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Verkäufer Fahrzeug unangemeldet abgestellt - Käufer kriegt Bußgeldbescheid
Hallo zusammen,
ich hoffe hier eventuell ein wenig mehr Informationen und Hilfe zu bekommen.
Am 03.03.2024 habe ich mir einen Opel Astra J angeschaut, und nachträglich am 06.03.2024 lt. Kaufvertrag gekauft.
Der Verkäufer hat am 06.03.2024 den TÜV erneuern lassen und das Fahrzeug dann widerrechtlich unangemeldet auf einer öffentlichen Straße auf einen Parkplatz abgestellt.
Nun werde ich vom Straßenverkehrsamt belangt, dass Fahrzeug dort abgestellt zu haben.
Ich habe meine Stellungnahme versendet und diverse Chats, Kaufvertrag versendet um zu beweisen, dass ich das Fahrzeug dort nicht abgestellt habe.
Kann ich trotzdem weiterhin dafür belangt werden oder wird hier der Verkäufer dann belangt?
Kennzeichen habe ich erst am 08.03.2024 erhalten und unverzüglich das Fahrzeug abgeholt. Somit bestand für mich auch keine Chance das Fahrzeug vorzeitig abzuholen.
Vom Tatbestand wusste ich erst, als ich das Fahrzeug abgeholt habe.
Viele Grüße
Marco
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61 Antworten
Wieso soll ein Versand des KV davon entlasten?
Auf welches Datum bezieht sich das Amt?
Chats mit der Aussage des VK dass der Wagen da und da steht?
Fahrzeug kann man auch ohne Kennzeichen abholen… Trailer z.B.
Als Eigentümer bist du nun erster Ansprechpartner.
Was wurde zur Abmeldung nach der HU vertraglich vereinbart?
Ab dem Zeitpunkt des Kaufes ist man als Käufer die verantwortliche Person. Wird schon nicht allzu teuer werden.
Vertraglich wurde nichts vereinbart. Er hat das Fahrzeug einfach auf die öffentliche Straße gestellt. Nachdem ich alle Papiere abgeholt habe, versicherte er mir, dass das Fahrzeug „Sicher“ abgestellt ist.
Vorerst sollte das Fahrzeug überhaupt zu einer anderen TÜV-Stelle in der Nähe kommen, hat aber leider lt. seiner Aussage nicht funktioniert.
Den Wisch am Fahrzeug bezieht sich auf den 07.03.2024. Da ich am 08.03.2024 meine Kennzeichen bekommen habe, konnte ich das Fahrzeug auch abholen.
Den Nachweis, dass der Verkäufer das Fahrzeug dort abgestellt hat, konnte ich mit Chatverläufen beweisen.
Steht im Kaufvertrag was zur Übergabe des Fahrzeugs vom Verkäufer an den Käufer? Mit der Unterschrift beider Parteien?
Zusätzlich noch war das Auto lt. seiner Aussage 3 Monate vorher schon abgemeldet.
Mein Bruder und Kollege waren während des ganzen Prozesse involviert.
Wollt ich auch grad sagen, im KV sollte Übergabe Datum UND Uhrzeit stehen und NUR das zählt, um dich zu be- oder entlasten.
Gruß jaro
Ok, mit 7.3.bist du dran, du bist Eigentümer. Der VK hat dir sogar mitgeteilt dass es im öffentlichen Raum steht. Wie hast du es sonst gefunden?
Das Amt wird das wenig interessieren. Wenn die allen solchen ‚Vorgängen‘ nachforschen müssten….
Zahlen… und versuchen die Kohle vom VK einzutreiben :-)
Vielen Dank für eure Antworten.
Hat jemand vielleicht aus Erfahrungsberichten oder ähnliches eine Ahnung wie hoch das Bußgeld werden könnte?
Das Auto stand 1 Tag dort und hat auch keinen Verkehr behindert.
Im Netz finde ich leider nur „Schwammige“ Aussagen.
Lt www von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, kleinste fand ich 70… worst case bis zu 1.000 Taler
@Ratbo : Eigentümer wird man nicht durch/mit Abschluss des Kaufvertrags, sondern dadurch, dass der Eigentümer dem Erwerber die Sache übergibt und beide sich darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.
Dann übernimm das Mandat und gehe dagegen vor.
Erstmal ist der Käufer in der Pflicht, den Rest muss er belegen bzw gegenüber dem VK geltend machen.
Und nein, kaufe von dir kein Brandenburger Tor.
Rechtsberatung gerne mit PM mit dem TE.
Fraglich ist noch wie der TE an die Schlüssel kam…evt durch Übergabe am 6.3. ?
Was wird dir denn konkret vorgeworfen und wie sind die an Deinen Namen und Adresse gekommen, wenn das Auto doch ohne Kennzeichen da stand?
Ich muss zugeben, ich kann dem Sachverhalt gerade nicht so richtig folgen…
Über die Fin lässt sich der alte Halter ermitteln…der hats angegeben… oder Zettel vom 7.3., am 8 oder 9. Abfrage des Halters…wirft den TE aus…