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Verbrieftes Rückgaberecht für A4...

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 21. Januar 2021 um 18:28

...Wäre in drei Monaten einlösbar. Wenn nicht das Audi Autohaus, welches die Rückgabegarantie verbrieft hat, nicht seinerzeit ( 1 Monat nach Kauf(Der Wagen war noch nicht ausgeliefert)) in die Insolvenz gegangen wäre. (größere Gruppe) Der Nachfolger hat wohl nach Auskunft des Verkäufers, die Rückgaben für Audi nicht mit übernommen, weil die wohl zu Kundenfreundlich waren. Für Skoda wären sie übernommen worden. So kann's kommen.

Hat irgendwer mit Mitteilungsbedürfnis ähnliche Erfahrungen gemacht ? Bin nur ungerne mit meinem Schicksal alleine ;-)

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15 Antworten

Darf ich fragen, was du jetzt machst? Ich habe mich für ein reines Leasing entschieden, aber hätte doch gerne gewusst, wie du nun vorgehst. Super ärgerlich sowas...

Soviel ich weiß, tritt in so einem Fall Audi Deutschland dafür ein. So stand es in meinem Rückgaberecht.

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 7:24

Zitat:

@ronald0011 schrieb am 22. Januar 2021 um 00:02:55 Uhr:

Soviel ich weiß, tritt in so einem Fall Audi Deutschland dafür ein. So stand es in meinem Rückgaberecht.

Leider findet sich in meinem Vertrag die kleingedruckte Klausel: Vereinbarung gilt ausschließlich zwischen der Fa. und dem Kunden; kann nicht gegenüber der Audi Bank eingelöst werden.

Da war ich dann wohl zu gutgläubig.

Werde berichten, wie es weitergeht.

Der einzig richtige Rat kann hier nur lauten: Gang zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht (Kaufrecht).

Vertragsrecht wäre besser...mit Verkehr hat das weniger zu tun :)

Auf diesen Thread hin habe ich meinen Vertrag mit VW angeschaut und da steht auch, daß das Rückgaberecht nur mit dem Händler vereinbart ist. Da das alles aus dem VW System kommt, vermute ich mal, daß das bei (fast) allen Drei-Wege-Finanzierungen mit VW/Audi so ist.

Ich habe bei AMS einen älteren Artikel zu dem Thema gefunden. Und da heißt es

"Der Kundenbestand gehe, so versichern die meisten Hersteller, auf einen naheliegenden Händler über. Wenn aus irgendwelchen Gründen kein Autohaus zur Verfügung steht, dann garantieren die Banken für die Einhaltung des Vertrages, verspricht die Interessenvertretung der herstellereigenen Geldinstitute. Auf diese Versprechen sollten sich Kunden im Problemfall berufen."

(Quelle)

Das war aber noch vor dem Diesel Skandal und ich fürchte, daß dieses Versprechen für die Hersteller so nicht mehr haltbar ist.

Mein Händler ist auch durch eine Insolvenz gegangen und wurde von einem größeren Verbund übernommen. Ich frage da jetzt auch mal nach, wie die zu den Verträgen stehen.

Bitte berichte weiter. Ich befürchte Du wirst mit Deinem Fall nicht alleine bleiben.

Themenstarteram 24. Januar 2021 um 14:27

Zitat:

Bitte berichte weiter. Ich befürchte Du wirst mit Deinem Fall nicht alleine bleiben.

Das glaube ich auch. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie sich der Liefertermin um Monate verzögerte, weil der Insolvenzverwalter nicht mit der Abzeichnung der Kaufverträge hinterherkam, wie mir berichtet wurde. Die haben damals wg. Dieselprämie und ordentlichen Rabatten sehr gut verkauft. Gut, kann man jetzt sagen: Kein Wunder, dass der Betrieb nicht rentabel ist. Aber schon traurig, wie AUDI seinen Ruf verspielt. Zumindest bei Privatkunden.

Themenstarteram 24. Januar 2021 um 14:28

Zitat:

@Charly208 schrieb am 23. Januar 2021 um 13:55:19 Uhr:

Schau Dir das hier vielleicht mal an

https://www.anwalt.de/.../...it-verbrieftem-rueckgaberecht_149499.html

Danke! Sehr guter Artikel. Dann kann man das mit der Rückgabe wohl knicken. Denke nicht, dass die Rückabwicklung des Kredits Sinn macht, zumal mit Prozess-Risiko verbunden..

Zitat:

@Tschuwawah schrieb am 24. Januar 2021 um 15:28:08 Uhr:

Denke nicht, dass die Rückabwicklung des Kredits Sinn macht, zumal mit Prozess-Risiko verbunden..

Falls ich den Wagen nicht im Rahmend des 3-Wege-Kredits zurückgeben kann, werde ich diese Option auf jeden Fall prüfen. Da ich wahrscheinlich erst 50tkm bei Rückgabe auf der Uhr haben werde, wäre das finanziell wahrscheinlich sogar die bessere Variante.

Muss der Händler bzw. der Insolvenzverwalter nicht darüber informieren, wenn er den Vertrag nicht erfüllen will? Wie sollte ich sonst meine Forderungen in der Insolvenztabelle anmelden.

Durch die öffentliche Bekanntgabe der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangst Du Kenntnis von der Insolvenz. Dann musst Du Deine Forderungen anmelden. Und dabei gilt leider das "Windhundprinzip", wenn es sich nicht um öffentliche Forderungen (z. B. Sozialversicherungsbeiträge etc.) handelt.

Ich habe die VW Bank Bezug nehmend auf den AMS Artikel gebeten mir den Händler zu nennen, der den Bestand meines insolventen Händlers übernommen hat. Darauf habe ich nur die Antwort bekommen, daß mein Händler insolvent war und der Bestand nicht vom Nachfolger übernommen wurde.

Meine Bitte mir den Händler zu nennen, der den Bestand übernommen hat, wurde ignoriert.

Finanziell ist Behalten eigentlich sogar die attraktivste Option. Wir wollten eigentlich auf einen Tiguan PHEV wechseln, aber das hat soweit nicht nur Vorteile.

Ich habe noch über 1 Jahr Zeit. Mal sehen wie der Wagen bis dahin da steht und dann überlegen.

Gute Nachrichten für alle, die ihr Auto am Ende der 3-Weg Finanzierung zurück geben wollten, aber der Händler sich in die Insolvenz gerettet äh verabschiedet hat.

Die Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt haben dermassen angezogen, daß die Händler von sich aus die Kunden anrufen, ob sie den Wagen zurücknehmen dürfen.

Für mich hat sich so das ursprünglich geplante Szenario, nach 4 Jahren auf einen Neuen zu wechseln damit doch noch realisiert.

Na man gut das ich meinen schon verkauft habe.

Nur mein Händler wollte mir etwa 9 T weniger zahlen.

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