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Versicherer will nach Totalschaden Kaufvertrag sehen

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 16:53

Guten Abend,

 

ich habe einen Unfall durch Eigenverschulden verursacht. Mein Fahrzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, weshalb ich gerade versuche, den Schaden an meinem Fahrzeug mit der Vollkaskoversicherung zu regulieren. Das Fahrzeug wurde dann wie gewohnt von einem Sachverständigen begutachtet. Daraufhin verlangte die Versicherung Kontodaten zur Auszahlung des Schadens, welche ich telefonisch durchgegeben hatte. 2 Stunden nach dem Telefonat, bekomme ich eine email, dass „zur weiteren Prüfung“ Fahrzeugbrief und Kaufvertrag benötigt wird. Jetzt stellt sich mir die Frage, was dort genau geprüft werden soll. Wofür brauchen Sie den Kaufvertrag? Und könnte die Versicherung die Abrechnung wegen eines fehlenden Kaufvertrags verweigern?

 

Mfg

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125 Antworten

Vielleicht erhofft man sich, daß dein Kaufpreis niedriger war als der ermittelte Wiederbeschaffungswert

Gibste an, dass der Vertrag mündlich war. Feierabend. Keiner kann dich zu nem schriftlichen Vertrag zwingen.

Und was wäre, wenn du das Auto geschenkt bekommen hättest und keinen Kaufvertrag hast?

Natürlich brauchst du den nicht offenbaren.

Vom Fahrzeugbrief kannst du eine Kopie dahin senden, aber auch dazu bist du nicht verpflichet.

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 17:10

@Dellenzaehler

 

Ich habe halt erstmal nur den Fahrzeugbrief hingeschickt, um zu gucken was passiert. Sofort kam ein Brief zurück, dass man den Kaufvertrag auch noch brauchen würde.

dann frage bitte nach dem Grund

Der Kaufvertrag hat keinerlei Einfluss auf den Wert vor und nach dem Schaden.

Du könntest eine Kopie deiner Rechten Hand hinschicken, wegen "Handschlag überm Butterbrot"

Wäre allerdings recht undiplomatisch.

Die Werte werden durch einen Gutachter ermittelt und nicht durch deinen Kaufpreis.

So ist das.

Hier der Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt Thema und nichts anderes.

Würde es wie @Moorteufelchen machen. "Mit freundlichem Gruß" nicht vergessen ;-)

Anders sähe es aus, wenn der Kaskovertrag eine Neupreis/Kaufpreis Entschädigung beinhalten würde. Ist bei dir nicht der Fall, oder?

Zitat:

@nogel schrieb am 24. Oktober 2023 um 19:38:06 Uhr:

Anders sähe es aus, wenn der Kaskovertrag eine Neupreis/Kaufpreis Entschädigung beinhalten würde. Ist bei dir nicht der Fall, oder?

Ja stimmt, das du Recht, in diesem Fall wäre das dann anders.

Da kommt es aber auch drauf an wie lange er den Wagen schon besitzt.

 

Was wäre aber der Fall wenn er den Wagen vor 6 Monaten für 20000€ gekauft hat der Gutachter aber einen wiederbeschaffungswert von 25000€ ermittelt!?!

 

Zahlen sind Fiktiv

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 24. Oktober 2023 um 19:52:41 Uhr:

 

Nein, Freundschaftspreis vor 6 Monaten hat mit dem Wert nichts zu tun. Die Dauer des Besitzes hat auch keinen Einfluss auf den Wert einer Sache.

Ausschliesslich bei Autobumsern kommt es mal drauf an.

Das ist hier aber auszuschliessen.

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 18:24

Zitat:

@nogel schrieb am 24. Oktober 2023 um 19:38:06 Uhr:

Anders sähe es aus, wenn der Kaskovertrag eine Neupreis/Kaufpreis Entschädigung beinhalten würde. Ist bei dir nicht der Fall, oder?

Schön wärs, denn der Wiederbeschaffungswert ist m.E. vom Gutachter auch zu niedrig ermittelt worden.

 

Ob das bei mir auch der Fall ist, weiß ich nicht. Hätte man das extra mit der Versicherung vereinbaren müssen, vor Vertragsabschluss?

Zitat:

@MBE213 schrieb am 24. Oktober 2023 um 18:53:53 Uhr:

 

Wofür brauchen Sie den Kaufvertrag?

Warum fragst du das Forum und nicht deine Versicherung? Die werden dir das doch am ehesten beantworten können.. :confused:

Sollen wir jetzt alle in die Glaskugel schauen? Es wird seine Gründe haben...

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