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Verwirrung richtiges Motoröl Golf IV 1,9 TDI PD - AJM

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 19. Januar 2015 um 18:46

Hallo zusammen,

kann mir vielleicht mal jemand helfen wenn es um die wirklich richtige Wahl des Motoröls geht? Folgendes: ich fahre einen Golf IV TDI mit 85KW, EZ war 09/2000 mit dem Motorkennbuchstaben AJM. Soweit ich weiß ist das Auto nicht auf LongLife eingestellt, zumindest sagt VW es nach Abgleich der Daten im PC und im Checkbuch war LL auch immer mit "nein" ankreuzt. Ich habe vor ca. 12.000km einen Austauschmotor bekommen. Wie mir nun aufgefallen ist, hat der Motoreninstandsetzer immer (laut Rechnung) folgendes Öl verwendet "Aral SuperTronic Longlife III 5W30". Also bei Erstbefüllung und den beiden Ölwechsel, die er bereits hatte. Erster Ölwechsel war nach 1000km, der zweiter nach 5000km (zur Sicherheit oder so). Da nun mein Öl leer war und ich das erste mal selbst auffüllen wollte, habe ich mich nunmal mit der Suche nach dem richtigen Öl auseinander gesetzt. Wenn ich es richtig verstehe, gibt VW die Norm 505.001 vor (laut Internet).

Nach der Aral-Seite hat das bislang vom Motoreninstandsetzer verwendete Öl aber nur die W 504 00/ 507 00 Freigabe. Wenn ich zb bei anderen Ölherstellern gucke, finde ich bei dem Öl oftmals die Warnung "ausgenommen R5- und V10-TDI-Pumpe-Düse-Motoren in Phaeton und Touareg sowie VW Pumpe-Düse-Motoren ohne LongLife-Service. "

-> aber genau das trifft ja auf mein Auto zu, wenn ich es richtig verstehe.

Ich habe zwar übrigens einen Partikefilter, aber der ist nachgerüstet.

Wurde nun immer das falsche Öl verwendet? Welches ist richtig?

Vielen Dank

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27 Antworten

In den AJM kommt Öl mit Spezifikation 507.00 hinein. Er ist auch Longlife III fähig. Also 5W30 ist genau das Richtige.

Und auf dem der Ölverpackung muss nicht unbedingt "Anal" stehen, Noname sind genauso gut, das sagt bereits die Spezifikation.

Hier noch etwas zu lesen für Dich:

http://michaelneuhaus.de/golf/golf4basteltip1.shtml#oel

 

Und mit dem R5 und V10TDI hast du auch richtig gelesen, aber da du den AJM hast, passt das doch. :D

@das-markus "Anal" ?? :D:D

Zitat:

@NurFelix schrieb am 19. Januar 2015 um 20:09:43 Uhr:

@das-markus "Anal" ?? :D:D

Diese braune.... ich meinte blaue Tankstelle von dem der Themenstarter gesprochen hat. :D

Themenstarteram 19. Januar 2015 um 19:16

Zitat:

@das-markus schrieb am 19. Januar 2015 um 20:01:48 Uhr:

In den AJM kommt Öl mit Spezifikation 507.00 hinein. Er ist auch Longlife III fähig. Also 5W30 ist genau das Richtige.

Und auf dem der Ölverpackung muss nicht unbedingt "Anal" stehen, Noname sind genauso gut, das sagt bereits die Spezifikation.

Hier noch etwas zu lesen für Dich:

http://michaelneuhaus.de/golf/golf4basteltip1.shtml#oel

 

Und mit dem R5 und V10TDI hast du auch richtig gelesen, aber da du den AJM hast, passt das doch. :D

Danke erstmal, aber laut Volkswagen (die haben heute im PC nachgeguckt) war mein Auto ab Werk nie LL-fähig!

