ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verkauf an Händler

Verkauf an Händler

Hallo zusammen,

ich (Privatperson)habe mein Auto an einen Gewerblichen Autohändler verkauft.Der Vertrag erfolgte vorab im Internet.

Es kam dann ein vom Käufer Beauftragter Fahrer der das Auto begutachtete.

Natürlich hat er dann "Mängel" gefunden die im Vertrag nicht standen .

Wurden uns dann aber nach langem und lautem Telefonaten einig.

Habe dann bei dem Vertrag noch nachgetragen das Gekauft wie gesehen und es i.V. den Fahrer unterschreiben lassen war auch mit dem Käufer so vereinbart.

Ich habe nach dem ganzen Theater nun gesehen das bei dem Vertrag mehr Ausstattung (Sprachsteuerung) aufgeführt ist wie das Auto hatte.

Kann der Käufer nun im Nachgang nochmals Nach verhandeln?

VG Pio

Ähnliche Themen
24 Antworten

Abgesehen davon, daß man ERST liest und dann unterschreibt: da passiert gar nix, für sowas hat der Händler weder Zeit noch Nerven.

Falls er doch anruft: beende sofort das Gespräch, fertig. Ggf. Nummer sperren, auf Mails niemals reagieren.

Tja, wenn Du vertraglich zusicherst, dass diese Ausstattung vorhanden ist - sie aber eben nicht vorhanden ist ... dann kann das nochmal übel werden. Ich rate mal: der Käufer hat den Vertrag aufgesetzt ... ? Bekannte Masche, um Verkäufer zu schröpfen. Merke: wenn man etwas verkauft, macht man seinen Vertrag selber und füllt den aus!

Zitat:

@nogel schrieb am 1. November 2024 um 17:20:09 Uhr:

Abgesehen davon, daß man ERST liest und dann unterschreibt: da passiert gar nix, für sowas hat der Händler weder Zeit noch Nerven.

Das würde ich nicht so sicher behaupten. Der hat einen Vertrag mit zugesicherten Eigenschaften. Die nicht erfüllt sind.

Naja, du hast ihm laut Vertrag eine Eigenschaft zugesichert, die das Auto nicht hat. M.E. hilft da auch ein "gekauft wie gesehen" nicht.

Die Frage ist, wie die angebliche Ausstattung da rein kam. Das ist alles sehr dubios.

Laß dich nicht verrückt machen. Nochmal: da kommt nix nach, wenn du dich auf nichts einläßt.

(anders wäre die Lage z.B. wenn du im Kaufvertrag zusicherst, daß der Wagen unfallfrei ist, und es stellen sich erhebliche Unfallschäden raus. Aber hier ist der Händler der "Profi" und du der Laie)

Und das garantierst du so aus der Ferne?

Es wird eine Eigenschaft zugesichert die das Fahrzeug nicht besitzt.

Weiterhin hat der Verkäufer,sofern die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag rechtswirksam ausgeschlossen wurde,diese durch den Satz“gekauft wie gesehen“ auf bei Übernahme offensichtliche Mängel eingeschränkt.

Also juristisch eine Steilvorlage für jeden Käufer noch an etwas Geld zu kommen.

Da spielt es auch keine Rolle ob ein Händler angeblicher Profi ist,es bleibt eine zugesicherte Eigenschaft.

Mal sehen zu welcher Sorte dieser hier gehört,vielleicht erfahren wir das noch.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Alles schön und gut.

Wovon du hier alles so sprichst, ist die Theorie.

Wovon ich spreche, ist die Praxis. Im richtigen Leben, "da draußen".

 

(Wenn ich erwähne, daß der Händler hier der "Profi" ist, dann würden das Gerichte im Ernstfall auch so sehen. Dann hat der unbedarfte Verkäufer halt geglaubt, sein Auto hätte eine Sprachsteuerung. Und hat damit vielleicht eine Freisprecheinrichtung etc. gemeint)

Zitat:

@nogel schrieb am 1. November 2024 um 17:20:09 Uhr:

Falls er doch anruft: beende sofort das Gespräch, fertig. Ggf. Nummer sperren, auf Mails niemals reagieren.

