- geliehen hat?

Lass es es reparieren - auf deine Kosten- und stell hier keine hinterfotzigen Fragen,

wie du dich um die Kosten dafür drücken kannst.

Das ist einfach nur unanständig.

Schäm dich :mad:

 

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Wenn deine Mutter 25% übernimmt so ist das schonmal sehr ehrenwert, im Grunde bist du zu 100% verantwortlich weil dir deine Mutter den Wagen für die Reise anvertraut hat, die 50% Wirst du bei deinen Freunden nur schwer einfordern können, hoffentlich finden Sie die Verursacher, Ich hoffe du hast Anzeige gegen Unbekannt erstattet

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 13:18

Warum kann ich diese 50% schwer einfordern? Klar hat mir meine Mutter den Wagen überlassen...Aber in unser allem Interesse! Wir hatten alle das gleich Interesse diesen Kurzurlaub anzutreten! Oder sehe ich das falsch?

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 13:23

*unser aller Interesse

Wie hier schon gesagt wurde, wenn Deine Mutter einen Anteil des Schadens übernehmen will, ist das sehr großzügig von Ihr. Denn Du selbst hatftest zu 100%. Falls Deine Kumpels freiwillig einen Anteil geben wollen, ist das sehr kulant. Du als Fahrzeugführer, dem das Fahrzeug von Deiner Mutter treuhänderisch übergeben wurde, trägst zu 100% die Vèrantwortung dafür, auch wenn Du das evtl. anders siehst.

Vergleiche das einmal mit einem Mietwagen, glaubst Du wirklich, Du könntest die Verantwortung auf Deine Mitfahrer verteilen?

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 16:35

Gerade wenn ich es mit einem Mietwagen vergleiche verstehe ich es nicht. Meine Mutter hat doch nicht mir, sondern UNS das Auto zur Verfügung gestellt! Außerdem ist noch hinzuzufügen, dass wir uns zu dritt darauf geeinigt haben, den Wagen nicht für 25€ die Nacht auf einen geschützten Parkplatz zu stellen. Ich fordere keine "rechtliche Rückendeckung" die ich meinen beiden Kumpels gegenüber ausspielen kann...ich weiß die habe ich nicht. Ich möchte nur wissen, ob ich es überhaupt von meinen Freunden verlangen kann sich zu beteiligen.

Danke für eure bisherigen Meinungen!

"Moralisch" gebe ich dir 100% Recht. Und wenn die Freunde wirklich welche wären, könnten sie das nicht anders sehen. Leider ist Moral nicht einklagbar und bei Geld sind die meisten Freundschaften (und Verwandtschaften => siehe Erbstreitigkriten) keine mehr.

Ich nehme an, es geht um einen Betrag, über den man schon nachdenkt.

Rechtlich könnte es durchaus so ausgehen, dass alle 3 "Urlauber" zu gleichen Teilen haften müssen. Dazu müsste man die "Reisegruppe" als BGB-Gemeinschaft oder BGB-Gesellschaft einordnen. Der gemeinsame Gesellschaftszweck, die Reise zu unternehmen, der wäre jedenfalls da. Dann kann man schon zu dem Ergebnis kommen, dass die Leihe mit allen drei Reisenden zur gesamten Hand erfolgt ist und diese somit alle auch den Schadenersatz (anteilig) schulden. Eine Pflichtverletzung in Kausalität zum Schaden ist dafür nicht nötig.

Moral und Recht liegen hier eher auf einer Linie. Sofern darüber diskutiert werden muss, ist die Freundschaft ohnehin eine entbehrliche. ;)

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 19:33

Ich danke euch allen !!!

Kurz Zusammengefasst.

Tolle Freundschaft unter euch!!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Dezember 2017 um 20:03:01 Uhr:

Rechtlich könnte es durchaus so ausgehen, dass alle 3 "Urlauber" zu gleichen Teilen haften müssen.

Könntest Du mir bitte erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage?

Mir sind nur Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung bekannt. Beides trifft hier nicht zu.

Welche dritte Haftungsart gibt es noch?

Ich bin selbst kein Rechtsgeleerter: Wenn die "Freunde" als eine rechtliche Gemeinschaft gesehen werden können, dann könnte ich mir eine Haftung wie bei einer KFZ-Miete vorstellen (Beschädigung wie hier oder bei Diebstahl; ohne jedes eigene Verschulden, aber trotzdem zur Rückgabe wie übernommen verpflichtet, wenn nicht durch extra abgeschlossene Versicherungen abgesichert). Aber wahrscheinlich sind alle die se Mietbedingungen ja auch null und nichtig.

Wahrscheinlich aber fehlt es an einer entspr. Vertragsgrundlage für das Verleihen.

Einen ähnlichen Fall gab es doch vor nicht all zu langer Zeit mit einigen Freunden die zusammen im gemeinsamen Urlaub einen Kronkorkenhauotgewinn machten. Einer kaufte das Bier für alle und ein anderer hatte den achtlos beiseite geworfenen Kronkorken gefunden und wollte den Gewinn alleine einsacken.

Vor Gericht wurde der Gewinn dann aufgeteilt, weil sich anhand der Kostenverteilung eine Art GdBR gebildet hatte usw und sofort.

Zitat:

@situ schrieb am 30. Dezember 2017 um 21:11:02 Uhr:

dann könnte ich mir eine Haftung wie bei einer KFZ-Miete vorstellen (Beschädigung wie hier oder bei Diebstahl; ohne jedes eigene Verschulden, Aber wahrscheinlich sind alle die se Mietbedingungen ja auch null und nichtig.

Ohne Verschulden haftet auch bei Mietfahrzeugen niemand. Deine Aussage ist nicht richtig.

Formulierungen in den Mietbedingungen lauten etwa: "Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln" oder ähnlich.

Ja, logo. Ich ahnte ja, dass es pure Abzocke ist, eine sinnlose Versicherung aufzuschwatzen, welche mich vor Bezahlung des Fahrzeuges bei Diebstahl oder Hagelschlag schützt. Wer macht das endlich mal publik? Es bilden sich ja leider nicht alle bei MT.

Avis z. B. schreibt in seine Mietbedingungen, dass der Mieter für Verlust haftet (also keinesfalls so, wie oben behauptet). Aber keine Haftung, wenn vom Mieter nicht zu vertreten. Wann habe ich einen Diebstahl zu vertreten?

Bis dahin miete ich aber weiterhin nicht ohne eine solche Versicherung, obschon völlig unnötig.

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