R5 und V10TDI habe ich nicht, der Satz geht aber noch weiter:

(...) sowie VW Pumpe-Düse-Motoren ohne LongLife-Service. "

Richtig, nicht Longlife fähige Motoren bekommen auch kein LL Öl.

Der AJM ist definitiv Longlife fähig. Wenn dein Auto nicht auf Longlife eingestellt ist oder war, tut das jedoch nichts an der Tatsache dass der AJM Longlife-fähig ist. Die Einstellung ist ausschließlich relevant für die Service-Anzeige.

Meine Frage ist nur, war vorher ein anderer Motor drin als ein AJM?

Ich hatte auch den AJM der ersten Generation (noch mit 60.000km Zahnriemenwechselinterval und anfälligen Zylinderkopf), und der hatte bereits variables Interval gehabt, also Longlife.

Noch ein Hinweis:

Longlife-Service:

Fahrzeuge mit Wartungs-Intervall-Verlängerung (WIV), haben im Datenträgerblatt im Handbuch den Code QG1 stehen.

Das kannst du nachlesen bei deinen PR Codes im Kofferraum oder in deinem Bordbuch.

Themenstarteram 19. Januar 2015 um 19:59

Also, da gehe ich zu 99% aus, das vorher auch ein AJM drin und auch der wieder reingekommen ist, das hätten die mir ja sonst in der Werkstatt gesagt, da es auch alles über Gericht und Versicherung geregelt wurde und somit überkorrekt ablaufen musste.

Bezüglich des LL: Dann stimmt aber die Aussage von VW nicht. Die haben heute im PC geguckt und meinten, dass der Motor von Werk aus nicht LL-fähig sei (also nicht nur entsprechend "klassich" codiert sei, sondern auch eben nicht dazu geeignet ist).

Im Bordbuch finde ich die Seite nicht, ich gucke gleich nochmal im Kofferraum nach, ob ich da was finde.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe! :-)

Kein Problem, der Aufkleber ist ziemlich groß, entweder im Kofferraum, oberhalb der Reserveradmulde, manchmal auch unter der Rücksitzbank zu finden.

Alle 12 Monate Öl wechseln (ohne Longlife!), 5W40 z.B. Castrol.

Dann bist du auf der sicheren Seite!

Gruß, Thomas

Zitat:

@das-markus schrieb am 19. Januar 2015 um 20:32:34 Uhr:

Der AJM ist definitiv Longlife fähig.

Ich hatte auch den AJM der ersten Generation (noch mit 60.000km Zahnriemenwechselinterval und anfälligen Zylinderkopf), und der hatte bereits variables Interval gehabt, also Longlife.

Das ist so pauschal nicht korrekt, sorry Markus!

Der AJM ist dann longlifefähig, wenn er entsprechend so codiert ist und sich das entsprechende QG1-Kürzel im Servicebuch und auf dem Aufkleber auf dem Kofferboden findet!

Daher wundert mich auch sehr, dass Dein o.g. AJM (Modelljahr VOR 2001) bereits LL gehabt haben soll, das kann ich persl. nicht wirklich glauben und führe es daher auch auf einen Irrtum zurück!

Mein weit neuerer AJM aus Prod. Mai 2000, EZ 6/2000 und Modelljahr 2001 lt. FIN hat noch kein Longlife (zum Glück), obwohl der z.B. den Sensor an der Ölwanne hat.

Das Vorhandensein z.B. des Ölstandssensors an der Ölwanne (siehe Bild unten) ist daher auch kein hinreichendes Kriterium dafür, dass der betr. Motor LL hat und in diesem Modus auch betrieben werden kann und darf (was die ganze Sache beim Golf IV ja auch so kompliziert macht, selbst für VW, siehe QG0 und QG2 hier im Text.

.........