Ich finde das einen gefährlichen Rat. Was ist, wenn der windige Händler das als regelmäßige Maschen betreibt? Dann hat er garantiert einen eben so windigen Anwalt an der Hand, dem er die juristische Seite abwickeln läßt. Das kostet ihm gar keine Zeit.

Wollen wir für dem TE hoffen, daß nichts kommt.

Zitat:

@aditreiber schrieb am 1. November 2024 um 19:25:52 Uhr:

Dann hat er garantiert einen eben so windigen Anwalt an der Hand, dem er die juristische Seite abwickeln läßt. Das kostet ihm gar keine Zeit.

Das kostet ihn Geld und es bringt ihm gar nichts. Und genau deswegen wird er es sein lassen. ;)

Das telefonieren führt mit solchen Leuten zu nichts, gar nicht erst anfangen. Wenn Post vom Gericht kommt, Anwalt nehmen. Ansonsten keine persönlichen Kontakte.

Zitat:

@Pui schrieb am 1. November 2024 um 17:05:18 Uhr:

Ich habe nach dem ganzen Theater nun gesehen das bei dem Vertrag mehr Ausstattung (Sprachsteuerung) aufgeführt ist wie das Auto hatte.

Kann der Käufer nun im Nachgang nochmals Nach verhandeln?

Ja, das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist ein Sachmangel. Er könnte also beispielsweise einen Preisnachlass verlangen und hätte da theoretisch gar nicht so schlechte Karten.

Die Frage des TE war ob noch was kommen kann,da zu behaupten das da gar nichts kommen wird wegen Theorie und Praxis mit dem Rat nicht weiter zu reagieren kann doch nicht wirklich jemand Ernst nehmen.

Wie kann man hier jemandem der Hilfe sucht sowas empfehlen?

Eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft steht dem Käufer zu,da spielt es keine Rolle ob angeblicher Profi oder nicht.

Auch zu behaupten wie Gerichte sowas bewerten würden ist mehr als grenzwertig,das weiß niemand für einen möglichen Fall.

Manchmal sollte man einfach mal das Fenster schließen,dann kann man sich auch nicht soweit rauslehnen.

Die Antwort wäre sehr einfach,es kann was kommen,muss aber nicht.

Also einfach abwarten und Tee trinken.

Ich wollte hier nun keinen Streit vom Zaun brechen.

Alles gut,wie schon gesagt es ist noch nichts gekommen und so wie es sich angehört hat geht das Auto sowie so gleich weiter zum nächsten Händler.

Die Taste für die Sprachsteuerung ist auch auf dem Lenkrad,habe ich aber nie benutzt.Nachdem ich nun aber alles nochmals durchgegangen bin habe ich in den Unterlagen wo ich das Auto damals gekauft habe,nix darüber gefunden und gehe davon aus das diese Funktion nicht installiert war.

Hierzu scheiden sich wohl die Geister,wie in einem Kommentar erwähnt gibt es kein Widerrufsrecht für den Händler:

Zitat BGB :Zudem kann ein Widerrufsrecht beim Autokauf nur dann vorliegen, wenn Sie das Auto bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben. Bei einem Autokauf von einer Privatperson ist ein Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.

Werde euch aber auf dem laufenden halten .

Und jaaaaa war "bisschen" Blauäugig...

Zitat:

@Pui schrieb am 1. November 2024 um 17:05:18 Uhr:

Hallo zusammen,

ich (Privatperson)habe mein Auto an einen Gewerblichen Autohändler verkauft.

...

VG Pio

Ich denke es macht einen großen Unterschied was für ein Auto hier verkauft wurde.

War es ein recht junges Oberklasse-Premiumauto, dann kann das u.U. schon ein Problem sein.

War es hingegen ein 10 Jahre altes Kompaktklasse Auto, wo es dieses Extra nichtmal ab Werk gab, dann kann der Käufer nicht ernsthaft einen Sachmangel nachschieben.

@Pui

was war es denn für ein Auto? Gab es bei diesem die Sprachsteuerung als Extra ab Werk?

Deine Antwort
Ähnliche Themen