Klar ist, dass

- der AJM (wenn er bereits auf LL = QG1 codiert ist lt. PR-Nummer) und

- das entsprechende LL-Öl gem. VW 507.00

abwärtskompatibel und festintervallfähig sind

Umgekehrt gilt´s nicht:

- FI-Öl gem. VW 505.01 ist für LL nicht zugelassen und

- ein AJM ohne entsprechende Ausstattung und Codierung ist nicht LL-fähig, es sei denn, die PR-Nummer QG1 sagt dieses aus und der LL-Intervall ist auch eingestellt worden von der Werkstatt.

Selbst & ohne Hilfsmittel kann man den Ölwechselservice bekanntlich ja immer nur auf FI zurücksetzen am Kombiinstrument, gem. Bedienungsanleitung, nicht auf LL.

Man kann also in einen AJM auf FI=QG0/QG2 gern LL-Öl gem. VW 507.00 füllen (womöglich aus Angst um den offenen DPF), damit wird er aber noch nicht LL-fähig, jedenfalls nicht, wenn das LL-System in der Werkstatt nicht zu schalten / von FI umzustellen / zu programmieren ist.

Ergo sollte man weiterhin das Öl jährlich oder alle 15tkm wechseln, auch, wenn´s LL-Öl ist.

Sonst gehört da gem. FI-Öl gem. VW 505.01 rein und mit VW 505.01 darf man keinen LL-Intervall fahren, selbst wenn der AJM LL-fähig wäre, weil eben nicht aufwärtskompatibel!

http://www.michaelneuhaus.de/golf/golf4basteltip1.shtml#qg1

Wichtig für den TE ist, dass er in den o.g. Links auf michaelneuhaus GENAU liest und versteht, dass LL1 und LL2 nichts mit den modernen LL3-Ölen gem. VW 507.00 zu tun hat, die dürfen nämlich in seinen AJM (LL1 und LL2 nicht, weil zu dünn!).

Da der TE offenbar einen AJM ohne LL aber mit DPF (wenngleich offenes, nachgerüstetes System) hat, würde ich VW 507.00 (aschearm) empfehlen (deshalb füllte vermutlich auch die Werkstatt LL3-Öl gem. VW 507.00 ein, obwohl, wie gesagt, offener DPF).
Der Wechsel muss aber weiterhin im FI=Festintervall alle 15tkm/1x im Jahr (je nachdem, was eher eintritt) durchgeführt werden, sofern das Auto nicht wirklich von der Werkstatt oder privat mit VCDS auf LL=QG1 umstellbar ist (was ich nicht glaube).
Nur durch Einfüllen von LL-Öl wird aus einem FI-Motor und -Wartungssystem (im STG) naturgemäß ja noch kein Auto mit LL-Intervallservice-System & -Berechnung.

Zitat:

@soldout2015 schrieb am 19. Januar 2015 um 20:59:10 Uhr:

Also, da gehe ich zu 99% aus, das vorher auch ein AJM drin und auch der wieder reingekommen ist, das hätten die mir ja sonst in der Werkstatt gesagt, da es auch alles über Gericht und Versicherung geregelt wurde und somit überkorrekt ablaufen musste.

Bezüglich des LL: Dann stimmt aber die Aussage von VW nicht. Die haben heute im PC geguckt und meinten, dass der Motor von Werk aus nicht LL-fähig sei (also nicht nur entsprechend "klassich" codiert sei, sondern auch eben nicht dazu geeignet ist).

Im Bordbuch finde ich die Seite nicht, ich gucke gleich nochmal im Kofferraum nach, ob ich da was finde.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe! :-)

Der Aufkleber sitzt auf der Innenseite des Umschlags (=Seite 2) des Service-Buchs:

https://www.google.de/search?...

Themenstarteram 20. Januar 2015 um 16:42

Kleines Update, ich hätte auch selbst darauf kommen können, dass es nun entscheidend ist, wann der Austauschmotor .genau. produziert wurde. Finde ich das als Laie irgendwie sichtbar am Motor?

 

Aral schreibt:

 

Grundsätzlich schließt die neueste VW-Norm 507 00 (Aral SuperTronic Longlife III 5W-30) für Dieselmotoren alle vorangegangenen mit ein, also auch die Norm 505 01. Wie Sie schon richtig schreiben gibt es hier einige wenige Ausnahmen, wozu auch alle 4-Zylinder Pumpe-Düse Motoren gehören, die noch nicht auf den Longlife-Service ausgelegt sind. Hier sollten im Sinne eines besseren Verschleißschutzes nach wie vor nur Öle nach 505 01 verwendet werden, wie beispielsweise das Aral HighTronic 5W-40.

 

Wir nehmen an, dass es sich bei Ihrem Austauschmotor ebenfalls um den Typ AJM handelt. Hier kommt es auf den Fertigungszeitpunkt des Motors an, da es im Laufe des Jahres 2000 eine Änderung gab; ab hier waren diese Motoren ebenfalls für den Longlife-Service (bis zu 50.000 km/24 Monate) ausgelegt, so dass in diesem Fall auch problemlos ein Longlife-Öl nach VW-Norm 507 00 verwendet werden kann. Da es sich bei Ihnen um einen Austauschmotor handelt, kann hier letztlich nur der Lieferant der Ersatzmaschine zweifelsfrei Auskunft geben, ob das Aggregat für den Longlife-Service ausgelegt ist.

Ich stande damals vor dem gleichen Problem, und habe in meinem damaligen Bordbuch auch den QG1 Code gefunden.

AJM, Modelljahr 2000. Also der "alte" AJM mit 60.000er Zahnriemenwechsel. (jedoch von mir auf 130.000km erweitert :D)

Und WIV war mit VAG-Com einstellbar auf 15.000 / 30.000 / 50.000km und/oder 360 / 720 Tage.

5W30 Öl würde ich auch in jedem Falle nehmen. (unabhängig von LL). Das Intervall wird sich hoffentlich bei dem Themenstarter noch herausstellen. Ich bin gespannt.

 

Update: Meines Wissens hat VW mit dem 50.000er Intervall zurückgerudert auf 30.000km.

Themenstarteram 20. Januar 2015 um 17:12

Mir gehts weniger um das Intervall oder darum unbedingt LL zu fahren, im Gegenteil: Ich tausche lieber einmal im Jahr mehr das Öl, als nachher Probleme zu haben. Ich muss also kein LL fahren! (Ich brauch also nicht ne Absicherung 30.000km mit nem Öl fahren zu dürfen!)

Mir geht es darum, welches Öl (unabhängig von den Kosten oder Intervallen - die sind dann eben so) in den Motor gehört ab Werk bzw. empfohlen gehört, und für den Fall, dass der Instandsetzer wirklich das falsche Öl genommen hat, habe ich bzw. er ein echtes Problem. Der ATM kostet ca. 6000€ mit Einbau, das ist dann schon kein Spaß mehr. :/

Keine Sorge, er hat das richtige Öl genommen.

Die Sache mit dem Longlife-Intervall, speziell dem variablen Intervall ist meiner Meinung nach für DAUs gemacht.

Also für den Dümmsten Anzunehmenden User.

Egal ob ein zusätzlicher Sensor in der Ölwanne usw. verbaut wurden ist, und die Serviceanzeige einem rechtzeitig warnt.... das ganze ändert nichts am Aufbau des Motors und dessen Schmierung mit dazugehöriger Ölpumpe, Ölkanäle, Kühlung, Kaltstartverhalten usw.

Selbst wenn dein Auto nicht LL fähig sein sollte, kann dich im schlimmsten Falle diese blöde Anzeige nicht rechtzeitig darauf hinweisen, dass du Ölwechsel machen sollst.

Mit 15.000km machst du garnichts falsch. Mit 30.000km machst du prinzipiell auch nichts falsch, es sei denn du fährst täglich nur 5km ins Nachbardorf.

VW muss eben für alle DAUs Regelungen finden, um sich im Schadensfall auf irgendwelche Richtlinien berufen zu können.

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